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Geschwindigkeitsmessungen mit "Blitzer" Leivtec XV3 oft fehlerhaft

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 21:00

In der Suchfunktion hab ich den Gerätenamen zwar in zwei oder drei Themen gefunden, aber da es dort eher untergeht hier mit eigenem Thread:

Offenbar wird von Polizei und Kommunen zunehmend das digitale Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 verwendet.

Dieses Gerät neigt wohl stark zu Fehlmessungen und das gleich aufgrund mehrerer unterschiedlicher Fehlerquellen.

Dies wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt. Das Amtsgericht Jülich geht so weit, dem Gerät seine Zulassung abzusprechen.

Hat man einen Bußgeldbescheid bekommen, in dem als Beweismittel dieses Gerät aufgeführt ist, kann sich ein Einspruch durchaus lohnen.

Vor allem natürlich, wenn man sich sicher ist nicht im vorgeworfenem Maße zu schnell gefahren zu sein.

https://www.bussgeldkatalog.org/.../

Beste Antwort im Thema

Es gehört zu einem rechtsstaatlichen Verfahren, dass der Beschuldigte den gesamten Inhalt der Ermittlungsergebnisse mit seinem Verteidiger einsehen darf. Bei den in Rede stehenden Verfahren werden bei einer Messung sehr viele Entfernungs- und Zeitwerte gemessen, aufgezeichnet und ausgewertet. Der Streit entfacht sich daran, dasss in die aufgezeichneten Messwerte (also Rohdaten vor dem Berechnungsprozess) keine Einsichtnahme gewährt wird, weil sie angeblich geheimzuhalten sind. Man soll sozusagen das Ergebnis schlucken und die Schnauze halten. Nichteinmal den eventuell vom Gericht bestellten Sachverständigen werden diese Daten vollständig vorgelegt. Somit wird der Betroffene zum reinen Objekt staatlichen Handelns. Das wiederum stellt einen Verstoß gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte dar. Klingt alles ganz abgehoben. Ist es aber nicht. Es ist staatliche Willkür im Zusammenhang mit der Erzielung von Bußgeldeinnahmen. Da kann einem schon ein wenig das Vertrauen in das Rechtssystem abhanden kommen. Darum gehts.

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Wobei das nicht alle Gerichte so sehen.

Das stimmt. Leider wird es verschieden gehandhabt, wenn die vorhandenen Rohdaten einer Messung vor dem Beschuldigten geheimgehalten werden, was ein Verstoß gegen den Grundsatz das fairen Verfahrens darstellt. Die Rechtsfrage betrifft auch das Lidarsystem. Es scheint ein wenig so, dass es eine Rolle spielt, ob ein Richter bereits auf Lebenszeit ernannt und in seiner Amtsstelle zufrieden ist, oder ob er nach höheren Weihen strebt. Schwierig zu prognostizieren. Wenn es wichtig ist sollte man ruhig kämpfen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2018 um 08:42:59 Uhr:

...Wenn es wichtig ist sollte man ruhig kämpfen.

Ja, doch das kann halt sehr teuer werden. Praktisch alle Hersteller verweigern unter der Behauptung von Geschäftsgeheimnissen genauere Angaben zu den verwendeten Messverfahren und -prinzipien und verweisen auf die grundsätzliche Bauartzulassung der PTB. Und fast allen Richtern genügt das (weil sie sowieso nichts von Physik verstehen). Leider weigern sich dann nahezu alle Amtsrichter, einen entsprechenden Sachverständigen zu beauftragen (weil sie keinen Klärungsbedarf sehen). Und wenn sie es doch tun, dann in aller Regel einen, mit dem sie "gute Erfahrungen gemacht haben". Oft wird nicht einmal Einblick in die Lebensakte des Gerätes oder seine Anleitung gewährt (obwohl das eigentlich "durch" ist).

Insgesamt ist die kristische Distanz des durchschnittlichen Bußgeldrichters zu Behördenakten und -handeln leider kaum vorhanden.

Ich weiß. Sisyphos gibt auch bis heute nicht auf. Drum immer wieder aufs Neue in die Schlacht ... ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2018 um 12:29:47 Uhr:

... Sisyphos gibt auch bis heute nicht auf. ...

Ja, die arme Sau. :D

am 19. Juni 2018 um 10:41

war ein linker Vogel und somit selber schuld :D

Aber die Ausdauer nötigt Respekt ab. :cool:

am 19. Juni 2018 um 13:02

nö... er könnte es ja auch einfach sein lassen und nach Hause gehn ... ;)

... die Steinrollerei ist ja leider eine göttliche Strafe. :)

am 19. Juni 2018 um 13:20

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. Juni 2018 um 12:22:43 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2018 um 08:42:59 Uhr:

...Wenn es wichtig ist sollte man ruhig kämpfen.

Ja, doch das kann halt sehr teuer werden. Praktisch alle Hersteller verweigern unter der Behauptung von Geschäftsgeheimnissen genauere Angaben zu den verwendeten Messverfahren und -prinzipien und verweisen auf die grundsätzliche Bauartzulassung der PTB. Und fast allen Richtern genügt das (weil sie sowieso nichts von Physik verstehen). Leider weigern sich dann nahezu alle Amtsrichter, einen entsprechenden Sachverständigen zu beauftragen (weil sie keinen Klärungsbedarf sehen). Und wenn sie es doch tun, dann in aller Regel einen, mit dem sie "gute Erfahrungen gemacht haben". Oft wird nicht einmal Einblick in die Lebensakte des Gerätes oder seine Anleitung gewährt (obwohl das eigentlich "durch" ist).

Insgesamt ist die kristische Distanz des durchschnittlichen Bußgeldrichters zu Behördenakten und -handeln leider kaum vorhanden.

Ein ähnliches Problem haben wir bei den Abstandsmessungen. Jeder Fotograf kann belegen, dass es rein sichtwinkelbedingt nicht möglich ist, den genauen Abstand bei über 150m festzustellen. Desweiteren kann man jeden "Abstandssünder" durch leichtes Gaswegnehmen zum Schwerverbrecher machen. Mich hat man mal angeschissen, obwohl ich mit Abstandsregelautomat gefahren bin. Leider war meine Dashcam seinerzeit nicht einsatzbereit. Dann hätte man gesehen, dass der Vorausfahrende seine Geschwindigkeit verändert hat und die Automatik sofort nachregelte.

Das Problem ist, dass man im OWiverfahren vieles zum Nachteil der "Täter" verändert hat.

peso

am 19. Juni 2018 um 13:20

ich würd den doofen Stein liegen lassen und fertig... die Götter haben ihn ja vorher auch kaum gekümmert bzw. er war respektlos...

... aber der Stein will gerollt werden. :)

am 19. Juni 2018 um 15:07

ich glaub, dem Stein wär das egal :D

Aber mal zum Thema ein ganz einfacher Rat, der schon so oft gepostet wurde:

An die vorgeschriebene Hg halten und nicht blitzen lassen, dann ist alles andere egal ;)

Ernsthaft....ein OT- Beitrag noch.....meine Zündschnur ist gerade ganz kurz....

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