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Gewerbeleasing - wie funzt das ?
Hallo zusammen,
da wir vorhaben uns eine andere Familienkutsche zu zulegen, drängt meine Frau
als mehr mit Leasing übers Gewerbe.
Ich bin entweder zu altmodisch oder total unerfahren in der Angelegenheit,
und bevorzuge eher einen 3 Jährigen Rückläufer mit hoher Anzahlung
und Restfinanzierung, so dass ich die Frage hier stellen muss:
Fakten:
Kleinunternehmer Gewerbe vorhanden, Umsatz unter 17,5K im Jahr
Gewerbe im eigenem Haus, Firmenwagen so zu sagen nicht notwendig.
Jetzt geht es eigentlich darum, die Vorteile aus zu nutzen mit dem Gewerbe.
Da Auto soll eh nur Privat genutzt werden und überhaupt nicht abgeschrieben
werden und nirgends in den Geschäftspapieren auftauchen. Nur der Kauf bzw.
Leasing wie z.B. HIER
Begehen wir dann damit eigentlich Steuerhinterziehung (MwSt. Ersparnis beim Kauf)?
Oder muss so eine Anschaffung dem Finanzamt gemeldet werden?
Da ich die Finanzen immer selber mache, habe ich eigentlich keinen direkten
Ansprechpartner wie den Steuerberater, sondern mir Infos aus dem Netz suche
und im Moment mit der Sache überfordert bin.
Danke euch bereits im voraus für hilfreiche Tips.
Gruß
spook
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. September 2016 um 19:10:17 Uhr:
Naja, die Anbieter von gewerblichem Leasing werden in den Bedingungen schon drin stehen haben, dass das Fahrzeug auf die Firma zugelassen werden muss, sonst könnte ja jeder kommen.
Und damit fängt der Rattenschwanz an, dass eben die Firma etwas damit zu tun haben wird.
Nur mal so am Rande: Mit seinem Kleingewerbe wird er keine Eintragung im Handelsregister oder sonstwo haben. Firmenname wird mit dem Inhaber identisch sein, wie will also jemand feststellen, ob das Fahrzeug nun auf das Gewerbe läuft (steuerlich geltend gemacht wird) oder nicht?
Beispiel: Der Rechtsanwalt "Fritz Ichklageaufjedenfall" kauft sich eine Luxuslimo und in der Zulassung steht jetzt als Halter "Fritz Ichklageaufjedenfall", läuft das Fahrzeug jetzt auf ihn privat oder auf seine Kanzlei? Gleiches beim Steuerberater, Bäcker, Zeitungskiosk ... ... ...
Und bei einer gewerblichen Nutzung kommt man mit 10.000Km pro Jahr nicht wirklich weit.
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70 Antworten
Wenn ich dich richtig verstehe möchtest du einen Firmenwagen über die Firma leasen - ihn aber lediglich privat nutzen.
Damit die Firma alle Kosten (Reparatur, Leasing, Tanken etc.) des Firmenwagens übernimmt, muss dieser meines Wissens nach zu dem Betriebsvermögen zugeordnet werden und das geht nur wenn der Wagen zu mind. 10 Prozent betrieblich genutzt wird.
Edit: hatte etwas verwechselt.
Wenn Du nichts bei der Steuer angibst, begehst Du keine Steuerhinterziehung. Du musst das Auto beim Finanzamt nicht angeben.
Ich will das Auto nur über das Gewerbe anschaffen, da die Angebote natürlich immer
besser sind als für Privatpersonen.
Reparaturen, Tanken etc. pp. soll ja eh alles Privat übernommen werden und mit dem
Gewerbe nichts zu tun haben.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 6. September 2016 um 19:03:50 Uhr:
Wenn Du nichts bei der Steuer angibst, begehst Du keine Steuerhinterziehung. Du musst das Auto beim Finanzamt nicht angeben.
Also würde ich keine Straftat begehen, in dem ich das Gewerbe "ausnutze" um das Auto
deutlich preiswerter zu bekommen.
Wie Holgernilsson schon schrieb: Kein Problem.
Wenn du beim Finanzamt nichts geltend machst, interessiert es das Finanzamt nicht, und bei dem verlinkten Angebot steht auch nirgends, das das Fahrzeug auch gewerblich genutzt werden muss.
Naja, die Anbieter von gewerblichem Leasing werden in den Bedingungen schon drin stehen haben, dass das Fahrzeug auf die Firma zugelassen werden muss, sonst könnte ja jeder kommen.
Und damit fängt der Rattenschwanz an, dass eben die Firma etwas damit zu tun haben wird.
Mir ist nur bekannt, dass das Fahrzeug entweder auf das Gewerbe/Firma oder
auf den Inhaber angemeldet werden muss.
Und als Kleinunternehmer muss man versichern, dass es die Haupteinnahmequelle ist.
Soviel weis ich schon.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. September 2016 um 19:10:17 Uhr:
Naja, die Anbieter von gewerblichem Leasing werden in den Bedingungen schon drin stehen haben, dass das Fahrzeug auf die Firma zugelassen werden muss, sonst könnte ja jeder kommen.
Und damit fängt der Rattenschwanz an, dass eben die Firma etwas damit zu tun haben wird.
