1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Gewährleistung auf Gebrauchtwagen

Gewährleistung auf Gebrauchtwagen

Hallo zusammen,
da ich aktuell auf der Suche nach einem neuen Auto bin, hatte ich gestern ein erstes Gespräch beim örtlichen Händler.
Er hätte auch einen Gebrauchtwagen im Angebot, welcher durchaus interessant für mich wäre.
Das Auto hat noch 1 Jahr Garantie.
Wie ich nun jedoch gelesen habe, ist ein Händler auch gesetzlich verpflichtet, eine 2 jährige Gewährleistung zu geben. Ist das so korrekt?
Ich hab dem netten Verkäufer dies dann gesagt. Allerdings bin ich seiner Meinung nach im Unrecht.
Garantie und Gewährleistung sind zweierlei Dinge. Auch dies wollte er mir nicht glauben. Garantie ist immer freiwillig vom Händler. Die Gewährleistung ist dagegen jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
Ich hab in mehreren Berichten gelesen, dass Händler diese 2 jährige Gewährleistungspflicht für Gebrauchtwagen gerne umgehen wollen, indem sie irgendwelche Klauseln in die AGBs schreiben.
Wie siehts denn nun wirklich aus ?

Ähnliche Themen
18 Antworten

Bei Gebrauchtwaren kann auf 1 Jahr Gewährleistung reduziert werden, wobei ab 1/2 Jahr die beweislastumkehr zum tragen kommt ... praktisch hat man also 1/2 Jahr Gewährleistung bei Gebrauchten...
Das folgend 1/2 Jahr hat man nur noch theoretisch, da man Nachweisen muss das ein Mangel bereits zum KLauf bestand, was kaum einer kann, bzw. es zu aufwendig/teuer wird...
Garantien sind immer freiwillig, da kann sich ein Händler austoben was damit abgesichert oder auch nicht ist ..

Warum ist dann auf diversen Seiten zu lesen, dass es ein Gerichtsurteil gibt, dass die 2 Jahre nicht verkürzt werden dürfen ?

Link bitte.

Ah ok, kann bei Autos so sein, aber es wird trotzdem kompliziert, da im Einzelfall das Alter und die Laufleistung mit zählen ob es ein Gewährleistungsfall oder normaler verschleiß ist ... So wie ich es verstanden habe, bleiben die 6 Monate Beweislastumkerh trotzdem bestehen ...

Grundsätzlich muss ein Händler (Profi) bei einem Autoverkauf an eine Privatperson immer 2 Jahre Gewährleistung auf das Auto geben...
Bei Neuwagen ist diese Regel auch nicht abänderbar! Ergo, Neuwagen =2 Jahre
Bei gebrauchten Autos gilt diese Regel grundsätzlich auch erst mal...! ABER: Diese 2-Jahresfrist kann auf ein Jahr reduziert werden! Diesen Willen (Wunsch) muss der Verkäufer dem Käufer ggü. erklären... (Kaufvertrag etc.)...
Die 6-monatige Beweislastumkehr gilt aber für beide Konstellationen immer (soweit ich weiß)...
Garantie: Hier muss man auch unterscheiden..
Ist es eine Herstellergarantie? Dann hat der Händler/Verkäufer damit doch erst mal rein gar nichts zu tun, da schließlich der Herstellers des Autos eben diese Garantie gibt...
Er selbst, der Verkäufer, muss keine Garantie geben; dies wäre in der Tat absolut freiwillig...!

Zitat:

@A346 schrieb am 1. Juli 2021 um 13:47:32 Uhr:


Link bitte.
https://www.allianzdirect.de/.../

Die Autokauf Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die gewerbliche Autohändler dazu verpflichtet, Sachmängel an verkauften Autos zu beheben. Die Gewährleistung beim Autokauf hat immer eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren, das gilt für Neu- und Gebrauchtwagen und kann nicht ausgeschlossen werden.

https://www.sueddeutsche.de/.../...haendler-haftet-fuer-rost-1.2458650

Der BGH entschied, dass beim Gebrauchtwagenverkauf der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet ist. Diese umfasst zwei Jahre.

Wenn der Händler auch der Verkäufer ist, also nicht im Kundenauftrag verkauft und Du als Privatperson kaufst, gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Punkt. Die muss der Händler nicht gewähren, die ist "einfach da".
Anders sieht es aus, wenn der Händler im Kundenauftrag verkauft und der Eigentümer (Verkäufer) eine Privatperson ist. Dann darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Erschreckend, wie wenig einige Händler von ihrem Geschäft verstehen.

Woow, dass die "Gewährleistung" nicht wirksam auf ein Jahr reduziert werden kann (seitens des Händlers), wusste ich nicht...! Hier im Forum wurde auch von dem einem oder anderem Juristen (soweit mir bekannt) diese Verkürzung auf ein Jahr quasi immer bestätigt; daher wundert mich das sehr...
Aber dann scheint es wirklich so zu sein, dass ein Händler auch bei gebrauchten Autos die Gewährleistung nicht reduzieren kann! Sehr interessant...
Edit: Wieder alles zurück, nachdem ich den Post vor meinem gelesen habe..., oh man! Totales Chaos!

