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GGG-Autogarantie vs. Händler Gewährleistung ?!

Themenstarteram 2. Mai 2014 um 12:04

Hallo liebe Autofreunde. So richtig passt dieses Unterforum nicht, aber ich konnte auch nichts passenderes finden. Die suche nach meiner Fragestellung führte auch immer in dieses Board, also packe ich meine Frage auch einfach mal hier rein. Falls ein Mod eine bessere Ecke weiß, bitte einfach verschieben.

Zur Sache:

Ich habe im Februar einen Opel Insignia mit 117000 KM Auf dem Tacho bei AutoExpo (einem Leasingvermarkter) gekauft.

Mit im Kaufpreis enthalten war eine Gebrauchtwagengarantie von ggg (http://www.ggg-garantie.de/) für die Dauer von 12 Monaten.

Jetzt habe ich gestern beim Beschleunigen in höheren Gängen (4. aufwärts) eine deutliche Vibration bemerkt. meine Laiendiagnose wäre Antriebswelle rechts, oder irgendwas in diesem bereich.

also habe ich meinen Garantiepass rausgekramt und mich mit der Versicherung in Verbindung gesetzt. Die sagen jetzt ich soll in eine Werkstatt und einen Kostenvoranschlag, Servicenachweise und eine Schadensanzeige einreichen.

Im kleingedruckten habe ich dann noch entdeckt, dass bei einem Fahrzeug wie dem meinen (100000-150000) nur noch 40% des Matrialwerts sowie die Lohnkosten ersetzt werden.

Da habe ich mich dann gefragt, ob nicht ohnehin und unabhängig von dieser windigen Versicherung, mein Autohändler in der Sachmängelhaftung ist und so oder so 100% des Schadens regulieren müsste?

Abgesehen davon habe ich beim ersten "konzentrierten" durchlesen der Versicherungsbedingungen einige male gestutzt, so heißt es z.b. dass der Schaden spätestens 48h nach auftreten angezeigt werden muss. Bei meinem anruf eben hat die Dame aber keinerleis daten aufgenommen und lediglich gesagt ich müsse mir diese schadensanzeige ausdrucken, ausfüllen und mit dem kostenvoranschlag zur versicherung faxen.

Mal angenommen ich habe den schaden heute bemerkt, gehe jetzt zur Werkstatt, die sagen es ist momentan nichts frei, ich solle doch am Dienstag vorbeikommen. Da wäre ja die Frist lange abgelaufen.

Weiterhin steht im kleingedruckten zum thema Wartungs und Pflegearbeiten, dass diese nur duch den Verkäufer / Garantiegeber oder nach schriftlicher genehmigung durch eine Vertragswerkstatt meiner Fahrzeugmarke durchgeführt werden dürfen.

Ich habe meine Inspektion durch eine freie Werkstatt in meinem Wohnort durchführen lassen, da die nächste Opelvertragswerkstatt ca 20km entfernt liegen dürfte. Natürlich habe ich auch keinerlei schriftliche genehmigung eingeholt...

 

Was würdet ihr vorschlagen wie ich weiter vorgehen soll?

 

vielen dank schon mal fürs durchlesen und gegebenenfalls für Antworten ;)

liebe Grüße, christian

Beste Antwort im Thema

Handler Gewährleistung haste beim gebrauchten kauf von 1jahr. Aber eig greift diese nur in den ersten 6monate. in den ersten Monaten muss nämlich der Händler beweisen das der defekt von dir verursacht wurde. Nach den 6monaten musst du als Person dem händler beweisen das dieser Fehler vor kauf schon bestand. das ist fastunmöglich.

die Extra garantien wie z.B von ggg sind dann gut, wenn diese 6monate vorbei sind. da nach sind die zusatz Versicherungen sinnvoll. Sprich für die letzten 6monate..

Da du den wagen im Febraur gekauft hast, sind diese 6monate noch nicht vorbei. Daher würde mein erster anaufpunklt der Händler sein, und nicht die Versicherung.

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Handler Gewährleistung haste beim gebrauchten kauf von 1jahr. Aber eig greift diese nur in den ersten 6monate. in den ersten Monaten muss nämlich der Händler beweisen das der defekt von dir verursacht wurde. Nach den 6monaten musst du als Person dem händler beweisen das dieser Fehler vor kauf schon bestand. das ist fastunmöglich.

die Extra garantien wie z.B von ggg sind dann gut, wenn diese 6monate vorbei sind. da nach sind die zusatz Versicherungen sinnvoll. Sprich für die letzten 6monate..

Da du den wagen im Febraur gekauft hast, sind diese 6monate noch nicht vorbei. Daher würde mein erster anaufpunklt der Händler sein, und nicht die Versicherung.

