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Gewährleistung- Händler stellt sich quer! Hat er Recht?
Wir haben vor Kurzem einen Gebrauchtwagen gekauft! Bereits nach kurzem trat ein Fehler auf. Wir haben das Ganze bei einer Fachwerkstatt überprüfen lassen. Es stellte sich heraus, das das Fahrzeug einen Getriebeschaden hat. Wir hatten das Fahrzeug noch nicht einmal angemeldet! Eigentlich wäre ja nun der Händler mit der Gewährleistung verpflichtet das Fahrzeug zu reparieren.
Leider ist im Kaufvertrag folgender Satz enthalten:
"Verkauf an Gewerbetreibende unter ausschluss jeglicher Gewährleistung"
Wir sind jedoch Privatleute und haben den Händler beim Kauf auch darauf hingewiesen. Jetzt kann man natürlich fragen, warum wir so dumm waren den Kaufvertrag trotzdem zu unterschreiben? Ich weiß es auch nicht! Wir haben uns von dem Fahrzeug einfach blenden lassen! :-(
Nun ist die Frage, haben wir eventuell überhaupt irgendeine Chance unsere Gewährleistungsansprüche zu erhalten?? Gibt es bereits Gerichtsurteile diesbezüglich??
Wer kann uns weiterhelfen?? Wir sind für jede Antwort dankbar!!!
Beste Antwort im Thema
Ich weiß was Beweislastumkehr im Sinne des Gesetzgebers bedeutet und ich weiß auch, dass das Wort nicht nur eine Bedeutung im Rahmen von Gesetzen hat, sondern eben auch allgemein zu verstehen ist.
In dem Rahmen kann man eine Beweislastumkehr beliebig formulieren, es müssen nur die Zusammenhänge bzw. der Ausgangspunkt richtig und logisch dargestellt sein. Das war hier eindeutig der Fall.
Egal wie sich die Beweislast umdreht, es ist und bleibt eine Beweislastumkehr.
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44 Antworten
Er kann die Gewährleistung an Privatpersonen nicht ausschließen, das geht nicht. Egal was er da so in seinen Vertrag schreibt
Nur so als erster Gedanke:
Wenn der Wagen an euch als "Gewerbetreibende" verkauft wurde, müsstet ihr doch auch dort entsprechend als Firma eingetragen worden sein, oder?
Steht denn im Kaufvertrag irgendwo, dass ihr als Gewerbetreibende zählt? Ansonsten denke ich, dass die Gewährleistung gültig ist, ich kann dies allerdings nicht belegen. Was für ein Händler ist das denn? Einer der generell nur an Gewerbe/Export verkauft?
Vielen Dank für die Antworten!!
Er verkauft auch an Privatpersonen!!
Wir sind dem Händler auch als Privatperson gegenüber getreten! Wir haben Ihn ausdrücklich darauf hingewiesen und haben uns gefragt ob das überhaupt alles so Rechtens sei! Er meinte, wenn jemand ein Problem damit bekommen könnte, dann wäre er das!
Nun verdreht er natürlich die Tatsachen und meint, er wäre davon ausgegangen, dass wir Gewerbetreibende sind!
Im Kaufvertrag steht aber nichts, das ausdrücklich wir als Gewerbetreibende gelten!
Zitat:
Original geschrieben von dbothe
Nun verdreht er natürlich die Tatsachen und meint, er wäre davon ausgegangen, dass wir Gewerbetreibende sind!
"Davon ausgegangen", klar Ihr seid zu zweit? Dann habt ihr doch Zeugen
Da stimme ich Bayernlover zu. Ich denke eine solche Aussage muss er belegen müssen, damit er etwas davon hat, da dürfte die Beweispflicht bei ihm liegen. Und das geht eigtl. nur durch eine Unterschrift von euch (z.B. unter dem Kaufvertrag), mit der ihr bestätigt, dass ihr Gewerbetreibende seid. Da im Kaufvertrag nichts derartiges drinsteht denke ich, dass es hier keine Probleme für euch geben sollte.
