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Gewährleistung A. Getriebe

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 23. Januar 2006 um 16:37

Ja, nun hat es mich erwischt :(

Habe am 27.11.2005 einen Mercedes EZ 98, E 300TD T

gekauft... ( Händler )und seit gestern suppte mir das Getriebeöl herunter.

Bin darauf hin gleich Zur MB Werkstatt, Gänge schalten noch, wo die undichtigkeit herkommt, muss noch untersucht werden.

Also Kostenvoranschlag machen lassen und abwarten was bei rumkommt.

Ich dachte mir dann, ruf deinen Händler an, woher du den Wagen hast...gibt ja soetwas wie eine Gesetzliche Gewährleistung, leider habe ich keine Gebrauchtwagengarantie :(.

Ich den Mercedes Händler gefragt was ich nun machen soll...und wie zu erwarten, sagte er das es nicht sein Problem sei.

Ich habe ihn dann auf die Gesetzliche Gewährleistung hingewiesen....er meinte nur, tja, sie haben den Wagen Probegefahren...dafür unterschrieben das bei der Übergabe alles in Ordnung war...und das wäre dann die Gewährleistung.

Da ich leider nicht so viel Ahnung davon habe, bin ich wo oben geschrieben erst mal zur Vertragswerkstatt und lass mir nen Kostenvoranschlag geben.

Sollte das ganze wiedererwarten teuer werden, so das ein neues Getriebe verbaut werden muss, so muss ich die Sache mit der Gewährleistung erst mal prüfen lassen.

Ich hoffe das mir hier jemand helfen kann, wie es sich mit der Gewährleistung verhält.

Ist schon ärgerlich, kaum 2 Monate hat man das Auto...und nun schon was am Getriebe, ich hoffe nur, das es nichts ernstes ist, Leck schliessen Öl rein, fertig ( schon mal beten geht ).

MfG

Gerald

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44 Antworten

Hey.Also gewährleistung schließt alles mit ein, was keinen normalen verschleiß unterliegt.was hat das gute stück denn gelaufen?Frag den Händler wo du nachsehen lässt mal, was Gewährleistung ist und ob sowas in diese gewährleistung fallen würde.

Das die Probefahrt und die daraus resultierte Unterschrift die alleinige Gewährleistung hast, ist absoluter Schwachsinn.

Steht in deinem Kaufvertrag, dass du auf die gesetzliche Gewährleistung oder Garantie verzichtest oder ist das auch explizit als Bastlerauto an dich verkauft worden, d.h. steht das auch im Kaufvertrag????

Themenstarteram 23. Januar 2006 um 17:18

Das gute Stück hatt beim Kauf 173000 runter.

Nein, nirgends steht das ich auf die Gewährleistung verzichte, oder das dies ein Bastlerfahrzeug ist.

Ist ein ganz normaler Kaufvertrag mit einem Übergabe Protokoll.

Nebenabreden oder sonstiges wurden nicht getroffen.

Übergangsprotokoll.

Also nur :

Typ : E300TD T

Laufleistung laut Vorbesitzer: 173000

Ausstattung xxxxxxxx

BJ 01.98

Lackierung: Obsidan Schwarz Metal.

Fahrgestell Nr.xxxxx

KFZ Brief Nr. xxxxx

 

Motor, Getriebe, Differenzial, Kupplung, Auspuffanlage.

Einwandfreie Motorfunktion und Schalten in allen Gängen.

Keine Unnormale Geräuschbildung, Aggregate zu 100% funktionsfähig.

 

Unterschrift------------

 

Kaufvertrag wie oben...halt noch Preis, unfallfrei laut Vorbesitzer, dann noch der Satz:

Die Sachmängelhaftung des Verkäufers wird auf ein Jahr beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob farlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, so wie bei Körperschäden.

Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Die Werkstatt will nach dem Check mich dann anrufen, aber auch das Autohaus wo ich den Wagen her habe...wegen der Gewährleistung.

Also von den Informationen, die du uns bis jetzt bereit gestellt hast, muss ich sagen, dass der DC-Händler (du hast doch beim Händler gekauft, oder?) wohl einen "Sockenschuss" hat, echt!

Lass dich nicht abwimmeln, und kündige eine Beschwerde nach Sindelfingen an, wenn man dich so fahren läßt, und frag nach ob "Das" der Service von DC ist. Du musst sie nach Möglichkeit versuchen bei ihrer Ehre zu packen. So nach dem Motto, dass du solche Art von Service und Ignoranz nur von Hinterhofwerkstätten kennst und so, dass hilft meistens, von Kulanz etc. mal ganz zu schweigen......aber mal ehrlich, ob der Wagen vor der Übergabe bei der Durchsicht war oder Probe gefahren wurde bzw. Verkehrssicher war, das bezweifel ich... meiner Meinung nach hast du auch Garantieanspruch, ich bin mir auch nicht sicher, ob sich so etwas ausschliessen läßt...

Viel Glück!

 

Jan

jo guck da hast es doch selbst gesagt, wenn das mit der sachmängelhaftung nicht durchgestrichen ist, dann muss er dafür haften

denn denke mal nicht dass du bei 160 in den 1sten schalten wolltest.das wäre dann nämlich grob fahrlässig ;)

ja kann man ausschließen, wenn es als bastlerfahrzeug oder als fahrzeug für händler verkauft wird.sonst nicht.hat er oben ja auch beschrieben, dass es im vertrag steht.

aber ich glaub er hat es bei einem händler gekauft und der wagen ist jetzt bei DC.So hab ichs zumindest verstanden.

