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Gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auch für Fahrräder?

Themenstarteram 9. April 2013 um 11:14

Moin,

ich hab mir heute ein paar Gedanken darüber gemacht ob für Fahrradfahrer Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Hintergrund ist, dass hier gerade eine neue 30er Zone eingerichtet wurde.

Bevor ich dort vorbeifahre, fahre ich vorher einen Berg runter an dem man ordentlich Schwung sammeln kann, meistens fahre ich dann in dem Bereich an dem jetzt die 30er Zone ist mit über 50km/h entlang (Geschätzt anhand der Tatsache, dass ich schneller bin als die Autos).

Muss ich mich jetzt an die 30km/h halten? Ich habe keinen Tacho am Fahrrad also kann ich gar nicht so genau beurteilen wie schnell ich bin.

Die Polizei kontrolliert dort zur Zeit fleißig. Blitzer wären mir relativ egal, aber die Lasern dort auch.

mfg, Tobi

Beste Antwort im Thema

http://...ersicherung-und-verkehr.de/.../...gelder-fuer-radfahrer.html

Zitat:

"Geschwindigkeit

Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen und ihren persönlichen Fähigkeiten anpassen. Sie dürfen nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrrad ständig beherrschen. Eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung, z. B. in einer Tempo-30-Zone, gilt auch für Radfahrer. Die allgemein geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ist auf Kraftfahrzeuge beschränkt. Radfahrer gelten nicht als Kraftfahrer und dürfen deshalb innerhalb geschlossener Ortschaften theoretisch schneller als 50 km/h fahren. Aber auch hier gilt nach den Regeln der StVO: Radfahrer müssen der "Verkehrssituation angemessen" fahren. "

 

http://www.fahrrad-xxl.de/.../

Zitat:

"Bußgelder - auch Radfahrer sind davor nicht geschützt

Sicherheit geht vor! Viele Fahrradfahrer sind mit den Bestimmungen und Vorschriften der StVO sehr großzügig. Doch das kann teuer werden. Darum aufgepasst - wer die Regeln mißachtet, kann auch als Fahrradfahrer zur Kasse gebeten werden. Führerscheinbesitzer können Punkte bekommen oder müssen im Schwerstfall den Führerschein sogar abgeben. Ab einem Buß- oder Verwarnungsgeld von 40 Euro erfolgt ein Eintrag ins Register und werden Punkte verteilt."

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am 9. April 2013 um 11:27

Ja, Tempolimits gelten für alle Fahrzeuge, wenn nicht anders angegeben.

StVO § 41 Vorschriftzeichen

(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

Das wurde schon mal diskutiert, mit dem Ergebnis, das es mehrdeutig ist.

-Es fängt an, das für Radfahrer gar keine Limits gelten.

-Dann heißt es woanders, das Radfahrer selbst innerhalb geschlossener Ortschaften so schnell fahren dürfen, wie sie wollen, aber bei Tempolimits (30er Zone) diese Reglung nicht gillt.

-Und, das alle Limits für Radfahrer gelten.

Dazu gibt es drei/vier sich wiedersprechende Paragraphen. Wenn man keine Probleme will, dann sollte man sich an das schärfste Gesetz halten. Wenn man es drauf ankommen lassen will, nimmt man das für sich passende Gesetz, und lässt es drauf ankommen.

Themenstarteram 9. April 2013 um 11:43

Also bin ich im Grunde genommen verpflichtet mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten obwohl für Fahrräder ein Tacho keine Vorschrift ist. Davon abgesehen, dass Tachos an Fahrrädern nach meiner Erfahrung relativ willkürliche Zahlen ausspucken. Der eine hat 20km/h , der andere 25 und der nächste sogar 30km/h obwohl alle nebeneinander mit der gleichen Geschwindigkeit fahren.

Gelten dann für Fahrräder die gleichen Strafen wie für Autos? Kann ich dadurch auch Punkte bekommen?

http://...ersicherung-und-verkehr.de/.../...gelder-fuer-radfahrer.html

Zitat:

"Geschwindigkeit

Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen und ihren persönlichen Fähigkeiten anpassen. Sie dürfen nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrrad ständig beherrschen. Eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung, z. B. in einer Tempo-30-Zone, gilt auch für Radfahrer. Die allgemein geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ist auf Kraftfahrzeuge beschränkt. Radfahrer gelten nicht als Kraftfahrer und dürfen deshalb innerhalb geschlossener Ortschaften theoretisch schneller als 50 km/h fahren. Aber auch hier gilt nach den Regeln der StVO: Radfahrer müssen der "Verkehrssituation angemessen" fahren. "

 

http://www.fahrrad-xxl.de/.../

Zitat:

"Bußgelder - auch Radfahrer sind davor nicht geschützt

Sicherheit geht vor! Viele Fahrradfahrer sind mit den Bestimmungen und Vorschriften der StVO sehr großzügig. Doch das kann teuer werden. Darum aufgepasst - wer die Regeln mißachtet, kann auch als Fahrradfahrer zur Kasse gebeten werden. Führerscheinbesitzer können Punkte bekommen oder müssen im Schwerstfall den Führerschein sogar abgeben. Ab einem Buß- oder Verwarnungsgeld von 40 Euro erfolgt ein Eintrag ins Register und werden Punkte verteilt."

am 9. April 2013 um 11:52

solange für Fahräder keine geeichten Tachos Pflicht sind, ist das ganze doch irgendwie sinnlos....wie soll man z.b. 30 km/h einschätzen wenn man ohne Tacho unterwegs ist ?

Zitat:

Original geschrieben von Basstrombone

solange für Fahräder keine geeichten Tachos Pflicht sind, ist das ganze doch irgendwie sinnlos....wie soll man z.b. 30 km/h einschätzen wenn man ohne Tacho unterwegs ist ?

