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Gewährleistung?Gebrauchtwagenhändler, nach 2 Monaten Getriebeschaden
Hallo Allerseits,
habe dieses Forum entdeckt und in der Hoffnung den ein oder anderen Tipp zu erhaschen, wie ich vorgehen sollte, schildere ich mal meinen Fall. Vorweg bin ich über jede Hilfe sehr, sehr dankbar!
Ich habe mich zwar schon ein wenig schlau gemacht, aber so ganz den Durchblick bekomme ich allerdings nicht.
Folgendes: Wir haben im April 2017 einen VW Touran 1.6 Trendline (Benzin, 170900km,TÜV 02/2019,neue Winterreifen) von einem Gebrauchtwagenhändler für 4690,- gekauft. Als wir vor der Probefahrt das Auto erstmals starteten fiel uns ein Geräusch auf. Wir wiesen den Verkäufer darauf hin. Er stellte daraufhin die Klimaanlage aus und meinte das käme vom Wasserdurchlauf, das Geräusch hat sich dann tatsächlich verflüchtigt. Während der Probefahrt war dann auch soweit alles in Ordnung. Am 24.04.17 unterschrieben wir den Kaufvertrag und am 26.04. holten wir das Auto ab. Nur einen Tag später leuchtete abends auf einmal die Motorkontollleuchte. Um nicht mehr Schaden anzurichten, fuhr ich am nächsten morgen (28.04) gleich zum ATU, da der direkt um die Ecke ist und der Händler einiges weiter. Dort wurde der Fehlerspeicher ausgelesen, unplausibles Signal Fehler 17443 NOx-Sensor. Er meinte, falls das nochmal auftritt, sollte man das reparieren. Trat aber nicht mehr auf.
Dort machten wir dann direkt einen Termin zur vollständigen Inspektion mit allem drum und dran für den 16.05. aus. Reifenwechsel, Klimawartung etc. 424,27.-...Im Bericht stand:
Anschlagpuffer hinten links gerissen, Motor unten ölverschmiert->vermutlich Ölablassschraube. Flexrohr Umnetzung lose, hintere Querlenkerlager leicht rissig, Geräusche links Getriebeausgang (!). Davon wurde aber noch nichts repariert. Zwecks der Geräusche, die wir auch immer wieder vernahmen, wurde uns gesagt es kann auch von der Steuerkette kommen. Aber wir können getrost fahren. Es war auch alles ok, das Auto fuhr bis Montag tadellos, keine Geräusche, war alles super.
Plötzlich ratterte das Auto wie ein Traktor, sobald man höher schaltete. Ich fuhr dann zum ATU, sie hoben das Auto direkt auf die Hebebühne, ein paar Sekunden und es war eindeutig: Getriebeschaden! Reparatur würde fast 3000,- kosten. Getriebe, neue Kupplung..Der nette Herr vom ATU gab uns aber privat noch Tipps und Kontaktdaten, wo wir außerhalb von ATU an Ersatz günstiger rankommen.
Nach 2,5 Monaten also ein Getriebeschaden. Das Auto bleibt nun unberührt, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wird..
Nun meine Fragen dazu:
- Der Händler bot uns "damals" eine Extra-Garantie für knapp 400 Euro an, diese lehnten wir ab. Er sagte es gibt eine Gewährleistung von 6 Monaten auf Motor und Getriebe. (Außer der Schaden wird von uns verursacht, durch falsches Öl etc., war ja nicht der Fall). Dies wurde aber nur gesagt und nicht schriftlich festgehalten.
Kann ich mich beim Händler auf die normale Gewährleistung berufen?
Da 2 Wochen nach Kauf, der ATU schon im Bericht das Getriebegeräusch aufgelistet hat, bestand das Problem ja sicher schon beim Kauf. Im Kaufvertrag ist außer ein paar Kratzer auch nichts an Mängeln aufgelistet. Selbst im TÜV-Bericht vom 02/2017 steht nichts außer "Motor ölfeucht".
-Wir haben nichts fremd reparieren lassen, allerdings wechselte der ATU bei der Inspektion den Ölfilter, Ölablassschraube, IR Filter, ATU Fassöl. Könnte das Probleme geben?
-Da wir absolut auf das Auto angewiesen sind, Arbeit+Schulweg (fast 60km am Tag, es fährt kein Schulbus /öfftl. Bus von uns aus), kann man einen Ersatzwagen vom Händler bekommen, oder ist sowas nur Kulanz vom Händler?
Wir kontaktieren heute nachmittag den Händler, leider sprechen die dort gebrochen deutsch, das wird sicher nicht so einfach sich zu einigen. Aber werden wir sehen. Ich möchte nur gern im vornhinein gewappnet sein im Fall der Fälle Da sich sicher einige hier gut auskennen, bin ich echt sowas von dankbar für einen Rat, damit ich später nicht wie ein Dummerchen vorm Autohändler stehe und mir irgendwas aufschwätzen lasse.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Beschissen wirdst de so oder so,egal wie du dich jetzt drehst.
