Gewährleistung Hosenrohr/Auspuffanlage - Händler verweigert Reparatur
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit meinem A6, 3.0 TFSI, Quattro. (60 TSD km, EZ: 01/12)
Diesen haben ich vor knapp 6 Monaten bei einem Audi Vertragshändler gebraucht gekauft. Während der Fahrt in den letzten 6-8 Wochen fällt mir ein Surren / Schnarren auf wenn ich in langsamer Fahrt im D3/D4 vom Gas gehe und den Wagen rollen lasse. Zuerst bin ich davon ausgegangen, dass es sich um eine Vibration eines Bleches am Unterboden handelt. Dieses Schnarren nahm in letzter Zeit jedoch deutlich zu, sodass ich zum Freundlichen um die Ecke bin.
Ergebnis Hosenrohr defekt! Der Händler der mir den Wagen verkauft hat argumentiert:
....dass es sich um ein Verschleiteil handelt und somit von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Der Wagen wurde vor Verkauf zum TÜV gegeben. Das Ergebnis sei mangelfrei gewesen und verweist auf den TÜV Bericht.
Ich habe den Wagen noch keine 6 Monate bin ca. 6 TSD km gefahren und der Auspuff soll den Verschleiß in dieser kurzen Zeit bekommen haben? Der freundliche um die Ecke meint, dass das Hosenrohr in der Regel nach dieser Laufleistung noch nicht defekt ist und als unüblich einzustufen ist.
Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer den Mangel beheben muss oder die Kosten hierfür trägt.
Gibt es ähnliche Fälle unter euch, die mir in der Argumentation weiterhelfen könnten? Gab es ggf. ein Urteil welches hierzu passt? (Aktenzeichen)
Über Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Grüße
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26 Antworten
Wenn die sich querstellen, solltest du einen Rechtsanwalt konsultieren.
Hier eine Rechtsberatung vorzunehmen, ist nicht seriös.
Da viele Dinge nicht bekannt sind.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 1. September 2018 um 11:53:25 Uhr:
Wenn die sich querstellen, solltest du einen Rechtsanwalt konsultieren.
Hier eine Rechtsberatung vorzunehmen, ist nicht seriös.
Da viele Dinge nicht bekannt sind.
Eine Rechtsberatung im Forum habe ich auch nicht erwartet bzw. gesucht. Mir geht es um ähnlich liegende Fälle und deren Ausgang. Ich sehe mich in einer recht guten Position. Der Gang zum RA ist m.E. noch etwas zu früh. Nicht immer muss man gleich mit schweren Geschützen lospoltern.
google mal nach Sachmängelhaftung, das wäre das Zauberwort für deinen Fall..
Klar, in der Gewährleistung oder ähnlichem kann ers ausschließen, nicht aber in der Sachmängelhaftung. Wenn er sich dann immer noch quer legt: Anwalt und zurück lehnen..
Ein Hosenrohr ist kein Verschleissteil. Guck mal in deinem Garantieheft nach, da müsste dann bei " Ausschlüsse" explizit drin stehen das das NICHT unter die GW Garantie fällt.
§476 BGB. In den ersten 6 Monaten nach Kauf besteht eine Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss in den ersten 6 Monaten beweisen, dass das Fahrzeug beim Kauf mängelfrei war.
Aber auch nur in den ersten 6 Monaten!!!
Zitat:
@47xsr2 schrieb am 1. September 2018 um 12:57:55 Uhr:
§476 BGB. In den ersten 6 Monaten nach Kauf besteht eine Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss in den ersten 6 Monaten beweisen, dass das Fahrzeug beim Kauf mängelfrei war.
Aber auch nur in den ersten 6 Monaten!!!
Das hat er mit dem Hinweis auf den TÜV versucht und argumentiert, dass die Abgasanlage bei der HU vor Fahrzeugübergabe mangelfrei war. Ich bezweifle jedoch stark, dass bei einer HU das Hosenrohr im Detail betrachtet wird.
