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Gewerbeleasing - keine Firmenfahrten -> Auf Privat zulassen ?
Ich habe eine Frage.
Ich bin Einzelunternehmer und habe mir vor einem Monat einen Ford Kuga über ein Gewerbeangebot geleast. Direkt nach Annahmebestätigung wollte ich den Vertrag eigentlich Widerrufen, da mir das ganze dann doch zu blöd wurde bzgl. 1% Regelung oder Fahrtenbuch - ob überhaupt im Betriebvermögen oder nicht ...
Da Gewerbe wird mir ein Widerruf nur gegen Zahlung (Strafe) in höhe von 15% des Listenpreises gewährt, dass habe ich abgelehnt, somit geht alles weiter seinen gang.
Ich habe das Fahrzeug nur über das Gewerbeleasing bestellt, da die Monatlichen Raten gerade einmal 146 Euro inkl. Ust. betragen. Das ist weit unter dem, was ein Gebrauchter, vergleichbarer aber weitaus günstigerer Kuga hier beim Händler monatlich gekostet hätte (über 200 Euro).
Nun, ich würde das Fahrzeug nicht für Kundenbesuche etc. nutzen. Lediglich für Fahrten von Zuhause zur Arbeit und Zurück und natürlich für alle weiteren Privaten Fahrten.
(1) Meine Frage ist nun, ob ich das Fahrzeug nun einfach auf mich Privat zulassen kann und dementsprechend auch rein gar nichts in irgendeiner form an dem Fahrzeug geltend mache. Zu deutsch, mache ich nicht geltend, interessiert das das FA nicht. - Geht das ?
(2) Oder kann ich das Auto bei der Zulassungsstelle dennoch auf die Firmenadresse zulassen, aber dennoch nichts geltend machen ? Also dennoch alles Privat, bis auf die Adresse ?
(3) Oder sollte ich das Fahrzeug ganz normal auf die "Firma" anmelden und ein Fahrtenbuch führen ? - das geht ja mittlerweile ganz bequem Digital per App. Dennoch wird nichts außer "Fahrten zur Arbeit" und eben die Privatfahrten (Einkaufen etc.) drin stehen ... zählt das Fahrzeug dann nicht automatisch zum Privatvermögen ?
Ein weiterer Punkt, was mich hier abschreckt ist die Nutzungsdauer. Die ist lt. AfA bei 6 Jahren für einen Neuwagen. Das Fahrzeug ist aber lediglich auf 48 Monate geleast.
Fakten also:
Der Vertrag läuft auf bei dem Leasinggeber auf meine Firmenadresse, es ist kein gesonderter Firmenrabatt etc. im Vertrag erwähnt.
Meine Privatadresse ist 14km vom Firmensitz entfernt.
Das Fahrzeug wird nur für Fahrten zur Arbeit und für Privatfahrten genutzt.
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Besten dank!
Beste Antwort im Thema
Weil die Fahrten zum Betrieb und zurück nunmal Privatfahrten sind.
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44 Antworten
Du kannst das Auto privat zulassen, ist dem Finanzamt egal. Die Frage ist, ob der Händler hier mitmacht. Deshalb den Händler ansprechen, Gewerbe ist ja vorhanden und Widerrufsrecht ist offensichtlich sowieso verwirkt.
Zitat:
@golffreiburg schrieb am 23. Oktober 2018 um 12:01:14 Uhr:
Ich habe eine Frage.
Ich bin Einzelunternehmer ...
Im den Fahrzeugpapieren steht somit egal ob gewerblich genutzt oder nicht:
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterstadt
Du hast ein Gewerbe. Ob Du das Fahrzeug für das Gewerbe steuerlich geltend machst, oder ob Du alles von Deinem Privatkonto bezahlst und das nicht steuerlich geltend machst, bekommt der Händler gar nicht mit.
Bei Leasing greift auch nicht die übliche Abschreibung, sondern man hat als Ausgabe die Leasingrate. Abschreibung gibt es nicht.
