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Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich

Themenstarteram 26. September 2013 um 20:20

Hi Leute,

ich wurde im Urlaub demletzt mit 29 km/h zuviel "geblitzt". Oder wie die das da unten auch immer machen...

Also ich habe durch googeln schon herausgefunden, dass man das auch in D bezahlen sollte. Was ich aber partout nicht finden kann, ist ein aktueller Bußgeldkatalog.

Hat da jemand was? Oder wie wird das berechnet?

//vergessen zu erwähnen: Gefunden habe ich schon verschiedene Kataloge, aber keinen der mit meiner Strafe: 80€ übereinstimmt...

Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Tja, andere Länder, andere Sitten. Fahre mal in Finnland zu schnell. Dort berechnet sich das Bußgeld nach deinem Einkommen.

Das heißt, wenn man kein Einkommen hat, dann muß man auch nichts bezahlen? Das ist ja geil und noch ein weiterer Grund, endlich mit dem Arbeiten aufzuhören ... :D

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Warte doch einfach auf den Bußgeldbescheid, ob überhaupt etwas kommt.

Wird vermutlich irgendwas zwischen 25 und 365 € kosten, ich würde schätzen irgendwo im mittleren bis hohen zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Bereich.

So 50 bis 80 € zzgl. Gebühr...

Mit "bußgeldkatalog österreich" findet man schon einige Zahlen im Netz. Ob die aktuell sind und wie schnell du wirklich warst, das kann ich aber nicht beurteilen.

Edit:

Du hast schon einen Bescheid und eine Strafe von 80 € (inklusive Gebühren)?

Na dann wird das schon passen. Überweisen und fertig. Oder meinst du jetzt die wollen dich abzocken?

PS:

Wenn keine Rechtsgrundlage dabei steht, ruf doch dort einmal an und frage nach wo du die Strafen nachlesen kannst.

Hallo

Bei uns gibt es keinen einheitlichen Bussgeldkatalog wie in D. Hier können die Bezirke die Höhe der Strafen selbst festlegen. Es gibt allerdings auf der Seite vom ÖAMTC eine Tabelle mit Richtwerten, in welchem Bereich üblicherweise verhängt wird.

Meine Strafen waren allerdings bisher immer am obersten Ende der Richtwerte :D

Für einige spezielle Fälle gibt es auch Vorgaben, das müsstest du auch in der Tabelle finden.

Wo wurdest du denn geblitzt (Ortsgebiet, Freiland, Autobahn)? und in welchem Bundesland?

Themenstarteram 26. September 2013 um 20:41

danke für die schnelle Antwort.

Ja, der Bescheid ist schon da. Werd das wohl auch so überweisen.

Mir fehlt aber so etwas schönes burokratisches wie der bußgeldkatalog in Deutschland :P

PS: In den 80€ scheint schon alles drin zu sein. Sozusagen brutto...

//war im Burgenland. Und soweit ich das verstehe ausserorts.

Wundert mich eher, dass es genauso viel is wie in Deutschland (exclusive Punkte)

Hier ein paar Infos falls es interessiert.

Den Katalog findes du beim http://www.oeamtc.at/ oben unter Recht/Verkehr und Strafen/Strafzettel & Co -> zum Strafen Katalog -> rechts oben -> Download: Strafen-Katalog

80 € inklusive Gebühren (die es in Österreich sicherlich wie bei uns auch gibt) sind da irgendwo im Mittelfeld.

Themenstarteram 27. September 2013 um 12:21

Ah, ok. Dann habe ich wohl eine Anonymstrafverfügung gekriegt. Worin liegt dann der Unterschied zur Organstrafverfügung?

Organstrafverfügung ("Organmandat")

Die Verwaltungsstrafbehörde (das ist in der Regel die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landespolizeidirektion) kann besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht (z.B. Organe der Polizei oder Straßenaufsichtsorgane) ermächtigen, wegen bestimmter, von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen mittels Organstrafverfügung Geldstrafen bis zu einer Höhe von (in der Regel) 90 Euro einzuheben.

BEISPIEL

Eine Organstrafverfügung können Sie erhalten, wenn Sie falsch parken oder wenn Sie als Lenkerin/Lenker eines Kraftfahrzeuges während der Fahrt mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonieren.

Gegen die Organstrafverfügung können Sie kein Rechtsmittel erheben.

Anonymverfügung

Die Verwaltungsstrafbehörden können durch Verordnung einzelne Verwaltungsübertretungen bestimmen, für die sie durch Anonymverfügung Geldstrafen bis zu 365 Euro vorschreiben dürfen, wenn die Anzeige auf der dienstlichen Wahrnehmung eines Organs der öffentlichen Aufsicht (z.B. Organe der Polizei oder Straßenaufsichtsorgane) oder auf Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen (z.B. Radarüberwachung, Section Control) beruht.

