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Getönte vordere Seitenscheiben - Rechtsfolgen bei Nachtunfall?

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 5:46

Hallo zusammen,

ich wohne in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, werde aber demnächst zurück nach Deutschland ziehen.

Hier in Dubai ist die Tönung/Folierung von Autoscheiben quasi rundum (bis auf die Frontscheibe, da aber immerhin im oberen Teil) erlaubt und sehr gebräuchlich. Da ich mich sehr an die ästhetischen, klimatischen und Privatsphäre-Vorteile von rundum getönten Scheiben gewöhnt habe, spiele ich mit dem Gedanken, dies auch bei meinem nächsten Auto in Deutschland so zu machen.

Nun bin ich mir natürlich bewusst dass das Tönen der vorderen Seitenscheiben in Deutschland rechtlich unzulässig ist. Ich bin allerdings gewillt das Risiko einzugehen, ein Bußgeld zu zahlen und die Folien wieder entfernen zu müssen, sollte das beanstandet werden.

Wo ich jedoch Sorge habe sind eventuelle rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen bei einem möglichen, von mir verursachten Unfall unter erschwerten Sichtverhältnissen (z.B. bei Nacht). Hier könnten die Folien auf den vorderen Seitenscheiben von der Polizei, der Versicherung, oder dem Verkehrsrichter als Mit- oder Hauptgrund für den Unfall ausgelegt werden und die Schwere der Schuld erhöhen oder die Versicherungsdeckung aufheben.

Kann hier jemand -vielleicht mir einem beruflichen Hintergrund im Verkehrsrecht- diese Befürchtungen bestätigen oder zumindest kommentieren?

Besten Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Und ich darf dann noch mein Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass man sich Gedanken über Dinge macht, von denen man definitiv weiß, dass sie in D verboten sind und nach Anbringung spätestens beim nächsten TÜV zum Ärger=Abbau führen.

Aber diese (erschreckende) Mentalität nimmt ja allgemein zu.

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Die BE des Autos erlischt und spätestens bei einer Ursächlichkeit mit dem Unfall wird die Versicherung im Innenverhltnis (also zu Dir) Regress bezüglich der Regulierungsaufwendungen nehmen.

Die Bußgelder sind das kleinste Problem. Das Fahrzeug kann sichergestellt und beschlagnahmt werden. Dann bist Du Fußgänger. Im Wiederholungsfall steht Dir das sicher bevor.

Und noch ein Punkt, auf den Du selbst kommen könntest: Wie wahrscheinlich ist es, dass das im Straßenverkehr nicht sofort auffällt? Sehr weit kämst Du damit also sowieso nicht.

In puncto Privatsphäre im Innenraum ist ein Maybach oder eine Stretchlimo mit Chauffeuse zu empfehlen.

Beschlagnahmung ist unwahrscheinlich, wenn die Folien vor Ort abgezogen werden können.

Regress ist begrenzt, Ursächlichkeit im Schadensfall muss erstmal nachgewiesen werden und plausibel sein.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 1. Oktober 2017 um 08:48:48 Uhr:

Beschlagnahmung ist unwahrscheinlich, wenn die Folien vor Ort abgezogen werden können.

Regress ist begrenzt, Ursächlichkeit im Schadensfall muss erstmal nachgewiesen werden und plausibel sein.

Prima, da kann ihm also gar nicht viel passieren ?

Demzufolge braucht er sich nur für die erloschene Betriebserlaubnis verantworten ?

Hat ja niemand gesagt, dass man ungeschoren davonkommt.

Juckt doch eh keinen, wenn man sieht wie viele ihre Rückleuchten bis zur Unkenntlichkeit folieren.

Eine immer noch illegale Möglichkeit wäre die Folierung der Vorderscheiben mit einer sehr lichtdurchlässigen Folie.

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 7:14

Zitat:

Die Bußgelder sind das kleinste Problem. Das Fahrzeug kann sichergestellt und beschlagnahmt werden. Dann bist Du Fußgänger. Im Wiederholungsfall steht Dir das sicher bevor.

Sicher nur bis zur Entfernung der Folie, was ich im Zweifelsfall selbst vor Ort machen kann, wuerde mir das vom Folierer zeigen lassen.

Zitat:

Und noch ein Punkt, auf den Du selbst kommen könntest: Wie wahrscheinlich ist es, dass das im Straßenverkehr nicht sofort auffällt? Sehr weit kämst Du damit also sowieso nicht.

Ich würde natürlich bei weitem nicht so "dunkel gehen" wie hier, vielleicht 20%-30%. Habe hier selbst manchmal Probleme zu sagen ob ein Auto Folien hat oder nicht.

Zitat:

In puncto Privatsphäre im Innenraum ist ein Maybach oder eine Stretchlimo mit Chauffeuse zu empfehlen.

Das wären dann also EUR 150k für einen gebrauchten Maybach plus EUR 50k Jahresgehalt inkl. Abgaben für einen Fahrer vs. ein paar Euro für die Folien. Yep, echte Alternative!

Zitat:

@IncOtto schrieb am 1. Oktober 2017 um 09:05:25 Uhr:

 

Eine immer noch illegale Möglichkeit wäre die Folierung der Vorderscheiben mit einer sehr lichtdurchlässigen Folie.

Faktisch transparent und farblos ? Ich glaub, an sowas hat der TE sicher nicht gedacht. Der Sonnenschutz mag in Dubai sehr sinnvoll sein, ist so aber in D nicht statthaft.

Abgesehen davon würde mich mal interessieren, wie es in Dubai um die Haftung bestellt ist ? Halter oder Fahrer ? Ich vermute mal eher die Halterhaftung, da ja der Fahrer häufig nicht erkannt werden kann.

