Getönte Scheiben ab Werk Polizeikontrolle
Hallo zusammen,
ich bin heute von der Polizei angehalten worden und muss zum TÜV wegen meiner angeblich folierten hinteren Seitenscheiben und Heckscheibe. Nun ja, sind aber eben die dunkel getönten Scheiben ab Werk. Leider wollte mir das die Polizei nicht glauben. Angeblich fehlt irgendeine Kennung. Auf jedem Glas ist von Mercedes ein Zeichen drauf.
Hatte jemand schonmal dasselbe Problem?
Ich will eigentlich nicht jedesmal zum TÜV wenn die Polizei sich "irrt". Von einem Irrtum geh ich zu 100% aus. Ich denke, dass ich beim TÜV etwas bezahlen muss?
Danke im Voraus!
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32 Antworten
Moin,
ich denke mal Du hast eine Mängelkarte erhalten ?
In deinem Fall (Mängelkarte und Original getönte Scheibe angenommen) würde bei der Zulassungsstelle mal vorbei fahren und den Wagen vorführen. Nicht auf den letzten Drücker da eigentlich TÜV oder Werkstatt das vorher bestätigen muss.
Variante 2: Fahre zu Deiner NL / Vertragswerkstatt und lasse Dir den ordnungsgemäßen Zustand der Scheiben eintragen und fahre dann zur Zulassungsstelle.
Ich glaube aber fast, das Du ne Folie drauf hast und diese selber nicht als Folie erkennst ? Mach doch mal Bilder vom Glasstempel (außen) und je einer Ecke innen und außen ein Foto und ein komplettes Bild der hintersten Seitenscheibe (Dreiecksfenster) so das noch etwas Licht durchscheint und stelle die Fotos mal hier ein.
Von einem „Irren“ denke ich, ist fast nicht auszugehen. Nachträglich folierte Scheiben erkennt man eigentlich relative eindeutig. Sofern ein Auto keine getönten Scheiben ab Werk hatte, haben diese einen bepunkteten Rand. Wird dieser foliert, hinterlässt das einen etwas helleren Rand um die Scheibe (s.Bild).
Je nach Fähigkeiten des Folieres, ist diese etwas auffälliger oder unauffälliger zu sehen. Von dem bekommst man auch die Bescheinigung vom Folienherstelle, die im Auto mitzuführen ist. Ist evtl. beim Kauf nicht mitgegeben worden.
Ab Werk getönte Scheiben, sind durchgehend ohne diesen Rand und man sieht da auch nix.
Wenn du 2 Aussenspiegel hast , ist es doch wurscht ob du mit dem Innenspiegel nach hinten sehen kannst oder nicht. Oder ist mir da eine Änderung der STVO abhanden gekommen. Können aber auch ein paar ganz "Pflichtbewusste Beamte" kontrolliert haben.
Es ist mühselig und nicht ratsam mit der Rennleitung zu diskutieren, wenn die der Meinung sind, dass was nicht stimmt. Kostet nur unnötig Nerven.
Es gibt halt Vorgaben, wie eine Tönung seien darf und was im Auto dazu mitzuführen ist.
Entweder der TE kann die Vermutung entkräften, weil tatsächlich ab Werk oder evtl. durch besorgen der ABE für die aufgebrachte Folie (durch den evtl. Vorbesitzer). Ob du durch die Rückspiegel siehst oder nicht, ist an der Stelle nicht relevant. Stand auch nicht zur Diskussion und die brauchst mit der Rennleitung auch nicht führen.
Zitat:
@Daddy1 schrieb am 2. Mai 2023 um 07:35:32 Uhr:
Wenn du 2 Aussenspiegel hast , ist es doch wurscht ob du mit dem Innenspiegel nach hinten sehen kannst oder nicht.
Was hat das mit dem Grund der Beanstandung "illegale Scheibentönung" zu tun ?
GreetS Rob
Der TE soll seine FIN einfach bei lastvin (https://www.lastvin.com/de) eingeben. Erscheint der Code:
- 840 GLAS DUNKEL GETOENT
ist das von Werk, ansonsten nachträglich.
Serienmäßig getönte Scheiben sind mit einem "V" gekennzeichnet. Mache die Beamten das nächste Mal drauf aufmerksam. Wenn die das nicht wissen, hast du halt Pech und erhälst eine Mängelkarte. Fahr dann zur nächsten Prüfstelle, der PI weiß das auf jeden Fall.
Zitat:
@baddin schrieb am 2. Mai 2023 um 09:16:51 Uhr:
Serienmäßig getönte Scheiben sind mit einem "V" gekennzeichnet.
"V" wie Verdunkeln .... (SCNR)
Munter bleiben: Jan Henning
Gib mal Deine FIN hier ein https://www.lastvin.com/
Dann müsste bei getönten Scheiben ab Werk das hier stehen (siehe Bild).
Gruß Marco
Zitat:
@Bisey schrieb am 2. Mai 2023 um 08:19:03 Uhr:
Es ist mühselig und nicht ratsam mit der Rennleitung zu diskutieren, wenn die der Meinung sind, dass was nicht stimmt. Kostet nur unnötig Nerven.
Das sehe ich anders. Die Rennleitung hat auch nicht immer recht und man muss sich auch nix gefallen lassen wenn man nachweisen kann das sie unrecht haben.
Zitat:
@wolfgang-lumpi schrieb am 2. Mai 2023 um 13:40:37 Uhr:
Das sehe ich anders. Die Rennleitung hat auch nicht immer recht und man muss sich auch nix gefallen lassen wenn man nachweisen kann das sie unrecht haben.
Was aber in dem Fall nicht gegeben war !
GreetS Rob
Hallo an alle,
Tausend Dank für die hilfreiche Diskussion! Ich weiß jetzt was ich machen muss und nach was ich schauen muss!
Danke und Gruß,
Jenny
Konntest Du die FIN / Fahrgestellnummer eingeben? Was ist denn in den Ausstattungscodes vermerkt?
Zitat:
@Bisey schrieb am 2. Mai 2023 um 06:40:58 Uhr:
Ab Werk getönte Scheiben, sind durchgehend ohne diesen Rand und man sieht da auch nix.
Also die Aussage stimmt zumindest schon mal nicht für die Dreiecksfenster zwischen C-Säule und D-Säule, ich habe Code 840 ab Werk getönte Scheiben und diese vorgenannten haben trotzendem diesen 5-6 cm Rand in Schwarz (undurchsichtig) und darin dann die Werkstönung.
Die anderen Scheiben schaue ich morgen mal.