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Gewerblich leasen/kaufen. Was winkt Finanzamt durch?

Themenstarteram 2. November 2020 um 12:31

Hallo, frage einfach nur aus Interesse.

Bis wohin winkt das Finanzamt das gewerblich erworbene/geleaste Auto durch?

Eigentlich hat das Finanzamt doch keinen Nachteil da sie durch die 1% Regelung das Geld zurückholt oder nicht? Kann mir nur vorstellen dass es Am Gewinn des Betriebs abhängt welches Auto man holen kann.

Klar ist zb dass man keine 1500€ Leasing Rate bei einem Gewinn vor Steuern von zb 4000€ Zahlen kann.

Habt ihr Erfahrungen damit?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. November 2020 um 20:01:43 Uhr:

Zitat:

@molchhero schrieb am 2. November 2020 um 19:59:17 Uhr:

 

Richtig ist, dass kein Finanzamt bei einem Steuerberater genauer hinschaut, weil dieser sich ein Fahrzeug für 400€ pro Monat least. Und schon garnicht bei 200€. Aber von dir ist man gewohnt, dass du nur rechtlichen Blödsinn von dir gibst.

Woher beziehst du diese absurden Mutmaßungen?

Warum sollte das Finanzamt das nicht tun? Und ersetze "Steuerberater" durch "sonstigen Freiberufler".

wenn das FA jemanden auf dem Kieker hat, dann schauen die ALLES nach.

Weil sich ein 400€ Leasing-Fahrzeug für einen Steuerberater aber wirklich ganz deutlich in einem angemessenen Rahmen befindet.

Das Finanzämter manchmal extrem viel Blödsinn machen und, wenn ihnen mal jemand vorm Finanzgericht in ihre Grenzen gezeigt hat sich, (häufig) nicht (mehr) objektiv sind, ist bekannt. Aber ein Finanzamt, welches einen offensichtlich aussichtslosen Prozess gegen einen Fachmann anstrebt "um ihn zu ärgern"? Wer macht denn Gewinn bei so einem Prozess? Und das soll die Regel sein?

Soll ich dir jetzt ne Liste von Entscheidungen machen, bei denen Amtsgerichte bei Streitwerten < 600€ offensichtlich im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung geurteilt und trotzdem keine Berufung zugelassen haben? Ist das dann die Regel, nach welcher du ab jetzt Dritte "berätst"?

Hattest du in deinem Leben ein einziges mal mit einem Fall zu tun, in welchem ein Finanzamt einen Freiberufler oder sogar einen Steuerberater geärgert hat?

Du gibst die ganze Zeit solche Aussagen von dir, alles Mutmaßung oder hast du irgendeinen Schnittpunkt mit Recht oder gar Steuerrecht?

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Das kommt darauf an, was du verdienst.

Wenn du ein Kiosk hast und dir den 812 Superfast leasen willst, dann wird das nicht klappen.

Hol einfach ein günstiges Auto, der nicht zum Angeben gedacht ist, dann wird das FA auch nichts sagen.

Derzeit sind Seat Leon sehr günstig. Gibt es ab 75€ ohne Anzahlung. Zu finden bei Leasingmarkt

Themenstarteram 2. November 2020 um 12:40

Hi, ich frage nicjt für mich. Es ist einfach aus Interesse. Betreibe einen großen Tabak Shop in einem sb Markt und habe mir den gle als Hybrid geleast. Laut Steuerberater reicht es wenn man ca den 10fachen Gewinn der Leasing Rate macht. Und natürlich brav seine Steuern zahlt. Wollte nur wissen ob jemand andere Meinungen hat.

Erstmal hat die 1% Regel nix mit den Kosten eines betrieblichen Fahrzeuges zu tun. Das ist nur für deine persönliche Einkommensteuer interessant und nur wenn du das Fahrzeug auch privat nutzt. Das ist der sog. Geldwerte Vorteil.

Das Zauberwort heißt hier, wie sooft im Steuerrecht: angemessen. Wenn ein großer Konzern für den CEO eine Luxuskarosse beschafft die z.b. über 2.000 Euro Leasing im Monat kostet ist das angemessen. Bei einem einzelnen Steuerberater schauen die schon bei 400 Euro genauer hin oder schon bei 200 wenn sie ihn auf dem Kieker haben.

