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Gewährleistung / Täuschung bei verschlissener Kupplung

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 12. Februar 2013 um 14:08

Ich grüße Euch Liebe Foren-Gemeinde.

Aufgrund des Nichtfindens meiner Zugangsdaten für dieses Forum, musste ich kurzerhand einen neuen Account anlegen. (alter User camshaft83)

Falls falsches Unterforum, bitte verschieben. Danke. :)

Zur Sache...

Vor einem halben Jahr begleitete ich eine Freundin zum Autokauf. Ein Audi A6 BJ 2000 mit der 2.4L - Motorisierung und 106TKM Laufleistung sollte es werden. Der Wagen wurde von einem größeren Autohaus, welches einen sehr seriösen Eindruck machte und auch viele Nobelkarossen zum Verkauf ausstellte, zum Kauf angeboten.

Bereits während der Probefahrt bemerkte ich, dass die Kupplung sehr spät kam. Da 106TKM nicht gerade viel sind und für eine verschlissene Kupplung wie es vlt. bei 206.oookm oder mehr der Fall wäre, geht man (meines Erachtens) nicht zwangsläufig von einer Kupplung an der Verschleissgrenze aus. Als wir das Fahrzeug nach der Probefahrt auf die Bühne nahmen um es von unten zu Begutachten fragte ich den Verkäufer ob die Kupplung verschlissen sei, da sie recht spät greift. Der Verkäufer Be-NEIN-te das deutlich und erklärte dass dies bei den Modellen normal sei und deshalb auch schon in einer nahegelegenen Audi-Vertragswerkstatt abgeklärt wurde. "Ok", dachte ich mir. Der nette Verkäufer (welcher von dieser ganzen Verkaufsprozedur einfach nur genervt schien) wird uns schon die Wahrheit erzählen.

Die Freundin kauft also das Auto, da soweit alles in Ordnung schien.

ein knappes halbes Jahr später...

lieh ich mir von der Freundin das Auto, weil mein Wagen in der Werkstatt war. Da ich gute 3 Tage mit dem Auto unterwegs war, machte ich mich mit diesem etwas näher vertraut. Selbst nach dem 3.Tag konnte ich mich nicht an die spät kommende Kupplung gewöhnen, woraufhin ich eine Audi- / VW-Vertragswerkstatt bei uns in der Nähe aufsuchte. (Bemerkung: Seit Erwerb wurden 6.000km gefahren)

Der Werkstattmeister und auch mehrere Bekannte (welche unter anderem ebenfalls bei VW/Audi arbeiten) sind sich in der Meinung einig, dass die Kupplung an der Verscheleißgrenze ist.

Nun kontaktierte ich den werten Herren, der uns dieses Auto verkaufte. Aus gutem Grund und weil ich ein nett erzogener Junge bin, nahm ich die Worte "Lügner" und "arglistige Täuschung" nicht in den Mund. Gewährleistungsansprüche oder dergleichen kann ich laut der Aussagen des Verkäufers keine stellen. Auch sonst ist kein Entgegenkommen des netten Herren zu erwarten.

Hätte er zum Zeitpunkt des Erwerbs gesagt, dass die Kupplung an der Verschleißgrenze ist und demnächst gewechselt werden muss, hätten wir den Wagen sicher nicht gekauft. Der Kaufentscheidung wurde meiner Meinung nach durch eine Falschaussage beeinflusst.

Wie kann man an dieser Stelle weiter verfahren??

 

MfG

the_newbie

Beste Antwort im Thema

hallöchen,

aufgrund der regeln hier im forum möchte ich keine rechtsberatung leisten sondern nur ganz oberflächlich sagen, dass ich dem mandanten in einem solchen fall wie hier eher nicht zur klage raten würde...

lg,

ein anwalt :-)

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Hi,

also meine erste Frage wäre, ob der Wagen eine Anhängerkupplung hat! Wenn nein - würde ich auf Grund der KM Leistung stutzig werden!

Wenn der Verkäufer unter Zeugen ausgesagt hat, dass das späte kommen der Kupplung normal wäre.... Dann würde ich doch mal den Verkaufsleiter bzw. Inhaber des Ladens mit der Aussage seines Verkäufers konfrontieren. Wenn alles nichts hilft dann zum Anwalt "Sachmängelhaftung". Vorausgesetzt im Kaufvertrag wird die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Aber rein rechtlich ist vom Gesetzgeber eine 12 Monatige Gewährleistung vorgeschrieben.

Viel Glück!

Themenstarteram 12. Februar 2013 um 22:32

Das Fahrzeug hat eine abnehmbare Anhänger-Kupplung, welche wir erst später sahen. Der Vorbesitzer war lauf Fahrzeugunterlagen ein älterer Herr was den erhöhten Verschleiß erklären könnte.

