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Gespann-Führerschin in Planung
Der Herr Verkehrsminister Ramsauer plant einen Gespannführerschein weil .... es besser ist, oder so.
Seht bitte selbst:
http://www.caravaning.de/.../...fuehrerschein-erleichtern.388005.8.htm
Schon jemand mehr darüber gehört?
Beste Antwort im Thema
ich weiß nicht, ob der Verkehrsminister die deutschen Führerscheine nicht kennt oder Alzheimer hat, denn einen Führerschein für gespanne gibt es bereits, das ist die Erweiterung E beim B oder C. Also ist BE schon der PKW-Gespannführerschein, der muß nicht mehr erdacht werden, da ist die Schulung mit Anhänger bereits eingeführt.
Ich vermute eher, er meint, das es einfacher und durchsichtiger sein sollte, den Führerschein mit Anhänger zu bekommen.
Ich denke eher er sollte sich drum kümmern, das die 100km/h für Anhänger generell eingeführt werden sollten und die Überholverbote für Anhänger nicht mit denen der LKW's gleich gestellt werden, sondern dann eher mit denen der Reisebusse.
Nordjoe
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20 Antworten
ich weiß nicht, ob der Verkehrsminister die deutschen Führerscheine nicht kennt oder Alzheimer hat, denn einen Führerschein für gespanne gibt es bereits, das ist die Erweiterung E beim B oder C. Also ist BE schon der PKW-Gespannführerschein, der muß nicht mehr erdacht werden, da ist die Schulung mit Anhänger bereits eingeführt.
Ich vermute eher, er meint, das es einfacher und durchsichtiger sein sollte, den Führerschein mit Anhänger zu bekommen.
Ich denke eher er sollte sich drum kümmern, das die 100km/h für Anhänger generell eingeführt werden sollten und die Überholverbote für Anhänger nicht mit denen der LKW's gleich gestellt werden, sondern dann eher mit denen der Reisebusse.
Nordjoe
Vielleicht will der für alle Anhänger eine Führerscheinpflicht.
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Klasse BE:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Ramsauer schleimt sich mit solchen Aussagen (wie alle Politiker) nur an die entsprechende Fangemeinde ran...ekelhaft.
M.W. gibt es kein generelles Überholverbot für Gespanne, sondern nur wenn es per Zusatzschild mit einbezogen wird.
Also VZ 276 (schwarzes/rotes Auto) gilt nur für PKW, mit Zusatzschild entsprechend dann für die dort aufgeführten Kombinationen; VZ 277 (LKW) gilt nur für LKW ab 3,5 t, mit Zusatzschild z.b. auch für Gespanne (PKW und Anhänger) und KOB.
Oder ?
M.E. das übliche Politiker blabla viel reden und nichts tun ich geb darauf gar nichts. So wies is so is es und so wies wird so wird es
Zitat:
Original geschrieben von cptrips
Ramsauer schleimt sich mit solchen Aussagen (wie alle Politiker) nur an die entsprechende Fangemeinde ran...ekelhaft.
M.W. gibt es kein generelles Überholverbot für Gespanne, sondern nur wenn es per Zusatzschild mit einbezogen wird.
Also VZ 276 (schwarzes/rotes Auto) gilt nur für PKW, mit Zusatzschild entsprechend dann für die dort aufgeführten Kombinationen; VZ 277 (LKW) gilt nur für LKW ab 3,5 t, mit Zusatzschild z.b. auch für Gespanne (PKW und Anhänger) und KOB.
Oder ?
Mit Vorbehalt: Dies gilt für zweispurige ABn. Auf dreispurigen ABn darf der Gespannfahrer die dritte Spur NICHT benutzen.
Zitat:
Original geschrieben von cptrips
Ramsauer schleimt sich mit solchen Aussagen (wie alle Politiker) nur an die entsprechende Fangemeinde ran...ekelhaft.
M.W. gibt es kein generelles Überholverbot für Gespanne, sondern nur wenn es per Zusatzschild mit einbezogen wird.
Also VZ 276 (schwarzes/rotes Auto) gilt nur für PKW, mit Zusatzschild entsprechend dann für die dort aufgeführten Kombinationen; VZ 277 (LKW) gilt nur für LKW ab 3,5 t, mit Zusatzschild z.b. auch für Gespanne (PKW und Anhänger) und KOB.
Oder ?
Öhh..... wie "einbezogen"

Wenn das VZ 276 erscheint, dann gilt erst mal für "
alle" Überholverbot (da gibts jetzt noch noch ein paar Feinheiten, die sind aber hier nicht wichtig

) Wenn jetzt Zusatzschilder hinzukommen dann gilt das VZ erst "ab" zb Fzg mit Anhänger oder Fzg ab 7,5t zgG (hier dürfen dann die "7,5 Tonner LKW, die in Wahrheit nur 7,49t haben dann halt noch überholen)
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Vielleicht will der für alle Anhänger eine Führerscheinpflicht.
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Klasse BE:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Liebe Leut, ehrlich gesagt, dieses Führerscheinklassifierungswirrwar ist mir als alter Führerscheininhaber mit allen Klassen außer 2 so etwas von zuwider, und nun fängt der Ramsauer nun damit an weiter rumsauern. Es ist einfach ein Graus.
