ForumA6 4B
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4B
  7. Gewährleistung des Händlers und Gebrauchtwagengarantie???

Gewährleistung des Händlers und Gebrauchtwagengarantie???

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 28. März 2008 um 10:09

Hallo,

bei meinem Wagen quietscht nach längerer Fahrt der Klimalüfter hinter dem Armaturenfach (scheint ein typ. Audiproblem zu sein, da mein vorheriger Wagen das auch schon hatte und ich es hier schon des öfteren gelesen habe)

War diese Woche beim Händler um es prüfen zu lassen, nicht das es doch irgend ein Riemen im Motorraum ist, da das Quietschen nach längerer Fahrt in Kurven stärker wird.

Da sagte mir der Servicemann, dass aber ein Eigenanteil aufs Material aufgrund der KM-Leistung zu leisten ist?

Laut Liste wären es 20%.

Zufälligerweise habe ich knapp 2 Wochen nach Kauf gemerkt, daß ein Schalter eines hinteren Gurtstraffers defekt war und dadurch immer die Airbaglampe aufleuchtete. Also hin zum Händler, Wagen abgestellt und am Abend wieder geholt. Dabei wurde auch festgestellt, dass ein Kabel an der hinteren Seitenscheibe für irgendeine Antenne ab war.

Die Scheibe musste dadurch auch im Ganzen ausgetauscht werden.

Auch hier wären laut Garantiebedingungen 20% fällig gewesen, oder nicht?

Der Servicemeister (da war es ein anderer) hat aber alles auf die Gebrauchtwagengarantie laufen lassen und ich musste keinen Cent bezahlen.

Irgendwie kenn ich mich jetzt nicht mehr aus? Bei was, ab wann und bei welchen Sachen ich was zuzahlen soll?

Ich höre immer was, dass der Händler immer das recht hat Mängel nachzubessern?!?

Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen?

mit fragenden Grüßen

Quattrotramer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von megafoxx

Zitat:

Original geschrieben von Dieter99

[

Eben !!!

Und prinzipiell ist gegen die Vorgehensweise des Autohauses nun leider nichts auszusetzen.

Nach 3 Monaten summt der Lüftermotor ?

Naja dann hat er dies beim Kauf eben noch nicht getan.

Die Rechtssprechnung/der Gesetzgeber geht allerdings davon aus, dass wenns innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftritt ein Sachmangel (Mangel der Sache) ist, welcher bereits verdeckt vorhanden war. Ergo: Der Freundliche darf (muss!!!) auf eigene Kosten den Mangel nachbessern...

An den TE: Erstmal mit dem Freundlichen sprechen und ggf. wirklich mal zum ADAC oder so

ist aber hier ganz einfach nachzuweisen, wenn er beim Kauf nicht gequietscht hat war er auch nicht hinüber und ist damit eben wirklich kein Fall für die Sachmängelhaftung. Die greift nur wie bereits weiter oben erwähnt für verdeckte Mängel die schon beim Kauf vorhanden sind.

lg

Peter

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Im ersten halben Jahr nach kauf muss der Händler dir nachweisen dass ein aufgetretener Fehler während der Übergabe nicht bestand und das ist mehr oder weniger unmöglich. Bei dir hat also auf jeden Fall die Gewährleistung gegriffen und keine zusätzliche Gebrauchtwagengarntie. Wenn das halbe Jahr um ist kehr sich die Beweislastlage um und du musst nachweisen dass das Problem schon bei Übergabe bestand was auch so gut wie unmöglich ist.

Themenstarteram 28. März 2008 um 10:59

Was heißt das jetzt im konkreten Fall?

Muss er den Lüfter komplett auf seine Kosten tauschen oder reparieren.

Ab welchen Zeitpunkt greift dann der Selbstkostenanteil für die Materialkosten?

mfg

Quattrotramer

In deinem Fall heißt das: Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (ich nehme an du hast das Auto als Privatperson gekauft) -> Der Händler trägt alle Kosten.

Themenstarteram 28. März 2008 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von 206

In deinem Fall heißt das: Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (ich nehme an du hast das Auto als Privatperson gekauft) -> Der Händler trägt alle Kosten.

Logo,

ich bin sowas von privat. :)

Naja, dann bin ich ja beruhigt.

Anscheinend liegts an der falschen Beratung dieses Servicemeisters, dass ich doch etwas leicht verwirrt war. Ich möchte ihm ja nichts unterstellen, aber je öfter ich mit diesem einen zu tun habe, desto mehr lässt er erkennen, dass er nur in seinem PC Reparaturaufträge eintippen kann, aber beim ganzen Drumherum seinen Kollegen im Wissen etwas nachhängt. :rolleyes:

Drum werde ich mich wieder an einen anderen wenden, wenn der Lüfter getauscht wird.

