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Gewerbliches Fahrzeug gekauft, ohne Gewerbe
Hallo zusammen. Ich habe ein großes Problem. Ich habe mir vor 2 Monaten ein Fahrzeug für mein zukünftiges Gewerbe gekauft, jetzt wird es aber nicht mehr durch neue Umstände zu diesem Gewerbe kommen. Ist der Kaufvertrag dann überhaupt gültig. Folgendes Problem ist aufgetreten. Vor einem Monat ist mir an dem neuen Fahrzeug die Zylinderkopfdichtung, der klimakompressor und der Injektor kaputt gegangen. Seit einem Monat steht er in der Werkstatt und mir wirde gesagt, der komplette Motor Raum ist verrostet. Ich muss also schauen, dass ich aus dem Kaufvertrag wieder raus komme, damit der Händler, der mir den Schrott verkauft hat, sich damit auseinander setzen muss. Ich hoffe, dass jemand eine Idee hat.
LG martin
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48 Antworten
Der Vertrag ist erstmal gültig, ist nicht das
Problem des Händler das du kein Gewerbe anmeldest.
Hast du als Gewerbetreibender oder Privatann gekauft?
Hast du als Privatmann verkauft, wurde dir das Auto
vom Händler veräussert oder als Kundenauftrag?
Wer macht das Auto ganz?
Hoffentlich der Händler, wo du gekauft hast und kein dritter .
Chancen etwas zu bewirken (das heist nicht das du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst),
sehe ich nur in der Variante, Privatkauf, bei Händler.
Ansonsten Pech gehabt.
Der Händler muss nicht prüfen ob Du ein Gewerbe hast.
Ich glaube, motor talk braucht dringend mal ein Rechtsberatungsunterforum
Mit Anwalt oder Richter als Mod.
Du solltest vielleicht erstmal noch paar infos zum dem Wagen raushauen. Modell, Baujahr, KM-Stand? Oft verkaufen die Händler ältere Fahrzeuge mit viel KM drauf nur noch an Export oder Gewerbe um eben die Gewährleistung rechtmäßig ausschließen zu können. Das ist auch null verwerflich, wer will schon für ein altes und evtl abgerocktes Auto Gewährleistung geben? Wirtschaftlich ist das Risiko zu groß. Selbst wenn das Fahrzeug neuer ist und an Gewerbe verkauft wird, dann wird oftmals die Gewährleistung ausgeschlossen. Das ist dann dein unternehmerisches Risiko. Oft gibt es die Fahrzeuge dann eben auch günstiger. Wenn du das nicht eingehen willst, kauf mit Garantie etc.
wie schon andere erwähnt haben, ist der Händler nicht verpflichtet, deine gewerbsmäßigkeit sonderlich stark zu prüfen. Daher sehe ich hier wirklich null Chancen, aus der Nummer raus zu kommen. Wäre auch vertragsmäßig unfair, wenn jetzt im Nachinein jeder Gewerbetreibende daher kommen könnte und behauptet, ist doch nicht gewerblich. Pacta sunt servanda!
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 30. Mai 2022 um 18:06:39 Uhr:
Ich glaube, motor talk braucht dringend mal ein Rechtsberatungsunterforum
Mit Anwalt oder Richter als Mod.
-
So sehe ich das mittlerweile auch.
Ich verschiebe mal zu Verkehr&Sicherheit, weise aber nochmal ausdrücklich darauf hin, das MT keine Rechtsberatung macht.
Ich empfehle dem TE daher eine prof. Rechtsberatung.
Hoffentlich hattest Du beim Kauf Dein Gewerbe schon angemeldet.
Gruß Olli
MT-Moderation
Ohne genauen Blick in den Kaufvertrag und ohne exakte Fehlerbeschreibungen kommt man da nicht weiter. Sammel die Infos zusammen und dann geh damit zu einer Erstberatung beim Anwalt. Scheint wohl auch finanziell nicht unbedeutend zu sein.
Ich sehe keinen Sinn darin, technische Daten/Baujahr/km etc. zu posten. Der TE will nur wissen, wie er aus dem Kaufvertrag rauskommt (Antwort: gar nicht).
Dazu meine Meinung: der TE hat das Auto gekauft, weil er es wollte und für in Ordnung gehalten hat. Er hat sich dann selbst als Gewerbetreibender dargestellt, um das Auto billiger (bzw. überhaupt) zu bekommen, und hat dabei das Risiko bewußt in Kauf genommen, daß bei Mängeln/Schäden keine Gewährleistung besteht.
