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Gestohlenen Omega B gekauft!! was nun?

Opel
Themenstarteram 26. September 2004 um 15:40

Hallo...

Habe ein riesen Problem....

Habe mal von nem Bekannten nen Omega gekauft.

Jetzt wurde er wegen Autodiebstahl verhaftet und sitzt in U-Haft...

Jetzt kommt der Knaller....er hat mir nen gestohlenen Omi verkauft...und es auch der Polizei gesagt....davon wusste ich aber nichts..

Jetzt haben die meinen Omi beschlagnahmt und ich habe jetzt auch noch Stress deswegen....

Der Komissar meinte auch, das ich den nicht mehr wieder bekomme...

Kennt sich da jemand aus???

mfg

Patrick

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang_II

Hallo Patrick,

der entscheidende Tipp ist der von Rotherbach, unbedingt befolgen!

Und was sonst noch wichtig ist hat Senatorman bereits geschrieben.

Senatormans Worten kann ich mich nur anschließen: joggende Blondine.

Leute, habt ihr schon gemerkt, dass der Beitrag vom Themenstarter schon Asbach, nämlich uralt ist?

:)

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Ja da kannst mal davon ausgehen das du den Wagen nicht mehr wieder siehst, mit der Kohle musst du halt mit deinem "Freund" Abklären.

Hast du denn den KFZ Brief??

 

Man kann schon tolle freunde haben.

 

mfg Daniel

Die Sache hat zwei Seiten:

1. strafrechtlich:

es wird überpürft, ob eine Hehlerei vorliegt. Das ist grundsätzlich immer dann der Fall, wenn man "Diebesgut" erwirbt. Ausnahmen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, den sogenannten "gutgläubigen Erwerb." Er setzt voraus, dass der Erwerb nach gutem Glauben erfolgte, also so dass Du nicht wusstest bzw. nicht wissen konntest, dass etwas faul ist.

2.

solltest Du nicht "Hehler" sein, bist Du betrogen worden. Dann kannst Du selbst rechtliche Schritte einleiten; Betrugsanzeige. Allerdings ist es zweifelhaft, dass Du dadurch wieder an die Kohle kommst.

 

3.

zivirechtlich nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Fakt bleibt, dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann. Der Omi wird an den rechtmäßigen Eigentümer zurück gegeben.

Bei weiteren Fragen einfach melden

Gruß

Micha der Camper

Woher hat er das Auto aus Hamburg???

Zitat:

Original geschrieben von irmscher-misa

Woher hat er das Auto aus Hamburg???

Au weia... das wär's ja noch.

Erstatte Strafanzeige gegen Deinen (Kumpel). Die Kohle ist erstmal nicht so wichtig. wichtig ist es erstmal das Du keinen auf den Sack bekommst wegen dem Wagen. Suche Dir Zeugen die beim Kauf dabei waren. Die für Dich aussagen das Du darüber nicht`s gewusst hast.

Mfg.Marc

Moin,

Ganz wichtig meine Damen und Herren,

Bitte zur BERATUNG zu einem ANWALT gehen, umgehend, sofort, am besten gestern. Dieser kennt Formalien die DU zu beachten hast.

Eine Beratung ist da in JEDEM FALL PFLICHT ! Denn niemand der nicht vom Fach ist, weiß alles über die Problematik (Wobei das schon ganz ordentlich erklärt wurde!), denn du solltest dich in jedem Fall absichern.

MFG Kester

bah

 

Sag mal wer um Himmels Willen klaut denn einen Omega und verkauft den unter ,,Bekannten'' ??

Sorry, da fallen mir aber weit mehr gescheite Autos ein....

Hallo,

was Rotherbach geschrieben hat, kann ich nur unterstreichen. Nur Dein Anwalt kriegt Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, zudem kann er Dich beraten, bevor Du bei einer polizeilichen Aussage Fehler machst, die hinterher garstige Konsequenzen ergeben können.

Einen Hinweis, wie die Polizei Deine Rechtsstellung beurteilt, ergibt sich aber möglicherweise daraus, ob Du als Beschuldigter oder als Zeuge vernommen worden bist.

Wie oben bereits erwähnt, kommt es sehr stark darauf an, ob Du wirklich einen gutgläubigen Erwerb des Fahrzeugs glaubhaft machen kannst. Das bedeutet, daß Du den Fahrzeugbrief nebst den Originalschlüsseln erhalten hast und keine offensichtlichen Manipulationen an der FG-Nummer erkennbar sind. Im Fahrzeugbrief dürfen natürlich ebenfalls keine Manipulationen der Fahrzeugdaten erkennbar sein. Auch dürfen am Fahrzeug keine Spuren eines Aufbruchs sichtbar sein.

