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Gewährleistung - Händler will Kosten nicht übernehmen

Themenstarteram 1. Juli 2012 um 8:52

Vielleicht hat jemand einen Rat,

habe vor ca. 2 Wochen einen Opel Astra Caravan 1.9 CDTI, Bj 2006, 74000tkm, bei einem Händler gekauft. Ich weiss dass Händler dazu verplichtet sind Gewährleistung zu übernehmen, daher habe ich keine Garantie abgeschlossen. Gestern ist die Lichtmaschine kaputt gegangen und zwar ca. 400 km von meinem Wohnort entfernt (wo ich auch das Fahrzeug gekauft habe).

Ich war beruflich unterwegs und musste den Schaden noch am gleichen Tag beheben. Sonst wäre der Tag mit hohen Kosten für mich verbunden. Ich hatte ausgeliehenes Equipment im Auto so dass ich am gleichen Tag irgendwie das Equipment zurück transportieren müsste und ich musste meine Arbeitskollegin auch am gleichen Tag zurück bringen sonst hätte ich ihre Zugkosten zahlen müssen (100€), oder Hotel. Ausserdem mussten wir am gleichen Tag noch beruflich weiterfahren.

Ich habe es noch geschafft zu einem ATU Laden zu rollen, die hatten aber die Lichtmaschine nicht und haben mich an nahe gelegenen Opel Werkstatt verwiesen. Mit Starthilfe habe ich bis dorthin geschaft. Dia hatten die Lichtmaschine und sagten sie können die Reparatur noch heute machen, es war 14.00 uhr Freitag nachmittag. Kosten 710 €. Daraufhin habe ich den Händler angerufen und ihm gesagt was vorgefallen war, und dass ich das Auto jetzt repairieren lassen muss, weil ich noch unbedingt heute weiterarbeiten muss, und danach zu meinem Wohnort fahren muss. Ich kann mich nicht um weitere billigere Wärkstätten kümmern. Er meinte, wir können uns die Kosten teilen 50-50 weil es ihm sonst zu teuer ist. Er könnte mir das billiger machen (für ca. 400€), deshalb.

Das problem ist noch, dass der Verkäufer den Wagen hätte abschleppen müssen (400 km), das wäre für ihn mit höheren Kosten verbunden. Ich habe nur einen Schutzbrief bei miener Versicherung, bin kein ADAC Mitglied. Und der Schutzbrief erlaubt mir nur bis zur nächsten Werstatt zu schleppen. Das habe ich ihm auch gesagt. Daraufhin meinete er, er könnte mir eine günstigere Lichtmaschine schicken lassen, das hieße, der wagen wäre frühestens am Montag fertig, weil das am Freitag Nachmittag passiert ist. Dazu kämen Hotelkosten, evtl. Bahnkosten und anderes pipapo.

In der Not der Zeit, musste ich das tun.

 

im § 439 2 Nacherfüllung BGB steht:

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Das wäre für ihn der Untergang.

Ich meine, ATU hätte die Lichtmaschine für 500€ repairiert nur sie war nicht verfügbar (erst am Dienstag). Das habe ich auch versucht, es günstig zu machen. Zeugen habe ich.

Kann ich damit argumentieren?

Welche Chancen habe ich vor Gericht? Oder kommt so eine Sache woanders hin?

Was habt ihr für einen Rat? Ist der Händler verpflichtet die ganze Raparatur zu zahlen? Wie würdet ihr vorgehen?

Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kierownik

Wie würdet ihr vorgehen?

Wenn überhaupt, Anwalt aufsuchen. Nur ein Fachmann kann mögliche Chancen eines zivilrechtlichen Streits anhand der Gegebenheiten ausloten.

Zitat:

Original geschrieben von kierownik

Ist der Händler verpflichtet die ganze Raparatur zu zahlen?

Ich persönlich denke nein. Denn alle seine Angebote zu einer möglichen Reparatur wurden von dir ausgeschlagen. Deine persönliche und berufliche Situation spielt dabei überhaupt keine Rolle, das ist dein persönliches Pech, wenn du andere Termine hast. Du hast ihm überhaupt keine Möglichkeit zu einer Nachbesserung gegeben, welche Kosten soll er also übernehmen??

 

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Zitat:

Original geschrieben von kierownik

Wie würdet ihr vorgehen?

