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Gestohlener Wohnwagen wieder aufgetaucht. Rücknahmepflicht?

Themenstarteram 20. November 2014 um 23:25

Uns wurde vor ca. 3 Jahren ein 4 wochen alter Wohnwagen vom Abstellplatz gestohlen, Wohnwagen war in D zugelassen und stand in D.

Polizei wurde hinzu gezogen, nach 3 Monaten wurden die Ermittlungen eingestellt und die VK-Versicherung hat gezahlt.

Jetzt habe ich einen Anruf von der Polizei in NRW bekommen. Im Rahmen einer Razzia nach einem Hinweis wurden mehrere Personen verhaftet und nach deren Aussagen hin wurde in Holland wurde u.a. mein Wohnwagen auf einem Campingplatz sichergestellt.

Der Zustand soll wohl noch recht gut sein, wurde von einem älteren Ehepaar genutzt die offenbar nichts von der Herkunft und dem was ihr Sohn so getrieben hat, wussten.

 

Fragen:

-Kann die Versicherung verlangen das ich den Wohnwagen zurück nehme und das Geld anteilig zurückzahle?

-Habe ich ein "Vorkaufsrecht" wenn die Versicherung den WoWa behalten will? (ich würde ihn dann dem Ehepaar zum Kauf anbieten)

Beste Antwort im Thema

Richtig Klaus,

die Versicherung wird es auch nicht an den ehemaligen Versicherungsnehmer

verkaufen, sondern nur an einen Gewerbe- Treibenden.

Dies wird gemacht um die Gewähleistung auszuschließen. Das geht ja bekanntlich nicht bei einem Verkauf an Privat.

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Hier wird von ganz ähnlich gelagerten Fällen berichtet.

Link ist tot (auch wenn's nur 'nen Scherz sein sollte ;)).

Gruß Metalhead

Jetzt nicht mehr.;)

Zitat:

@martinde001 schrieb am 21. November 2014 um 00:25:10 Uhr:

Uns wurde vor ca. 3 Jahren ein 4 wochen alter Wohnwagen vom Abstellplatz gestohlen, Wohnwagen war in D zugelassen und stand in D.

Polizei wurde hinzu gezogen, nach 3 Monaten wurden die Ermittlungen eingestellt und die VK-Versicherung hat gezahlt.

Jetzt habe ich einen Anruf von der Polizei in NRW bekommen. Im Rahmen einer Razzia nach einem Hinweis wurden mehrere Personen verhaftet und nach deren Aussagen hin wurde in Holland wurde u.a. mein Wohnwagen auf einem Campingplatz sichergestellt.

Der Zustand soll wohl noch recht gut sein, wurde von einem älteren Ehepaar genutzt die offenbar nichts von der Herkunft und dem was ihr Sohn so getrieben hat, wussten.

 

Fragen:

-Kann die Versicherung verlangen das ich den Wohnwagen zurück nehme und das Geld anteilig zurückzahle?

-Habe ich ein "Vorkaufsrecht" wenn die Versicherung den WoWa behalten will? (ich würde ihn dann dem Ehepaar zum Kauf anbieten)

Nach Ablauf der Monatsfrist ist das Fahrzeug in das Eigentum des Versicherers übergegangen.

Du hast kein Anspruch auf Rückgabe der entwendeten Sache. Es ist außerdem Sache des Versicherung mit dem jetzigen Nutzer hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, bzw. des Verkaufs zu verhandeln.

Klaus

Richtig Klaus,

die Versicherung wird es auch nicht an den ehemaligen Versicherungsnehmer

verkaufen, sondern nur an einen Gewerbe- Treibenden.

Dies wird gemacht um die Gewähleistung auszuschließen. Das geht ja bekanntlich nicht bei einem Verkauf an Privat.

am 21. November 2014 um 9:31

Zitat:

@martinde001 schrieb am 21. November 2014 um 00:25:10 Uhr:

Uns wurde vor ca. 3 Jahren ein 4 wochen alter Wohnwagen vom Abstellplatz gestohlen, Wohnwagen war in D zugelassen und stand in D.

Polizei wurde hinzu gezogen, nach 3 Monaten wurden die Ermittlungen eingestellt und die VK-Versicherung hat gezahlt.

Jetzt habe ich einen Anruf von der Polizei in NRW bekommen. Im Rahmen einer Razzia nach einem Hinweis wurden mehrere Personen verhaftet und nach deren Aussagen hin wurde in Holland wurde u.a. mein Wohnwagen auf einem Campingplatz sichergestellt.

Der Zustand soll wohl noch recht gut sein, wurde von einem älteren Ehepaar genutzt die offenbar nichts von der Herkunft und dem was ihr Sohn so getrieben hat, wussten.

 

Fragen:

-Kann die Versicherung verlangen das ich den Wohnwagen zurück nehme und das Geld anteilig zurückzahle?

-Habe ich ein "Vorkaufsrecht" wenn die Versicherung den WoWa behalten will? (ich würde ihn dann dem Ehepaar zum Kauf anbieten)

nach 4 Wochen ist die Sache wie gesagt erledigt. Doppelt verdienen wäre ja auch nicht schlecht. Evtl. kannst Du ihn der Versicherung ab kaufen. Du kannst ja dann versuchen mehr dafür zu bekommen. Glaube aber nicht, dass die Versicherung das macht. Vergiss die Sache und gut ist. Evtl. sind noch persönliche Gegenstände drinn da kannst Du evtl. versuchen diese wieder zu bekommen soweit noch nicht von der Vers. an Dich bezahlt.

Zitat:

@schneefan schrieb am 21. November 2014 um 10:31:12 Uhr:

nach 4 Wochen ist die Sache wie gesagt erledigt. Doppelt verdienen wäre ja auch nicht schlecht. Evtl. kannst Du ihn der Versicherung ab kaufen. Du kannst ja dann versuchen mehr dafür zu bekommen. Glaube aber nicht, dass die Versicherung das macht. Vergiss die Sache und gut ist. Evtl. sind noch persönliche Gegenstände drinn da kannst Du evtl. versuchen diese wieder zu bekommen soweit noch nicht von der Vers. an Dich bezahlt.

Nochmals: Es gibt keine 4 Wochen Frist, sondern eine Monatsfrist.

Diese beginnt ab Eingang einer schriftlichen Meldung beim Versicherer zu laufen.

Wie Delle vollkommen richtig ausgeführt hat, verkauft kein Versicherer an Privatpersonen, da ansonsten die Gewährleistung gilt.

Der VN hat lediglich Anspruch auf die Sachen, für die der Versicherer keinen Ersatz geleistet hat.

Klaus

Hallo Zusammen,

ich habe mal ein Zitat etwas gekürzt sowie 3 weitere unsachliche Kommentare entfernt.

Ab jetzt bitte hier normal weiter, vielen Dank!

Gruß MartinSHL

MT-Moderation

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