Dann ist wieder Ruhe im Karton. :D

mit dankenden Grüßen

Quattrotramer

Themenstarteram 1. Juni 2008 um 12:56

So Jungs,

jetzt muss ich das Thema leider nochmal aufrollen.

Habe gestern vom :) eine Rechnung erhalten über 86,38 Eureten für den Eigenanteil des Lüfters, sowie des hinteren Wischermotors, da dieser undicht war und Wasser im Verriegelungsschloß war.

Jetzt kenn ich mich nicht mehr aus.

Ist das wieder so ein Verarsche von unwissenden Kunden.

Was würdet ihr tun?

Einen "netten" Brief schreiben und die Rechnung zu meiner Entlastung zurückschicken, mit der Begründung, daß dieses Ganze in die Händlergewährleistung (6 Monate) fällt, oder gleich härtere Geschütze auffahren.

Ich war bis jetzt mit dem :) immer zufrieden und bin auch immer Geduldig mit ihm umgegangen, da ja alles zur Zufriedenheit gelöst wurde.

Die Undichtigkeit des hinteren Wischermotors wurde von mir erst merklich kurz vor der Besichtigung durch die Werkstatt entdeckt, da dieser bis dahin nicht benutzt wurde. (Wagen wurde anfang Februar gekauft.)

Das Sonnendach hatte eine Fehlfunktion, da der Schlauch für die hintere Scheibe vorne auch undicht war und das Wasser auf den Stecker des Steuergerätes tropfte und das Schiebedach dadurch eine Eigendynamik entwickelte. :confused:

Hallo

er muss alle Kosten tragen innerhalb der ersten 6 Monate. Sogar deine Fahrtkosten. Danach kehrt es sich um und du rechnest mit der Gebrauchtwagengarantie/Reparaturkostenversicherung ab.

siehe dazu ADAC-Rechtseite.

ADAC-Sachmängelhaftung

Ließ dir das erstmal durch und folge dann dem Link "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen". Da steht es eindeutig beschrieben.

Bei "Rechtsfolgen der Haftung..."

Zitat:" Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen."

 

Schick oder bring deine Rechnung zum :) und verweise auf die Sachmängelhaftung. (schriftlich oder mündlich)

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß TomA8

Themenstarteram 1. Juni 2008 um 21:24

Danke dir,

das hat wieder einige Wissenslücken gefüllt.

Hab mir gerade auch noch die AGB's des Händlers durchgelesen, da steht ja auch schon so ziemlich alles drin, nur nicht näher erläutert.

So, werde also einen netten und doch unmissverständlichen Brief verfassen und die Rechnung zurücksenden, mit Verweis auf ihre eigenen AGB's und die Sachmängelhaftung.

Bin gespannt wie darauf reagiert wird. Ansonsten, ein anderer :) freut sich bestimmt auch, wenn ich mit Defekten und/oder Inspektionen vor der Tür stehe.

Komisch ist ja nur, dass der bereits erwähnte Defekt des hinteren Gurtstraffers 2 Wochen nach Kauf ohne jeglicher Probleme und Kosten meinerseits behoben wurde.

Aber andererseits wird mir jetzt auch langsam klar warum, der :) einen eigenen Meister hat, der sich ausschließlich um solche Dinge kümmern darf. :eek:

 

Die AGB würde ich erst gar nicht erwähnen, hier zählt nur die Sachmängelhaftung. Basta!

Themenstarteram 1. Juni 2008 um 22:04

Zitat:

Original geschrieben von dolofan

Die AGB würde ich erst gar nicht erwähnen, hier zählt nur die Sachmängelhaftung. Basta!

Aber in den AGB's weist er ja ausdrücklich auf seine Pflicht hin.

Ist egal, dann lass ich den Hinweis im Schreiben mal weg und wenn er nachhackt, dann werde ich ihm auf seine an mir ausgehändigten Pflichten hinweisen.

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 6:05

So ein kleines Update.

Ich habe am 04.06.2008 die Rechnung mit Bezug auf die Sachmängelhaftung zurückgesendet.

Am Samstag lag die Rechnung wieder in meinem Postkasten mit einem Schreiben der Rechtsabteilung und darin steht:

*******

Sehr geehrter Herr ...,

die an zugesandte Rechnung betrifft Ihren Eigenanteil aus der Gebrauchtwagengarantie. Es handelt sich nicht, wie irrtümlich von Ihnen angenommen, um einen Sachmangel.

Dieser Eigenanteil ist daher nicht von uns zu tragen. Daher möchten wir Sie höflichst um Ausgleich des Rechnungsbetrages von 86,38€ bis zum 30.06.2008 bitten.