Auszug aus:

http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/goto.asp

 

Seit der Neuregelung können Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen für Neuwagen wirksam nur noch von Privatleuten, nicht aber von professionellen Händlern bei Verkauf an einen Privatverbraucher (sog. Verbraucherkauf), vereinbart werden. Bei Gebrauchtwagen ist eine Reduzierung der Verjährungsfrist auch durch Händler auf ein Jahr zulässig. Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers ist dabei zulässig. Selbstständige sowie Freiberufler werden beim Verkauf eines Dienstwagens wie professionelle KfZ-Händler behandelt.

...

Hinsichtlich der Reklamation von Mängeln wurde die Beweislast im Verhältnis Händler - Verbraucher geändert. Danach ist es Sache des Händlers zu beweisen, daß innerhalb der ersten sechs Monate beanstandete Mängel bei Verkauf nicht vorhanden waren bzw. der Kunde den Schaden zu vertreten hat.

Nach Ablauf der sechs Monate wird der Käufer beweispflichtig.

 

Jan

jo haste recht.genau dat meinte ich.der händler muss beweisen, dass es noch nicht vorhanden war.

Ja, alles klar, dann zahlt er doch, so sehe ich es...

P.S. Ihr war mit euren Beiträgen zu schnell, oder ich habe zu lange geschrieben, diese Beiträge kannte ich noch garnicht, als ich angefangen habe zu schreiben ... :D

Jan

Hallo Optron,

der Händler muß für Mängel einstehen, die bereits bei Übergabe des Wagens an dich vorlagen. Im ersten halben Jahr nach Kauf greift aber die sog. Beweislastumkehr. Wenn du behauptest, der Mangel habe bei Übergabe bereits bestanden, dann muß der Händler das Gegenteil beweisen!

In der Regel wird er dies nicht können.

Problematisch wird es bei hohen Laufleistungen. Hat der Wagen z.B. über 200.000 KM gelaufen, geht die aktuelle Rechtsprechung auch bei einem Getriebeschaden von normalem Verschleiß aus!

Am besten du versuchst dich mit dem Händler zu einigen.

Gruß

Dirk

Themenstarteram 23. Januar 2006 um 17:30

Bei 160 in den ersten...geht nicht, auch wenn ich es wollte...Automatik :).

Tja...und dieser Satz ist nicht durchgestrichen mit der Gewährleistung.

Tja...ich dachte auch das es ein Mercedeshändler ist....nennt sich

Mercedes ****** Name auf Wunsch des TE entfernt...aber nach Auskunft der jetziegen Vertragswerkstatt ist das wohl nur ein ganz normaler Händler, ich selber weiss nicht ob es ein Vertragshändler ist, aber beim Kauf bin ich davon ausgegangen.

Hmm, könnt ich Glück haben, und er muss doch Zahlen???

Naja, so wie ich euch verstehe, könnte es sich lohnen einen Rechtsbeistand einzuschalten..oder?

Vor allen Dingen das Fahrzeug dort hin bringen oder bringen lassen. Alles was andere am Fahrzeug reparieren muß er nicht zahlen.

OM616

Zitat:

Original geschrieben von OM616

Vor allen Dingen das Fahrzeug dort hin bringen oder bringen lassen. Alles was andere am Fahrzeug reparieren muß er nicht zahlen.

OM616

Jeep...so ist das, und er kann immer behaupten, dass jemand anderes dran war und so...

Jan

P.S. Drohst ihn sonst mit der Kfz-Innung/Handwerkskammer, wenn er frech wird...wirk manchmal Wunder...

Themenstarteram 23. Januar 2006 um 17:38

@OM616

Deshalb mach ich ja erst den Kostenvoranschlag...und wenn es teuer wird, lass ich Reperatur einstellen und geh zum Anwalt.

Der Händler sagt, bei Übergabe war das KFZ ok...und sagte ja auch das ich die Probefahrt ja nicht beanstandet habe...das habe ich auch bejaht.

Dann sagte er, das der Wagen ja auch die 2 Monate gut gefahren ist...und ich bejahte dieses auch...doch leider nur 2 Monate :(.

Naja, wenigstens macht ihr mir etwas Hoffnung.

So wie ich euch verstehe kann ich sagen, das der Mangel schon beim Verkauf da war, da es sonst nicht innerhalb der 2 Monate zu so einem defekt kommen könnte, sehe ich das so richtig?

also meines wissens kann man das auto sehr wohl wo anders reparieren lassen.Es muss sich dabei nur um eine Fachwerkstatt handeln, denn.....

 

.... man kann nicht erwarten, dass einer der beispielsweise in Dortmund wohnt und in Berlin das Auto kauft, das Auto zur Reparatur nach Berlin zurück bringt.Ginge überhaupt nicht.Rausreden wird er sich aber nicht können.

Rechtsbeistand wäre sicher von vorteil.

Ich weiß, dass das bei Automatik nicht geht, sollt n scherz sein ;-)

Und auch bei über 200.000 ist ein defektes Getriebe kein normaler Verschleiß.

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