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Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
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728 Antworten
Da lese ich mal mit, ich kann mir nicht vorstellen das die BE erlicht, ich hatte schon ein leihwagen Renault C4 Bj 16 und da kommte ich die S&S abschalten per Knopf
Wenn Start-Stopp bei der Zertifizierung aktiv war muss es auch bei jedem Start an gehen. Sonst ist es eine Steuerhinterziehung weil deine KFZ Steuer sich nach einem CO2 Anteil berechnet.
Auch die Umprogrammierung ist nicht legal. Es gibt ja noch mehr Funktionen die man aktivieren kann die in D oder nicht EU legal sind.
Faktisch wird das keiner kontrolieren. Lieber S+S deaktiviert als AGR verschloßen oder DPF ausgebaut.
Zitat:
@Provaider schrieb am 28. Juli 2017 um 08:11:11 Uhr:
Wenn Start-Stopp bei der Zertifizierung aktiv war muss es auch bei jedem Start an gehen. Sonst ist es eine Steuerhinterziehung weil deine KFZ Steuer sich nach einem CO2 Anteil berechnet.
...
Um die Einstufung nach Euro 6 zu erhalten, ist die S+S notwendig. Sonst passt der Verbrauch nicht mehr, da kommt dann in der Summe mehr CO² zusammen, das wiederum bedeutet eine andere Einstufung bei der Steuer.
Mir ist völlig klar, dass es notwendig ist für eine Euro-X-Einstufung etc., aber darum geht es nicht.
Mir geht es dadrum wo die Grenze ist.
S+S komplett rausprogrammiert = ganz sicher böse
S+S merkt sich Schalter-Stellung über Zündung hinweg = ???
Zitat:
Wenn Start-Stopp bei der Zertifizierung aktiv war muss es auch bei jedem Start an gehen.
Dieses Wenn-Dann ist ja recht wage.
Zur SSA gab es 2014 eine Petition im Bundestag
https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_52901.nc.html
Daraus wurde aber kein Gesetz
Außerdem sollte man den persönlichen Einfluss auf den individuellen Kraftstoffverbrauch nicht verwechseln mit den genormten Fahrzyklen zur Ermittlung der Schadstoffemission zwecks Zulassung einer Modellreihe zum Straßenverkehr.
Wenn die SSA mit An-/Abschaltung im Fahrzeug generell zugelassen wurde, ist es jedem überlassen davon Gebrauch zu machen oder nicht. Abschalten der SSA ist keine Steuerhinterziehung (im Gegenteil, der Staat verdient ja noch an der Kraftstoff- und Mehrwertsteuer, wenn die Motoren laufen).
Zitat:
@hadez16 schrieb am 28. Juli 2017 um 08:20:39 Uhr:
Zitat:
@hadez16 schrieb am 28. Juli 2017 um 08:20:39 Uhr:
Wenn Start-Stopp bei der Zertifizierung aktiv war muss es auch bei jedem Start an gehen.
Dieses Wenn-Dann ist ja recht wage.
Eigentlich ja nicht! Ist doch ne klare Aussage.
Das ist halt fürs "Papier" so, schließlich will der Kunde ja wenig Steuern zahlen...
Meiner startet immer in Comfort/Sport aus. BJ 2008
Hier in Deutschland ist doch alles so schön geregelt, ich würde gerne mal eine belastbare Quelle für dieses Thema genannt bekommen. Durch einige ECE-Regelungen habe ich mich schon durchgequält, ohne was gescheites zu finden. Ich habe auch schon einen TÜV-Termin hinter mir, ohne daß dem Prüfer aufgefallen wäre, daß die Funktion der Taste SS-Automatik invertiert war. Ich habe ihn aber auch nicht mit der Nase drauf gestoßen.
Eventuell ist es ja wie bei den Motorradhelmen, wo man versäumt hat zu einem Stichtag eine Übergangsregelung durch ein Gesetz zu manifestieren und heute kann man quasi fahren, was man will, solange es vom Hersteller als Motorradhelm vorgesehen war.
Gruß,
Frank
Zitat:
@olsql schrieb am 28. Juli 2017 um 15:35:46 Uhr:
Zitat:
@hadez16 schrieb am 28. Juli 2017 um 08:20:39 Uhr:
Dieses Wenn-Dann ist ja recht wage.
Eigentlich ja nicht! Ist doch ne klare Aussage.
Das ist halt fürs "Papier" so, schließlich will der Kunde ja wenig Steuern zahlen...
Meiner startet immer in Comfort/Sport aus. BJ 2008
Okay und d.h. jetzt für die eigentliche Frage?
Wo soll ich anrufen und fragen ob das bei der Zertifizierung (welche eigentlich) aktiv war?
Zitat:
@hadez16 schrieb am 28. Juli 2017 um 16:31:58 Uhr:
Zitat:
@olsql schrieb am 28. Juli 2017 um 15:35:46 Uhr:
Eigentlich ja nicht! Ist doch ne klare Aussage.
Das ist halt fürs "Papier" so, schließlich will der Kunde ja wenig Steuern zahlen...
Meiner startet immer in Comfort/Sport aus. BJ 2008
Okay und d.h. jetzt für die eigentliche Frage?
Wo soll ich anrufen und fragen ob das bei der Zertifizierung (welche eigentlich) aktiv war?
