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Gestern hat mi's Glück verlassen ...

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 14:54

mein Omega "lebt" nimmer. Irgendso ein "netter" Mensch hat mir die Vorfahrt genommen und dann war's vorbei.

Gutachten ist gemacht, massiver Front- und damit ein wirtschaftlicher Totalschaden, nicht fahrbereit.

Will ihn einer von euch haben? Geb ihn gegen Höchstgebot ab.

Vielleicht jemand, der ihn selbst wieder aufbauen kann/will oder die Neuteile (z.B. Kupplung, Radlager, WR vom November 06, 2 Sommerreifen ca. 3 Wochen alt).

Verkauf ihn aber nur am Stück (außer WR, da könn ma reden)!

Foto (hab leider nur ein Farbiges und die Kopien aus dem Gutachten) und nähere Infos per Mail lunastar1@gmx.de

Könnt ihr mir zumindest mal nen groben Anhaltspunkt geben, was ich dafür noch kriegen kann? Meine Werkstatt hat mir ohne mit der Wimper zu zucken 2500€ dafür geboten - also denk ich mir, dass da mehr drin sein müsste.

(Daten von meinem besten Stück: Bj 03/05, 2,5 DTI Caravan, 110kw, 192.000 km, TÜV/ASU 10/07, Klimaautomatik, Navi, Radio mit Tel und 4fach-CD-Wechsler, Alu-Felgen)

Tja Leuts, ansonsten verabschied ich mich hier. Omega ist momentan leider finanziell nicht mehr drin, also steig ich erstmal auf nen Corsa um (heuljaulschnief).

Danke für eure Tipps und Grüße an alle Glücklichen, die ihren Omi noch haben.

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21 Antworten
am 30. Mai 2007 um 15:00

Moin,

mein Beileid zum verlust des Omega, hoffentlich ist bei dem Crash niemand zu schaden gekommen.

Wenn das Gutachten schon gemacht wurde hast Du doch nen Anhaltspunkt für den Restwert vom Wagen.... Steht im Gutachten normalerweise mit drin...

Wenn Du Ihn wirklich selber verkaufen willst wird sich das m.E. nur in Teilen lohnen....

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 16:08

Natürlich steht der Restwert vom Auto im Gutachten drin.

Ich frag aber auch nicht ohne Grund ...

am 30. Mai 2007 um 16:15

Moin,

was erwartest Du jetzt? Das hier jemand um die Ecke kommt und sagt: Ich nehm die Kiste mit

Zitat:

massiver Front- und damit ein wirtschaftlicher Totalschaden, nicht fahrbereit.

ohne Ihn geshen zu haben für den Betrag X€?

Wenn Du Preise hören willst musst Du schon ein bisschen mehr als das oben geschriebene preisgeben...

Z.B. solche Sachen wie :

  • welche Teile sind beschädigt?
  • Motor in Ordnung?
  • Airbags i.O.?
  • Achse i.O.?
  • Rahmenschaden?
  • usw...

Willst Du das Gutachten anzweifeln? Oder hoffst Du einfach das Du mehr für das Auto bekommst als der Gutachter schreibt?

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Oder hoffst Du einfach das Du mehr für das Auto bekommst als der Gutachter schreibt?

Gruss

Marcus

Das wäre übrigens Versicherungsbetrug. Den Betrag den du für den geschädigten PKW mehr bekommen hast als im Gutachten steht musst du wieder an die auszahlende Versicherung zurückzahlen!

Also stell hier Fotos rein und frag hier ob Ihn jemand für den Betrag X (im Gutachten Restwert) haben möchte!

Zitat:

Original geschrieben von regda

Das wäre übrigens Versicherungsbetrug. Den Betrag den du für den geschädigten PKW mehr bekommen hast als im Gutachten steht musst du wieder an die auszahlende Versicherung zurückzahlen!

Also stell hier Fotos rein und frag hier ob Ihn jemand für den Betrag X (im Gutachten Restwert) haben möchte!

Blödsinn.Das Gutachten bekommt die Versicherung.Diese sendet an Umliegende ein bericht des Gutachters.Dann nehmen Sie die höchsten Angebote,(welche verbindlich sind)und ziehen Dir diesen als Restbetrag ab.Was Du dann machst,an diesen zu verkaufen ,um den Rest zu bekommen ,liegt an Dir.Kannst Ihn auch Teile verkaufen usw.Also kein Betrug.

am 30. Mai 2007 um 17:10

Hi,

beides falsch.

Den Restwert legt ausschließlich der Gutachter fest - und der holt vorher eben diese Angebote ein bei regionalen Händlern oder anderen potentiellen Käuferquellen. Die Versicherung hat hier gar nix mit zu tun.

Und selbstverständlich ist es kein Versicherungsbetrug den Wagen (der einem ja immer noch gehört) zu einem höheren Preis zu verkaufen.

Im Gutachten selbst ist der Höchstbietende genannt - dort kann man es zumindest zu dem ermittelten Wert loswerden.

