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Gewährleistung? Wie oft Reparatur Versuche zulassen?

Themenstarteram 11. Oktober 2021 um 9:42

Hallo :)

 

Unser Problem ist es das wir einen gebrauchten Smart(451,Bj2007,60k km - jetzt 64k) gekauft haben Januar 2021.

Der Wagen steht jetzt mittlerweile das 5 oder 6e mal in der Werkstatt...

Vorher immer wegen unterschiedlicher Probleme (lambda sonde leuchtete usw.)

Das letzte mal vor einem Monat ca hatten wir Probleme mit Retour Gang.

Dort musste er von der Firma abgeschleppt werden und wurde dort auch behoben (angeblich irgend ein kleiner druckpunkt was nicht auslöste)

Jetzt 1 Monat später wieder das gleiche Problem!

zum gleichen zeitpunkt sind auch hinten die bremstrommeln eingegangen ( bremspacke hat sich im inneren gelöst,haben wir selber nachgekauft wurde auch dort dann gleich mit gemacht)

Haben dort natürlich angerufen das Problem mit der Bremse wurde behoben... natürlich wurde das abschleppen ich Rechnung gestellt obwohl ich sagte das R Gang wieder nicht geht und bremse hinten steckt.

Heute wurde mir gesagt beim R Gang ist alles ganz normal alles funktioniert ohne das sie was gemacht haben,die glauben das es wegen der Bremse nicht ging...

Jetzt eben zum Problem...er steht jetzt das 2e mal dort wegen selben Problem!

(und davor schon die 2-3 anderen Probleme)

Wie oft muss man Werkstatt die Chance geben zu reparieren?

Gewährleistung geht aber nur mehr bis ende des Jahres... was ist wenn Automatik/Getriebe Probleme sind und Handler nur versucht davon zu kommen?

Also nächstes jahr im Januar Probleme und dann heisst es pech gehabt...

Was kann man machen oder was würdet ihr machen?

Hoffe das jetzt dann mal alles funktioniert oder kann man versuchen das Auto zurück zu geben sollte nochmal was sein beim R Gang?

 

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12 Antworten

Vielleicht magst du deine Gedanken mal etwas ordnen.

1. Wer hat den Wagen verkauft?

2. Wer hat die erste Reparatur am Rückwärtsgang vorgenommen?

3. Wer hat die zweite Reparatur vorgenommen?

Wenn 1. und 2. schon nicht identisch sind, hast du deine Gewährleistungsansprüche gegenüber 1. eh schon verspielt, abgesehen davon, dass bei einer 14 Jahre alten Möhre sehr sehr viel unter Verschleiß fällt. Die geringe Fahrleistung lindert das etwas, heilt das Problem aber nicht.

2. und 3. sind aber identisch?

Hast du beim zweiten Auftreten des R-Gang-Problems eine Mängelrüge ausgesprochen oder nur gesagt "schlepp mich ab und mach heile?" Wenn du meinst, es sei ein nicht korrekt behobener Schaden, so dass sich das Symptom wiederholt, musst du das auch genau so klar und deutlich sagen und abhängig von der Reaktion darauf das richtige tun.

Das mit den Bremsen ist Pech, wenn das gleichzeitig kommt. Ausgeschlossen, dass dies in Wirklichkeit das Problem war und nicht erneut der Rückwärtsgang?

Bitte nochmal berichten und gerne etwas strukturierter.

Edit: nach dem zweiten erfolglosen Versuch, den Mangel zu beheben KANN man vom Kaufvertrag zurücktreten. Im Moment ist aber aus meiner Sicht unklar, ob wirklich eine schlechte Reparatur des R-Gang-Problems vorliegt oder eine Überlagerung mehrerer Defekte - und da wird es mit Blick auf das Alter des Autos meinem Gefühl nach eher eng...

Themenstarteram 11. Oktober 2021 um 10:09

Händler hat wagen verkauft.

Alle Reparaturen bei ihm machen lassen.

Das erste mal wurde alles gesagt wegen R Gang und wurde auch so behandelt. angeblich behoben...

Das 2e mal kam das mit Bremse hinzu dort habe ich auch alles erwähnt auch das mit R Gang.

Wir haben vorher schon Bremstrommel komplett set bestellt und wollten es von einem Mechaniker bei uns in der Stadt machen lassen.

Leider kam das Problem das man nicht mehr weg fahren konnte weil R Gang nicht rein ging und Bremse hinten blockierte!

Wurde abgeschleppt Bremse wurde alles dort erneuert....nur leider vom R Gang hiess es bei ihnen heute...alles funktioniert gab keine Probleme.

Das Problem tritt auch eher sporadisch auf... also 3-4 Tage nichts und dann schaltet er plötzlich nicht mehr um in denn R Gang... 10-15 mal neu starten wenn man dann glück hat funktioniert es dann wieder.