Zitat:
@47xsr2 schrieb am 1. September 2018 um 12:57:55 Uhr:
§476 BGB. In den ersten 6 Monaten nach Kauf besteht eine Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss in den ersten 6 Monaten beweisen, dass das Fahrzeug beim Kauf mängelfrei war.
Aber auch nur in den ersten 6 Monaten!!!
Das trifft bei mir noch zu, dennoch hat er erst einmal die Reparatur/Kostenübernahme abgelehnt. Vielleicht auch im ersten Schritt Routine.....
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 1. September 2018 um 12:52:56 Uhr:
Ein Hosenrohr ist kein Verschleissteil. Guck mal in deinem Garantieheft nach, da müsste dann bei " Ausschlüsse" explizit drin stehen das das NICHT unter die GW Garantie fällt.
Das Hosenrohr wird im Garantieheft nicht erwähnt. Unter Abgasanlage sind Lambdasonde sowie der NOX Sensor aufgelistet. Ich kenne es jedoch von anderen Garantieheften, dass das Hosenrohr unter dem Punkt Abgasanlage gelistet ist.
Es scheint Unterschide in der Garantie zu geben. (Drittanbieter) Die Garantie kommt nicht von VAG/Audi.
Im Zwischenruf schon mal vielen Dank für die Antworten !!
Es kommt nicht auf die Garantie an! Es geht um die gesetzliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung. Und da hat der TE einen Anspruch auf kostenlose Reparatur, wenn der Händler NICHT nachweisen kann, dass der Wagen bei Kauf mängelfrei war. Er (Händler) versucht es aber mängelfrei zu verkaufen, da er den TÜV-Bericht auf den Tisch legt und darauf verweist. Ob er damit allerdings durchkommt, ist in meinen Augen fraglich. Aber das kann tatsächlich ein Rechtsverdreher besser beurteilen. Außerdem gibt es in solchen Streitfragen i. d. R. immer Einzelurteile und keine Präzedenzfälle.
Das dürfte in der kurzen Zeit und so wenig Kilometern nicht passieren! Sag Ihm klar, dass er das zu beseitigen hat da nicht mal 6Monate vergangen sind und gleich dazu sagen: wenn Sie die Reparatur auf Gewährleistung ablehnen, dann sehe ich mich leider gezwungen meinen Anwalt ein zu schalten und der sagt ganz klar dass Sie die Kosten auf Ihre Kappe nehmen müssen. Ich bin da entspannt, die Entscheidung liegt bei Ihnen!
Ich bin mir ziemlich sicher, dann wird er klein bei geben, weil er weiß dass sonst noch Anwaltskosten dazu kommen
Moin. Also bevor das Auto zum TÜV kommt wird eine Abgasuntersuchung gemacht. Die beinhaltet auch die Begutachtung der Abgasanlage inklusive Hosenrohr. Die Frage ist ja ob dabei ein Mangel mit notiert wurde. Desweiteren würde ich schauen warum das Hosenrohr defekt ist. Kann es sein das vielleicht ein defektes Motorlager bzw Getriebelager das Hosenrohr kaputt gemacht hat.
Zitat:
@mustang_79 schrieb am 02. Sep. 2018 um 07:48:08 Uhr:
Also bevor das Auto zum TÜV kommt wird eine Abgasuntersuchung gemacht. Die beinhaltet auch die Begutachtung der Abgasanlage inklusive Hosenrohr. Die Frage ist ja ob dabei ein Mangel mit notiert wurde.
Das ist nicht mehr Teil der Abgasuntersuchung.
Das ist ausschließlich Teil der Hauptuntersuchung.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 2. September 2018 um 09:49:03 Uhr:
Zitat:
@mustang_79 schrieb am 02. Sep. 2018 um 07:48:08 Uhr:
Also bevor das Auto zum TÜV kommt wird eine Abgasuntersuchung gemacht. Die beinhaltet auch die Begutachtung der Abgasanlage inklusive Hosenrohr. Die Frage ist ja ob dabei ein Mangel mit notiert wurde.
Das ist nicht mehr Teil der Abgasuntersuchung.
Das ist ausschließlich Teil der Hauptuntersuchung.
Auch der neuen verordnung die dieses Jahr in Kraft getreten ist???