Themenstarteram 2. Mai 2014 um 12:16

Danke für die schnelle Antwort...

Bin mal gespannt was die sagen, werden bestimmt versuchen mich an die Versicherung abzuweisen...

Der Händler wird auf die Versicherung verweisen, davon aber nicht abschrecken lassen. Den defekt schriftlich aufführen, und mit einer Frist von 14 Tagen beim Händler auf behebung einreichen, dir das unterschreiben lassen. Sei hartnäckig.

bei adac gibs da von glaube ich einen vordruck.

Themenstarteram 2. Mai 2014 um 12:26

Nochmal Danke!

Habe dem Händler mal eine Mail geschrieben, bzw. dem Verkäufer. Der hatte damals schon mal gesagt, dass wenn mit der Versicherung mal was nicht klappen sollte, solle ich mich noch mal bei ihm melden und er würde sich dann noch mal drum kümmern. Hoffe also dass er den kooperativen Pathos nicht verloren hat, jetzt wo das Auto abgeholt ist.

Hast du eine ahnung wonach ich da beim ADAC gucken soll...

Ich versuche derweil mal, mich an meine ADAC Zugangsdaten zu erinnern ;)

 

lg chris

 

edit: Habe es gefunden, danke

Zitat:

Original geschrieben von chris_beli

 

edit: Habe es gefunden, danke

Da auch andere möglicherweise Interesse/Bedarf an diesem vorformulierten Schreiben haben, hier die Quelle:

 

www.adac.de/.../...4ngelnachbesserung_Gebrauchtkfz_Formular_148885.pdf

 

O.

 

am 2. Mai 2014 um 13:51

Ganz wichtig, aber häufig vergessen:

Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen sollte man unter Anlagen ein Foto eines Baseballschlägers dazulegen.

Wirkungsvoller ist allerdings ein abgeschnitter Finger.

am 2. Mai 2014 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von chris_beli

 

Abgesehen davon habe ich beim ersten "konzentrierten" durchlesen der Versicherungsbedingungen einige male gestutzt, so heißt es z.b. dass der Schaden spätestens 48h nach auftreten angezeigt werden muss. Bei meinem anruf eben hat die Dame aber keinerleis daten aufgenommen und lediglich gesagt ich müsse mir diese schadensanzeige ausdrucken, ausfüllen und mit dem kostenvoranschlag zur versicherung faxen.

Mal angenommen ich habe den schaden heute bemerkt, gehe jetzt zur Werkstatt, die sagen es ist momentan nichts frei, ich solle doch am Dienstag vorbeikommen. Da wäre ja die Frist lange abgelaufen.

Für den Fall, dass du es nicht über die Händlergewährleistung, sondern über die GGG abwickeln musst, solltest du dir da keine Sorgen wegen der Frist machen: Da steht nur, dass der Schaden dann angezeigt werden muss, nicht aber, dass er innerhalb dieser Frist instandgesetzt werden muss. Wird wohl auch kaum von einer Werkstatt zu erwarten sein, dass sie so kurzfristig Termine frei hat und auch so schnell immer die passenden Ersatzteile beschaffen kann.

Zitat:

Original geschrieben von chris_beli

...

Im kleingedruckten habe ich dann noch entdeckt, dass bei einem Fahrzeug wie dem meinen (100000-150000) nur noch 40% des Matrialwerts sowie die Lohnkosten ersetzt werden.

 

Da habe ich mich dann gefragt, ob nicht ohnehin und unabhängig von dieser windigen Versicherung, mein Autohändler in der Sachmängelhaftung ist und so oder so 100% des Schadens regulieren müsste?

... 

Ich habe meine Inspektion durch eine freie Werkstatt in meinem Wohnort durchführen lassen, da die nächste Opelvertragswerkstatt ca 20km entfernt liegen dürfte. Natürlich habe ich auch keinerlei schriftliche genehmigung eingeholt...

... 

Ist ein absolut gängiges Prozedere bei Gebrauchtwagen-Garantieversicherungen, also nichts "windiges". Die teureren haben bei der Selbstbeteiligung noch eine etwas kundenfreundlichere Staffelung dabei, ansonsten gilt ab 100.000 Kilometer immer: Eigenbeteiligung bei den Materialkosten! 

 

am 2. Mai 2014 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi

Da steht nur, dass der Schaden dann angezeigt werden muss, nicht aber, dass er innerhalb dieser Frist instandgesetzt werden muss. Wird wohl auch kaum von einer Werkstatt zu erwarten sein, dass sie so kurzfristig Termine frei hat und auch so schnell immer die passenden Ersatzteile beschaffen kann.