Themenstarteram 2. November 2020 um 14:30

Also geht es eigentlich nur um die Angemessenheit zwischen Auto und Gewinn des Betriebs?

Zitat:

@emr391 schrieb am 2. November 2020 um 15:30:03 Uhr:

Also geht es eigentlich nur um die Angemessenheit zwischen Auto und Gewinn des Betriebs?

Das hst mit dem Gewinn nix zu tun. Kann ja sein das man Verluste macht. Wenn überhaupt dann der Umsatz. Und am Ende ist es Ermessen des Finanzamtes.

Brispiel: eine Spedition schreibt Verluste aber hat 10 LKW für je 150.000 Euro da stehen. Das ist angemessen. Der Gastwirt hat einen Mercedes AMG für 80.000 da stehen das ist dann nicht angemessen.

Ich kenne mehrere Gastwirte mit AMG für 80.000 €, ein anderer fährt einen BMW i8 für fast das Doppelte. Das ist angemessen, wenn der Laden läuft und der Wagen völlig problemlos bezahlt werden kann.

Zitat:

@Goify schrieb am 2. November 2020 um 18:05:00 Uhr:

Ich kenne mehrere Gastwirte mit AMG für 80.000 €, ein anderer fährt einen BMW i8 für fast das Doppelte. Das ist angemessen, wenn der Laden läuft und der Wagen völlig problemlos bezahlt werden kann.

Wenn die Einnahmen stimmen hat ja auch keiner was dagegen. Wie gesagt: ANGEMESSEN. Das sieht jeder Finanzbeamte anders. Und wer sagt denn, das das Firmenautos sind? mal angenommen der Gastronom ist Geschäfstführer seiner GmbH und kauft sich das Auto privat? Wo ist das Problem?

Themenstarteram 2. November 2020 um 17:17

Ich überlege beispielsweise mir eine g Klasse zu kaufen in ein paar Jahren. Mein Betrieb(Tabak lotto Shop) macht nen Umsatz von 2,5mio im Jahr. In naher zukunft möchte ich 2-3 weitere Läden und eine GmbH gründen, Umsatz wär bei ca 10mio im Jahr. Sollte doch ohne Probleme gehen oder? Zumal wir noch nie Probleme mit dem Finanzamt hatten.

Bei uns in der Stadt hatte sich ein Scheibenfolierer & Glasscheiben Dienst einen Lamborghini Gallardo gekauft.

Der war nicht einmal so extrem teuer, so in etwa 65.000€.

Das Finanzamt hatte ihn daraufhin auf‘m Kieker.

Ständig Kontrollen, Strafzahlungen etc.

Nach einem Jahr war er Pleite.

Hätte er sich ein E220 CDI für 65.000€ gekauft, wäre das sicherlich nicht passiert.

Naja, Umsatz bei einem Betrieb, der mit Dingen handelt, ist was anderes, als bei einem Steuerberater, der nicht handelt, dafür aber Lohnkosten hat. Es kann ja sein, dass deine 2,5 Mio € Umsatz auch 2,45 Mio € Ausgaben entgegen stehen und du "nur" 50.000 € Gewinn machst.

Gerade im Lotto / Kiosk Bereich sind hohe Umsätze mit Fahrkarten, Postwertzeichen oder eben Lottoscheinen keine Seltenheit. Die Margen sind da aber gering. Wie Goify sagt, muss der Gewinn unterm Strich stimmen und nicht der Handelsumsatz

Themenstarteram 2. November 2020 um 17:31

Ok, also doch eher Gewinn und nicht der Umsatz? Gewinn wäre roundabout 11-12%

Ja, dann kann das schon gehen. Frage das doch einfach deinen Steuerberater, was angemessen ist und was nicht. Bedenke, dass du auch Firmenfahrten über 10 % haben musst, damit es ein Firmenwagen wird, sonst ist das dein u. U. teures Privatvergnügen.

Sollte sowohl als EBIT als auch EAT für nen G reichen ;)

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