Zitat:
Original geschrieben von dbothe
Vielen Dank für die Antworten!!
Er verkauft auch an Privatpersonen!!
Wir sind dem Händler auch als Privatperson gegenüber getreten! Wir haben Ihn ausdrücklich darauf hingewiesen und haben uns gefragt ob das überhaupt alles so Rechtens sei! Er meinte, wenn jemand ein Problem damit bekommen könnte, dann wäre er das!
Nun verdreht er natürlich die Tatsachen und meint, er wäre davon ausgegangen, dass wir Gewerbetreibende sind!
Im Kaufvertrag steht aber nichts, das ausdrücklich wir als Gewerbetreibende gelten!
Da hat der Verkäufer doch recht, wenn er meinte, wenn jemand ein Problem damit bekommen könnte, wäre er das. Er hat jetzt das Problem!
Wenn er davon ausging, dass die Käufer Gewerbetreibende sind, diese es aber nicht sind, sind die Folgen auch sein Problem. Er hätte sich ja davon überzeugen können, ob die Käufer Händler sind.
Auch die Tatsache, dass Ausweisung von MWSt nicht verlangt wurde, ist ein Indiz für Privatkäufer.
Wenn Verkäufer Mitglied der Kfz-Innung ist, kann auch die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbe eingeschaltet werden.
O.
Moin,
Wer steht denn als käufer im Vertrag? Steht ihr als Firma oder gewerbetreibend drin? Nein? Dann ist der Passus bzgl. des Gewerbetreibenden ungültig.
MFG Kester
Hier ein vergleichbarer Fall mit den entsprechenden Paragraphen des BGB:
www.juraforum.de/.../...kauf-um-gewaehrleistung-auszuschliessen-222501
O.
Wir schreiben hier offensichtlich über einen Galgenvogel, der es darauf ankommen lassen will!
Also hilft nur, den Rechtsweg beschreiten: Anwalt nehmen!
MfG Walter
Oder erstmal zum Händler gehen, freundlich bescheid sagen, dass man sich nochmal informiert hat etc., höflich um die Reparatur bitten, im Nebensatz auf die vorhandene Rechtsschutzversicherung hinweisen... wenn DAS nicht klappt kann man auch die harte Tour nehmen
habt ihr denn ein gewerbe? und ist dieses unter dem namen und der adresse die im kaufvertrag vermerkt wurde gemeldet?
sofern nicht: der händler kann "ausgehen" wovon er will...er kann die gewährleistung nicht aushebeln.
Es kommt darauf an was im Vertrag vereinbart wurde, wurde eine Vorabsteuer geleistet, dann zählt es als Gewerblicher verkauf.
Hierbei musst man aber normalerweise auch eine Umsatzsteuernummer mit angeben, sowie Firmennamen.
Ich möchte jetzt nicht den Themenstarter damit ansprechen, denn es kann hier wirklich sein, dass man durch betrug versucht den Umstand zu verändern, da man an Gewerbliche keine Gewährleistung geben muss. Es gibt Leute die die MwSt. sparen wollen und den kauf so daher stellen, als würden sie als Gewerbliche den Kauf abschließen(über eigene Firma oder von Freunden oder Bekannte usw.), hier zahlen sie zwar eine Vorabsteuer, die sie aber dann vom Finanzamt wieder bekommen. In solch einem Fall hat man ein Eigentor geschossen, da man kein Gewährleistungsanspruch hat und ist zudem noch Illegal. Hierzu musst man aber die Umsatzsteuernummer mit angeben, wenn man als Gewerblicher kaufen möchte. Gewerbliche kaufen auch als Privat, wenn das Artikel selbst gebraucht und genutzt wird und zahlen hier ganz normal wie jeder andere auch die MwSt und haben auch ein Gewährleistungsanspruch.
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, ich bin nicht Gewerblich, aber so ist mir das bekannt.
Gruß Gero