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Gewährleistung / Gebrauchtwagengarantie ect.

VW Passat B6/3C

Hallo ,
hätte da mal ne frage .
Wenn ein Fahrzeug ein Motorschaden hat ist es zu 100% das die Gewährleistung / Sachmängelhaftung in kraft tretet ? hat der Händler eine Chance gesetzlich sich quer zustellen .
Fahrzeug kauf am 28.11.13 bei einem Autohaus , zeit dem Kauf mindestens 15 mal Werkstattbrsuch
ABS / ESP , Lenkradveriegelung , Drosselklapple , Xenon wisch Wasch , keilrippenriemen u.u.u
Heute auf der Autobahn nach 200 km , stopp Motoröldruck , sofort stehen geblieben ADAC angerufen zum nächsten VW Werkstatt abschleppen lassen . Fahrzeug steh jetzt bei der Werkstatt in Würzburg , von ADAC Ein Leihwagen bekommen damit ich mein Urlaub weiter führen kann .
Morgen muss ich denn Händler von mir anrufen und die Sachlage in schildern , ich vermute auf Motorschaden was ich hier in Forum so lese , stop Motoröldruck !!
Kann sich der Händler quer stellen oder was ratet ihr mir .
Fahrzeug ist Baujahr 2006 , 2.0 TDI mit 140 PS hat 173.000 Tausendkilometer .
Fahrzeug habe ich am 27.11.2013 erst gekauft .
Danke im vorraus

Beste Antwort im Thema

...auf der anderen Seite... wenn das auch erledigt ist, dann haste doch mittlerweile so ziemlich alle potentiellen Problemstellen durch, oder? dann kannste ihn dann auch ruhigen Gewissens weiterfahren *g*

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Tendenziell ja, sofern im Kaufvertrag keine bekannten Mängel schon erwähnt wurden und da es ja noch innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf ist, in denen die Nachweispflicht beim Händler liegt. Rein praktisch wird das aber so oder so Ärger mit dem Händler geben angesichts der erwartbaren Rechnungshöhe... Wenn du ohnehin im ADAC bist, würde ich deren Rechtsbeistand im Streitfall nutzen.

Seh ich auch so. Grundsätzlich sollte da was zu machen sein. Da es aber quasi ein wirtschaftlicher Totalschaden sein wird, wird der Händler sich quer stellen bei dem zu erwartenden Verlust. Mit Abzügen wirst Du rechnen müssen für die bisherige Nutzung. Ab zum Anwalt und gut...

Sollte es ein Motorschaden sein, ist es sicherlich ein wirtschaftlicher Totalschaden. Generell greift aber noch die Gewährleistung. Aufgrund der vorangegangenen Reparaturen, wäre es sicher besser gewesen, den Wagen zurückzugeben. Aber gut. Mal sehen, was der Händler sagt. Die Nutzungszeit wird Dir aber abgezogen, wenn der Wagen zurückgenommen werden sollte. 1500€ Verlust, wären noch akzeptabel.

Der Händler wird sagen: Überhaupt kein Problem, wird gemacht...dann meldet er es der Gebrauchtwagenversicherung dund die sagt dann: Ja, bei der km-Leistung zahlen wir 30% der Reparatursumme vom Material und dann geht das lange Gesicht los...Zuerst mal mit Anwalts Hilfe auf die allgemeine Gewährleistung pochen sonst gehts dumm aus

Ok , erstmal danke .
Ich werde morgen wissen , meint ihr durch ein Anwalt hätte ich mehr Chancen ??
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das der Händler die Kosten übernehmen muss ?
Das Fahrzeug kann er gerne zurück haben , damit hab ich 0 Problem , mir geht's nur darum ob der Händler gesetzlich recht bekommt und ich die Kosten tragen muss .
Sachmängelhaftung heißt ja die 1. sechs Monate Händler , danach ich . Fahrzeug ist knapp 5 Monate in meinem besitz .
Gruß

Chance auf Rücknahne ist recht groß. Aber nur mit Verlust. Wenn Du ca. 6500€ bezahlt hast, und er Dir 5000€ anbietet, ist das in Ordnung. Erst wenn es Probleme geben sollte, würde ich den Anwalt konsultieren.

