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Geschwindigkeitsübertretung per Fahrtenschreiber

Themenstarteram 10. Oktober 2014 um 11:15

Moin liebe Kollegen,

mir ist heute ein Missgeschick passiert und ich bräuchte mal euren Rat. Ich bin auf einer Strecke die mit 20 km/h für Lkw über 7,5 Tonnen beschildert ist, leider zu schnell gefahren. Es ging bergab und ich nahm fälschlicherweise an, dass man wieder 60 fahren darf. Ich habe auch mit der Motorbremse gearbeitet und hatte eine Geschwindigkeits Spitze von 79 km h, welche allerdings nur ein paar Sekunden andauerte weil ich die Motorbremse kurzzeitig ausgestellt hatte und ich dann aber sofort wieder auf 65 kmh runter gebremst habe.

Ich wurde kurz darauf auf einem Parkplatz angehalten. Der Polizist hat meinen Fahrtenschreiber ausgelesen und hat mir mitgeteilt dass er nach seiner Auswertung eine Zeitspanne von ca. 6 Minuten aus den ausgelesenen Daten an den Landkreis mitteilen wird (die oben beschriebene Zeitspanne, man kann gut erkennen wie ich immer wieder abgebremst habe und nur diese paar Sekunden so "extrem" schnell war)

Zur Info: Ich fahre einen Tank Sattelauflieger mit Diesel der aber leer war(30/1202 war ausgeschildert), also unter Gefahrgut falle :(

Das ein fettes Bußgeld auf mich zukommt, das ist mir schon bewusst und zum Teil auch berechtigt weil ich einfach nicht aufgepasst hatte.

Ein Fahrverbot würde mir allerdings das Genick brechen, weil mein Festes Arbeitsverhältnis dann vorbei wäre.Die Frage ist nun, welcher Wert übernommen wird? Der Durchschnittswert dieser Zeitspanne oder die Geschwindigkeits Spitze.

PS: Ich habe mir nie was zu schulden kommen lassen und habe 0Punkte auf dem Konto.

Danke schonmal für eure Hinweise.

Beste Antwort im Thema
am 10. Oktober 2014 um 15:48

Moment mal. Da waren 20 km/h erlaubt und du bist 65 km/h gefahren?

Der Bußgeldrechner sagt dazu für außerorts 2 Punkte, 240€ und 1 Monat Fahrverbot. Eigentlich erstaunlich wenig, wie ich finde. Für 45 km/h drüber.

Und das auch noch mit Gefahrgut. Da hast du aber ordentlich in die Sch... gelangt :(

Ich drück dir die Daumen, aber bei mehr als drei Mal so schnell wie erlaubt muss der Richter einen wirklich guten Tag haben.

LG

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am 10. Oktober 2014 um 12:50

Wenn Dein Punktekonto und Deine "Akte" sauber sind, solltest Du gegen das kommende Fahrverbot in jedem Fall vorgehen.

Oftmals zeigen sich die Richter in solchen Fällen gnädig, vor allem wenn es um den Verlust des Arbeitsplatzes geht. Du solltest dann allerdings mit einer Verdoppelung der Geldbuße rechnen.

am 10. Oktober 2014 um 15:48

Moment mal. Da waren 20 km/h erlaubt und du bist 65 km/h gefahren?

Der Bußgeldrechner sagt dazu für außerorts 2 Punkte, 240€ und 1 Monat Fahrverbot. Eigentlich erstaunlich wenig, wie ich finde. Für 45 km/h drüber.

Und das auch noch mit Gefahrgut. Da hast du aber ordentlich in die Sch... gelangt :(

Ich drück dir die Daumen, aber bei mehr als drei Mal so schnell wie erlaubt muss der Richter einen wirklich guten Tag haben.

LG

Das dürfte Im Harz von Torfhaus Richtung Bad harzburg gewesen sein 79 bei erlaubten 20 also 59 km/h zu viel 6 km/h werden abgezogen bleiben 53 km/h zu viel das ganze mit Gefahrgut da brauchst du gegen ein Fahrverbot gar nicht angehen das kostet nur Kohle und bringt dir gar nix Das wird richtig teuer http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/bussgeldrechner_danke.htm

560 € 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Themenstarteram 10. Oktober 2014 um 21:32

Zitat:

@worti32 schrieb am 10. Oktober 2014 um 20:35:46 Uhr:

Das dürfte Im Harz von Torfhaus Richtung Bad harzburg gewesen sein 79 bei erlaubten 20 also 59 km/h zu viel 6 km/h werden abgezogen bleiben 53 km/h zu viel das ganze mit Gefahrgut da brauchst du gegen ein Fahrverbot gar nicht angehen das kostet nur Kohle und bringt dir gar nix Das wird richtig teuer http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/bussgeldrechner_danke.htm

560 € 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Die 79 waren nur sehr sehr kurzfristig, man sah ja das ich sofort bis 60 runtergebremst habe. Ich bin einfach davon ausgegangen das ich dort wieder 60 fahren darf, mein Fehler :(

Wegen dieser einmaligen doofen Situation 3 Monate keinen Führerschein und dann deswegen meinen Job verlieren?? Das ist total unverhältnismäßig :( Der Polizist riet mir ja selber einen Anwalt zu nehmen, der kann dann wenigstens versuchen das Fahrverbot raus zu bekommen.