Habe soeben einen recht Aussagekräftigen Text an die Geschäftsleitung dieses Autohauses verfasst. Mal sehen wie deren Stellungnahme aussieht. Wir können zu 2. die Aussage des Verkäufers hinsichtlich der Kupplung bestätigen.

Danke schon mal für die Antwort.

MfG

am 13. Februar 2013 um 8:57

Zitat:

Original geschrieben von the_newbie

Das Fahrzeug hat eine abnehmbare Anhänger-Kupplung, welche wir erst später sahen. Der Vorbesitzer war lauf Fahrzeugunterlagen ein älterer Herr was den erhöhten Verschleiß erklären könnte.

Habe soeben einen recht Aussagekräftigen Text an die Geschäftsleitung dieses Autohauses verfasst. Mal sehen wie deren Stellungnahme aussieht. Wir können zu 2. die Aussage des Verkäufers hinsichtlich der Kupplung bestätigen.

Danke schon mal für die Antwort.

MfG

Erst einmal müsste man klären was eine "spät kommende Kupplung" ist und ob eine spät kommende Kupplung ein Sachmangel oder einen versteckter Mangel darstellt. Eine Kupplung die z.B. bei einem Alfa später kommt wie bei einem Audi wäre auch kein Anzeichen von Verschleiß,und kein Beweis das der Sachmangel schon vor dem Kauf vorhanden war falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde.

Und zur Gewährleistung : Verkauft ein Händler das Auto an eine Privatperson, gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs es sein denn es wurde Vertraglich auf 1 Jahr gekürzt.Der Sachmangelausschluß ist gar nicht zulässig.

Würde der Mangel allerdings erst nach 6 Monaten festgestellt werden, ist der Käufer in der Beweispflicht, das der Sachmangel bereits beim Kauf vorhanden war.

Und ob der mutmaßlich erhöte Verschleiß die Folgen der Fahrweise eines ältern Herren sind wäre eine recht waage Aussage und würde zur Gegenargumentation führen, das der erhöte Verschleiß der Fahrweise einer Faru zurück zu fühen sind, was nicht meine Meinung ist, aber so ausgelegt werden kann wenn du die Ausage mit dem älteren Herren vor Gericht bringen würdest.

Ausserdem wird der Verküufer vor bringen das du das Auto auch von unten Begutachtet hast und dir hätte die Anhängerkuppung auffallen müssen.

Meine Kupplung kommt auch relativ spät und das schon seit vielen Jahren,also ist eine spät kommende Kupplung kein Anzeichen davon das meine Kupplung an der Verschleißgrenze ist.

 

die spät kommende Kupplung ist bei diesen Audimodellen normal. viele mögen das nicht. wenn der Kupplungstest (3. Gang Handbremse -> Motor sofort aus) i.O. ist, wirst du dagegen nix machen können.

Zitat:

Original geschrieben von Silbereiche1

die spät kommende Kupplung ist bei diesen Audimodellen normal. viele mögen das nicht. wenn der Kupplungstest (3. Gang Handbremse -> Motor sofort aus) i.O. ist, wirst du dagegen nix machen können.

Leider würde hier der Test 6000 km und 6 Monate nach dem Kauf nichts mehr bringen

Themenstarteram 13. Februar 2013 um 15:29

Das die Kupplung bei besagtem Modell reativ spät kommt ist mir inzwischen klar. Das aber keinerlei Spielraum am Pedalweg vorhanden ist finde ich sowie auch Werkstattmeister bei Audi nicht normal. Zumal wurde auch daraufhingewiesen, dass die Kupplung im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen des gleichen Typs relativ schwergängig ist.

Was mich an der Sache stört ist der Punkt, dass der Verkäufer vor dem Verkauf suggerierte, dass die Kupplung nicht verschlissen ist. Mehrere Meinungen hingegen sagen was anderes.

Es war also eine Falschaussage, oder irre ich?

Bei einem verschlissenen Reifen oder Bremsbelägen ist dies relativ schnell zu erkennen.

Bei der Kupplung bin ich da auf die Aussage des Verkäufers oder Mechanikers angewiesen, da ich es eben nicht sehe. Wenn er mir dann eine falsche Auskunft erteilt ist das meiner Meinung nach nicht korrekt. Zumal diese Aussage die Kaufentscheidung beeinflusst hätte, da eine in kürze anstehende Kupplungsreparatur mit hätte kalkuliert werden müssen.

