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Gestohlenes Auto sichergestellt...Kosten für die Rückführung??

Themenstarteram 9. Mai 2015 um 6:45

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Mein Auto ein Audi A5 wurde im Oktober letzten Jahres gestohlen und die Versicherung hat sich geweigert gehabt zu zahlen, da ich das Auto in der Zeit nicht in der Garage geparkt hatte. Ich hatte ehrlich gesagt den Fall aufgegeben gehabt. Gestern bekomme ich einen Brief von meiner Anwältin, dass das Auto im Ausland sichergestellt wurde. Hab mich natürlich riesig gefreut. Die von der Kripo wollen wissen, ob ich von der Versicherung damals Geld bekommen habe und wenn nicht, ob ich an eine Rückführung interessiert bin.

Was kostet so eine Rückführung und muss ich die Kosten jetzt komplett übernehmen? Da die Versicherung damals nicht gezahlt hat, gehe ich stark davon aus, dass ich die Kosten tragen muss. Würde mich aber interessieren wie das jetzt abläuft. Bekomme ich jetzt die Adresse der Kripo in dem Land wo es sichergestellt wurde und hol das Auto dann auf eigene Faust ab? Was ist mit Zoll und all diese Themen?

Wäre schön wenn jemand Erfahrung hat und die hier teilen würde.

Beste Antwort im Thema
am 11. Mai 2015 um 17:12

mal was neutrales zu meinem gefühlen :-)

August 2013: fiktiv abgerechneter Schaden in Höhe von EUR 7.000; schon hier gab es Problem mit der Versicherung. klick hier

April 2014: Frontschaden, möchte er durch smart repair wegmachen. klick hier

September 2014: Augenscheinlicher Motorschaden: klick hier

Oktober 2014: Auto leider geklaut: klick hier

nun mögen jeder sich sein bild machen; mir ist klar was hier passiert ist.

gruß

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30 Antworten
am 9. Mai 2015 um 7:21

Wie kann man einen A5 so billig versichern, dass es drauf an kommt, ob er ein der Garage steht oder nicht?

Wenn die Versicherung schon so schlechte Bedinungen hat, dann glaube ich kaum, dass sie die Rückführungskosten tragen wird.

Sorry, aber mein Glaube an diese Geschichte hält sich doch in Grenzen.

Ich habe auch einen Garagenplatz und bekomme, da ich es entsprechend angegeben habe, einen Nachlass auf den Beitrag.

Wenn mein Fahrzeug gestohlen wird, da ich aus irgendeinem Grunde den Platz nicht nutzen konnte, kann die Versicherung allenfalls den Differenzbeitrag nachfordern.

Folglich muss es m. E. noch andere Gründe für die Ablehnung gegeben haben.

Wenn die Versicherung sich auf Leistungsfreiheit berufen hat, braucht sie auch nicht für die Kosten der Rückholung aufzukommen.

Sollte sich das Fahrzeug in Osteuropa angefunden haben wird das für Privatpersonen, schon auf Grund der Sprachprobleme, sehr schwierig.

Der Te sollte das mit der Anwältin besprechen und sich vor allem vergewissern, ob das Fahrzeug noch komplett oder nur in Einzelteilen vorhanden ist.

Klaus

am 9. Mai 2015 um 7:53

Welche Versicherung und welches zugehörige Vertragswerk soll das sein?

Würde mich jetzt schon auch mal genauer interessieren.

Man lernt ja nie aus.

Die Dt. Internetversicherung kürz z.B. auch um 10% die Leistung, wenn der Fahrerkreis verletzt wurde.

Vielleicht ist das mit dem Ölverbrauch auch inzwischen repariert

am 9. Mai 2015 um 8:35

Hallo

die Ablehnung des Kaskoschutzes mit dem benannten Grund ist mit unserem Gesetz nicht vereinbar.

Ich gehe davon aus, dass es tatsächlich ein anderer Grund ist, de der TE uns hier verschweigt. Und mich beschleicht da - gerade bei einer Totalentwendungen - ein mulmiges Gefühl.

Ich bin raus, bis der TE den richtigen Ablehnungsgrund plausibel und glaubhaft dargelegt hat oder das Ablehnungsschreiben mit besagten Inhalt zeigt.

gruß

am 9. Mai 2015 um 9:04

Wenn man das mulmige Gefühl mal weiter spinnt geht es wohl so aus:

Auto geklaut, Versicherung bezahlt nicht, ein paar Monate später taucht es plötzlich wieder auf, wie aus dem nichts und vermutlich auch noch intakt, na da hat aber jemand sehr viel mehr Glück als Verstand :D

Ich kann mir gar nicht vorstellen das es solche Verträge gibt

Bei meiner Versicherung steht in den Versicherungsbedingungen das der regelmäßige nächtliche Abstellplatz für den Nachlaß überwiegend in einer Garage stehen muß

Wenn es mal 3 Wochen am Flughafen steht ist also auch kein Problem

Bin der Meinung mal einen Bericht über professionelle Rückführer gesehen zu haben.

