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Gewährleistung nach Leasingübernahme

Audi A5 8T Sportback
Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 3:44

Hallo Zusammen,

Ich hätte da mal eine Frage zwecks der Gewährleistung nach einer Leasingübernahme.

Und zwar hat ein bekannter von mir derzeit ein A5 Coupé geleast.

Das Leasing endet zum 30.11. & ich möchte dieses Fzg. dann vom ihm übernehmen.

Meine Frage hierzu nun gilt das Jahr Gewährleistung nur für ihn oder auch für mich wenn ich das Fzg. nach der Auslöse Privat von ihm Kaufe???

Welche Möglichkeiten zwecks Garantie / Gewährleistung gibt es hier noch ???

Bin auf dem Gebiet leider nicht Firm… Wäre nett wenn ihr mir hier helfen könnten.

Danke

Beste Antwort im Thema

Das Problem ist doch, dass du von Deinem Bekannten (=Unternehmer) kaufst. Sein Kauf vom Leasinggeber interessiert nicht, Du kaufst von ihm. Da er gewerblich ist, wie du schreibst, besteht ein Gewährleistungsanspruch gegen IHN (sofern Du privat kaufst). Diese 1-jährige Gewährleistung (Sachmängelhaftung des Verkäufers, Beweislastumkehr 6 Monate) ist bei Verkauf von gewerblich an privat nicht ausschließbar.

Bei dieser Konstellation ist Audi raus, der Leasinggeber ist raus. Deine Ansprüche wären gegen deinen Freund zu richten. Es wäre daher im Sinne einer dauerhaft funktionierenden Freundschaft anzuraten, das Ganze über eine Garantieversicherung oder Anschlussgarantie abzudecken. Kostet zwar, rechnet sich im Zweifel aber.

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Wenn du das Fahrzeug privat von jemanden kaufst, kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) im Vertrag komplett ausschließen.

und wie sieht es aus wenn man den eigenen privaten Leasingvertrag "übernimmt"

Erstmal klären ob der Wagen bei der Leasinggesellschaft überhaupt rauszukaufen ist und was er kostet. Geleast heisst nicht daß man da einen Anspruch drauf hat. Oft sind die Wagen teurer als die Restauslöse. Bei der Rückgabe kommen ja auf den ehemaligen Leasingnehmer auch Kosten zu. Danach wäre zu klären ob es eine Garantieverlängerung bei dem Wagen gibt, die gibt es meist noch zur Verlängerung wenn der Wagen keine 2 Jahre alt ist.

Ansonsten sieht es schlecht aus, nur wenn man den Wagen direkt wieder bei Audi kauft mit der plus Garantie, gibts 2 Jahre. Das wird sich aber kaum lohnen.

Zitat:

Original geschrieben von rudiyoda1

und wie sieht es aus wenn man den eigenen privaten Leasingvertrag "übernimmt"

Leasing für Privatleute lohnt sich nie. Meist verteuern sich die Raten erheblich. Audi will was neues verkaufen.......

das war ja nicht die Frage.....

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Wenn du das Fahrzeug privat von jemanden kaufst, kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) im Vertrag komplett ausschließen.

Wäre der Verkäufer gewerblich (Zahnarzt, Firma, selbstständiger Ingenieur) kann er das nicht. Von "Gewerbe" zu privat haftet der Verkäufer. Da Leasingnehmer meist gewerblich sind müsste der den Wagen erst aus der Firma nehmen und dann privat verkaufen. Besitzer ist allerdings immernoch der Leasinggeber, daher wird es auch kaum klappen wenn ein dritter kauft.

Zitat:

Original geschrieben von rudiyoda1

das war ja nicht die Frage.....

Es wird nicht gehen. außer der derzeitige Leasingnehmer kauft, dann ist die Gewährleistung hin.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 8:28

Das Leasing läuft derzeit geschäftlich hat aber die Option das Fzg. nach den 3 Jahren ( sprich Ende November ) auszulösen.

Verstehe ich nun richtig dass erst mal keine weitere Gewährleistung seitens Audi besteht wenn das Fzg. ausgelöst wird ausser man kauft diese sozusagen optional dazu ?

Der derzeitige Fahrer des Fzg. ist auch Inhaber der Firma auf die der Leasingvertrag läuft, somit löst er das Fzg. aus und gibt es für den Preis den er noch zahlen muss an mich weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Sarusam

Verstehe ich nun richtig dass erst mal keine weitere Gewährleistung seitens Audi besteht wenn das Fzg. ausgelöst wird ausser man kauft diese sozusagen optional dazu ?

Eine Gewährleistung kaufst du nicht "optional" dazu, eine Gewährleistungspflicht besteht zwischen Käufer und Verkäufer und beträgt grundsätzlich 24 Monate, dies ist gesetzlich geregelt.

Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung von einem gewerblichen Verkäufer lediglich auf 1 Jahr reduziert werden, ein Privatverkäufer kann die Gewährleistung komplett ausschließen.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 8:42

Besteht die Gewährleistung dann aber auch für mich gegenüber Audi ??? Dass ist derzeit die Frage ....

Da ich das Auto ja sozusagen über 2te Hand Kaufe und nicht direkt bei Audi.

Zitat:

Original geschrieben von Sarusam

Besteht die Gewährleistung dann aber auch für mich gegenüber Audi ??? Dass ist derzeit die Frage ....

Da ich das Auto ja sozusagen über 2te Hand Kaufe und nicht direkt bei Audi.

Du hast nur Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 8:53

Problem hierbei ist dass der Händler mir das Fzg. nicht zu dem Preis weitergeben wird zu dem er es auslösen kann...

Somit ist nun fraglich mit welcher Variante ich ggf. besser fahre ....

Preislich gesehen mit Sicherheit wenn ich das Fzg. über 2te Hand Kaufe, zumindest solange Motor & Technik mitmachen ....

Die möglichkeit die Gewährleistung bei einem Privatverkauf mit zu überscheiben besteht nicht ?

Zitat:

Original geschrieben von Sarusam

Die möglichkeit die Gewährleistung bei einem Privatverkauf mit zu überscheiben besteht nicht ?

Die Gewährleistungspflicht besteht nur zwischen Käufer und Verkäufer.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 9:02

Ok, dann mal vielen Dank für die Info´s

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