Frage einmal beim Hersteller deines Fahrzeuges nach! Der hat das sicher in den Unterlagen.
MfG
Zitat:
@hadez16 schrieb am 28. Juli 2017 um 08:20:39 Uhr:
Mir ist völlig klar, dass es notwendig ist für eine Euro-X-Einstufung etc., aber darum geht es nicht.
Mir geht es dadrum wo die Grenze ist.
S+S komplett rausprogrammiert = ganz sicher böse
S+S merkt sich Schalter-Stellung über Zündung hinweg = ???
Zitat:
@hadez16 schrieb am 28. Juli 2017 um 08:20:39 Uhr:
Zitat:
Wenn Start-Stopp bei der Zertifizierung aktiv war muss es auch bei jedem Start an gehen.
Dieses Wenn-Dann ist ja recht wage.
Wenn das Auto serienmässig keinen Memory-Schalter für S&S hat, dann ist auch ein Memory-Schalter böse...die Grenze ist dem Fall jede Veränderung.
Das Auto ist typgeprüft und dazu gehört auch ein gem. NEFZ ermittelter Schadstoffausstoß nachdem sich wiederum die Fz-Steuer bemisst.
Der Standard"zustand" eines aktuellen VW, also ohne, dass der Fahrer etwas machen muss, ist immer der, dass S&S aktiv ist und somit wird der NEFZ mit aktiviertem S&S durchgeführt.
(VW ist es m.E. ziemlich sch...egal wieviel so ein Auto in der Realität an Sprit braucht (oder wieviel Schadstoffe real ausgestoßen werden....). Beim NEFZ ist es VW aber garantiert nicht egal (Flottenverbrauch, günstige Verbrauchsangabe bei der Werbung)und hauptsächlich aus dem Grund, muss sicher gestellt sein, dass der Spritsparvorteil durch S&S grundsätzlich (und nicht zufällig..) zu Tragen kommt)
Der Einbau einer Zusatzkomponente muss i.d.R. zudem zugelassen sein. Eine Komponente, die das Abgasverhalten mit bestimmt, sogar in jedem Fall. Von daher ist der zusätzliche Einbau eines Memory-Schalters nicht zugelassen und das ist dann auch der Grund, weswegen es diese "Module" m.E. nicht mit ABE gibt...
Gesetze oder Verordnungen, die speziell dieses Problem behandeln, wird es mit einiger Sicherheit nicht geben, denn der Gesetzgeber könnte beim besten Willen nicht gegen die Flut an Veränderungen ankommen, die sich irgendwelche Leute für ihre Fahrzeuge ausgedacht haben.
Von daher gilt der Grundsatz:
Wer etwas am Fz verändert, muss im Zweifelsfall nachweisen, ob die Veränderung legal ist oder nicht.
Wer sich nicht sicher ist, dass seine Veränderung am Fz legal ist, kann ja einfach mal eine entsprechende schriftliche Anfrage beim Hersteller des Fz, beim TÜV oder bei dem Memory-Schalter-Hersteller starten.
Das Ergebnis lässt sich vielleicht schon erahnen und daher gibt es vermutlich auch immer wieder solche Threads, wie diesen.
Ob so eine Modifikation (egal in welcher Weise ausgeführt) später jemals zu negativen Folgen führt, ist eine ganz andere Sache...aber hier ging es ja um Gesetzeslage.
Zitat:
@navec schrieb am 28. Juli 2017 um 17:0:46 Uhr:
...aber hier ging es ja um Gesetzeslage.
Genau, wo ist das Gesetz, die Verordnung, die Durchführungsanweisung, oder was auch immer?
Das dürfte sich implizit aus §19 Absatz 2 Punkt 3 StVZO ergeben, glaub ich.
Denn-> Kann man nicht nachweisen (wie auch immer), daß man durch die dauerhafte Änderung unter der bei Zulassung geltenden Norm geblieben ist, erlischt die Betriebserlaubnis, da der Gesetzgeber dann automatisch von einer Verschlechterung auszugehen scheint, was nicht ganz unbegründet sein dürfte...
MfG
Demnach dürfte es gar nicht möglich sein, eine SS-Automatik zu deaktivieren, da sich durch diese "Änderung" das Abgasverhalten verschlechtert, was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hätte. Nach diesem Paragraphen dürfte es eigentlich keine Taste geben, mit der man eine SS-Automatik überhaupt abschalten oder temporär deaktivieren kann. Ob mit oder ohne Memory.
P.S.: In irgendeiner ECE-Richtlinie ist beispielsweise festgehalten, daß ein Gurtwarner in bestimmten Fällen (z.B. für Kurierfahrer) deaktiviert werden darf, da sind dann auch die Rahmenbedingungen bis ins Detail definiert. So etwas in der Art suche ich.
Zitat:
@Levi 67 schrieb am 28. Juli 2017 um 17:04:35 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 28. Juli 2017 um 17:0:46 Uhr:
...aber hier ging es ja um Gesetzeslage.
Genau, wo ist das Gesetz, die Verordnung, die Durchführungsanweisung, oder was auch immer?
Da scheint es wohl eine Gesetzeslücke zu geben. Was man im Netz findet, ist nicht unbedingt aussagekräftig. Sieht eher nach einem "Gummiparagraphen" aus, den sich jeder zurecht ziehen kann.