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Getönte Scheiben (vorne)

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 13. März 2012 um 18:30

Hallo zusammen,

wollt mal fragen ob jemand vielleicht vorne getönte scheiben hat am besten mit fotos davon.

Ich selber habe nur hinten die scheiben getönt, hab die dunkelste folie genommen,

nur jetz ist mir der kontrast zu stark,

jetz war ich am überlegen vorne mit einer helleren folie zu tönen.

Beste Antwort im Thema
am 13. März 2012 um 18:33

Dann kannst Du Dir aber in Zukunft den TÜV sparen.;)

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15 Antworten
am 13. März 2012 um 18:33

Dann kannst Du Dir aber in Zukunft den TÜV sparen.;)

Themenstarteram 13. März 2012 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Dann kannst Du Dir aber in Zukunft den TÜV sparen.;)

zum tüv gehts dann mit offenen fenstern :p

Jepp leider sehe ich auch täglich fahrzeuge mit getönten scheiben vorne, aber legal wird das leider nie was, weil die serienmäßige scheibentönung (grün oder bläulich) die maxmimal zulässige tönung von 25-30% ist.

Themenstarteram 13. März 2012 um 18:51

ok das es nicht erlaubt ist ist mir schon klar,

aber nachdem der wagen neuen tüv hat , hab ich auch erst mal zwei jahre *ruhe*,

hatte jetz auch nicht vor auf die kacke zu hauen und komplett dunkel zu machen ,sollte halt nur ganz leicht sein.

Also aus meiner Golfzeit kenne ich einen Golf 3 der mal in der VW-Scene war, dieser hatte vollgetönte Scheiben. Das ganze auch mit TÜV-Segen, aber der Fahrtenbuchauflage.

Ja vll mit nem augenarzt gutachten, gibt leute mit ganz empfindlichen augen, oder haut, die Fr von Helmut Kohl hatte sowas zb.

die hätte sowas auch bestimmt mit tüv bekommen.

Danke für den Beitrag, hilft sehr.

Die machen sowas.

Zitat:

dieser hatte vollgetönte Scheiben. Das ganze auch mit TÜV-Segen, aber der Fahrtenbuchauflage.

mag ja sein, aber der Prüfer ist nicht Gott.

In diesem Fall ist das KBA Gott.

Und die klopfen Dir bei Tönung über 17% jämmerlich auf die Finger.

Ich hätte mehr Angst bei nem Unfall.

Wenn man mal in einen verwickelt wird wird doch sofort behuptet das es wegen der schlechteren raussicht war.

Übrigens selbst wenn der TÜV das warum auch immer eingetragen hatt ist man bei nem Unfall fällig. Gesetz ist nunmal Gesetz und da steht sicher nicht der Tüv drüber.

Die fälle gibts doch zuhauf bei getönnten Rückleuchten etc.. zum Teil eingetragen aber wenns drauf ankommt bekommt man immer mindestens ne Teilschuld.

Sieht zwar cool aus aber das Risiko wäre es mir nicht wert.

Mal ganz davon ab das es in anderen Ländern zum Teil erlaubt ist.

kenne viele leute die selbst vorne teif schwarze scheiben haben , aber denke dafür leben wir in dem falschen land xD bzw bis ein grüner / nun blauer das sieht der noch was werden will ?!

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am 14. März 2012 um 8:49

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger ist Beliehener, d.h. er übernimmt hoheitliche Aufgaben. Dafür wird ihm von der zuständigen Behörde, dem Straßenverkehrsamt, ein enger Rahmen gesteckt. So darf er nur in den Grenzen der StVZO Abnahmen machen. Schwarze Scheiben vorne sind jenseits dessen, was die StVZO hergibt. Mithin kann kein aaS in Deutschland schwarze Scheiben vorne abnehmen [Punkt]

Besteht trotzdem eine Eintragung, so ist sie keinen Cent wert und hält keiner Überprüfung stand.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der StVZO. Diese kann jedoch kein Sachverständiger machen, sondern nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Euer Landratsamt -> Zulassungsstelle bzw. deren übergeordnete Behörden (Landesverwaltungsamt)). Wenn ihr es schafft von dort eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen ist alles in Butter. Da sehe ich persönlich wenig Chancen und wenn, wird es nicht billig.

Den Schritt über Gesundheitsgutachten würde ich mir übrigens überlegen - denn sollte man wirklich so krank sein, dass man schwarze Scheiben braucht, ist auch schnell die Führerscheinstelle im Spiel und der Lappen weg!

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger ist Beliehener, d.h. er übernimmt hoheitliche Aufgaben. Dafür wird ihm von der zuständigen Behörde, dem Straßenverkehrsamt, ein enger Rahmen gesteckt. So darf er nur in den Grenzen der StVZO Abnahmen machen. Schwarze Scheiben vorne sind jenseits dessen, was die StVZO hergibt. Mithin kann kein aaS in Deutschland schwarze Scheiben vorne abnehmen [Punkt]

 

Besteht trotzdem eine Eintragung, so ist sie keinen Cent wert und hält keiner Überprüfung stand.

 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der StVZO. Diese kann jedoch kein Sachverständiger machen, sondern nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Euer Landratsamt -> Zulassungsstelle bzw. deren übergeordnete Behörden (Landesverwaltungsamt)). Wenn ihr es schafft von dort eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen ist alles in Butter. Da sehe ich persönlich wenig Chancen und wenn, wird es nicht billig.

 

Den Schritt über Gesundheitsgutachten würde ich mir übrigens überlegen - denn sollte man wirklich so krank sein, dass man schwarze Scheiben braucht, ist auch schnell die Führerscheinstelle im Spiel und der Lappen weg!

So siehts aus.

Beispiel: Harald-Detlefsen-Rocker fahren gern mal ohne Helm. Das ärztliche Attest bescheinigt dann gleichzeitig, das man so krank ist, dass man u.U. nicht mehr zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist.

(dauerhafte Gurtbefreiung > habe ich aus dem selben Grund aufgegeben; lieber mit FS und verdrecktem Gurt)

und wieso zitierste den ganzen Mist nochmal? Steht doch alles einen Beitrag drüber da...

Ich habe das bei meinem ersten Auto auch gemacht, komplett schwarz außer Frontscheibe. Ich habe es 5 Tage geschafft damit herumzufahren, dann haben mich die Jungs gekrallt und vor die Wahl gestellt. Sofort vor Ort herausreißen oder das Auto wird entstempelt. Und das war vor über 10 Jahren, kann mir nicht vorstellen, dass du weit damit kommst. Aber Spass ist was du daraus machst ;)

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