Ich bin Rechtschutzversichert.

Ansonsten war alles super, am LKW so wie die Lenk und Ruhezeiten....ausserdem habe ich mir noch nie was zu schulden kommen lassen :(

Zitat:

@worti32 schrieb am 10. Oktober 2014 um 20:35:46 Uhr:

Das dürfte Im Harz von Torfhaus Richtung Bad harzburg gewesen sein

Wo war das denn? Auf einer Autobahn mit Brückenschaden? Wohngebiet und Spielstraße kenne ich nicht, wo man länger 80 mit'm LKW fahren kann...

am 11. Oktober 2014 um 0:15

Eine Autobahn mit 20 kmh wäre bundesweit bekannt denke ich :D

Deine Ansonsten weiße Weste kann den Richter positiv beeinflussen, muss aber nicht.

LG

am 11. Oktober 2014 um 4:43

Zitat:

@worti32 schrieb am 10. Oktober 2014 um 20:35:46 Uhr:

........ da brauchst du gegen ein Fahrverbot gar nicht angehen das kostet nur Kohle und bringt dir gar nix Das wird richtig teuer http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/bussgeldrechner_danke.htm

560 € 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Deine Berechnung des Bußgeldes ist schon mal für die Tonne. Der Bußgeldkatalog sagt aus:

Zitat:

Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder mit Omnibussen mit Fahrgästen

... 51 - 60 km/h - außerhalb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt

560 € 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Hier sind weder die 5 Minuten Dauer, noch der Tatbestand von mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt relevant.

Mit einem guten Anwalt für Verkehrsrecht, kommt er ohne Fahrverbot davon. (Deshalb sollte man sich die paar Euronen für eine Rechtsschutzversicherung immer ans Bein binden.)

Ein Verlust des Arbeitsplatzes und Fahrverbot bedeutet für einen Ersttäter in jedem Fall eine unzubilligende Härte. Eine Vedopplung des Bußgeldes reicht als Denkzettel für ein Augenblicksversagen - ohne Vorsatz - in jedem Fall aus.

Der Verdienstausfall plus Bußgeld würde eine finanzielle Belastung von über 5.000,- Euro ergeben, hinzu käme anschließend die Belastung für den Staat (Arbeitsamt oder Jobcenter, etc)

Da spielt ein Richter bei einem Ersttäter nicht mit.

Das ist ja Klasse wenn ich irgend wann mal geblitzt werde sage ich einfach nee das war nur ganz kurz und nicht 5 Minuten am Stück Ihr könnt mich gar nicht bestrafen. ;) ;) ;)

Zitat:

@schmonses schrieb am 11. Oktober 2014 um 00:24:48 Uhr:

Zitat:

@worti32 schrieb am 10. Oktober 2014 um 20:35:46 Uhr:

Das dürfte Im Harz von Torfhaus Richtung Bad harzburg gewesen sein

Wo war das denn? Auf einer Autobahn mit Brückenschaden? Wohngebiet und Spielstraße kenne ich nicht, wo man länger 80 mit'm LKW fahren kann...

B4 Von Torfhaus Richtung Bad Harzburg dort ist in der Gefällestrecke 20 km/h für LKW vorgeschrieben da steht auch ein Blitzer und eben sehr sehr oft auch Polizei die dann sehr gerne den Tacho auslesen.

http://www.presseportal.de/.../rss

https://www.youtube.com/watch?...

 

Zwischenablage02

Zitat:

@worti32 schrieb am 11. Oktober 2014 um 14:27:11 Uhr:

B4 Von Torfhaus Richtung Bad Harzburg dort ist in der Gefällestrecke 20 km/h für LKW vorgeschrieben da steht auch ein Blitzer und eben sehr sehr oft auch Polizei die dann sehr gerne den Tacho auslesen.

Auch nicht schlecht. 10% Gefälle sind ja auch nicht zu verachten, wenn voll beladen ist. Wird sicherlich schon das ein oder andere Desaster passiert sein.

Bin Gestern die A3 runter gekommen, und musste feststellen das am "elzerberg" bei Limburg gar keine 60 mehr für lkw sind? oder habe ich mich nur versehen?

am 11. Oktober 2014 um 20:05

Zitat:

@Kipptransporteur schrieb am 11. Oktober 2014 um 21:13:41 Uhr:

Bin Gestern die A3 runter gekommen, und musste feststellen das am "elzerberg" bei Limburg gar keine 60 mehr für lkw sind? oder habe ich mich nur versehen?

Seit ungefähr 1 Woche ist das jetzt ;)

Kann man da jetzt 80 runter fahren? ;)

Werde ich heute Nacht gleich mal testen, letzte Woche war ich in die Richtung nicht unterwegs.

ich hoffe du hast dein Fahrzeug danach auch noch selber ausgelesen. Die Geschwindigkeitsdaten sind flüchtige Daten (normal max 24Std reine Lenkzeit)Ansonsten müsste, wenn du einen Anwalt einschalten solltest, dieser erst den Datensatz von der Behörde anfordern.

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