Die Anonymverfügung wird bei bestimmten Übertretungen (z.B. bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder der Missachtung eines roten Ampelsignals) eingesetzt. Sie richtet sich an keine bestimmte Person, sondern wird einer Person zugestellt, von der die Verwaltungsstrafbehörde annehmen kann, dass sie die Täterin/den Täter kennt oder leicht feststellen kann.

BEISPIEL

Bei Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr wird die Anonymverfügung in der Regel an die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer versendet.

Also auf Deutsch:

Das Organmandat bekommst du vom Überwachungsorgan (Polizist,...) persönlich überreicht wenn er dich gerade bei irgendwas erwischt hat.

Die Anonymverfügung bekommst du bzw. der Halter vom Fahrzeug (deswegen "Anonym", weil der wahre Täter anonym bleibt) mit der Post zugeschickt wenn du von einer automatisierten Anlage erwischt wurdest (Geschwindigkeitskontrolle, Ampelkamera,...) oder dich der Polizist der dein Vergehen beobachtet/ gemessen hat nicht direkt angehalten hat, sonder nur dein Kennzeichen notiert hat.

Beides sind übrigens nur "Angebote" an dich, die Sache schnell, unbürokratisch, relativ günstig ( ;) ) und ohne weitere Folgen zu erledigen. Gegen beides ist auch kein Rechtsmittel zulässig.

Wenn du das Angebot nicht annehmen möchtest, wird ein Strafverfahren eingeleitet, in dem dir dann sämtliche Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Das ist dann halt aufwendiger (für dich, der Behörde ist das wohl egal), und billiger wirds auch nicht ;)

LG

am 1. Juli 2014 um 10:05

Der Thread ist zwar schon älter, aber ich verstehe nicht wie Busgeld so niedrig sein kann?

 

Ich wurde vor zwei Jahren mit 12 Km/h zu viel (allerdings Innerorts) geblitzt und das waren schon 115,- Euro

Einmal wurde ich auch genau wie der TE mit 29 km/h zu viel (Außerorts geblitzt), dass waren 280,- Euro Busgeld, aber das ist schon fast 10 Jahre her.

Zitat:

Original geschrieben von Trauma

Der Thread ist zwar schon älter, aber ich verstehe nicht wie Busgeld so niedrig sein kann?

 

Ich wurde vor zwei Jahren mit 12 Km/h zu viel (allerdings Innerorts) geblitzt und das waren schon 115,- Euro

Einmal wurde ich auch genau wie der TE mit 29 km/h zu viel (Außerorts geblitzt), dass waren 280,- Euro Busgeld, aber das ist schon fast 10 Jahre her.

Verstehe nicht wie das so hoch sein kann. Ist ja abzocke.

Mich hats vor 3 monaten auf der Autobahn erwischt. In ner 100er zone mit 125 Km/h. Weil ich einfach nicht auf den tacho geschaut habe. Hab mir gedacht. Uije uije. das wird sehr sehr teuer.

4 wochen später brief bekommen. Brief geöffnet-gelacht- 30 euro bezahlt-fertig. :)))

 

Grüsse

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Chris870bd

 

Verstehe nicht wie das so hoch sein kann. Ist ja abzocke.

 

Grüsse

Chris

Tja, andere Länder, andere Sitten. Fahre mal in Finnland zu schnell. Dort berechnet sich das Bußgeld nach deinem Einkommen.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Chris870bd

 

Verstehe nicht wie das so hoch sein kann. Ist ja abzocke.

 

Grüsse

Chris

Tja, andere Länder, andere Sitten. Fahre mal in Finnland zu schnell. Dort berechnet sich das Bußgeld nach deinem Einkommen.

Genauso wie in der schweiz.

Aber mich hat es mal in ulm geblitzt. Bin in der 50er ca mit 70 gefahren. Ist aber bestimmt schon 5 jahre her. Bis heute ist noch kein brief gekommen:)

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Tja, andere Länder, andere Sitten. Fahre mal in Finnland zu schnell. Dort berechnet sich das Bußgeld nach deinem Einkommen.

Das heißt, wenn man kein Einkommen hat, dann muß man auch nichts bezahlen? Das ist ja geil und noch ein weiterer Grund, endlich mit dem Arbeiten aufzuhören ... :D

Zitat:

Original geschrieben von nansenbach

 

Das heißt, wenn man kein Einkommen hat, dann muß man auch nichts bezahlen? Das ist ja geil und noch ein weiterer Grund, endlich mit dem Arbeiten aufzuhören ... :D

So ist es dann auch nicht. Eine Mindeststrafe gibts da schon, welche erheblich über den deutschen Maßstäben liegt. Man ist aber in Finnland der Ansicht, dass ein Bußgeld auch weh tun darf. Ist auch irgendwo verständlich. Schliesslich sind für einen Arbeitslosen 80 oder 100 € (nur, um ein Beispiel zu nennen)relativ viel Geld. Einen Millionär kratzt sowas herzlich wenig. Somit wird es für den Millionär richtig teuer, obwohl es eigentlich das gleiche Vergehen war.

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