Die halten im Auftrage der Versicherungen Ausschau nach hochpreisigen Wagen.

Vielleicht kann Dir deine (Ex)Versicherung wenigstens den Kontakt vermitteln.

am 9. Mai 2015 um 19:32

Schau sie dir an die ganzen Möchtegern Detektive und Hellseher. Leute mittlerweile weiss ich warum Deppen wie Pegida soviel Zulauf haben.

Wenns nicht so traurig wäre könnte man lachen. Was ein Mob sich hier innerhalb von kurzer Zeit auftut und jemanden verurteilt ohne auch nur den Ansatz eines Beweises zu haben.

Warum nicht einfach die Frage des TE beantworten???

Also der erste vernünftige Kommentar auf deine Frage war die von "onzlaught".

Für dich dürfte auch noch interessant sein, dass es eine Menge Detekteien gibt, die sich auf sowas spezialisiert haben. Hiermal ein Link als Beispiel für dich.

http://www.detektei-silber.de/.../fahrzeugrueckfuehrung.html

Und an all die anderen hier: Schämt Euch!

am 9. Mai 2015 um 20:28

Ganz ohne Scham bitte ich auch den TE um Erläuterung, was das für ein komischer Versicherungsvertrag ist, den er da abgeschlossen hatte. Nicht, dass man selbst so einen Exoten im Hause hat und das gar nicht ahnt.

Den Pegida-Zusammenhang bitte ich auch zu erläutern.

Einen Detektiv braucht der TE doch nicht mehr - das Auto wurde doch gefunden und sichergestellt.

Die Rückführungsmodalitäten hängen sicher extrem vom Auffindungsort ab. Bist du Mitglied in einem Automobilklub? Dann dort um Rat bitten.

Auch einen professionellen "Rückführer" braucht er nicht mehr. Das sind die "Kopfgeldjäger" der Autoklauerei. Die würde ich nicht extra bezahlen. Erst mal klären, wo das Auto steht und ob es fahrbereit ist.

Ich mache mich mal zum Sprecher des Mobs und schlage vor, wegen des Auffindungsortes die Polizei oder den Anwalt zu befragen. Ich möchte schwören, dass es da ein AZ gibt, mit dem man arbeiten kann.

am 10. Mai 2015 um 0:24

Zitat:

@Doug250483 schrieb am 9. Mai 2015 um 21:32:01 Uhr:

Schau sie dir an die ganzen Möchtegern Detektive und Hellseher. Leute mittlerweile weiss ich warum Deppen wie Pegida soviel Zulauf haben.

Wenns nicht so traurig wäre könnte man lachen. Was ein Mob sich hier innerhalb von kurzer Zeit auftut und jemanden verurteilt ohne auch nur den Ansatz eines Beweises zu haben.

Warum nicht einfach die Frage des TE beantworten???

Also der erste vernünftige Kommentar auf deine Frage war die von "onzlaught".

Für dich dürfte auch noch interessant sein, dass es eine Menge Detekteien gibt, die sich auf sowas spezialisiert haben. Hiermal ein Link als Beispiel für dich.

http://www.detektei-silber.de/.../fahrzeugrueckfuehrung.html

Und an all die anderen hier: Schämt Euch!

schaut ihn euch an diesen Ahnungslosen.

Sein Kommentar rührt wohl von seinem fachlichen Defiziten

Wäre er nur ansatzweise vom Fach oder hätte von Versicherung Ahnung, so wisse er, dass das nichts mit Verurteilung zu tun hat, sondern schlichweg logisch ist, da:

Unser Gesetzgeber mit solch einer Begründung für ein Versicherungsschutzversagen keinen Spielraum sieht. Es ist schlichweg rechtlich unzulässig.

Es wurde daraus unmittelbar abgeleitet, dass de TE schon im Startpost gelogen hat und der VS aus anderen Gründen erloschen ist.

Wenn man dann noch weiß, dass Totalentwendungen viel Betrugspotential haben und hier nun mal viel gemauschelt wird, wird man zu dem Schluss kommen müssen, dass hier etwas unredlich gelaufen ist.

gruß

am 10. Mai 2015 um 10:34

Zitat:

@Doug250483 schrieb am 9. Mai 2015 um 21:32:01 Uhr:

Schau sie dir an die ganzen Möchtegern Detektive und Hellseher. Leute mittlerweile weiss ich warum Deppen wie Pegida soviel Zulauf haben.