MfG :)

ich weis ja nicht was du für autos gewöhnt bist aber beim 4b kommt die kupplung echt sau spät...

ich habe meinen 2.5 TDI damals mit knapp über 220tkm gekauft und ich dachte in den ersten wochen son dreck die kupplung ist ja runter... kupplungstest ergab aber: Kupplung noch i.O

und naja was soll ich sagen ? der kilometerstand beträgt zurzeit knapp 350tkm und die kupplung ist genauso wie damals und hält immernoch dem kupplungstest stand und läuft wunderbar ;) nur wie gesagt kommt sehr spät... sagen auch immer leute die meinen wagen mal gefahren sind...

hier im forum waren auch schon einige bei die genau wegen der beanstandung dann die kupplung gewechselt haben mit dem ergebnis... das auf der alten noch genug belag war und die neue dann auch den gleichen spätern schleifpunkt hatte

am 13. Februar 2013 um 16:04

Ich möchte mal auch meinen Senf dazu geben.

Bei den Gebrachtwagengarantien, die ich kenne ist gerade bei Verschleißteilen kein vollständiger Ersatz garantiert, sondern meist nur eine Materialkostenbeteiligung. Diese beträgt i.d.R über 100tkm gerade mal 50%. Sprich: er kauft die defekten Teile mit üblichen 60% Rabatt (Nachbau-"AfterMarket"), stellt Dir eine Rechnung über 100% und beteiligt sich mit 50% an den Materialkosten. Das Material musst Du in diesem Fall über ihn beziehen - Fazit Du zahlst ihm noch 10% da seine Marge sowieso höher ist. Und der Einbau gehört sowieso Dir.

...ist leider oft so, und solange der Gesetzgeber hier nicht handelt wird der Gebrauchtwagenkauf immer zu einem Risiko.

Ganz einfach: Solange die Kupplung greift ist sie in Ordnung!

 

Zitat:

Original geschrieben von Tagessuppe

Ganz einfach: Solange die Kupplung greift ist sie in Ordnung!

muss ich tagessuppe auch so recht geben... solange die sauber verbindet und trennt ist sie in Ordnung

die Kupplung fällt auch unter verschleißteile also ist das dabei sowieso erstmal schwierig das es überhaupt unter gewährleistung fällt...

Zitat:

Original geschrieben von the_newbie

 

Was mich an der Sache stört ist der Punkt, dass der Verkäufer vor dem Verkauf suggerierte, dass die Kupplung nicht verschlissen ist. Mehrere Meinungen hingegen sagen was anderes.

Es war also eine Falschaussage, oder irre ich?

 

MfG :)

Naja der Verkäufer sagt die Kupplung war i.O. kannst du oder deine Freundin das Gegenteil beweisen :confused:

Du sagst die Kupplung war i.O. das kann also auch eine Falschaussage sein.

Woher wissen Außenstehende das vor einem halben Jahr die Kupplung i.O. war :confused:

Ich denke mal deine Freundin hat keine Chance vor Gericht, schon alleine weil nach einem halben Jahr ihr in der Beweislast seit und beweisen müsst das der Sachmangel schon vor dem Kauf vorhanden war.

Würde die Lenkstange brechen sehe es sicher anders aus,aber bei einem Verschleißteil nach 6 Monaten zu sagen der Mangel war schon beim Kauf vorhanden wäre sicher nicht zu beweisen.

Du schreibst selber das man eine verschlissene Kupplung eher schlecht erkennt,da stellt sich doch die Frage wie können dann Leute erkennen wie die Kupplung vor einem halben Jahr ausgesehen hat ?

 

Ich schließe mich ebenfalls Tagessuppe an.

Der A6 4B hat einfach eine beschissen zu dosierende Kupplung. Die kommt einfach echt spät und man vermisst den knackigen Druckpunkt den man von anderen Autos so kennt.

Mir selbst macht da das Fahren mit dem A6 manchma echt keinen Spaß weil manchma das Ganze Auto wippt und es so aussieht als wär man Fahranfänger.

Meine Kupplung ist bei 260.000km gestorben.

Hab eine neue installiert, von Sachs, mit dickerer Druckplatte vom AKE Quattro und was soll ich sagen....

Kupplung ist BRANDNEU und sie kommt immernoch recht spät. So ist das mit den Audis eben !

Zitat:

Original geschrieben von das-weberli

 

Mir selbst macht da das Fahren mit dem A6 manchma echt keinen Spaß weil manchma das Ganze Auto wippt und es so aussieht als wär man Fahranfänger.

das kommt mir bekannt vor :)

und an den TE: wie die anderen schon sagten, wirst du es nicht beweisen können. Die Kupplung war ja scheinbar ei Übergabe in Ordnung und ist sie ja scheinbar immernoch...

wie willste das später beweisen ? deine freundin kann ja in den 6 monaten die kupplung so "vergewaltigt" haben das sie jetzt am ende ist, versuch dann mal das gegenteil zu beweisen...

am 13. Februar 2013 um 18:41

@das weberli: ich hab grad das selbe gedacht, wegen dieser kupplung sieht man wie anfänger aus, übriegens, meine kommt auch ganz oben, läuft aber einwandfrei.

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