Am Puls, der Trainierte Rennradler weil er da am oberen GA1 sein sollte und viele andere viel höher :D

Wenn du keinen geeichten Tacho an deinem Fahrrad hast, dann ist das dein Problem.

Passt bloss auf, am Ende wird Fahrradfahrern eine Tachopflicht aufgedrückt, weil irgendwelche Spezis meinen so schnell fahren zu können wie sie wollen, wenn sie die Geschwindigkeit nicht wissen.

Ich glaub ich kleb mir einfach beim Auto den Tacho zu.

Ich konnte die Geschwindigkeit ja nicht sehen... :D

Deswegen gilt ja bei E-Bikes ein anderes Recht. Weil die schneller können als man eigentlich kann :D

Also sind die entweder auf lahme 25km/h kastriert oder es gelten verschärfte Regeln.

Zitat:

Original geschrieben von Shibi_

Also bin ich im Grunde genommen verpflichtet mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten obwohl für Fahrräder ein Tacho keine Vorschrift ist. Davon abgesehen, dass Tachos an Fahrrädern nach meiner Erfahrung relativ willkürliche Zahlen ausspucken. Der eine hat 20km/h , der andere 25 und der nächste sogar 30km/h obwohl alle nebeneinander mit der gleichen Geschwindigkeit fahren.

Gelten dann für Fahrräder die gleichen Strafen wie für Autos? Kann ich dadurch auch Punkte bekommen?

Dann sind die Tachos falsch angebaut. Ordentlich montiert sind die eigentlich sehr genau.

Du kannst auch als Fußgänger Punkte bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Wenn du keinen geeichten Tacho an deinem Fahrrad hast, dann ist das dein Problem.

Passt bloss auf, am Ende wird Fahrradfahrern eine Tachopflicht aufgedrückt, weil irgendwelche Spezis meinen so schnell fahren zu können wie sie wollen, wenn sie die Geschwindigkeit nicht wissen.

Ich glaub ich kleb mir einfach beim Auto den Tacho zu.

Ich konnte die Geschwindigkeit ja nicht sehen... :D

Hast du einen geeichten Tacho im Auto? Ich als Normalfahrer und Privatperson nicht... Man kann sich aber auch als Radler problemlos an den anderen Verkehrsteilnehmern orientieren... Es sei denn man ist einer dieser Rennradfanatiker mit rasierten Waden (macht schneller)... Für viele (nicht alle) scheinen ja eh keine Regeln wie rote Ampeln zu gelten....

Themenstarteram 9. April 2013 um 12:05

Zitat:

http://www.fahrrad-xxl.de/.../

Die Seite ist gut. Wobei ich manche Strafen nicht ganz Verstehe. Ohne Klingel Fahren kostet mich 10€? Ohne funktionierende Bremsen auch nur 10€? Das steht doch in keinem Verhältnis zueinander.

Und 10€ für Fahren mit MP3 Player? Warum darf jeder Autofahrer seine Musik so laut drehen dass sein ganzes Auto klappert und vibriert und ich darf auf dem Fahrrad keine Musik hören?

Und ich sehe ich sollte besser über rote Fußgängerampeln fahren als über rote Ampeln für Autos. Oder zählt "Rotlicht, das bereits länger als eine Sekunde dauerte, missachtet" auch für Fußgängerampeln?

Wie steht es um Ampeln für Fahrräder? Hier gibt es einige extra für Radwege. Das frage ich jetzt aus Neugierde und nicht weil ich regelmäßig bei Rot fahre.

Zitat:

Man kann sich aber auch als Radler problemlos an den anderen Verkehrsteilnehmern orientieren... Es sei denn man ist einer dieser Rennradfanatiker mit rasierten Waden (macht schneller)... Für viele (nicht alle) scheinen ja eh keine Regeln wie rote Ampeln zu gelten....

Um dich zu beruhigen meine Waden sind unrasiert. :D

Der Aussage, dass man sich problemlos an anderen Verkehrsteilnehmern orientieren kann stimme ich absolut nicht zu. Hier fahren viele schneller als erlaubt. Da wird statt 50km/h auch mal 60km/h oder gar 70km/h gefahren und in 30er Zonen fahren auch viele eher 40-50km/h.

Dass mal einer mit Strich 30km/h durch eine 30er Zone fährt erlebt man so ziemlich nie.

Zitat:

Original geschrieben von Shibi_

Zitat:

http://www.fahrrad-xxl.de/.../

Die Seite ist gut. Wobei ich manche Strafen nicht ganz Verstehe. Ohne Klingel Fahren kostet mich 10€? Ohne funktionierende Bremsen auch nur 10€? Das steht doch in keinem Verhältnis zueinander.

Und 10€ für Fahren mit MP3 Player? Warum darf jeder Autofahrer seine Musik so laut drehen dass sein ganzes Auto klappert und vibriert und ich darf auf dem Fahrrad keine Musik hören?

Der Autofahrer darf das ebenfalls nicht... Musik darf nur so laut sein, dass du die Geräusche deiner Umgebung wie Martinshorn etc. noch wahrnehmen kannst.... Kopfhöhrer darf man auch... Solange sie nur in 1 Ohr sind... Dann hast du eine gute Grundlage ohne Theater davon zu kommen.

Themenstarteram 9. April 2013 um 12:14

Zitat:

Kopfhöhrer darf man auch... Solange sie nur in 1 Ohr sind... Dann hast du eine gute Grundlage ohne Theater davon zu kommen.

Ich habe mir extra In Ears zugelegt die nicht sämtliche Umgebungsgeräusche abschirmen weil ich es auch nicht mag wenn ich nichts mehr von der Umgebung mitbekomme. Lässt die Polizei das gelten?

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