Nein. Das Fahrzeug muss zumindest bei Mercedes nicht auf die Firma zugelassen werden.
Würde mich allerdings wundern wenn bei einem Kleinbetrieb mit weniger als 17.5 tsd Euro Umsatz die Bonität für eine Leasingzusage ausreichen würde.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. September 2016 um 19:10:17 Uhr:
Naja, die Anbieter von gewerblichem Leasing werden in den Bedingungen schon drin stehen haben, dass das Fahrzeug auf die Firma zugelassen werden muss, sonst könnte ja jeder kommen.
Und damit fängt der Rattenschwanz an, dass eben die Firma etwas damit zu tun haben wird.
Nur mal so am Rande: Mit seinem Kleingewerbe wird er keine Eintragung im Handelsregister oder sonstwo haben. Firmenname wird mit dem Inhaber identisch sein, wie will also jemand feststellen, ob das Fahrzeug nun auf das Gewerbe läuft (steuerlich geltend gemacht wird) oder nicht?
Beispiel: Der Rechtsanwalt "Fritz Ichklageaufjedenfall" kauft sich eine Luxuslimo und in der Zulassung steht jetzt als Halter "Fritz Ichklageaufjedenfall", läuft das Fahrzeug jetzt auf ihn privat oder auf seine Kanzlei? Gleiches beim Steuerberater, Bäcker, Zeitungskiosk ... ... ...
Und bei einer gewerblichen Nutzung kommt man mit 10.000Km pro Jahr nicht wirklich weit.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. September 2016 um 19:10:17 Uhr:
Naja, die Anbieter von gewerblichem Leasing werden in den Bedingungen schon drin stehen haben, dass das Fahrzeug auf die Firma zugelassen werden muss, sonst könnte ja jeder kommen.
Und damit fängt der Rattenschwanz an, dass eben die Firma etwas damit zu tun haben wird.
Nein, mein Opel Insignia ist Gewerbeleasing und auf mich zugelassen.
Zitat:
@spook6666 schrieb am 6. September 2016 um 18:41:33 Uhr:
Begehen wir dann damit eigentlich Steuerhinterziehung (MwSt. Ersparnis beim Kauf)?
Die MWSt. wird Dir ja vom Verkäufer so oder so in Rechnung gestellt - es ist ja nicht so, dass Du als gewerblicher Käufer bzw. Leasingnehmer keine MWSt. bezahlen musst.
Wenn Du das Auto über Dein Gewerbe laufen lässt, setzt Du die MWSt. als Vorsteuer ab, als privater Käufer machst Du das eben nicht.
Um einem häufigen Missverständnis vorzubeugen: Du sparst NICHT die MWSt., wenn Du als gewerblicher Leasingnehmer least und das Fahrzeug dann privat nutzt. Du profitierst lediglich von besonderen Konditionen, die ggf. nur für gewerbliche Kunden gelten.
Den meisten Autoherstellern genügt als Nachweis die Gewerbeanmeldung.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 7. September 2016 um 10:00:34 Uhr:
Um einem häufigen Missverständnis vorzubeugen: Du sparst NICHT die MWSt., wenn Du als gewerblicher Leasingnehmer least und das Fahrzeug dann privat nutzt.
Bist du dir da so sicher?
Ich bin gewerblicher Leasingnehmer, vorsteuerabzugsberechtigt und bekomme die gezahlte MWSt. in einem steuerlichen Verechnungsverfahren von meinem Finanzamt zurück.
Ich erspare mir unterm Strich die MWSt., auch wenn ich das Fahrzeug privat nutze.
Zitat:
@Ehle-Stromer schrieb am 7. September 2016 um 10:19:17 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 7. September 2016 um 10:00:34 Uhr:
Um einem häufigen Missverständnis vorzubeugen: Du sparst NICHT die MWSt., wenn Du als gewerblicher Leasingnehmer least und das Fahrzeug dann privat nutzt.
Bist du dir da so sicher?
Ich bin gewerblicher Leasingnehmer, vorsteuerabzugsberechtigt und bekomme die gezahlte MWSt. in einem steuerlichen Verechnungsverfahren von meinem Finanzamt zurück.
Ich erspare mir unterm Strich die MWSt., auch wenn ich das Fahrzeug privat nutze.
Vermutlich habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Der TE möchte als Gewerbetreibender ein Auto leasen, dieses aber nicht betrieblich nutzen sondern ausschließlich als Privatwagen. Wenn das geleaste Fahrzeug nicht über die Firma läuft sondern rein als Privatfahrzeug genutzt wird, kann die Vorsteuer nicht abgesetzt werden, auch wenn der LV vom Gewerbetreibenden abgeschlossen wird.
Ich bezog mich explizit auf den von mir zitierten Satz des TE.
Siehe hierzu auch die Beiträge von holgernilsson in diesem Thread.
In Deinem Fall kannst Du die Vorsteuer natürlich abziehen, da Dein Auto offensichtlich zum Betriebsvermögen zählt. Ein betrieblich genutztes Fahrzeug, das AUCH privat genutzt wird, ist ja bekanntermaßen der Standardfall.
Gruß
Der Chaosmanager