Jetzt bin auch ich verwirrt :D
Die ganze Story ist nämlich ziemlich kurios.
Hab das Angebot Online bei besagtem Autohändler gesehen. Daraufhin bin ich gestern einfach mal zum Händler gefahren und hab mir einen Verkäufer geschnappt. Wir haben dann ein bisschen gequatscht bis ich dann zum Punkt kam, ob ich mir das Auto mal ansehen könnte.
"Prinzipiell ja, allerdings haben wir 400-500 Autos auf unserem Gelände stehen, ich müsste das Auto also erstmal raussuchen und das dauert ne ganze Weile".
Das fand ich dann schon nicht unbedingt kundenfreundlich. Denn schließlich will ich doch als Kunde, dass Auto auch mit meinen eigenen Augen sehen können. Nehmen wir mal an, ein Kunde kommt aus 300km Entfernung zum Händler und möchte das Auto sehen und bekommt dann gesagt, dass dies so spontan nicht möglich sei. Das ist in meinen Augen ein Unding. Darf der Kunde dann seine 300km wieder zurückfahren ohne das Auto mal gesehen zu haben?
Nun gut, der Verkäufer machte mir dann den Vorschlag, dass ich heute nochmal wiederkommen solle und er das Auto bis dahin "hervorgeholt" hat. Gut, darauf haben wir uns dann auch geeinigt.
Heut Morgen bin ich dann wieder hin. Ich komme an, der Verkäufer erstmal total überrascht, dass ich schon 20 Minuten eher da war. Das Auto war noch nicht "hervorgeholt". Er fing dann an zu telefonieren und ließ mich 20 Minuten einfach einsam in der Gegend herumsitzen.
Als er dann wiederkam die super Nachricht "Das Auto ist nicht da. Es ist wie vom Erdboden verschluckt".
Ich dachte mich tritt ein Pferd. Er hat dann noch in der ein oder anderen Niederlassung angerufen, nirgends war das Auto.
Ergebnis: Ich konnte das Auto wieder nicht sehen. Er geht nun auf "Autosuche" und will sich bei mir melden.
Und ja, es ist ein seriöser Händler mit einigen Niederlassungen. Aber die ganze Geschichte kommt mir schon extrem merkwürdig vor.
Auch die Antworten des Verkäufers sind oft sehr schwammig. Das Auto ist 2 Jahre alt. Wurde wohl als Mietwagen eingesetzt.
Ganz ganz merkwürdig ...

Zitat:

@Grummi12 schrieb am 1. Juli 2021 um 14:40:30 Uhr:


Ganz ganz merkwürdig ...

-

Nun - Händler und Verkäufer sind schon mal häufig 2 Personen - so wie bei Dir.

;)

Und Verkäufer ist auch nicht gleich Verkäufer - da gibts arge Unterschiede.

Vom Ahnungslosen - bis zum techn. Versierten - der alle Daten im Kopp hat.

Bei Mehrmarkenhändlern kann es schon mal sein, das da einer auch nachsehen muss, was Sache ist - aber bei Voranmeldung sollte es hinzubekommen sein, das der Wagen auch dann für Dich dasteht.

Andererseits gucke ich mir die Fahrzeuge lieber unvorbereitet (kalt und dreckig) an - und lass mir vom Verkäufer nur erstmal den Schlüssel geben - und geh allein zum Fahrzeug.

;)

- wenn möglich.

Und wenn er die Kiste nicht findet - dann spricht das auch nicht für ein gutes System.

Hast Du mal einen Link zum Fahrzeug / Händler ?

Sicher.
Moll Automobile in Köln.
Aber dass das Fahrzeug zumindest vorerst nirgends aufzufinden ist, macht mich schon sehr stutzig.
Pessimisten würden jetzt vielleicht denken, dass erst noch schnell ein möglicher Schaden beseitigt werden soll, den der Kunde nicht sehen soll. Und laut Aussage des Verkäufers würde es wohl bis zu 5 Tage dauern, bis der Wagen (wenn er denn letztendlich in einer anderen Niederlassung auftauchen sollte) dann in der Filiale ankommt, in der ich war.
Kommt mir irgendwie so vor, als würde man irgendwie Zeit rausschlagen wollen.

Das Verkürzungverbot soll kommen. EU mäßig ist das schon Gesetzt aber hier noch immer nicht umgesetzt.
Wie weit die nun tatsächlich sind und ob es kommt oder ob es schon gültig ist weiß ich grad nicht.
Hab aber vor einigen Wochen noch eine Diskussion dazu im Rechtsprotal gelesen, demnach wurde das in D noch nicht umgesetzt.
Aber ansonst hat der TE mit seine Ausführungen Recht. Garantie gilt unabhängig von der Sachmängelhaftung.
Sind 2 Paar verschiedene Schuhe.

Das ist halt nun die Frage.
Wie würdet ihr an meiner Stelle handeln?

Deine Antwort
Ähnliche Themen