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gewerblicher Autokauf Motorschaden

Themenstarteram 6. Mai 2012 um 14:50

Hallo,

Unsere Firma hat sich vom Autohändler ein Auto gekauft.

Auf der Nachhause fahrt ist der Motor kaputt gegangen.

Eine Garantie wurde nicht gekauft.

Das Auto ist teilfinanziert.

Muß der Händler die Reparatur bezahlen?

Kann ich das Auto zurück geben?

Was habe ich für möglichkeiten?

Mfg

Olaf

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von benzfreak280

Was ist denn nun kaputt an den Hobel,wenns ne Steuerkette oder Zahnriemen war,das kann jeden passieren,und da kann der Händler nichts für.

Da der Fredstarter uns nicht sagt, was der Motor für Mucken macht,

sag ich mal, der Benzintank ist leer ;),

und dafür springt keine Gewährleistung ein!

 

Wir wissen ja nicht mal um welches Fahrzeug es sich eigentlich handelt,

könnte genausogut eine Schiebetruhe sein,

und das Rad macht nicht mehr "quietsch-quitsch"

 

Viktor

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Wird schwer, gehe mal davon aus das die Gewährleistung  ausgeschlossen wurde.

Im Grunde mußt ihr dem Händler nachweisen das er davon wusste das der Motor einen Schlag weg hat und relativ schnell kaputt sein wird. Sprich ihr müßtet ihm nachweisen das er wusste das der Motor beim Verkauf defekt war. Denn Schäden von denen er wusste und verschweigt werden nicht unbedingt vom Gewährleistungsausschluß gedeckt.

Aber ohne genauere Daten über Fahrzeug und Schaden kann man nicht viel sagen.

Garantie und Gewährleistung sind zweierlei, die sich teilweise decken können. Garantie geht über Gewährleistung hinaus, bspw. weil sie an geringere Voraussetzungen geknüpft ist. Garantie ist freiwillig, Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gewährleistung knüpft daran an, ob im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache bereits der Fehler schlummerte, Garantie bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit im vereinbarten Zeitraum.

Die Gewährleistung müsste ausdrücklich ausgeschlossen worden sein, sonst gilt sie. Das ist im Unterschied zu Endverbrauchern gegenüber gewerblichen Käufern möglich. Darauf kommt es also an: ist die Gewährleistung ausgeschlossen?

Zusätzliche Rechte ergeben sich, wenn eine arglistige Täuschung (Kenntnis des wesentlichen Mangels beim Verkäufer) nachgewiesen werden kann, wie es der Vorredner andeutet.

Diese Antwort gilt unabhängig davon, um welches Fahrzeug es sich handelt - da muss ich dem Vorredner widersprechen.

Themenstarteram 6. Mai 2012 um 16:57

Da ich gewerblich bin gibt es doch keine Gewährleistungsplicht oder.

Könnte ich den Kaufvertrag oder Finanzierungsvertrag rückgängig machen? Man hat doch eine Rücktrittszeit oder gilt das nur bei unbeschädigtem Auto?

Zitat:

Original geschrieben von Wuschelflecki

Da ich gewerblich bin gibt es doch keine Gewährleistungsplicht oder.

Könnte ich den Kaufvertrag oder Finanzierungsvertrag rückgängig machen? Man hat doch eine Rücktrittszeit oder gilt das nur bei unbeschädigtem Auto?

Rücktrittszeit gibt es eigentlich nicht.

Möglichkeit wäre aber den Finanzierungsvertrag aufzulösen, der ist immer an das Kaufgeschäft gekoppelt, allerdings stelle ich die Frage in den Raum, bei einem Gewährleistungsausschluss müsstes du trotzdem für den Schaden zahlen, der Händler kann ja dann das Auto in dem Zustand verlangen wie er es übergeben hat.

Die entscheidende Frage ist, wurde die Gewährleistung explizit ausgeschlossen? (Vermerk im Kaufvertrag)

Zitat:

Original geschrieben von Wuschelflecki

Man hat doch eine Rücktrittszeit oder gilt das nur bei unbeschädigtem Auto?

So etwas wie eine Rücknahme gibt es nur, wenn du in einem Internetshop etwas bestellt hast, die müssen etwas zurücknehmen.

Auch wenn du etwas falsch gekauftes zurück in den Einzellhandel bringen willst, geschieht die rücknahme nur aus Kulanz. Der Laden könnte Eiskalt sagen "Und? Mir doch Egal" ;)

Was ist denn überhaupt passiert? Was ist kaputt?

Themenstarteram 6. Mai 2012 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut

Die entscheidende Frage ist, wurde die Gewährleistung explizit ausgeschlossen? (Vermerk im Kaufvertrag)

Ja, ist ausgeschlossen.

Aber man muß doch trotzdem zumindest auf dem Nachhauseweg abgesichert sein, oder?

Hallo Olaf

 

Nun sag uns doch mal, was putt ist!

Nein, muss man nicht.

Ich frage mich, warum man so etwas unterschreibt?!

Die Frage nach Deinem Gewerbe erspare ich mir. Und Dir.

am 6. Mai 2012 um 18:31

Gab es da nicht eine Ausnahme, wenn ein Gewerbetätiger den PKW für den Privatgebrauch kauft? Scheint aber hier eh nicht der Fall zu sein.

am 6. Mai 2012 um 19:18

Nein

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Hallo Olaf

Nun sag uns doch mal, was putt ist!

Genau!! Um was für einen Schaden handelt es sich?

Zitat:

Original geschrieben von Wuschelflecki

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut

Die entscheidende Frage ist, wurde die Gewährleistung explizit ausgeschlossen? (Vermerk im Kaufvertrag)

Ja, ist ausgeschlossen.

Aber man muß doch trotzdem zumindest auf dem Nachhauseweg abgesichert sein, oder?

natürlich NICHT!

das muss genau solange halten bis du den vertrag unterschrieben hast. dann kann der wagen noch auf dem hof des verkäufers den geist aufgeben.

sowas sollte man als gewerbetreibender aber wissen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

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sowas sollte man als gewerbetreibender aber wissen.

Das hängt vom Gewerbe ab:);):rolleyes:

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