Und jetzt ist das eben in die Hose gegangen. Lehrgeld.
@TE
Das Gewerbe wurde aber nicht deshalb nicht aufgenommen, weil man jetzt die Händlergewährleistung braucht,um den Fehlkauf abzuwenden.?
Du hast Dich beim Kauf vor 2 Monaten als gewerblicher Käufer vorgestellt?
Der Verkäufer hat das dankend angenommen und Dir einen Kaufvertrag von Gewerbe zu Gewerbe ohne Gewährleistung fertig gemacht.
Jetzt merkst du die Kiste ist Schrott und Du wärst lieber als privater Käufer mit Anspruch auf Gewährleistung aufgetreten?
Wollte der Verkäufer von Dir eine Gewerbeanmeldung sehen oder hat ihm die mündliche Auskunft genügt.
Von mir wollte man immer eine Gewerbeanmeldung sehen,die dann in Kopie zu der Ausfertigung des KV vom Verkäufer gepackt wurde.
Mir sind aber auch AH bekannt, die in ihren Verträgen einfach den Satz "Kundin stellt sich als gewerblicher Käufer vor, keine Gewährleistung " aufnehmen,um etwaige Gewährleistungsansprüche abzuwehren.
Inwieweit das vor Gericht genügt, da die Kundin nachweislich nie ein Gewerbe hatte, kann ich nicht sagen. Es kam nicht zum Gewährleistungsfall.
Ihr war dieser Zusatz nicht aufgefallen, ist sogar der Meinung,dass der Zusatz nicht drauf stand,als sie unterschrieben hat. Der Verkäufer hat ihr vom KV eine Kopie mitgegeben.
Ich bin der festen Überzeugung,der Zusatz wurde nach der Unterschrift der Kundin auf dem Weg zum Kopierer eingefügt.
Also, so wie ich deinen Post lese, hast du bei dem Händler ein Fahrzeug als Gewerbetreibender gekauft.
Wenn ich die Mängel die nach deiner kurzen Haltedauer aufgetreten sind so durchlese, ist das eher ein Fahrzeug im unteren Preissegment im oberen KM Bereich...
Kann es sein, dass der Händler nur an Export und Gewerbetreibende verkauft hat, um die Gewährleistung legal auszuschließen (was meiner Meinung auch völlig zurecht im B2B Bereich so gehandhabt wird)??
Und du jetz einen Schnapper machen wolltest und dir schnell ein Gewerbe ausgedacht hast, sodass der Händler an dich verkauft?
Und danach leider festgestellt hast, dass du dir einen Haufen scheisse ans Bein gebunden hast, den du jetz nicht mehr zurückgeben kannst?
Falls ich mich Irre, würde es mich sehr interessieren welches Gewerbe das geworden wäre?
(Wo man sich als Erstfahrzeug ein "Baustellenfahrzeug" zulegt)
Laut Darstellung des TE iste es ein Handel zwischen Gewerbetreibenden. Von daher ist der Drops gelutscht.
Und nebenbei bemerkt, verrosteter Motorraum, Kopfdichtung, kaputte Klima usw laesst auf ein Exportwagen schliessen der am besten in die Presse oder nach Afrika gegangen waere. Wenn man so eine Flinte fuer ein Gewerbe anschafft, ist es vielleicht sogar besser das es nix mit dem Gewerbe geworden ist. Am besten zum Schrottplatz bringen.
Zitat:
@Martin.Mi schrieb am 30. Mai 2022 um 15:00:48 Uhr:
damit der Händler, der mir den Schrott verkauft hat
Damit geht es schon los.
Nicht der Händler hat dir den Schrott verkauft. Richtig ist: Du hast ihn gekauft. In voller Absicht.
Wenn du das verstanden hast erübrigen sich alle weiteren Fragen.
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 31. Mai 2022 um 05:28:03 Uhr:
… Nicht der Händler hat dir den Schrott verkauft. Richtig ist: Du hast ihn gekauft. In voller Absicht. …
Ich antworte mal auf deinem Niveau: Das ist doch Quatsch. Niemand sieht eine kaputte Kopfdichtung, einen kaputten Injektor und einen kaputten Klimakompressor von außen, das kann auch kein Kfz-Fachmann ohne tiefergehende Untersuchung bei einer Besichtigung feststellen. Da ist es schon sehr arrogant, dem TE volle Absicht beim Kauf zu unterstellen. Aber du willst wohl nicht Konstruktives beitragen und nur die Keule schwingen, weil dich das vermeintlich erhöht. Wenn du das verstanden hast, erübrigen sich alle weiteren Fragen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Mai 2022 um 21:14:29 Uhr:
(...)