Wenn überhaupt, Anwalt aufsuchen. Nur ein Fachmann kann mögliche Chancen eines zivilrechtlichen Streits anhand der Gegebenheiten ausloten.

Zitat:

Original geschrieben von kierownik

Ist der Händler verpflichtet die ganze Raparatur zu zahlen?

Ich persönlich denke nein. Denn alle seine Angebote zu einer möglichen Reparatur wurden von dir ausgeschlagen. Deine persönliche und berufliche Situation spielt dabei überhaupt keine Rolle, das ist dein persönliches Pech, wenn du andere Termine hast. Du hast ihm überhaupt keine Möglichkeit zu einer Nachbesserung gegeben, welche Kosten soll er also übernehmen??

 

am 1. Juli 2012 um 9:15

Du hättest dir ja auch einen Leihwagen nehmen können und das mit dem Verkäufer abklären können ob er die Mietwagenkosten für die Zeit übernimmt und dann das Fahrzeug über ATU reparieren lassen.

 

 

Nacherfüllung

 

"Wenn der Käufer einen Mangel an der Ware feststellt, muss er dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) geben. Der Käufer hat die Wahl zwischen zwei Formen der Nacherfüllung:

der Nachbesserung (Reparatur) oder

der Ersatzlieferung (aber noch nicht Geld zurück).

 

Der Käufer muss sich nicht unbedingt vom Verkäufer auf eine der beiden Formen verweisen lassen; nur wenn dem Verkäufer durch die Wahl des Kunden ein unverhältnismäßig hoher Aufwand entstehen würde, kann er sie ausschlagen.

 

Auch der Verweis auf eine bestehende Hersteller-Garantie entbindet den Verkäufer nicht von seinen Pflichten. Weist die Kaufsache bereits bei der Übergabe einen Mangel auf, haftet der Verkäufer unmittelbar und darf dem Kunden nicht auferlegen, sich mit dem Hersteller-Service in Verbindung zu setzen, womöglich das Gerät einzuschicken und lange auf die Reparatur und Rücksendung zu warten.

Der Käufer sollte dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und klar ausdrücken, dass er bei Fehlschlagen vom Vertrag zurücktreten und seine Ausgaben zurückverlangen wird. Dabei sollte ein genaues Datum gesetzt werden statt einer vagen Angabe wie zum Beispiel innerhalb von zwei Wochen. Die Fristsetzung kann entfallen, wenn

der Verkäufer die Nacherfüllung ausdrücklich verweigert.

die Nacherfüllung bereits fehlgeschlagen ist (zwei erfolglose Reparaturen).

die Unmöglichkeit der Nacherfüllung feststeht (zum Beispiel individuelles Einzelstück).

ein genauer Termin zur mängelfreien Lieferung bereits Bedingung im Vertrag war.

dem Käufer eine Nacherfüllung nicht zumutbar ist (an diese Bedingung werden hohe Anforderungen gestellt).

Die Transportkosten für die Rücksendung, sowie für die Nach- oder Neulieferung, trägt der Verkäufer, der Käufer bezahlt nur ein Mal die Transportkosten, wenn das im Kaufvertrag vereinbart wurde, wie es zum Beispiel bei Käufen auf der eBay-Auktionsplattform üblich ist.

 

Wenn der Käufer selbst eine Mängelbeseitigung vornimmt, oder selbst eine Reparatur in Auftrag gibt, ist dies nicht durch das Gesetz abgedeckt. In einem solchen Fall hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten und kann sogar Ansprüche gegen den Verkäufer verlieren."

Grundsätzlich ist der Verkäufer zur Mängelbehebung verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass diese sofort und in jeder Werkstatt auf diesem Planeten stattfinden muss. Wenn’s dir pressiert und dir dadurch Kosten entstehen, ist das dein Problem. Du hast ein Auto gekauft, nicht ein Auto incl. ständiger Betriebsbereitschaft.

Zitat:

Original geschrieben von kierownik

… er könnte mir eine günstigere Lichtmaschine schicken lassen, das hieße, der wagen wäre frühestens am Montag fertig, weil das am Freitag Nachmittag passiert ist. Dazu kämen Hotelkosten, evtl. Bahnkosten und anderes pipapo.