Wenns nicht so traurig wäre könnte man lachen. Was ein Mob sich hier innerhalb von kurzer Zeit auftut und jemanden verurteilt ohne auch nur den Ansatz eines Beweises zu haben.

Warum nicht einfach die Frage des TE beantworten???

Also der erste vernünftige Kommentar auf deine Frage war die von "onzlaught".

Für dich dürfte auch noch interessant sein, dass es eine Menge Detekteien gibt, die sich auf sowas spezialisiert haben. Hiermal ein Link als Beispiel für dich.

http://www.detektei-silber.de/.../fahrzeugrueckfuehrung.html

Und an all die anderen hier: Schämt Euch!

Was laberst du für einen Unsinn?

Er braucht keinen Detektiv und auch keinen professionellen Rückführer, der den Wagen beobachtet und findet.

Der Wagen wurde schon gefunden und sichergestellt, sonst hätte er ja keine Meldung bekommen.

Einfach mal den ersten Beitrag lesen bildet, steht dort im zweiten Absatz, dass der Wagen bereits sichergestellt wurde.

am 10. Mai 2015 um 15:50

@TE

Setz dich mit der Kripo in Verbindung, um näheres über die Sicherstellung deines Fahrzeuges zu erfahren. Die Kripo wird dir zumindest mitteilen können, bei welcher ausländischen Polizeidienststelle der Vorgang geführt wird.

Sollte das Fahrzeug in einem osteuropäischen Land stehen, wirst du professionelle Hilfe benötigen. Allein mit einer Rückführung ist es nicht getan. Hier bedarf es auch einer Freigabe zu deinen Gunsten und dazu müssen eine Reihe von beglaubigten Unterlagen vorgelegt werden.

Sollte das Fahrzeug in einem Land östlich von Polen stehen, verabschiede dich von dem Gedanken, dein Fahrzeug jemals wieder zu sehen.

Auch wenn dein Versicherer dir den Schaden - aus welchem Grund auch immer - nicht erstattet hat, ist davon auszugehen, dass dort die Sicherstellung des Fahrzeuges bereits bekannt ist und wer dir ggf. bei der Freigabe und Rückführung deines Fahrzeuges kostenpflichtig behilflich sein kann. Bei deinem Versicherer benötigst du zur Freigabe und Rückführung deines Fahrzeuges voraussichtlich ohnehin eine schriftliche Erklärung, dass du aufgrund des von dir angezeigten Diebstahls keine Entschädigung erhalten hast.

Die Kosten wirst du aufgrund der Leistungsverweigerung deines Versicherers selbst tragen müssen und diese werden sich, je nach Standort und Zielort im vierstelligen Bereich bewegen.

Themenstarteram 11. Mai 2015 um 7:51

Zitat:

@xAKBx schrieb am 10. Mai 2015 um 17:50:16 Uhr:

@TE

Setz dich mit der Kripo in Verbindung, um näheres über die Sicherstellung deines Fahrzeuges zu erfahren. Die Kripo wird dir zumindest mitteilen können, bei welcher ausländischen Polizeidienststelle der Vorgang geführt wird.

Sollte das Fahrzeug in einem osteuropäischen Land stehen, wirst du professionelle Hilfe benötigen. Allein mit einer Rückführung ist es nicht getan. Hier bedarf es auch einer Freigabe zu deinen Gunsten und dazu müssen eine Reihe von beglaubigten Unterlagen vorgelegt werden.

Sollte das Fahrzeug in einem Land östlich von Polen stehen, verabschiede dich von dem Gedanken, dein Fahrzeug jemals wieder zu sehen.

Auch wenn dein Versicherer dir den Schaden - aus welchem Grund auch immer - nicht erstattet hat, ist davon auszugehen, dass dort die Sicherstellung des Fahrzeuges bereits bekannt ist und wer dir ggf. bei der Freigabe und Rückführung deines Fahrzeuges kostenpflichtig behilflich sein kann. Bei deinem Versicherer benötigst du zur Freigabe und Rückführung deines Fahrzeuges voraussichtlich ohnehin eine schriftliche Erklärung, dass du aufgrund des von dir angezeigten Diebstahls keine Entschädigung erhalten hast.

Die Kosten wirst du aufgrund der Leistungsverweigerung deines Versicherers selbst tragen müssen und diese werden sich, je nach Standort und Zielort im vierstelligen Bereich bewegen.

Die Kripo hat sich schon mit meiner Anwältin in Verbindung gesetzt. Heute Nachmittag weiß ich dann mehr, wo das Auto sich befindet und in welchem Zustand es ist. Die Kosten für die Rückführung übernehme ich gerne, solange das Auto noch in einem guten Zustand ist. Wenn ich mehr weiß, werde ich hier berichten. Aber danke nochmal für die Info.

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