Man macht keine Geschäfte mit anderen Kulturkreisen.
Könnte es auch ein wenig deutlicher formuliern,dann kommt mir aber gleich wieder ein Modi auf den Hals
B 19
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79 Antworten
Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe das mir jemand vorab schon mal Bescheid geben könnte ob der Verkäufer mir dies mitteilen hätte müssen;
Ich habe 11/2012 mir ein gebrauchtes Auto über eBay gekauft. Bis auf Kleinigkeiten wurden auch keinerlei Mängel festgestellt und/oder auch nichts durch den Verkäufer erwähnt. Diverse Verschließteile wie Bremsscheiben,Zahnriemen usw. wurden gewechselt und auch durch Werkstattrechnungen belegt. Das Auto lief auch ohne Probleme bis vor einer Woche. Das Automatik-Getriebe schaltete nur noch in den 2ten Gang. Nach Durchsicht beim Getriebespezialisten wurde der Supergau wahr " Getriebeschaden". Kosten:3500EUR..
Durch die Fahrgestellnummer konnte die Werkstatt mir aber mitteilen, das es bereits 10/2012(also kurz vorm Verkauf) bereits Probleme mit dem Getriebe gab. Es wurde u.a. das Getriebe-Steuergerät getauscht...
Nun meine Frage;
Hätte der Vorbesitzer mich über diese erst kürzlich vorgenommene Getriebe Reparatur in Kenntniss setzen müssen??(evtl. arglistige Täuschung) da er über diese Reparatur sicher Bescheid gewusst hat und es um ein Verkaufs/bzw. Kauf-Relevante Reparatur handelte. Ist aus diesem Grund trotz eBaY Gebrauchtwagen kauf eine Rückgabe möglich?
Für Antwort, erstmal vielen Dank im Voraus
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, jetzt Getriebe defekt' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von bamby1707
Nun meine Frage;
Hätte der Vorbesitzer mich über diese erst kürzlich vorgenommene Getriebe Reparatur in Kenntniss setzen müssen??(evtl. arglistige Täuschung) da er über diese Reparatur sicher Bescheid gewusst hat und es um ein Verkaufs/bzw. Kauf-Relevante Reparatur handelte. Ist aus diesem Grund trotz eBaY Gebrauchtwagen kauf eine Rückgabe möglich?
Für Antwort, erstmal vielen Dank im Voraus
Diese Frage wird abschließend nur ein Gericht klären können, weil dieser Fall veschiedene Sichtweisen zulässt und auch die Beweislage von hier aus nicht eindeutig zu klären ist.
Gefühlsmässig würde ich mal sagen, dass Du keine guten Aussichten hast, denn der Wagen war ja zunächst mal in Ordnung, lief einwandfrei ........ dass man beim Kauf eines Gebrauchtwagens auch mal Pech haben kann, ist doch eine Binsenweisheit, eine Betrugsabsicht da zu unterstellen ....... das dürfte sehr schwierig werden und vor allem sehr aufwendig.
Dass der Verkäufer mit dem Geriebe mal Probleme gehabt hatte, die dazu führten, dass das Steuergerät ausgetauscht wurde ist doch keine anzeigepflichtige Sache, denn das Auto fuhr ja danach wieder einwandfrei, wenn auch nicht sehr lange. Es sei denn, Du hast den Verkäufer ausdrücklich danach gefragt, ob mal was mit dem Getriebe war und kannst das auch vor Gericht beweisen, dann hättest Du wenigstens eine Minimalaussicht auf Rückgabe, aber wenn Du ihn nicht danach gefragt hattest bzw. Du diese Frage und Antwort nicht beweisen kannst, so lass es.
Schau Dich mal bei den Autovewertern um, ob Du da ein noch funktionsfähiges Getriebe bekommst oder frage Deinen Händler mal danach, ob der nicht eine Quelle kennt, lass das einbauen und fertig.
Shit happens.
Grüße
Udo
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, jetzt Getriebe defekt' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von bamby1707
Hallo,Hätte der Vorbesitzer mich über diese erst kürzlich vorgenommene Getriebe Reparatur in Kenntniss setzen müssen??(evtl. arglistige Täuschung) da er über diese Reparatur sicher Bescheid gewusst hat und es um ein Verkaufs/bzw. Kauf-Relevante Reparatur handelte. Ist aus diesem Grund trotz eBaY Gebrauchtwagen kauf eine Rückgabe möglich?