@TE

Wenn der Dorfsheriff am Wohnort zum ersten Male auf diese Situation trifft, dann machst Du die Folie noch selbst ab, hast das Bußgeldverfahren am Hals und düst weiter. Beim zweiten Mal kommt sich der Dorfsheriff allerdings verarscht vor. Da wird er die Wiederholungsgefahr nicht mehr ignorieren können und dann lässt er die Karre mal eben stumpf Huckepack nehmen und dann steht sie in der Verwahrstelle, bis der TÜV/Dekra Gutachter seine Feststellungen getroffen hat. Dann erst bekommst Du das Auto wieder zurück, also Du kannst es abholen kommen. Beim dritten Treffen informiert der Dorfsheriff die FS-Stelle, weil er Anhaltspunkte hat anzunehmen, dass Du zur Teilnahme am Straßenverkehr im Rahmen der gültigen Regeln nicht gewillt und deshalb ungeeignet bist. Dann kommt die MPU-Anordnung. Weil Du ein Held bist, gehst Du nicht zum Verkehrspsychologen und legst demzufolge kein Gutachten bei der FS-Stelle vor. Zwangsläufig wird man Dir die Fahrerlaubnis entziehen und die sofortige Vollziehung anordnen. Du legst Rechtsmittel ein und ziehst zusätzlich im einstweiligen Rechtsschutz vor das Verwaltungsgericht. Dort hast Du kein Glück. Du legst Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein und bekommst postwendend die nächste unangenehme Entscheidung nebst Kostenrechnung. Nach 6-12 Monaten ist Verhandlung über die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Die Klage wird abgewiesen und mit etwas Glück wird die Berufung zugelassen. Du versuchst beim Oberverwaltungsgericht dagegen anzugehen und landest wieder auf dem Boden der Tatsachen. Solltest Du zwischenzeitlich ohne FS unterwegs sein, wird der Dorfsheriff öfter bei Dir auf der Matte stehen. Das Ganze hat Potential zu einem Dauerbrenner. Man kann Dich also nur dazu ermutigen, diesen Unfug umzusetzen.

Falls die Lösung mit eigener Limo und Chaffeur den Rahmen sprengt, dann geht es eben nicht.

@all

Hinsichtlich des Regresses der Versicherung geht der TE selbst davon aus, dass die Tönung im Dunkeln einen unfallursächlichen Beitrag setzen kann. Warum sollte die Versicherung dann auf Geld verzichten?

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 8:58

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Oktober 2017 um 10:38:45 Uhr:

Ein seeeehr langer Absatz der leider umsonst geschrieben wurde da er auf einer falschen Annahme fußt

Ich hatte nicht vor die Folien zu erneuern wenn sie das erste Mal beanstandet wurden.

Der Dorfsheriff wäre in meinem Fall dann übrigens die Polizei einer der größten Städte Deutschlands.

Auto wird sowohl zuhause als auch in der Arbeit in der Tiefgarage stehen, bei Fahrten in die Innenstadt eher im Parkhaus als auf der Straße; ich bin relativ zuversichtlich dass es lange dauern wird bis die Rennleitung auf die Folien aufmerksam wird, wenn überhaupt. Müssen halt nur für den TÜV immer runter.

Zitat:

@FahrQuerSiehsteMehr schrieb am 1. Oktober 2017 um 10:58:07 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Oktober 2017 um 10:38:45 Uhr:

Ein seeeehr langer Absatz der leider umsonst geschrieben wurde da er auf einer falschen Annahme fußt

Ich hatte nicht vor die Folien zu erneuern wenn sie das erste Mal beanstandet wurden.

Der Dorfsheriff wäre in meinem Fall dann übrigens die Polizei einer der größten Städte Deutschlands.

Auto wird sowohl zuhause als auch in der Arbeit in der Tiefgarage stehen, bei Fahrten in die Innenstadt eher im Parkhaus als auf der Straße; ich bin relativ zuversichtlich dass es lange dauern wird bis die Rennleitung auf die Folien aufmerksam wird, wenn überhaupt. Müssen halt nur für den TÜV immer runter.

Falsches Zitieren ist eine ziemliche Frechheit!

Die Strecken zwischen den "Parkverstecken" hältst Du also für unproblematisch. Na dann ...

Was soll es denn für ein Auto hier in D werden? Hast du das schon eine konkrete Vorstellung?

Das kann 90 Euro und einen Punkt einbringen

Bußgeldtabelle: Autoscheiben tönen

 

 

Beschreibung Bußgeld Punkte

Fahren bei eingeschränkter Sicht 10 Euro

Bauartgenehmigung nicht mitgeführt/vorgezeigt 10 Euro

nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug 25 Euro

... Verkehrssicherheit beeinträchtigt 90 Euro 1

Und ich darf dann noch mein Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass man sich Gedanken über Dinge macht, von denen man definitiv weiß, dass sie in D verboten sind und nach Anbringung spätestens beim nächsten TÜV zum Ärger=Abbau führen.

Aber diese (erschreckende) Mentalität nimmt ja allgemein zu.

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 1. Oktober 2017 um 14:14:05 Uhr:

Und ich darf dann noch mein Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass man sich Gedanken über Dinge macht, von denen man definitiv weiß, dass sie in D verboten sind und nach Anbringung spätestens beim nächsten TÜV zum Ärger=Abbau führen.

Aber diese (erschreckende) Mentalität nimmt ja allgemein zu.

Kann ich nur unterstützen !!!

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 13:19

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 1. Oktober 2017 um 12:24:02 Uhr:

Was soll es denn für ein Auto hier in D werden? Hast du das schon eine konkrete Vorstellung?

M3 oder M4, jeweils mit Competition Package - aber inwiefern ist das relevant?

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