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Gewährleistung auf Einspritzpumpe?
Hallo Leute,
habe meinen Passat (06.03.2006, 2.0 TDI mit DPF und DSG) am 08.10.2009 gekauft.
Damals hatte er 143600 km, mittlerweile schon 156600.
Folgendes:
Vor ungefähr 2 Wochen sprang mein Auto einfach nicht an, naja lange Rede kurzer Sinn, Auto wurde abgeschleppt und es wurde festgestellt das das Zündschloss langsam aber sicher ganz kaputt gehen wird! Da hat mir der "Meister" gesagt das die Diagnose 50 € kostet. Am nächsten Tag wollte ich mein Auto abholen und auch nachfragen ob ich darauf Gewährleistung habe???? Auf einmal wollte der Kerl dann 131 € von mir weil er weitere SChritte einleiten musste um den Fehler zu finden. Naja hab dann mit Ihm diskutiert und wir haben uns auf 60 € geeinigt. Muss der freundliche nicht eigentlich diese Kosten übernehmen? Immerhin ist das Auto ja erst 3,5 Jahre alt oder...?
Nächstes Problem:
Gestern starte ich mein Auto und fahre ungefähr 4 km, auf einmal geht das Auto aus, ich lasse es ausrollen bis zur nächsten Ausfahrt und halte dort an. Beim Versuch mein Auto zu starten kam dann ungefähr die Meldung:
STOPP ÖLDRUCK MOTOR AUS - BETRIEBSANLEITUNG
in meinem MFA.
Natürlich rief ich sofort meinen Verkäufer an und ich wurde abgeschleppt. Heute ruft er mich an und meint es hatte anscheinend nix mit dem Öl zu tun sondern mit der Diesel-Einspritzpumpe.
Diese haben die jetzt gewechselt und wollen nun 150 € von mir, angeblich weil sie die ganze Einspritzpumpe gewechselt haben! Auch meinte mein Verkäufer zu mir das ich mit den 150 € nur den halben Preis des Teils zahle wegen der Gewährleistung. Kann eine ganze Einspritzpumpe so günstig sein?
Was meint ihr dazu? Muss ich diese 150 € nun zahlen? Und musste ich die 60 € wegen der Diagnose zahlen?
Danke schonmal für eure Antworten, ich glaub langsam die Kerle führen mich an der Nase herum....Ein Auto für 16000 € kaufen und schon in den ersten 2 Monaten Geld einzahlen das seh ich irgendwie nicht ein...
Hoffe echt ihr könnt mir weiterhelfen....
Beste Antwort im Thema
Egal was für ein Händler das ist, du hättest für all die Arbeiten keinen Cent zahlen müssen! Die Gewährleistungspflicht umfasst alle Komponenten des Autos. Ich würde ihn freundlich fragen ob er noch alle Tassen im Schrank hat...
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37 Antworten
Handelte es sich bei dem Händler um eine offizielle VW-Niederlassung oder um einen "Fähnchen-Händler"?
Egal was für ein Händler das ist, du hättest für all die Arbeiten keinen Cent zahlen müssen! Die Gewährleistungspflicht umfasst alle Komponenten des Autos. Ich würde ihn freundlich fragen ob er noch alle Tassen im Schrank hat...
Bist du dir da sicher? Weil wenn das wirklich so ist dann geh ich da morgen hin und mach dem erstmal die Hölle heiß... Mein Vater meinte das nämlich auch aber der Händler kommt mir die ganze Zeit mit "Wir müssen schauen ob das unter die Sachmangelhaftung fällt" etc....
Bei Problemen mit dem Händler kannst du dich an die Schlichtungsstelle der örtlichen KFZ-Innung wenden.
Das gesamte Fahrzeug fällt unter den Punkt Sachmängelhaftung. Selbst wenn dir die Blende vom Aschenbecher abfällt. Um es sich nicht mit dem Händler zu verscherzen würd ich den Druck natürlich nicht gleich bis ins unermessliche steigern. Versuchs irgendwie diplomatisch zu regeln.
Ein Trick des Händlers könnte es noch sein zu versuchen den Schaden über die evtl. vorhandene Gebrauchtwagengarantie abzuwickeln. So muss er nix (oder nur wenig) zahlen und du auch nix. Klingt erst mal nach einem guten Geschäft, das Problem dabei ist aber, dass die Gebrauchtwagengarantien eine Höchstdeckung über die Vertragslaufzeit in den Bedingungen stehen haben. Falls also nach dem ersten halben Jahr (= nach Beweislastumkehr) ein Schaden auftritt musst du dem Händler beweisen, dass er haften muss. Je nach Vorschäden winkt die Gebrauchtwagengarantie dann auch noch ab und du stehst dumm da. Also im ersten halben Jahr keinen Cent von der Gebrauchtwagengarantie nutzen!
Es ist ja nicht so, dass der Händler dadurch nen realen Verlust erleidet. Der hat ja auch eine eigene Versicherung für den Fall eines Sachmangels. Falls doch nicht --> eigene Dummheit...
Dem Kerl ist wohl entgangen, daß du den Wagen gerade mal knapp über 2 Monate besitzt. Somit gilt die Gebrauchtwagengarantie noch über 21 Monate....