Für Antwort, erstmal vielen Dank im Voraus
Ja wenn du diese Beweise hast und in letzter Konsequenz das Gericht auch noch der selben Meinung ist ,könnte der Verkäufer zivilrechtlich und auch strafrechtlich verklagt werden.
So weit muss es aber nicht kommen, ich gebe dir dennoch den Ratschlag zu einem Anwalt zu gehen und gegenüber dem Verkäufer erst einmal eine außergerichtliche Einigung zu erwirken, wie diese aussehen könnte solltest du mit deinem Anwalt besprechen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, jetzt Getriebe defekt' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von bamby1707
ich gebe dir dennoch den Ratschlag zu einem Anwalt zu gehen und gegenüber dem Verkäufer erst einmal eine außergerichtliche Einigung zu erwirken, wie diese aussehen könnte solltest du mit deinem Anwalt besprechen.
Das kann ich Dir auch empfehlen, unter der Voraussetzung, dass Du Rechtschutzversichert bist. Denn das riecht eher nach einem Vergleich und dort werden üblicherweise die Kosten geteilt. Dies bedeutet im anderen Fall dass Du schlechtem Geld gutes Geld hinterher wirfst.
Christian[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, jetzt Getriebe defekt' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von bamby1707
Nun meine Frage;
Hätte der Vorbesitzer mich über diese erst kürzlich vorgenommene Getriebe Reparatur in Kenntniss setzen müssen??(evtl. arglistige Täuschung) da er über diese Reparatur sicher Bescheid gewusst hat und es um ein Verkaufs/bzw. Kauf-Relevante Reparatur handelte. Ist aus diesem Grund trotz eBaY Gebrauchtwagen kauf eine Rückgabe möglich?
Für Antwort, erstmal vielen Dank im Voraus
meiner meinung nach: NEIN!
den: es war eine vw werkstatt, es wurde was getauscht, es war hinterher ok. somit hat der verkäufer alles richtig gemacht.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, jetzt Getriebe defekt' überführt.]
Ich seh hier keinerlei Angriffspunkt, dem Vorbesitzer hier irgendeine Schuld geben zu können.
Du hast ein gebrauchtes und demzufolge benutztes Fahrzeug gekauft, was zum Zeitpunkt des Kaufes fahrbereit und i.O. war.
Dass es jetzt kaputt gegangen ist (möglicherweise sogar durch Selbstverschulden) ist ein ganz normales Betriebsrisiko. Und das trägt nur derjenige, dem die Sache gehört.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, jetzt Getriebe defekt' überführt.]
Es wäre vlt besser gewesen, mit diesen Problemen zum Händler zu gehen.
Zitat:
@Lucy183 schrieb am 18. Juli 2017 um 09:01:38 Uhr:
… Kann ich mich beim Händler auf die normale Gewährleistung berufen? …
Ja.
der Händler hat ein Nachbesserungsrecht. Selber etwas dran tun solltet Ihr also nicht.
Die Gewährleistungszeit für einen Gebrauchtwagen von Händler an Privat beträgt übrigens mindestens ein Jahr, und nicht sechs Monate. Ansonsten ist alles gesagt worden. Fordert beim Händler Reparatur, oder, wenn die das nicht hinbekommen, die Wandlung des Autos.
Bei einem km-Stand von 170.000 und einem entsprechenden Alter des Fahrzeugs könnte man auch schon normalen Verschleiß / Ende der Lebensdauer unterstellen. Neulich hat hier doch jemand eine Liste mit Referenz-Urteilen eingestellt, bei denen man ablesen konnte, wie die Gerichte je nach Fahrzeugtyp und Alter/Laufleistung geurteilt haben.
Ärgerlich ist das alles sicherlich. Aber bei so einer alten Möhre auch nicht auszuschließen und dann ist eventuell die Suche nach einem gebrauchten Getriebe die stressfreiere Variante. Nur als Denkanstoß.
Das habe ich gewusst, dass der Hinweis auf das Fahrzeugalter/Laufleistung kommt...
Es ist völlig Wuppe, dass bei einem bestimmten Alter Teile kaputt gehen können. Bei der Gewährleistung geht es nur darum, ob das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufes fehlerfrei war.
Ein Getriebe, bei dem nach zwei Wochen Geräusche festgestellt wurden, und das nach zwei Monaten endgültig die Grätsche macht, war bei bereits bei Kauf defekt! Punkt. Also besteht Anspruch auf Nachbesserung/Reparatur oder wenn nicht möglich, die Wandlung. Alles andere ist irrelevant, und die diversen Urteile zu Schäden, die innerhalb der Gewährleistungszeiten eintreten und da von Verschleiß sprechen, haben eine andere Grundlage. Denn das Getriebe im Falle des TE ist nicht irgendwann nach Kauf Defekt gegangen, sondern war beim Kauf bereits defekt. Und da interessiert das Alter nicht.