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Gesetze die man nicht versteht !

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 21:57

§23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

 

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

 

Was ist denn wenn ich mit dem Fahrrad auf einer Straße fahre die vom Straßenzustand her Top in Ordnung ist und ich anhalten will???    Darf ich die Füße nicht von den Pedalen nehmen weil der Stra0enzustand es nicht erfordert?

Beste Antwort im Thema

In diesem Gesetz geht es um die Platzierung der Füße während des Fahrens. Es hat nichts mit dem Anhaltevorgang am Ende einer Fahrt zu tun.

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In diesem Gesetz geht es um die Platzierung der Füße während des Fahrens. Es hat nichts mit dem Anhaltevorgang am Ende einer Fahrt zu tun.

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 22:09

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

In diesem Gesetz geht es um die Platzierung der Füße während des Fahrens. Es hat nichts mit dem Anhaltevorgang am Ende einer Fahrt zu tun.

Könnte  man das nicht einfach komplett streichen?

 

Oder sollte man zusätzlich zufügen das beim anhalten selbstständig mit Pedalbewegungen aufzuhören ist und die Füße unabhängig vom Straßenzustand  Boden berühren dürfen :confused:

Es geht vermutlich um solche Trottel die während der Fahrt die Beine hoch nehmen, zur Seite schwenken oder auf den Lenker schwingen um Andere zu "beeindrucken.

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 22:21

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88

Es geht vermutlich um solche Trottel die während der Fahrt sie Beine hoch nehmen, zur Seite schwenken oder auf den Lenker schwingen um Andere zu "beeindrucken.

Demnach ist es einem Autofahrer nicht verboten die Füße während der Fahrt hoch zu nehmen und zur Seite zu schwenken, oder auf das Lenkrad zu stellen.......Sonst wäre das sicherlich auch irgendwo geregelt/ verboten?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Demnach ist es einem Autofahrer nicht verboten die Füße während der Fahrt hoch zu nehmen und zur Seite zu schwenken, oder auf das Lenkrad zu stellen.......Sonst wäre das sicherlich auch irgendwo geregelt/ verboten?

So ein Verhalten beobachtet man nur bei 2Radfahrern und nicht bei Autofahrern. Dazu müsste man schon sehr gelenkig sein.

Natürlich ist der Satz schwachsinnig. Und es passt zum Ramsauer, dass er den in 2013/04 drin gelassen hat. Legal vom Rad absteigen kann man quasi nur durch einen Sprung oder Umfallen oder mit Hilfe von Stützrädern ^^.

Andererseits hilft es gegen Pappnasen, die auf der StVO pochen und meinen es gelte absolut und es hätte schon alles ihre Richtigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Rico Chet

Natürlich ist der Satz schwachsinnig. Und es passt zum Ramsauer, dass er den in 2013/04 drin gelassen hat. Legal vom Rad absteigen kann man quasi nur durch einen Sprung oder Umfallen oder mit Hilfe von Stützrädern ^^.

Andererseits hilft es gegen Pappnasen, die auf der StVO pochen und meinen es gelte absolut und es hätte schon alles ihre Richtigkeit.

das wäre demnach ein freibrief rote ampeln zu ignorieren.....:D

Schwachsinnig wird der Satz erst, wenn man anfängt, Unsinn hineinzuinterpretieren. Es steht nämlich auch drin Führer von Krafträdern. Und leider gibt es Künstler. die während der Fahrt die Beine von der Raste nehmen und dann mit den Haxen irgendwie im Asphalt einfädeln. Also, schön auf dem Teppich bleiben. Wie schon anklang - unsere MT-Rechtsexperten arbeiten aus dem Fehlen derartiger Verbote, dass sie explizit erlaubt sind, egal wie schwachsinnig derartiges Verhalten ist.

am 8. Oktober 2012 um 5:08

Ich weiss nicht , auf der einen Seite ueber die vielen §§ meckern, dann aus langer Weile nach Luecken suchen wo neue Regeln her muessen. Von mir aus die ganze StVo bis auf §1 vernichten. Ach was solls, auch §1 weg, den haben eh nicht alle verstanden. Und dann haftet jeder selbst fuer seine Schaeden :D

wer was zu lachen braucht sollte sich mal diverse zdv´s und tdv´s der bundeswehr reinziehen. da ist der eine oder andere schenkelklopfer garantiert.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wer was zu lachen braucht sollte sich mal diverse zdv´s und tdv´s der bundeswehr reinziehen. da ist der eine oder andere schenkelklopfer garantiert.

Jou... "Bei Nacht ist mit Dunkelheit zu rechnen" oder "Ab 60cm Wassertiefe selbstständig mit Schwimmbewegungen beginnen"...:D:D:D

Genauso bescheuert ist doch, dass man für ein Pedelec mit Anfahrhilfe eine Mofaprüfbescheinigung oder einen Führerschein braucht.

Überall wird damit geworben, dass die DInger Führerscheinfrei sein, aber der Punkt dass die Teile 6KmH ohne dass der Fahrer tritt schaffen, bedeutet nach FEV, dass zumindest die Prüfbescheinigung vorhanden sein MUSS

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

§23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Was ist denn wenn ich mit dem Fahrrad auf einer Straße fahre die vom Straßenzustand her Top in Ordnung ist und ich anhalten will???    Darf ich die Füße nicht von den Pedalen nehmen weil der Stra0enzustand es nicht erfordert?

Was machst Du Dir eigentlich für Gedanken;)

In einer Vorschrift steht bzw. stand mal, dass bei einer Wassertiefe von 1,20 m selbstständig mit Schwimmbewegungen anzufangen ist.

Frage: - was machst Du wenn Du kleiner als der Durschschnittsmensch bist ?

- wie stellst Du die Wassertiefe fest ?

Du merkst schon, dass Deine Frage vielleicht nicht zu den ............... zählt.

Wenn Du beim Anhalten mit dem Rad die Füsse nicht auf den Boden stellst, dann kippst Du um, fertig ! Ausnahme, Du hast ein Dreirad !!!

Der Gesetzgeber versucht vieles zu klären oder vorzuschreiben, aber er setzt scheinbar auch Menschenverstand voraus :D

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Genauso bescheuert ist doch, dass man für ein Pedelec mit Anfahrhilfe eine Mofaprüfbescheinigung oder einen Führerschein braucht.

Überall wird damit geworben, dass die DInger Führerscheinfrei sein, aber der Punkt dass die Teile 6KmH ohne dass der Fahrer tritt schaffen, bedeutet nach FEV, dass zumindest die Prüfbescheinigung vorhanden sein MUSS

Diese Antwort ist nicht ganz richtig. Es gibt verschiedene Pedelec ( e-Bike, Mundart ). Für die bis 25 km/h ist das nicht erforderlich.

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