Eben drum. Die Schlussfolgerung des TE ist an dieser Stelle falsch.

Hier geht es nur darum eine Schaden 48 Stunden nachdem er aufgetreten ist auch zu melden, und nicht mit einer Z.B. undichten Ölwanne noch 3 Wochen durch die Gegend zu gondeln, bis der Motor platzt und dann zur Versicherung zu rennen und die Hand auf zu halten.

Übernimmt die GGG überhaupt Dichtungen...? :D

 

Was soll das mit Baseballschlägern?

 

TE hat völlig recht, er hat seine gesetzlichen Rechte. Er muß sich nicht auf die (überspitzt formulierte) "ja hier da ham wir die Garantie, einfach an die wenden - und ruf mich nie wieder an - und komm hoffentlich erst drauf, daß du zu mir hättest kommen können wenn du die 40 % zahlen mußt" Idee eines Verkäufers verlassen.

Allerdings muß TE dann evtl. zu seinem Verkäufer fahren zur Instandsetzung. Oder die Werkstatt nehmen die der Verkäufer ihm nennt.

(da kann man dann wieder über die Transportkosten streiten)

Oder man könnte noch über Verschleiß streiten.

Sehe ich jetzt nicht direkt in dem Fall.

 

Aber gesetzliche Rechte hat man - die kann man natürlich "verwirken" durch so eine Garantie :D , aber man kann sich auch schlauer anstellen.

Unter Umständen ist eine defekte Antriebswelle 8 Wochen nach Kauf ein Verschleißteil und der Verkäufer "muss" gar nix.

Dann wäre die Abwicklung über die Garantie zu empfehlen.

Nur ein kurzer Überblick wie Gerichte den Begriff Verschleiß definieren:

Gerichte haben in folgenden Fällen einen Verschleiß des Fahrzeuges angenommen:

 

- LG Hof ( 32 O 713/02 ): falsch eingestellte Spur, Fahrzeug 8 Jahre alt, 130.000 km;

- LG Kassel ( 1 S 2/05 ): Spiel der Spurstangen, 9 Jahre alt, 120.000 km;

- LG Kleve ( 5 S 35/05 ): Geräusche an der Hinterachse, 8 Jahre alter Mercedes;

- OLG Celle ( 7 U 30/04 ): defekter Auspuff, 5 Jahre altes Fahrzeug, 113.000 km;

- LG Aachen ( 6 S 99/03 ): Bremsklötze und Bremsscheiben abgenutzt, Peugot, 62.500 km;

- LG Kassel (1 S 2/05 ): defekter Radbremszylinder, Fiat 9 Jahre alt, 120.000 km;

- LG Oldenburg ( 16 S 612/03 ): leichte Ölundichtigkeit am Differenzial, Mercedes, 5 Jahre alt, 110.000 km;

- LG Hof ( 32 O 713/02 ): defekte Sitzheizung, 8 Jahre alt, 130.000 km;

- LG Dessau ( 7 T 542/02 ): durchgerosteter Unterboden, Fiesta, 13 Jahre alt, Kaufpreis 600 €;

- LG Oldenburg ( 16 S 612/03 ): geringfügige Lackschäden durch Steinschläge;

- LG Hannover ( 12 S 107/05 ): Ölverlust, 20 Jahre altes Fahrzeug;

- LG Kassel ( 1 S 2/05 ): Ölverlust, 9 Jahre alt, 120.000 km

Und hier gibt es noch mehr Urteile:

K L I C K

Als ich GGG gelesen habe, dachte ich zuerst an ganz was anderes.... :D;)

GGG Gebrauchtwagengarantie: meine aktuelle Erfahrung = Finger weg, absolut schlechte Erfahrung was die Bearbeitung anbetrifft. Wollen von meiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag, wird aber laut den GGG Bedingungen nicht gezahlt. Absurd!!!

Die GGG Händlergarantie ist das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben ist. Wer nicht so Blöd ist wie ich, und sich die Garantiebedingungen vor Abschluss genau durchliest ,wird feststellen das man im Garantiefall meistens im Regen steht. z.B. es sind nur Bauteile Versichert die im den Garantiebedingungen stehen und das ist nur ein Bruchteil von den Teilen die an einem Auto kaputtgehen können, des weiteren die Lohnkosten Staffelung ab 100000 km nur noch 40 % Lohnkostenübernahme. Soweit so gut aus Schaden wird man Klug, mich würde nur interessieren ob der Gebrauchtwagen Händler mit dem abschluss diese Garantie aus seiner Gewährleistungspflicht entbunden ist, der kauf des Wagens vor 7 Monaten.

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