Dein Anwalt kann Dir sagen, was die diesbezügliche kriminaltechnische Untersuchung des Fahrzeugs ergeben hat und Dich dann entsprechend beraten. Entscheidend ist nun nur noch, daß Du nicht auch noch strafrechtlich für Deine Gutgläubigkeit gebeutelt wirst.

Schwierig kann es außerdem werden, wenn der Verkäufer mit dem Letztbesitzer (laut Brief) nicht identisch ist.

Den Kaufpreis siehst Du natürlich nie wieder. Dein krummer Spezl wird durch Gerichtskosten und den vermutlich recht hohen Schaden, den er bisher angerichtet hat, auf absehbare Zeit zahlungsunfähig sein. Zudem dürfte er wohl einige Zeit hinter schwedischen Gardinen verschwinden.

Du wirst, wenn der Erwerb wirklich gutgläubig war, zwar einen Titel gegen den kriminellen Spezl kriegen, womit Du dann grundsätzlich 30 Jahre Zeit hast den Kaufpreis zurückzufordern. Der Titel bringt Dir aber praktisch nichts mehr, wenn der Typ (und das wird er ziemlich wahrscheinlich machen müssen) ein Privatinsolvenzverfahren durchzieht. Dann ist Dein Titel nach sieben Jahren hinfällig, obwohl Du allenfalls ein Taschengeld von ihm zurückbekommen hast.

Dumm gelaufen......

Gruß Senatorman

Auch, wenn das schon ewig her ist: Hier wurde ein Omega zum Schrottwert von 100 Euronen entwendet. Sachen gibt's.

Hallo Patrick,

der entscheidende Tipp ist der von Rotherbach, unbedingt befolgen!

Und was sonst noch wichtig ist hat Senatorman bereits geschrieben.

Senatormans Worten kann ich mich nur anschließen: joggende Blondine.

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang_II

Hallo Patrick,

der entscheidende Tipp ist der von Rotherbach, unbedingt befolgen!

Und was sonst noch wichtig ist hat Senatorman bereits geschrieben.

Senatormans Worten kann ich mich nur anschließen: joggende Blondine.

Leute, habt ihr schon gemerkt, dass der Beitrag vom Themenstarter schon Asbach, nämlich uralt ist?

:)

Ich habe das gemerkt, aber habe den gestohlenen Omega im Wert von 100.- Euro mir einfach nicht verkneifen können - wollte jedoch keinen neuen Bereich nur für diese kurze Meldung eröffnen...

Zitat:

Original geschrieben von HaroldF

 

Leute, habt ihr schon gemerkt, dass der Beitrag vom Themenstarter schon Asbach, nämlich uralt ist?

:)

2004 oder 2014, ist ja nur ein minimaler Unterschied von einer 1. ;-)))

Nein, war mir nicht aufgefallen. Da das Thema aber immer aktuell bleibt kann es nicht schaden, es ab und zu mal aufzuwärmen.

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang_II

 

2004 oder 2014, ist ja nur ein minimaler Unterschied von einer 1. ;-)))

Nein, war mir nicht aufgefallen. Da das Thema aber immer aktuell bleibt kann es nicht schaden, es ab und zu mal aufzuwärmen.

Da muss ich zustimmen. Eine gesunde Portion Mißtrauen sollte man beim Autokauf immer haben. Obwohl ein Normalo bei gutgemachten Fälschungen, was Autopapiere betrifft, schon mal betrogen werden kann.

Hilft aber nichts. Wie schon erwähnt kann man an Diebesgut kein Eigentum erwerben. Im Ernstfall hat man immer den schwarzen Peter, sprich ist Auto und Geld los. So ging es einmal einem Bekannten von mir. Der ließ sich gutgläubig von einer Thekenbekanntschaft einen "Leasingrückläufer" andrehen, der Brief lag angeblich wegen diverser Briefwechsel noch bei der Bank, aber alles kein Problem. .....

Der war so blauäugig .... und hinterher Geld und Auto los, weil er es ohne Brief nicht ummelden konnte.

Das war sogar nichtmals mehr versichert, weil der Betrüger die letzte Versicherungsrechnung nicht bezahlt hatte.

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