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Getönte Seitenscheiben. Erlaubt ?

Themenstarteram 25. Oktober 2004 um 14:31

Hi,

ich hab mich mal nach ein paar Autos umgesehen und dann bei autoscout24.de einen Chevy Camaro gesehen.

Dieser Camaro ist zwar schon weg aber der hatte getönte Seitenscheiben ( also vorne beim Fahrer und Beifahrer) und außerdem schwarze Abdeckklappen für Scheinwerfer und Rückleuchten.

Jetzt wollte ich wissen ob diese getönten Scheiben ( und die Abdeckklappen) überhaupt zugelassen sind.

ich dachte immer des wär nur hinten erlaubt.

Also TÜV hatt der Wagen auf jeden Fall also muss ers ja irgendwie genehmigt bekommen haben.

Hier mal der Link:

http://www.autoscout24.de/.../detail.asp?ts=5911958&id=xheldbpdebt

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15 Antworten

Die Scheinwerfer haben bloss dunkle Plastikabdeckungen die man schnell abnehmen kann. Nachts kannst Du damit nicht fahren weil die Scheinwerfer nur mehr wie funzeln leuchten. TÜV gäbe es darauf nie im Leben.

Die Seitenscheiben dürfen nicht getönt sein aber einige tun es und es gibt offensichtlich auch Wege es eintragen zu lassen. Verboten bleibt es trotzdem und ist mir Vorsicht zu geniessen weil es sehr auffällig ist.

LG,

Meines Wissens nach wirbt Foliatec damit das man bis zu 10 % der vorderen Seitenscheiben tönen darf,z.B. Tribel. Allerdings gibt es einen Manta mit 360 Grad Tönnung, also inkl. Windschutzscheibe.

Wie der das eingetragen bekommen hat ist mir Schleierhaft.

Gruß maurice

 

Ps. Sorry bin ein ehemaliger Vectrafahrer

Themenstarteram 25. Oktober 2004 um 15:48

Also bei diesem Camaro sind es glaub ich deutlich mehr als 10 % Tönung.

Vieleicht weiß ja noch jemand wie man des eingetragen bekommt.

 

PS: Der Preis von dem Camaro wär doch eigentlich fast schon ein Schnäppchen gewesen oder was meint ihr

wo klein kläger - da kein richter

ich würde mit so einer "kriegsbemalung" die jedem cop "he komm und kontrollier mich" signalisiert glaube ich nicht rumfahren

am 25. Oktober 2004 um 16:15

ich bin auch so vorn mit Folie in ner S-Klasse umhergefahren, mich haben die Bullen nie angehalten obwohl ich mehrmals an denen vorbeigefahren bin, nur 1x stand ich im Halteverbot und sollte abgeschleppt werden was ich aber noch rechtzeitig bemerkt hatte und umgeparkt habe. Der nette Herr vom Ordnungsamt wollte mir aber noch eins reinwürgen da er umsonst wegen mir gekommen war und legte mir einen Mängelschein unter den Scheibenwischer wg. der Folie vorn (d.h. Folie in 1 Woche ab und TÜV-Vorstellung sonst wird dir die Zula-Plakette abgekratzt + 3 Punkte in Flensburg).

Naja das war´s dann, war aber ne schöne Zeit mit der Folie vorn, bin so 1,5 Jahre damit umhergefahren und es war supercool!

Darüber hinaus würde ich mich auch nicht zu 100% auf "Eintragungen" verlassen. Sollten die Veränderungen am Fahrzeug, trotz "Eintragung", offensichtlich unzulässig sein, wird erst recht ein Faß aufgemacht. Dann wird nämlich "ermittelt", wie es zu dieser unzulässigen Eintragung kommen konnte...und das gibt dann richtig Ärger.

Außerdem ist natürlich zwischen TÜV-Plakette und "Eintragung" zu unterscheiden. TÜV-Plaketten sind nun nicht wirklich ein Problem :cool: ...aber die Hilft Dir, wie gesagt, auch nicht viel weiter :p

...außerdem sind solche Folien natürlich auch immer ein Problem, wenn es mal zu einem Unfall kommt. Da kannst Du noch so "schuldlos" gewesen sein. Mit einer Folie wird man Dir immer unterstellen, daß dadurch Deine Sicht beeinträchtigt war und schon hängst Du mit am Fliegenfänger...:rolleyes:

Also ich bin mir ziemlich sicher das Seitenscheiben getönt sein dürfen.

Dies aber wie bereits beschrieben nur bis X%.

Soweit ich weiß darf nur die Windschutzscheibe nicht getönt sein.

 

Swinger

ssss

 

also kolege von mir hatte sein scheiben getuent gehabt , und er meinte das sind so spezialle sprays die die auf die scheiben machen ,und das ist bei der tüv erlaubt weill die scheiben nachts bis10 % und am tage wenn die sonne reinscheint ergend wie bis 50% oder soo , aber ich farag ihn noch mall wie er das gemacht hatt

es ist defintiv verboten - also sozusagen gesetzlich untersagt :-) - die vorderen Scheiben mit mehr als ca.10% Tönung zu versehen. Da die meisten Scheiben jedoch schon eine Tönung aufweisen, darf im vorderen Bereich nicht mehr nachgeönt werden. Anders, wenn keine getönten Scheiben verbaut sind, geht demnach eine Tönung! Auch an der Frontscheibe!

Zitat:

Original geschrieben von weidereiter

Darüber hinaus würde ich mich auch nicht zu 100% auf "Eintragungen" verlassen. Sollten die Veränderungen am Fahrzeug, trotz "Eintragung", offensichtlich unzulässig sein, wird erst recht ein Faß aufgemacht. Dann wird nämlich "ermittelt", wie es zu dieser unzulässigen Eintragung kommen konnte...und das gibt dann richtig Ärger.

Genau.

Dieser Umstand scheint vielen Leuten nicht bewußt zu sein...:(

Hab beim rumblättern in soner Opelzeitung (jaaaa, ich weiß, böse... und nicht hauen!, jeder fängt klein an - man wird auch nicht mit nem V8 in der Garage gebohren...) nen Bericht gelesen, das es irgendwo in Deutschland eine (oder mehrere) Firma(en) gibt, die baun die Scheiben aus, überschütten Sie mit soner Spezialfarbe, dann macht der Tüvprüfer nen Test zwecks der Durchsichtigkeit und trägt das ganze dann ganz offiziell ein. Davor wird auch geprüft wieviel Licht durchkommt und demnach wird dann die Farbe angerührt. Ich weis jetzt die genauen tönungsgrade in % nicht mehr genau, aber die Zeitung hieß Flash und ist glaub Anfang des Jahres irgendwann rausgekommen.

am 26. Oktober 2004 um 15:09

Getönte Scheiben

 

Hi, Vielleicht steht im Brief das er nur fahren darf wenn es Hell ist. ( kleiner Scherz).

Oker

das mit dem nur tagsüber fahren gibt es wirklich. gab mal paar leute die sich dachten, mit nem attest eines arztes über erhöhte lichtempfindlichkeit and legale dunkle seitenscheiben zu kommen. haben sie auch geschafft, allerdings nur tagsüber :>

es gibt auch genug firmen die scheiben bedampfen/fluten und das angeblich auch mit tüv.

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