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Getriebe eintragen lassen??
Nicht das ihr mich jetzt für bekloppt erklärt. Aber muss man ein anderes Getriebe eintragen lassen wenn man von 4 gang auf 5 gang umbaut??
Weil das bestimmt keinem einzigen Polizisten oder Tüvprüfer auffallen würde.
Und in dem Brief ist ja auch kein Getriebe eingetragen.
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29 Antworten
Ja, muss man eintragen lassen.
Re: Getriebe eintragen lassen??
Zitat:
Original geschrieben von Bertie86
Und in dem Brief ist ja auch kein Getriebe eingetragen.
Es können sich vor allem relevante Daten im Brief ändern. Z.B. Höchstgeschwindigkeit
Zitat:
Original geschrieben von Golf II- Power
Ja, muss man eintragen lassen.
und 95% der tüv prüfer würden dich dafür auslachen
Ein Getriebe eintragen lassen?
So ein Blödsinn! Hab ich ja noch nie gehört. Woher will den der Mann in Grün oder der TÜVler wissen, welches Getriebe da drin ist? Ausbauen und reinschauen?
Nein, ein Getriebe muss nie eintragen werden.
Wenn du umbaust und das Auto fährt ist gut und alles ok. Wenn nicht, kannst eh nicht fahren.
(entschuldigt die Wortwahl!)
Zitat:
Original geschrieben von teamoberallgäu
Ein Getriebe eintragen lassen?
So ein Blödsinn! Hab ich ja noch nie gehört. Woher will den der Mann in Grün oder der TÜVler wissen, welches Getriebe da drin ist? Ausbauen und reinschauen?
Nein, ein Getriebe muss nie eintragen werden.
Wenn du umbaust und das Auto fährt ist gut und alles ok. Wenn nicht, kannst eh nicht fahren.
(entschuldigt die Wortwahl!)
Tut mir Leid, aber was für ein Schwachsinn. Was ist das denn für eine Logik??? Das sieht sowieso keiner, deshalb muss es nicht eingetragen werden.??!!??
Erstens steht da ein GKB drauf, da muss man nicht reingucken.
Und wie 400.000 schon sagte, Vmax und Beschleunigungswerte ändern sich, also sollte man es eigentlich eintragen lassen. Ob man es jetzt macht oder nicht ist wiederrum eine andere Sache.....
... und das Getriebe ist eingetragen. In der ABE, die VW für Dein Fahrzeug beantragt hat. Da steht genau drin, in welchem Modelljahr welcher Motor mit welchem Getriebe ausgerüstet sein darf.
Interessant wird sowas meistens erst, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall beschlagnahmt und untersucht wird.
Bollo
Ok, die Erklärung war vielleicht nicht so glücklich gewählt, geb ich zu.
Hab beim TÜV mal nachgefragt und die Antwort bekommen:"Na, ja, den Fall hatte ich noch nicht. Wie soll ich denn erkennen, ob das Getriebe schon immer drin war oder ob es ein anderes ist. Die Werte ändern sich ja nicht so gravierend."
Im Klartext: Nicht eintragunspflichtig !
nein musst du nicht. Weil keinerlei Geschwindigkeitserhöhung zu erwarten ist. Die Leistung des Motors bleibt ja gleich. Mal drüber nachdenken!
Wär ja noch schöner. in zukunft lass ich den vogelschiss auf meiner Haube auch eintragen...
Ich kenne jemanden, der ist zum TÜV gefahren (wegen HU) und hat gesagt, daß er jetzt ein 5-Gang-Getriebe drin hat (was er nicht hatte), damit er es später nicht mehr eintragen lassen muss. Jetzt fährt er mit nem 4-Gang rum, hat aber ein 5-Gang eingetragen.
Warum hat es ihm denn der TÜVer eingetragen, wenn man es nicht brauch? Wäre doch Schwachsinn, wenn er ohne Sinn eintragen würde.
lol. das is ober Schwachsinn! Der TÜV-Mensch hat sich damit eigentlich auch Strafbar gemacht.
Und man kann wie gesagt auch den Vogelschiss auf der Motorhaube eintragen lassen, ob das sinnvoll ist oder nicht ist eine andere Frage.
Fakt ist das die Leistung des Autos nicht steigt. Und somit auch die möglich Höchsgeschwindigkeit und mit dieser Begründung musst du ein Getriebe nicht eintragen lassen!
Aber man KANN/DARF es eintragen. Würde ich auch machen. Dann kann man keine Probleme bekommen.
Nen Vogelschiss würde ich wohl nicht eintragen lassen. Aber man muss schnell zur Waschanlage fahren, damit ihn die Rennleitung nicht sieht und merkt, daß er nicht eingetragen ist. Sonst bekommt man vll noch Punkte!
man kann nie wissen, die finden doch immer was
Zitat:
Original geschrieben von golf16vau
Fakt ist das die Leistung des Autos nicht steigt. Und somit auch die möglich Höchsgeschwindigkeit
So richtig Ahnung, nicht wirklich, oder???
Ich nenn mal folgendes, dann kannst du dich ja mal reinlesen.
Zugkrafthyperbel, Übersetzungsverhältnis, Drehmomentwandler, Spreizung, Stufensprung, geometrische- progressive Getriebeauslegung, Auslegung der kleinsten Übersetzung.........
Glaub mir, da lässt sich was an der Vmax ändern.....
EDIT: Zum Thema Vogelschiss, das geht nur per Einzelabnahme.......
ne lässt sich in der Regel nicht, weil das Getriebe so ausgelegt ist das es im letzen gang genau dann Vmax hat wenn die maximale Motorleistung anliegt. Wär das nicht so macht das Getriebe keinen Sinn.
wäre nun der fünfte gang bzw das die gesamte Übersetzung getriebe länger würde der Motor es nicht ausdrehen können => nicht schneller
wär das Getriebe kürzer(was blödsinn ist eigentlich). würde der Motor zwar voll ausdrehen, aber bevor er Vmax erreicht hat, in den Begrenzer rollen
mit gleicher abstimmung, genau so schnell.
Mag sein das man mit dünnerem Öl oder auch etwas besser abgestimmt Getriebe und Reifenwahl noch ein zwei km/h mehr rausbringt, das liegt aber dann auch in der allg. Toleranz. Und da das Getriebe sich nicht exakt ausgelegt ist, ist in der Praxis auch nicht mit einem Geschwindkeitszuwachs zu rechnen.