Themenstarteram 11. Oktober 2021 um 10:13

Und meine Angst ist es ...das es wieder nicht richtig behoben wird und in 2 Monaten ist die Gewährleistung eben futsch...

Dann würden wir ihn dort auch nicht mehr hinstellen (50km von unserem zuhause weg)

Nur die angst ist eben gross das sie es versuchen irgend wie zu überbrücken und in 3-4 Monaten ohne Gewährleistung bei einer anderen Werkstatt kommt dann raus Getriebe/Automatik defekt ...1000.- Reparaturkosten ...

 

Und ich glaube das,das erste mal nicht wirklich was gemacht wurde beim R Gang.

Meine Freundin fährt nur jeden tag am morgen zur Arbeit und am Abend heim wo sie 2 mal therotisch nur denn R gang braucht...

Anwalt nehmen und prüfen lassen ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist. Alles andere ist Kaffeesatzleserei

Da es u.a. auf den Fahrzeugwert ankommt, wäre der Kaufpreis mal relevanterweise anzugeben. Ansonsten scheint das Problem zu sein, dass aktuell kein Problem vorliegt. Übringens lässt sich der 451 meist ganz gut verkaufen. Gibt einige die den mögen.

am 11. Oktober 2021 um 15:40

Zitat:

@Lattementa schrieb am 11. Oktober 2021 um 14:09:29 Uhr:

Anwalt nehmen und prüfen lassen ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist. Alles andere ist Kaffeesatzleserei

Den Anwalt bezahlst natürlich du selbst erst einmal. Wurde wohl vergessen, zu erwähnen.

Eine RSV, die auch Streitigkeiten bei Käufen/mit Werkstätten deckt, wäre hilfreich.

Kaffeesatzleserei trifft, wie fast immer, zu.

Was soll er beim Anwalt, unnötig Geld aus geben? Froh sein wenn der Händler mit dem R-Gang hilft und Klappe halten ist hier wohl eher angesagt.

Im Gewährleistungsrecht gibt es eiene sogenannte Beweislastumkehr, sprich unser TEmüsste dem Händler nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Diese BLU tritt ab dem 7. Monat in Kraft.

Der R-Gang kam das erste mal vor einem Monat, sprich deutlich nach dem 6. Monat.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Oktober 2021 um 14:33:06 Uhr:

Da es u.a. auf den Fahrzeugwert ankommt, wäre der Kaufpreis mal relevanterweise anzugeben. Ansonsten scheint das Problem zu sein, dass aktuell kein Problem vorliegt. Übringens lässt sich der 451 meist ganz gut verkaufen. Gibt einige die den mögen.

Richtig. Die 451 erzielen überdurchschnittliche Preise weil man mit denen noch quer parken darf. Würde mich auch interessieren, wie hoch der Preis war.

Es ist doch recht simple und dafür bedarf es sicherlich noch keines Anwaltes:

Dem Verkäufer steht für jeden Mangel mind. 2 Reparaturversuche zu. Erst dann greift der §440 BGB.

Kurze Frage: Flackert dein Bremsslicht, wenn der R-Gang nicht rein will?

Leuchtet die ESP-Lampe oder blinkt das "N"?

Beim 451er war doch was mit dem Bremslichtschalter... die Alternative wäre eine defekte Kupplung im Getriebe.

Zitat:

@markstar10 schrieb am 11. Oktober 2021 um 11:42:26 Uhr:

Unser Problem ist es das wir einen gebrauchten Smart(451,Bj2007,60k km - jetzt 64k) gekauft haben Januar 2021.

Das Auto ist 14 (vierzehn) !!! Jahre alt. Da darf auch mal was kaputt gehen, was nicht durch die Sachmängelhaftung abgedeckt ist.

Dass der Händler euch nach den ersten 6 Monaten nicht auf die Beweislastumkehr hingewiesen und vom Hof gescheucht hat ist ein Wunder.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 12. Oktober 2021 um 09:58:44 Uhr:

Das Auto ist 14 (vierzehn) !!! Jahre alt. Da darf auch mal was kaputt gehen, was nicht durch die Sachmängelhaftung abgedeckt ist.

Dass der Händler euch nach den ersten 6 Monaten nicht auf die Beweislastumkehr hingewiesen und vom Hof gescheucht hat ist ein Wunder.

Ja, dem stimme ich zu, wollte ich in der ersten Antwort nicht so deutlich sagen.

Die Beweislastumkehr ist übrigens - um es rein formal etwas zu korrigieren - ein Zustand, der während der ersten 6 Monate nach Kauf herrscht. Ab dem 7. Monat liegt wieder die gewöhnliche Beweislast vor, d.h. der Anspruchsteller muss seinen ANspruch belegen.

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