Da du den Wagen nur privat nutzen willst, würde ich ihn komplett privat laufen lassen.
Zitat:
Da du den Wagen nur privat nutzen willst, würde ich ihn komplett privat laufen lassen.
Fahrten zur Arbeit sind dienstlich. Sprich wenn sie die Mehrheit der gesamten Fahrleistung ausmachen, würde sich Fahrtrnbuchmethode schon lohnen.
... mit dem Ergebnis eines Privatanteils von 100%.
Wieso denn 100?
Weil die Fahrten zum Betrieb und zurück nunmal Privatfahrten sind.
Danke für eure Antworten!
Nun noch eine Frage, spielt die Adresse eine Rolle ? kann ich das Auto auch (Wegen Post etc) auf die Firmenadresse zulassen und dennoch nur Privat - wie geplant - nutzen ohne etwas abzusetzen oder geltend zu machen ?
Hintergrund ist unser Umzug in 2 Monaten, sonnst müsste ich erneut den Brief Anfordern und die Kiste ummelden.
Da habe ich was anderes gelesen
Zitat:
Allerdings zur Ermittlung des Verhältnisses der Privatfahrten zu den geschäftlichen Fahrten gelten sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geschäftliche Fahrten.
Ich plane etwas ganz ähnliches, werde das Auto auch geschäftlich leasen aber privat bezahlen. Wenn die Bank sich flexibel gibt, direkt über das Privatkonto, sonst eben über das Firmenkonto mit monatlicher Einlage in Höhe der Kosten. Das Auto ist das auch kein Privatvermögen und 1% usw. gibt es nicht. Natürlich kann man dienstlich veranlasste Fahrtkosten (zum Kunden, zum Lieferanten, aber nicht: in die Firma) steuerlich geltend machen, nur eben genauso, wie man es bei einem Privatwagen könnte (0,30 Cent/km oder echte Kosten nach Fahrtenbuch).
So, der Leasinggeber besteht auf die Zulassung auf die Geschäftsadresse. Somit mit wieder zu meiner letzten Frage - siehe Beitrag - oben.
Kann ich trotz der Zulassubg auf die Geschäftsadresse, dass Auto Privat nutzen, ohne etwas geltend machen zu wollen, ohne fahrtenbuch, ohne 1%.
Zitat:
@ru86 schrieb am 24. Oktober 2018 um 07:30:49 Uhr:
Da habe ich was anderes gelesen
Zitat:
@ru86 schrieb am 24. Oktober 2018 um 07:30:49 Uhr:
Zitat:
Allerdings zur Ermittlung des Verhältnisses der Privatfahrten zu den geschäftlichen Fahrten gelten sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geschäftliche Fahrten.
Bitte nochmal das eigene Zitat durchlesen: „...zur Ermittlung des Verhältnisses...“, nicht zur Ermittlung der Steuer. Hier geht es erstmal insb. um Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen.
@Autofahrer-
danke, du hast vollkommen Recht
Zitat:
@golffreiburg schrieb am 24. Oktober 2018 um 10:31:40 Uhr:
So, der Leasinggeber besteht auf die Zulassung auf die Geschäftsadresse. Somit mit wieder zu meiner letzten Frage - siehe Beitrag - oben.
Kann ich trotz der Zulassubg auf die Geschäftsadresse, dass Auto Privat nutzen, ohne etwas geltend machen zu wollen, ohne fahrtenbuch, ohne 1%.
Du musst es halt so gestalten, dass die Fa. selbst durch das Auto keine Kosten hat, sondern alles durch Einlagen deinerseits ausgeglichen wird. Dann ist es Privatvermögen und die 1%-Regelung kommt nicht zu Anwendung. Es findet ja keine "Gewinnausschüttung" in Form des Nutzungsvorteils an Dich statt, daher aus steuerlicher Sicht neutral.
Aber die Kosten halt sauber trennen, also nicht vom Geschäftskonto tanken oder Steuern einziehen lassen etc.