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
ich weiß nicht, ob der Verkehrsminister die deutschen Führerscheine nicht kennt oder Alzheimer hat,
Hinsichtlich Alzheimer habe ich bisher keinen Verdacht. Die in folgenden aufkommende Vermutung der Schleimung bzw. Unterwürfigkeit der Lobby gegenüber habe ich auch nicht gesehen.
Sicher weiß der Minister auch etwas vom BE. Darüber hinaus kennt er sicher auch die EU-Führerscheinrichtlinie, die bis 2013 in nationales Recht umzusetzen ist. Und da finde ich es als Camper begrüßenswert, wenn er die Umsetzung so gestalten will, dass sie den Absatz der Caravanindustrie nicht deswegen gefährdet, weil Camper wegen der Führerscheinbedingungen keine Camper mehr sein wollen/können.
Lieber Nordjoe: Es geht hier um Änderungen!
Zitat:
Original geschrieben von situ
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
ich weiß nicht, ob der Verkehrsminister die deutschen Führerscheine nicht kennt oder Alzheimer hat,
Hinsichtlich Alzheimer habe ich bisher keinen Verdacht. Die in folgenden aufkommende Vermutung der Schleimung bzw. Unterwürfigkeit der Lobby gegenüber habe ich auch nicht gesehen.
Sicher weiß der Minister auch etwas vom BE. Darüber hinaus kennt er sicher auch die EU-Führerscheinrichtlinie, die bis 2013 in nationales Recht umzusetzen ist. Und da finde ich es als Camper begrüßenswert, wenn er die Umsetzung so gestalten will, dass sie den Absatz der Caravanindustrie nicht deswegen gefährdet, weil Camper wegen der Führerscheinbedingungen keine Camper mehr sein wollen/können.
Lieber Nordjoe: Es geht hier um Änderungen!
Lieber situ,
ich habe dem Threadersteller geantwortet, vieleicht nimmst Du das bitte zur Kenntnis. Auszüge aus dem Zusammenhang reißen bringt zumeist ein Ungleichgewicht.
Nordjoe
Lieber Nordjoe!
Dass dein Posting eine Antwort zum Startposting war, hatte ich erkannt und damit auch zur Kenntnis genommen.
Deiner Antwort hatte ich entnommen, dass du von der EU Richtlinie und der damit anstehenden Veränderung der Führerscheinklassen (da ist der Bezug der Äußerung des Herrn Ministers) keine Kenntnis hast und mir die Vermutung erlaubt, dass deine Alzheimervermutung so begründet ist. Ich wollte dir den Hintergrund der Ministeräußerung (der vielleicht auch andere interessiert) vermitteln.
Der Zusammenhang besteht in der Unterstellung von Alzheimer nur deshalb, weil eine Äußerung selbst nicht verstanden wird.
würde ich geil finden durch den wechsel vom EU führerschein habe ich leider mein 3er verlohren wenn ich nun mein Schweizer wieder umschreibe. von a, BE, würde ich automatisch ein BE mit mehr zulassung bekommen (wenn ich das richtig versatanstanden habe)
dann schreibe ich ihn wieder um und bekomme so wieder C1e oder seh ich das falsch da in der Schweiz das so ja nciht geben würde und ich so mehr fahren dürfte.
Aber an sich glaube ich an sowas eh nicht. Daher löst sich sowas wieder in wohl gefallen auf
Tja, die Schweiz gehört auch nicht zur EU - da gibt´s dann Extraprobleme
Gruß Meik
Wer es wirklich wissen möchte, google doch einfach mal mit "Neue Richtlinie Führerschein EU".
Es geht nicht um das BESTEHENDE EU-Führerscheinsystem, sondern um eine Änderung betreffend Gespanne ab 2013. Wie die in Deutschland umgesetzt werden wird, ist noch offen.
Hallo situ,
eine Änderung bezüglich der Gespanne, was den Wohnwagensektor angeht, erkenne ich in den Richtlinien-Vorschlag nicht, soweit ich weiß entspricht das der derzeitigen neuen Führerscheinregelung. Wo es eine Änderung geben könnte das ist bei den C1E Klassen und auch wie weit die Gewichtsgrenze beim B geht.
Aber - wie Du schon richtig schreibst, es ist ein Vorschlag, der u.U. wie bei der Kraftfahrzeugsteuer-EU-Regelung nicht umgesetzt wird.
Solltest Du aber einen Text kennen, der das konkreter beschreibt, was vorgesehen ist, so stelle doch bitte den link rein, damit wir wissen, auf Grund welcher Vorlage Du Deine Meinung gebildet hast.
Der Kommentar mit Alzheimer war von mir, so hat man es vermutlich auch erkannt, kabaretistisch gedacht, denn unsere Politiker vergessen so einiges, wie z.B. die Kraftfahrzeugsteuer: sie wurde eingeführt, damit von dieser Steuer die öffentlichen Strassen unterhalten werden, heute möchte man sugerieren, das dafür eine PKW-Maut erforderlich ist, dabei geht ein nicht unerheblicher Teil der Kfz-Steuer schon heute in den allgemeinen Haushalt, um Löcher zu stopfen. Mit solchen Tatsachen begründe ich den ironisch gemeinten Spruch, das da wo wer zu viel vergisst.
Nordjoe