Ok aber dann zieh ich ja denn kürzeren , ich lese hier die ganze zeit von Sachmängelhaftung wie sieht das mit dieser Punkt aus ?

Fakt ist, der Verkäufer muß Dir den Wagen kostenfrei Instandsetzen. Aber wahrscheinlich lohnt sich das im Falle eines Motorschaden nicht mehr. Deshalb könnte er Dir eine Rücknahne anbieten. Das wird wahrscheinlich günstiger für ihn, als zu reparieren. Wieviel hast Du bezahlt, wenn ich fragen darf?

Bitte nicht vergessen:
Er muss den Motor wieder "heile" machen, wie er das macht ist erstmal ihm überlassen, d.h. nicht das du Anspruch auf einen neuen Motor hast. Wenn er einen vergleichbaren mit 170tkm +/- für kleines Geld auftreibt, diesen einbaut und der funktioniert, dann ist dies im Sinne der Gewährleistung auch möglich (gut möglich, dass er dann die Reperaturkosten nicht scheut).
Wenn dieser dann die Gewährleistung überlebt, dann hat der Händler alles richtig gemacht.
MFG

... aber in diesem Fall, würde ich mich schnellstmöglich von dem Wagen trennen wollen.

So was ich jetzt verstehe , der Händler muss 100% die Kosten übernehmen gesetzlich ?
Wie er das Macht ist sein Problem und auf mich kommen keine kosten ?
Fahrzeug war mit 7999€ angeschrieben , er hat den alten für 2000€ Inzahlung genommen .
War nicht billig , was ich in Nachhinein gesehen habe , aber muss auch sagen er hat alle Fehler beseitig ohne das irgendwelche Kosten auf mich gekommen sind . 15 mal in der Werkstatt . Sie haben auch gesagt , sie haben absolut drauf bezahlt .
Und jetzt die kacke , ich weiß nicht wie sie jetzt reagieren werden , da sie von passi auch die schnauze voll haben .
Ich hoffe kein Motorschaden , Meldung war ( Stop Motoröldruck ) bitte sofort anhalten Werkstatt aufsuchen .
Und ist in Notlauf gefahren ist nicht mehr über 100 km/h gekommen , bin noch 500 Meter gefahren und Fahrzeug sofort auf standspur gestoppt . ADAC hat auch nicht mehr gestartet weil er gemeint hat er will nix kaputt machen . Öl war genug dring und Inspektion wurde auch Beim kauf des Fahrzeug neu gemacht

Bei dem KM Stand nicht unwahrscheinlich, dass es der vielfach erwähnte Sechskant ist... in jedem Fall muss dann das Ölpumpenmodul in Revision oder getauscht werden, Folgeschäden an Motor und Turbo sind zu befürchten. Rein rechtlich siehts so aus, dass du die Karre deinem Händler auf den Hof stellst und sagen kannst "Mach mal wieder ganz", solang es in den ersten 6 Monaten ab Kauf ist. Kosten entstehen dir dabei rein von Gesetz her keine, der Händler ist in der Haftung, es sei denn, er kann dir nachweisen, dass du den Schaden mutwillig herbeigeführt hättest.
Wenn die aber sowieso schon jaulen, an dem Wagen nichts verdient zu haben, stell dich auf Diskussionen ein. Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe, der Gang zum Anwalt ist ratsam, sollte ein Gespräch mit dem Händler nichts bringen (in dem Sinn, dass er den Wagen repariert und dich das nichts kostet).

Dein erster Absatz ist richtig.
Bei Deinem TDI gab's Probleme mit der Ölpumpe (sechskant rund). Das kann, muß aber keinen Motorschaden verursachen. Warten wir erst mal ab, wie die Diagnose lautet. Alles Andere ist nur Rätselraten.
Der war in der Tat etwas teuer.

Zitat:

Original geschrieben von QuirinusNE


Fakt ist, der Verkäufer muß Dir den Wagen kostenfrei Instandsetzen. Aber wahrscheinlich lohnt sich das im Falle eines Motorschaden nicht mehr. Deshalb könnte er Dir eine Rücknahne anbieten. Das wird wahrscheinlich günstiger für ihn, als zu reparieren. Wieviel hast Du bezahlt, wenn ich fragen darf?

7999€ hat mich die scheiß karre gekostet

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