Es ist zwar durchaus teilweise in Mode gekommen, seitens der Versicherung zu sagen, dass sie einen besser bietenden Käufer gefunden haben und setzen des Restwert dann hoch, das aber muss nicht anstandlos akzeptiert werden.

Siehe auch FAQ - und dort www.unfallweb.de

Grüße

Schreddi

ich habe nichts anderes geschrieben..also...?????

Die versicherung erstellt auch gutachten...

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 17:24

Ich will weder ne Versicherung betrügen noch sonst irgendwelche krummen Touren abziehen. Schade, dass mir das hier so ausgelegt wird.

Außerdem hab ich ja reingeschrieben, dass bei Interesse oder Fragen man mir per Mail schreiben kann.

Aber lasst's gut sein ...

Seid froh, dass ihr euren Omi noch habt :-(

Ciao

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Es ist zwar durchaus teilweise in Mode gekommen, seitens der Versicherung zu sagen, dass sie einen besser bietenden Käufer gefunden haben und setzen des Restwert dann hoch, das aber muss nicht anstandlos akzeptiert werden.

In einem solchen Fall dürfte die Versicherung doch eigentlich verpflichtet sein, den Kontakt zum gefundenen Mehrbieter herzustellen, wenn der Wagen sich noch im Besitz des Geschädigkten befinden sollte, oder?

daher schrieb ich,dass das angebot dann verbindlich ist.Und der Bieter muss das auto dann auch nehmen..also ist das quatsch,dass der Preis einfach höher angegeben wird.

am 30. Mai 2007 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von kida

Ich will weder ne Versicherung betrügen noch sonst irgendwelche krummen Touren abziehen. Schade, dass mir das hier so ausgelegt wird.

Außerdem hab ich ja reingeschrieben, dass bei Interesse oder Fragen man mir per Mail schreiben kann.

Aber lasst's gut sein ...

Seid froh, dass ihr euren Omi noch habt :-(

Ciao

Moin,

es ist ja nicht so das Dir hier jemand etwas unterstellen will...

Ein Forum lebt vom Meinungsaustauch und um Meinungen austauschen zu können müssen irgendwie Fakten auf das Board... Nach etwas anderem hab ich Dich auch schliesslich nicht gefragt, oder?

Also kurz gesagt, noch mal wie oben:

Tu ein paar mehr Fakten in Deine Beiträge wenn Du mehr und vor allem Aussagekräftigere Antworten erwartest.

Gruss

Marcus

am 30. Mai 2007 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

In einem solchen Fall dürfte die Versicherung doch eigentlich verpflichtet sein, den Kontakt zum gefundenen Mehrbieter herzustellen, wenn der Wagen sich noch im Besitz des Geschädigkten befinden sollte, oder?

Moin,

wenn ich das auf der von Schreddi angesprochenen Site richtig gelesen habe ist einzig und allein der vom Gutachter ermittelte Restwert, also das höchste der 3 Angebote für die Versicherung von Belang.

Ich möchte theoretisch mal sehen wie die Versicherung xy reagiert wenn ein Geschädigter sagt das er den Unfallwagen zu dem von der Versicherung angegbenen Mehrpreis an diesen von der Versicherung ermittelten Käufer veräussern will... Das gäbe wahrscheinlich was zum lachen...

Gruss

Marcus

Zitat:

Es ist zwar durchaus teilweise in Mode gekommen, seitens der Versicherung zu sagen, dass sie einen besser bietenden Käufer gefunden haben und setzen des Restwert dann hoch, das aber muss nicht anstandlos akzeptiert werden.

BLÖDSINN

am 30. Mai 2007 um 18:53

Hallo Ronny,

Zitat:

Original geschrieben von sleipnir26

ich habe nichts anderes geschrieben..also...?????

Die versicherung erstellt auch gutachten...

Die Versicherung reguliert den Schaden.

Der Gutachter erstellt das Gutachten.

Und der Gutachter legt den Restwert fest - niemand anderes.

Randnotiz zu der anderen Bemerkung meinerseits:

Der Fall stellt sich dann z.B. so dar, dass 1.000 € im Gutachten als Restwert stehen - geboten von Firma X.

Geschädigter bekommt Wiederbeschaffungsaufwand ausgezahlt (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert [1.000 €]).

Wenn Werkstatt Y nun 1.200 € bietet, kann er auch an die verkaufen - die 200 Abweichung vom begutachteten Restwert sind seine.

Kommt die Versicherung dazwischen und bietet vor dem Verkauf an einen Käufer (entweder aus Gutachten oder die besagte Werkstatt) noch einen Restwertkäufer an, der drüber liegt - so muss es für dne Geschädigten ohne jeden Mehraufwand verwertbar sein. Oft ist dies nicht der Fall.

Hintergrund: Je höher der Restwert, desto niedriger die ausgezahlte Summe --> also klare Mathematik.

Im Übrigen:

Dein "Diskussionsstil" ist jedenfalls überdenkenswert - mit "quatsch" und "blödsinn" unterstreichst Du Deine Rede nicht - du schwächst sie...

Sowas aber lernt man erst.

Grüße

Schreddi

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