Ja, das ist nunmal dein ganz allgemeines Lebensrisiko.

 

Zitat:

Original geschrieben von kierownik

im § 439 2 Nacherfüllung BGB steht:

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Das wäre für ihn der Untergang.

Warum Untergang? Eher das Gegenteil. Der Verkäufer entscheidet, wie er seiner Gewährleistungspflicht nachkommt. Er kann das Auto auch als Beiladung für wenige Euro vom russischen Gebrauchtwagenaufkäufer transportieren lassen, wenn ihm danach ist. Ansonsten hat er die Kosten für Material und Einbau zu tragen, das ist in der eigenen Werkstatt für ihn immer am günstigsten, weil der kalkulatorische Gewinn ja von ihm nicht getragen werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von kierownik

Ich meine, ATU hätte die Lichtmaschine für 500€ repairiert nur sie war nicht verfügbar (erst am Dienstag). Das habe ich auch versucht, es günstig zu machen. Zeugen habe ich.

Kann ich damit argumentieren?

Nein, kannst du nicht. Noch mal: der Verkäufer entscheidet, wie er seiner Gewährleistungspflicht nachkommt.

Zitat:

Original geschrieben von kierownik

Welche Chancen habe ich vor Gericht? Oder kommt so eine Sache woanders hin?

Ich würde zunächst versuchen mich mit dem Händler zu einigen. Dann würde ich erst mal die Schiedsstelle einschalten. Vor Gericht gehen kannst du dann immer noch, wenn du den Schidsspruch nicht akzeptieren willst.

Zitat:

Original geschrieben von kierownik

Was habt ihr für einen Rat? Ist der Händler verpflichtet die ganze Raparatur zu zahlen? Wie würdet ihr vorgehen?

Nein, ist er nicht, wenn nicht dort repariert wird, wo er den Auftrag dazu erteilt hat. Alles, was du beauftragst, hast zunächst du zu bezahlen. Fürs nächste Mal würde ich schauen, dass ich für wenige Euro einen Schutzbrief abschließe, der einen Ersatzwagen etc. einschließt. Damit sparst du dir viele hundert Euro im Schadenfall. Oder bei der Inspektion nach einer Anschlussgarantie frage, die ebenfalls eine Mobilitätsgarantie einschließt.

am 1. Juli 2012 um 9:32

Ich denke, es wurde bereits alles zu dem Thema geschrieben!

Trotzdem möchte ich meinen Senf noch dazu geben. Mit einem Firmenwagen war ich NACH einer Reparatur unterwegs. An dem Wagen ist das Zündschloß ausgetauscht worden. Dafür musste das Lenkrad demontiert werden. Das hatte allerdings zur Folge, das aus irgendeinem Grund das Lenkrad blockierte. Weiterfahrt unmöglich! Deshalb zum nächsten Vertragshändler. Von DORT aus die Vertragswerkstatt informiert, die die Reparatur durchgeführt hatte. Ergebnis: Wagen wurde auf Tieflader, den die Werkstatt schickte (!) gepackt und zur Werkstatt gefahren. Ok, waren keine 400km, trotzdem!

DEIN Fehler war, das du den Händler nicht VORHER informiert hast, ihm die Chance gelassen hast den Schaden zu reparieren. Mögliche vorgehensweise wäre z.B., wie bereits erwähnt, einen Mietwagen zu nehmen, auf Kosten der Werkstatt, versteht sich.

So hast du dem Händler sämtliche Möglichkeiten genommen, die Kosten zu reduzieren und wirst u.U. auf den Kosten sitzen bleiben.

Anders wäre es gewesen, der Händler hätte jegliche Hilfe verweigert. Zudem hätte er eventuell die Kosten für Mietgeräte und Heimfahrt der Kollegin zahlen müssen.

Allerdings ist das alles reine Spekulation und ein versierter (!) und fachkundiger(!!) Anwalt, wie @Tecci6N es bereits erwähnte, könnte dir eventuell helfen.

Aus meiner Erfahrung sehe ich da für dich allerdings keine Chance und du würdest vielleicht gut daran tun die Hälfte der Kosten zu akzeptieren. Denn, DEN Mist hast du selbst verbockt und der hat nix aber auch gar nix mit Garantie oder Gewährleistung zu tun!

Grundsätzlich hätte ich mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt.