Mir sind aber auch AH bekannt, die in ihren Verträgen einfach den Satz "Kundin stellt sich als gewerblicher Käufer vor, keine Gewährleistung " aufnehmen,um etwaige Gewährleistungsansprüche abzuwehren.
(...)
Irgendwo in den hinteren ecken meines Gedächtnisses ist aber noch etwas Anderes: Privatperson verkauft Auto, Auto hat Macke, Käufer meldet Gewährleistung an, und bekommt sie auch: der private Verkäufer hat nämlich ein Gewerbe (Blumenhändler z.B. oder IT-Berater...).
Andersrum müsste das dann eigentlich auch klappen. Weil: genau das erklärt mir die Situation, dass ein Gewerbeschein kopiert und zum Kaufvertrag gelegt wird. Damit schützt der Verkäufer SICH selbst.
Allerdings kann man ein Gewerbe anmelden (man hat Gewerbeschein) und auch wieder abmelden, dann hat man zwar eine Abmeldung, und man ist aus allen pflichten raus, aber den Gewerbeschein hat man IMMER NOCH! Gilt für mich (ich habe meinen Gewerbeschein noch).
Mein Gewerbeschein nützt mir aber wenig, weil wo Gewerbe drauf steht, wollen die meine jahresaktuellen Finanzamt-Unterlagen (wie die auch heißen mögen), und die habe ich natürlich nicht (Anmeldung bei Großhändlern z.B.). Insofern lehne ich mich aus dem Fenster und behaupte, dass der Gewerbeschein spätestens nach Ablauf des letzten Termins für den aktuellsten Steuerbescheid für alle Seiten wertlos ist.
Eigentlich ist er mit dem Verlassen des Amtes mit dem Blatt in der Hand wertlos, weil man am selben Tag an- und abmelden kann.
Die letztendliche Klärung, ob Gewerbe oder nicht, kann nur über das Finanzamt laufen. Zum Zeitpunkt der Unterschrift muss das Finanzamt das Gewerbe per Fax bestätigen, das ist dann für den Verkäufer "safe".
Wenn es für den Verkäufer auch die Kundenauskunft "safe" ist - warum gibt Metro dann seine Karte nicht so einfach her? Die Frage ist rhetorisch - bitte hier nicht klären.
(Ich habe meine Karte noch - obwohl das Gewerbe schon seit über 13 Jahren abgemeldet ist - die prüfen zum Glück nie wieder - und "damals" hat der relativ frische Gewerbeschein gereicht)
Fazit: ich glänze hier nicht mit Wissen, aber mit Fragen, die (mir) zu denken geben - welchen rechtlichen Wert hat ein (alter?) Gewerbeschein oder eine Kundenaussage überhaupt für den Verkäufer... Ich habe - als Privatmeinung - meine Zweifel, ob der Verkäufer im Fall dieses Threads aus der Verantwortung raus ist.
Aus den bisherigen Erfahrungen würde ich beide Optionen (haftet/haftet nicht) als möglich betrachten. Aber hier ist tatsächlich ein Fachanwalt besser zu konsultieren als die Spekulationen aus einem Forum.
Moin Moin !
Zitat:
Da ist es schon sehr arrogant, dem TE volle Absicht beim Kauf zu unterstellen.
Sorry , wenn ich nicht auf deinem Niveau antworte, aber ich denke nun einmal logisch und kann das nicht ändern (und will es auch nicht).
Du schreibst natürlich Blödsinn, niemand hat den TE gezwungen , das Fzg zu kaufen , das war seine freie Entscheidung . Ein Versehen kann man wohl ebenfalls ausschliessen, also war es volle Absicht.
LKunz2022 hat also völlig recht.
Unabhängig davon sind die Bauteile ja wohl erst 1 Monat nach dem Kauf kaputt gegangen , inwieweit Vorschäden vorlagen oder sich ankündigten , ist dabei völlig unerheblich. Allerdings "verrostet" ein Motorraum auch nicht innerhalb von 2 Monaten und sollte jedem Laien auffallen.
Mit dem Begriff "verrostet" kann ich allerdings herzlich wenig anfangen , das kann vom Schönheitsfehler bis zum schwerwiegenden Mangel alles mögliche sein.
MfG Volker