Also das beste ist wohl ich mach mich morgen auf den weg zum Händler und reib ihm mal was unter die Nase, natürlich total diplomatisch :-)
Ich melde mich morgen nochmal, danke euch allen für die schnellen und vor allem guten Antworten!
Ok, egal. Dann hat er halt keine abgeschlossen für dich.
Trotz alledem: um die gesetzliche Gewährleistung kommt er nicht herum. Es gibt nur eine -nicht wirklich legale- Variante, bei der du dich dem Händler als Händler ausgibst. Dann gibt es keine Gewährleistung. Beim Endverbraucher aber immer, egal ob neue oder gebrauchte Ware.
Etwas Lektüre:
Gesetzestext (und folgende Artikel, wo dann auch die Verjährung von Sachmängeln beschrieben ist)
Und nochmal mit ein wenig Erklärung
P.S.: Bin kein(!) Anwalt, bis auf ein paar Vorlesungen Vertragsrecht hab ich damit nix zu tun. Die Links findet man auch, wenn man mal fix Sachmängelhaftung googelt... Das ist keine Rechtsberatung (bla bla, etc. pp)
Tach!
Ein Jahr hast Du auf jeden Fall und Du musst nur einen Prozentsatz der Ersatzteilkosten - in Abhängigkeit von der km-Leistung - zahlen. Da der Wagen aber sehr viele km hat, dürfte der Prozentsatz auch sehr hoch sein. Die Stundensätze übernimmt die Garantie häufig zu 100 %. Das sind die gängigen Garantiebedingungen bei fast allen Händlern. Ist eigentlich eine Versicherung, die dahinter steckt.
Bei Dir ist das allerdings - wie bereits gesagt wurde - eine andere Sache. Der Wagen ist noch nicht über die 6 Monate drüber, d. h. die Beweislast hat sich noch nicht umgekehrt. Also muss der Händler nachweisen, dass diese Mängel nicht beim Kauf bestanden haben. Das wird für ihn fast unmöglich, da er das Schloss z. B. vor Verkauf nicht ausgetauscht hat. Ebenso wird es mit der Pumpe sein. Also ganz "diplomatisch" auf diesen Sachverhalt hinweisen und alles wird gut (ohne Gewähr - )
Zitat:
Original geschrieben von skodnik
Tach!
Ein Jahr hast Du auf jeden Fall und Du musst nur einen Prozentsatz der Ersatzteilkosten - in Abhängigkeit von der km-Leistung - zahlen. Da der Wagen aber sehr viele km hat, dürfte der Prozentsatz auch sehr hoch sein. Die Stundensätze übernimmt die Garantie häufig zu 100 %. Das sind die gängigen Garantiebedingungen bei fast allen Händlern. Ist eigentlich eine Versicherung, die dahinter steckt.
Bei Dir ist das allerdings - wie bereits gesagt wurde - eine andere Sache. Der Wagen ist noch nicht über die 6 Monate drüber, d. h. die Beweislast hat sich noch nicht umgekehrt. Also muss der Händler nachweisen, dass diese Mängel nicht beim Kauf bestanden haben. Das wird für ihn fast unmöglich, da er das Schloss z. B. vor Verkauf nicht ausgetauscht hat. Ebenso wird es mit der Pumpe sein. Also ganz "diplomatisch" auf diesen Sachverhalt hinweisen und alles wird gut (ohne Gewähr -)
Aber nochmal: Der TE muss nix zahlen, selbst wenn das Auto 1.000.000 km drauf hätte. Vor dem Gesetz ist jedes vom Händler gekaufte Auto -bis auf die Möglichkeit die Gewährleistung auf ein Jahr zu beschränken- wie ein Neuwagen zu behandeln.
Hi Leute,
also ich war gerade beim Händler und der hat zu mir gesagt das ich riesiges Glück hätte.
Ich müsse nämlich nur 150 € zahlen für die Dieselpumpe (40 Prozent der Teilekosten) weil er sich mit seinem Verkaufsleiter darauf geeinigt hat, meine Reperatur wie einen Garantiefall zu behandeln!
Ich fragte dann natürlich ganz freundlich, was mit der Gewährleistung ist?
"Das Auto hat über 150.000 km, außerdem ist das Auto bei Ihrem Kauf angesprungen(Zündschloss) und auch gefahren(Dieselpumpe). Das ist kein Sachmangel, die Teile haben damals beide noch funktioniert!"
Daraufhin ließ ich mir die Garantiebedingungen ausdrucken und mitgeben. Da las ich natürlich das mit den 40 % ab 100.000 km.
Was sagt Ihr dazu?
Ich meine ich kann dem Verkäufer ja nicht sagen "Beweisen Sie mir mal, dass die Dieselpumpe und das Zündschloss am 08.10.09 noch funktioniert haben!"
Er meinte dann auch noch ganz nett ich solle mich lieber damit zufrieden geben, jeder Anwalt würde mir jetzt sagen "Auf jeden Fall muss Ihr Händler zahlen!" etc.... aber am Ende müsse ich dann die 320 € ganz zahlen weil sein Chef dahinter kommt, das der VL und mein Verkäufer die Garantie vorgetäuscht haben.
Also Leute Danke nochmal für eure Hilfe
Und Danke im voraus für die nächsten Antworten