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Gewerbe leasing ( steht der Halter im fahrzeugschein oder die Firma )

Themenstarteram 11. Juli 2022 um 11:13

Servus community,

Habe mal ne dumme frage und zwar würde ich wissen wer beim fahrzeugschein steht wenns um ein Gewerbe leasing handelt.

Beim Privat leasing ist es ja so dass der Leasing nehmer beim fahrzeugschion steht.Wie sieht es aber beim gewerbe leasing aus?

Steht der name der Gesellschaft im Fahrzeugschein oder der Halter name.

Ich möchte 2 Wagen auf die Firma leasen.Dass eine möchte nur ich benutzen als privat und das andere für die firma.

Geht das ?

Mfg

Medall

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16 Antworten

Frag deinen Leasinggeber. Alles ist möglich

In der Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) steht der Leasingnehmer, d.h. deine Firma.

 

Grundsätzlich musst du aber beide Autos über den geldwerten Vorteil versteuern. Mehr dazu gibt's beim Steuerberater deines Vertrauens.

Bei mir steht die Firma drinen. Muss ja auch damit z.B. Strafzettel gleich an die richtige Adresse gehen.

Zitat:

@Kobil55 schrieb am 11. Juli 2022 um 13:30:54 Uhr:

Grundsätzlich musst du aber beide Autos über den geldwerten Vorteil versteuern. Mehr dazu gibt's beim Steuerberater deines Vertrauens.

Nicht zwingend. Wenn das zweite Auto gar nicht von der Firma bezahlt wird, muss er es auch nicht versteuern. Dem Leasinggeber ist es wohl egal, von welchem Konto die Rate kommt, und dem Finanzamt ist es egal, wenn die Leasingrate nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht wird, sprich aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt wird.

Richtig Hoinzi. Guter Rat. Wenn er die gleichen Konditionen haben möchte wird wohl der Vertrag über die Firma gemacht und damit ist diese auch als Halter eingetragen. Grüße

Und dann gibt es noch Konstellationen, wo der Leasinggeber im Fahrzeugschein steht. Das ist aber eher selten und wird vorher explizit vereinbart und führt zu einer geringeren Leasingrate.

Zitat:

@HUGO909 schrieb am 11. Juli 2022 um 13:55:47 Uhr:

Richtig Hoinzi. Guter Rat. Wenn er die gleichen Konditionen haben möchte wird wohl der Vertrag über die Firma gemacht und damit ist diese auch als Halter eingetragen. Grüße

Ja und? Das ist doch steuerlich erst einmal nicht interessant. Es kommt ja nicht zuletzt darauf an, von was für einer Firma wir eigentlich sprechen. Eine GmbH, eine Einzelfirma (dann kann er die Fahrzeuge sowieso auf sich zulassen) oder was sonst...

Du hast ja Recht. Entschuldige wenn Du dich persönlich angesprochen gefühlt hast, ich habe es nur zusammen gefasst, keineswegs korrigiert. Doch der TE wollte es wissen. Warum auch immer er seinen Namen in der Zulassung haben möchte. Vlt. ist es ja nur ein falscher Gedanke von ihm. Auch bei einem Einzelunternehmen ist die Zulassung als Firma hinterlegt. Letztendlich gibt es hier nur einen Erfahrungsaustausch.

Ach so, falsch verstanden. :)

Würde mich trotzdem mal interessieren, um welche Unternehmenskonstellation es denn geht. Eigene Firma? GmbH oder was anderes?

Zitat:

@HUGO909 schrieb am 11. Juli 2022 um 16:04:22 Uhr:

. Auch bei einem Einzelunternehmen ist die Zulassung als Firma hinterlegt.

Bei wem ist dann was genau hinterlegt?

Also bei mir hat die Zulassungsstelle keine Ahnung, ob ich das Auto privat oder auf meinen Laden zugelassen habe. In den Papieren stehe ich und nachgefragt, wie das Auto genutzt wird, hat bei der Zulassungsstelle niemand. Ist denen offensichtlich völlig egal.

Also ist da auch nichts hinterlegt.

Eine entsprechende Aussage mache ich nur mit meiner Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt.

Bei uns wird die Gewerbegenehmigung bei der Zulassung mit vorgelegt und das Straßenverkehrsamt hat registriert, dass es ein Firmenwagen ist. (Einzelunternehmen) Ich müsste mal in den Papieren nachschauen ob LKW und PKW unterschiedlich eingetragen ist, bin sicher da hat sich in den letzten Jahren etwas geändert, wie es in der Zulassung steht, vorher hat die gesamte Firmenbezeichnung drin gestanden.

Firmenbezeichnung geht nur, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.

Bei mir lief das Auto damals auf „Fantasiename e.K.“. Also analog zu einer Kapitalgesellschaft, nur dass es eine Personengesellschaft war.

 

Ob es bei GBRs etc. Noch irgendwelche Sonderregelungen gibt, weiß ich nicht.

....und ein e.K. ist keine Personengesellschaft sondern ein Kaufmann. Personengesellschaften sind was anderes. Bei GbR - eine der einfacheren Personengesellschaftstypen - scheint es örtlich unterschiedliche Regeln zu geben. Bei uns wurde seinerzeit das Auto auf mich persönlich zugelassen und dann betrieblich genutzt, andere haben hier geschrieben, dass bei ihnen eine Zulassung auf eine (nur teilweise rechtsfähige) GbR erfolgt ist. Spielt aber bei einer GbR auch nicht wirklich eine Rolle.

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