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Getriebeschaden innerhalb der 12 montigen Gebrauchtwagengarantie
Hallo,habe mir vor ca. 8 Monate einen Opel Astra 1,4turbo mit 33000km von einem Händler gekauft,in dem Kaufvertrag ist eine Gebrauchtwagengantie mit dabei,habe jetzt nach 8 Monate und jetzt mit einen Kilometerstand von 50000km einen Getriebeschaden,wer weiss wie das mit den Reperaturkosten ist und wer dafür auf kommt,das ist 3 Jahre alt,freue micht auf schnelle Antworten,mfg mercedes1972
Beste Antwort im Thema
Du bist nun je einmal "morgen" zum Anwalt gegangen und einmal zum FOH!
Berichtet hast Du aber nie, was die beiden meinten!
Also, was ist Stand der Dinge?
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30 Antworten
Ohne die Garantiebedingungen zu kennen, die in deinem Vertrag stehen, ist das Kaffeesatzlesen, wer für die Reparatur aufkommt.
habe nur einen Kaufvertrag wo drauf steht Kaufvertrag mit einer Gebrauchtwagengarantie,sonst nichts
Hast du keine "Police" dazubekommen ? Ein Infoheft, was die Garantie alles abdeckt ?!
Bei mir hat Opel 90% der Rep.-Kosten übernommen und die restlichen 130€ dann meine Gebrauchswagengarantie.
Das Auto war zu dem Zeitpunkt des Schadens 2 1/2 Jahre alt und hatte ca. 41000 km auf dem Tacho.
Das wird dann wohl die Händlergewährleistung für gebrauchte Fahrzeuge (standard 12 Monate) sein und keine Zusatzversicherung. Desswegen wohl auch keine Police...
Zitat:
Original geschrieben von aSTra7575
Bei mir hat Opel 90% der Rep.-Kosten übernommen und die restlichen 130€ dann meine Gebrauchswagengarantie.
Das Auto war zu dem Zeitpunkt des Schadens 2 1/2 Jahre alt und hatte ca. 41000 km auf dem Tacho.
Voraussetzung dürfte dafür ein hoffentlich regelmäßiger Service bei einem FOH sein, sonst ist nix mit Kulanz von Opel ...
Hier mal 2 interessante Links dazu:
ADAC und BGH-Urteil
Solltest du nur die normale Händlergarantie (Sachmängelhaftung) haben und keine
extra Gebrauchtwagengarantie, müsstest du irgendwie beweisen das schon ein
Schaden am Getriebe bei Übergabe (Verkauf) des Fahrzeuges bestand. So
hab`s ich jetzt zumindest rausgelesen... Oder eben auf Kulanz von Opel
hoffen.
Grüße irgendwie
Ist der Wagen bei einem Opel Händler ( oder anderen Vertragshändler) gekauft , oder bei einem Straßenhändler?
Ich weiß das einige Straßenhändler ne Gebrauchtwagengaratie haben die aber nur greift wenn man innerhalb der ersten 6 Monate ne Inspektion macht. Kommt aber halt immer drauf an was in den Garantiebestimmungen steht.
Eine Police habe ich nicht bekommen wegen der Versicherung ,auf dem Kaufvertrag steht nur Verbindliche Bestellung eines Gebrauchtwagen mit Gebrauchtwagengarantie. Desweiteren hat man mir heute mitgeteilt das es sich um ein Reimport handeln würde das hat man uns aber beim kauf überhaupt nicht gesagt.
Werde jetzt am Mittwoch einen Anwalt besuchen mal sehen was der sagt .
Das Auto wurde bei ..... Automobile gekauft also kein Opelhändler
Zitat:
Original geschrieben von mercedes1972
Das Auto wurde bei ..... Automobile gekauft also kein Opelhändler
Du meinst vermutlich automobile.de ?! Wenn ja, sollte Dir klar sein das dies nur ein Portal (Inseratsplattform) für "Hinz&Kunz" ist und keine Fahrzeuganbieter. Hinter der Anzeige, also bei dem Du den Vertrag unterschrieben hast, muß doch eine "3. Person" (Firma, Privatperson) stehen.
nein nicht Automobile.de sondern der Name des Händlers und und dann Automobile so wie zum beispiel
Hinz und Kuntz Automobile.
Zitat:
Original geschrieben von mercedes1972
nein nicht Automobile.de sondern der Name des Händlers und und dann Automobile so wie zum beispiel
Hinz und Kuntz Automobile.
OK. Da scheint Dein Gedanke zum Anwalt zu gehen jetzt sicher indiziert. Good luck!
Danke ,werde euch morgen berichten was der Anwalt gesagt hat