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gesetzeslage schrägparken Mercedes ML
Liebe ML und GL‘er wie oft hattet ihr schon Ärger mit Fensterspionen die euch sagen ihr dürft da mit eurem Ungetüm nicht parken ? Finde leider keine Gesetzeslage die vorschreibt wie lang mein Fahrzeug mein schrägparken sein darf.
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25 Antworten
Noch nie!! Aber die Antwort hilft Dir nicht.
Ich muss ehrlich sein, ich versteh die Frage auch nicht ganz?!?!
Dein FZ darf nicht in die Fahrbahn ragen.
Sorgfaltspflicht Einsteigen Aussteigen § 14 StVO
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
als hier liegt keine Gefährdung vor (laut den Bildern) hier sind ja nicht mal Parkplätze eingezeichnet
- ignoriere solche Deppen einfach....
Wenn's um das von meinem Vorredner geht, könnte einige "Einparkkünstler" Probleme bekommen. Manche brauchen auch mit einem Kleinwagen zwei Parkplätze oder blockieren eine Straße. Das ist eigentlich unerheblich, was für ein Fahrzeug man fährt.
Und der ML ist auch kürzer als die S-Klasse. Und vergesst auch nicht die "Überbreite" moderner Autos.
Hier sind einige Parkhäuser und Supermarktparkplätze problematisch.
Wenn selbst ein Tesla mit Spieglen 1.964 m breit ist und die Parkplätze im Schnitt 2 m.
Aussteigen sollte man ja auch - ups der Tesla kann ja selbst einparken.
Aber dann bekommts trotzdem die Beulen vom Parkplatznachbarn in deine schöne Türe ....
Ja der ein oder andere lackkratzer von anderen Türen hatte ich schon. Aber die Trittbretter tun jetzt ihr bestes das abzufangen.
Es geht hier um die Müllabfuhr die mir einen Zettel hinterlassen hat ich würde sie behindern oder die Anwohner die sagen die Feuerwehr würde da nicht mehr reinkommen. Wenn es danach geht kann ich gleich Fahrrad fahren oder kann 2 km entfernt Parken.
Zitat:
@Sippi-1 schrieb am 1. Juni 2021 um 12:49:26 Uhr:
Dein FZ darf nicht in die Fahrbahn ragen.
Sorgfaltspflicht Einsteigen Aussteigen § 14 StVO
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Das ist sowie klar. Nur mehr als bis zum Limit an das Park-Ende ranfahren oder zum Bordsteinrand ist nicht möglich. Dachte da gäbe es eine klare Definition in der stvo um das ganze bürokratisch aus der Welt zu schaffen und endlich Ruhe vor den rentern zu bekommen. Wenn ich überlege das so ein dodge ram auch nur parken kann wenn er auf den Fußgängerweg drauffährt wobei das auch wieder verkehrt ist. Die Gesetzeslage ist etwas unübersichtlich definiert
Also wenn ich da bin so sehe, ist hier nichts eingezeichnet. Da aber einige weder Mathematik noch Räumliches Vorstellungsvermögen haben ist gerade in deinem Fall das Problem, das alle Autofahrer viel schräger parken müssten und das Problem wäre gelöst - man verkürzt den Winkel
Zitat:
@kkkorbi schrieb am 1. Juni 2021 um 23:07:36 Uhr:
Also wenn ich da bin so sehe, ist hier nichts eingezeichnet. Da aber einige weder Mathematik noch Räumliches Vorstellungsvermögen haben ist gerade in deinem Fall das Problem, das alle Autofahrer viel schräger parken müssten und das Problem wäre gelöst - man verkürzt den Winkel
Gibts ein Richtwert dafür wieviel Abstand sein sollte vom parkenden Fahrzeugende zum nächsten Bordstein ?
Kann mich erinnern das mein alter Chef Autos abschleppen lies weil Materiallieferung nicht durchkam und links und rechts auf einem Weg Autos standen er packte den Zollstock aus hat nachgemessen und die wurde abgeschleppt.
Nehmen wir mal das Beispiel Müllabfuhr Feuerwehr Krankenwagen.
Als jedenfalls kann die Feuerwehr pauschal jedes Fahrzeug abschleppen wenn Gefahr im Verzug ist.
Als wenn ein Privater mein Auto abschleppen lässt, dann zahlt der die Rechnung incl. meiner Auslagen.
Abschleppen lassen darf nur die Polizei, oder wenn das Fahrzeug auf Privatgrund steht, dann darf auch ein Privater. Der zahlt aber erst mal die Rechnung und das muss er sich dann vom Halter holen - evtl. über das Gericht
Und wenn die Feuerwehr durch muss, wenn Menschenleben in Gefahr sind, dann fahren die da durch, dann gibt’s halt Kratzer und Blechschaden.
Die Haftung wird dann hinterher geklärt, könnte höchstens sein, dass es eine Mitschuld gibt, wenn man unrechtmäßig geparkt hat. Das wird dann lustig bei der Schadensregulierung.
Nichtsdestotrotz schon doof für alle Nachbarn, wenn der Müllwagen nicht durchkommt, könnte in einem Geruchsproblem enden im Viertel.
Gibt es keine „sichere“ Möglichkeit bei dir in der Nähe zu parken?
Ich hätte hier bei mir in der Gegend Angst vor militanten Radfahrern und Autohassern, da gibt es schnell mal Kratzer im Lack
Nicht zu fassen, kommenden Sonntag wird sogar die Autobahn für 18 km gesperrt, wegen einer Fahrraddemo gegen den Autobahnausbau
Sorry, musste mal raus
Die maximale Fahrzeugbreite von Feuerwehrfahrzeugen beträgt 2,55m. Ein Müllwagen wird nicht darüber liegen, insofern lässt sich das ja mal messen. Wenn die Müllabfuhr nicht durchkäme würde ich schon irgendwie reagieren. Nachbarn sind mir egal. Habe extra vor meinem Haus den Vorgarten entfernt und 2 Parkplätze mit entsprechender Genehmigung erstellt. Als Dankeschön hat man sich dann gegenüber der Zufahrt hingestellt, damit ich kurbeln konnte wie ein Ochse, obwohl immer genug Platz war die Autos davor oder dahinter abzustellen. Gegenmaßnahme war dann, den kompletten Fuhrpark an der Straße abzustellen (seinerzeit war das ein Skoda Superb, ein C208, ein C209, und an den ML kam noch der 2 Tonnen Tandemachser). Alles in allem mit entsprechenden Abständen 30 Meter Straße beparkt. 3Tage hat es gedauert und wir leben nun friedlich nebeneinander.
Gruß finch
Wer mal in die STVO schaut, bekommt seine Antwort.
Es muss eine Durchfahrtbreite von 3m bleiben!
Wenn das eingehalten wird, dann kann auch keiner was dagegen sagen.
Würde ich auch sagen
Also mein 5er BMW war länger als der ML. Dann müsste es da ja auch Probleme geben.
Beim Supermarkt parke ich immer abseits, sicher ist sicher
Ein ML gehört vor ein EFH oder in die Garage, also bitte artgerecht halten, sprich umziehen oder Lupo fahren ;-)!