Mit freundlichen Grüßen

*******

Irgendwie habe ich das Gefühl, daß das Thema der Sachmängelhaftung ist bei meinem Händler noch nicht durchgedrungen ist.

Ich werde mit dem Ganzen jetzt mal die ADAC-Stelle bei uns ansteuern und mir da noch mal Rat einholen, wie es weitergehen soll.

Die haben ja auch ohne Murren wie schon erwähnt 2 Wochen nach Kauf den Gurtstraffer hinten links und die hintere Seitenscheibe ausgetauscht, da ein das Kabel ab war, ohne dieses an mich zu verrechnen.

am 16. Juni 2008 um 6:51

Nicht jeder Mangel der bei einem Gebrauchtwagen auftritt ist ein Sachmangel.

Dieser gehört eben nicht dazu.

 

Es geht hier doch nicht um 1000 Euro.

Ich verstehe nicht, was daran so schlimm sein soll, sich an der Reparatur zu beteiligen mit diesem Mini-Betrag.

Da ist hier immer von "verarschen" etc. die Rede.

Bitte komm doch mal wieder etwas runter.

Wie lange ist denn der Kauf her ?

Der erste Defekt mit Gurtstraffer trat 2 Wochen nach Kauf ein.

Hier wurden verständlicherweise die 20% Beteiligung vom Händler übernommen.

 

Grüße

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 7:06

Zitat:

Original geschrieben von Dieter99

Nicht jeder Mangel der bei einem Gebrauchtwagen auftritt ist ein Sachmangel.

Dieser gehört eben nicht dazu.

 

Es geht hier doch nicht um 1000 Euro.

Ich verstehe nicht, was daran so schlimm sein soll, sich an der Reparatur zu beteiligen mit diesem Mini-Betrag.

Da ist hier immer von "verarschen" etc. die Rede.

Bitte komm doch mal wieder etwas runter.

 

Grüße

Mir geht es ja nicht um "verarschen" oder nicht, auch sind mir die 86 Eureten egal.

Aber wenn ich hier die ganzen Beiträge lese über Gewährleistung, Sachmängel, etc.

und mir der Händler 2 Wochen nach Autokauf, den bereits beschriebenen Gurtstraffer und die hintere Seitenscheibe wechselt ohne diesen zu berechnen, stellt sich mir schon die Frage warum ich auf einmal, obwohl ich den Wagen erst 3 Monate hatte auf einmal diese Mängel in Rechnung stellt. Immerhin habe ich für den Wagen knappe 20T€ hingelegt und er war nach dem 110 Punkte Programm kontrolliert.

Warum gibt es dann deiner Meinung nach die gesetzliche Sachmängelhaftung, wenn Sie beim Händler aufgrund einer Gebrauchtwagengarantie dann doch nicht greift.

Einen Mangel hatte ich ja auch schon vor Kauf bei der Probefahrt bemängelt, dass das Schiebedach bei Schließen etwas hakt.

Mir wurde da versichert, wenn es nochmal auftritt, wird das selbstverständlich noch gemacht, aber er kann es halt nur reparieren, wenn er es auch sieht. Und der Fehler ist leider nicht immer auftetreten.

Ausgegangen worden ist von einem defekten Schalter des Schiebedaches. Letztendlich war es aber ein undichter Schlauch der hinteren Scheibenwaschanlage durch den Wasser auf das Steuergerät floss und sich dieses selbstständig machte.

 

egal ob 86 oder 100 Teuro.

Sachmängelhaftung ist und bleibt Sachmängelhaftung, nach den sechs monaten wirds dann von selber wieder teuer.

Red nochmal mit ihm und erklär es ihm ausführlich. Besonders mit dem Hinweis dass du ansonsten ja sehr zufrieden mit seiner Abwicklun bist.

am 16. Juni 2008 um 8:07

Zitat:

Original geschrieben von quattrotramer

Zitat:

Warum gibt es dann deiner Meinung nach die gesetzliche Sachmängelhaftung, wenn Sie beim Händler aufgrund einer Gebrauchtwagengarantie dann doch nicht greift.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung ist wohl im Grunde dafür gedacht, dass vermieden wird, dass unseriöse Händler grob defekte Gebrauchtwagen an Privatleute verkaufen, die keine Ahnung von der Materie haben.

Desweiteren springt diese, wie schon oft im Forum von vielen Mitgliedern erwähnt, für Mängel ein, welche bereits bei Übergabe des Wagens bestanden - und auch nur für diese.

Die zusätzliche Gebrauchtwagengarantie schliesst ja die Gewährleistung auch nicht aus.

Sondern ist für die Defekte da, welche eben nicht unter die Sachmängelhaftung fallen, und diese, auch wenn es wenige begreifen wollen, kommen eben doch häufig vor.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4B
  7. Gewährleistung des Händlers und Gebrauchtwagengarantie???