Ich hatte mal das Problem, dass ich mein Fahrzeug aus der Werkstatt geholt hatte und gleich 100 km gefahren war.

Dann war der selbe "Schaden" wieder da.

Anruf bei meinem FOH.

Fahr zum FOH xxxx ich werde mit ihm telefonieren.

Und schon war die Geschichte erledigt.

Laut Logik des TE's ist eine Gebrauchtwagengarantie also unnütz, falls man sie bei einem Händler abschließt, da dieser in der Gewährleistungspflicht ist. Ja...die Welt könnte so schön sein! :D

am 1. Juli 2012 um 12:32

eigentlich könnte man die Antworten beider Threads zusammen legen ...

http://www.motor-talk.de/.../...en-nicht-uebernehmen-t3993106.html?...

warum dieser Doppelpost,???

meinst du hier bekommst du Antworten die dir besser passen ???

 

Tante Edith meint:

Da du ja bislang noch nicht die Antworten bekommen hast,die gerne hättest, bin ich mal so frei::

Ja du hast alles richtig gemacht, nimm dir den besten Anwalt den du bekommen kannst, und verklag den Händler, am besten auch noch auf Schadensersatz.

Und ja, du wirst vor jedem Gericht in Deutschland Recht bekommen

Themenstarteram 1. Juli 2012 um 15:51

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

http://www.motor-talk.de/.../...en-nicht-uebernehmen-t3993106.html?...

warum dieser Doppelpost,???

meinst du hier bekommst du Antworten die dir besser passen ???

ja, die Antworten waren tatsächlich besser. vor allem ausführlicher. danke euch.

Tante Edith meint:

Da du ja bislang noch nicht die Antworten bekommen hast,die gerne hättest, bin ich mal so frei::

Ja du hast alles richtig gemacht, nimm dir den besten Anwalt den du bekommen kannst, und verklag den Händler, am besten auch noch auf Schadensersatz.

Und ja, du wirst vor jedem Gericht in Deutschland Recht bekommen

ich werde ihn also fett verklagen und natürlich recht bekommen. danke für den tipp, mann. du bist der gott.

nur so am rande: es ist sonntag, hast du nichts zu tun? und musst dir alle posts verschiedener themenbereiche reinziehen? respekt. du hast mich entdeckt. dafür bekommst du bestimmt einen fetten lob, von wem auch immer.

Kierownik-Gunnyhighway

 

 

muss ich noch was dazu sagen? Gaaaaanz ruhig ;)!

 

 

twindance

ne Edith by myself,

damit die Mods nicht wieder arbeiten müssen,

wenn du die suche bemühst, und die antworten liest die du bereits bekommen hast,

zu welchem schluss kommst du dann??

und @twindance

ich bestehe auf das - zeichen und das große H ::D:D:D

soviel zeit muss sein :D

am 1. Juli 2012 um 17:58

Zitat:

ich werde ihn also fett verklagen und natürlich recht bekommen. danke für den tipp, mann. du bist der gott.

Es ist leider so, wie die anderen schreiben. Der Händler muß vorher informiert werden und mit ihm eine Absprache getroffen werden. Das er das überteuerte Zeug von ATU nicht zahlen will ist logisch. Er selber hätte es ohne die Umsatzsteuer reparieren können. Soweit ich informiert bin, hättest du Mehrkosten im Rahmen der Gewährleistung sowieso geltend machen können.

am 1. Juli 2012 um 20:00

Tja; so manche Hoffnung wurde mit der Thread-Eröffnung vernichtet...damit sollte man immer rechnen....;)

 

Sorry; aber weswegen wird immer hinterher gefragt...und gejammert? Der Händler/Verkäufer/Vertragspartner war doch bestimmt telefonisch erreichbar.....ich sehe das so, das der TE einfach zu unerfahren ist..und unkontrolliert, dramatisch...die Nerven verloren hat. Sämtliche Ausreden...warum und weswegen...sind rein persönliche Probleme....nicht die des Händlers....!

 

;)

 

P.S. ...TE...ganz ruhig bleiben, ja!

am 1. Juli 2012 um 20:56

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Tja; so manche Hoffnung wurde mit der Thread-Eröffnung vernichtet...damit sollte man immer rechnen....;)

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wir schenken reinen wein ein

 

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