- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Motorroller
- Gipsarm & Rollerfahren
Gipsarm & Rollerfahren
Hallo,
also.. meine Frage ist, ob man mit Gips am Unterarm (hab mir 'ne Unterarm-Fraktur beim Snowboarden zugezogen),
noch Rollerfahren darf?
--
und unabhängig davon, ob ich eine Art Blog aufmachen soll, über eigene Erfahrungen & die anfallenden Reparaturen, Tuning-Teile etc - was meinen Derbi angeht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Cruisersteve
Was allerdings da ein Richter mit einem medizinischen Sachverständigen zu entscheiden hat, weiß ich auch nicht. Übrigens bin ich über das procedere bei solchen Angelegenheiten bestens informiert.
Dann kennst Du auch die Folgen, wenn es gekracht hat und der unfallaufnehmenden Polizei der Gipsarm auffällt.
- Haftpflicht sagt grob fahrlässig und fordert Regreß.
- Kasko sagt grob fahrlässig und verweigert Regulierung.
- Krankenkasse sagt grob fahrlässig und bezahlt nur einen Teil der Behandlung.
- Staatsanwalt sagt grob fahrlässig und bejaht öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.
...
Und dann muß der Richter ran.
Ähnliche Themen
16 Antworten
Dürfen oder nicht, wer will Dir das verbieten? Im eigenen Interesse solltest Du natürlich vorsichtig sein mit Belastungen des verletzten Arms. Ob Du mit dem verletzten Arm fahren kannst, das kannst nur Du selbst entscheiden (wenns nicht zu sehr schmerzt oder zu sehr behindert beim Fahren).
An Deiner Stelle würde ich auch mit dem Arzt drüber sprechen, was er dazu meint.
Auf jeden Fall gute Besserung. Gruß.
Der Gips darf den Fahrer beim Fahren nicht in seiner Bewegungsfreiheit hinsichtlich der Beherrschung des Fahrzeuges einschränken.
Da muß ich aber jetzt mal ne kleine Einschränkung vornehmen. Wenn Du nämlich im Winter in voller Montur mit Helm, Sturmhaube, Schal, Pullover und dicker Wäsche etc. etc. vollbepackt abfährst, ob mit Roller oder Krad, dann bist Du auch in Deiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Dann noch so´n Paar Super- GTX- Winterhandschuhe, und Du kannst Dich fast gar nicht mehr bewegen. Es wird vom Gesetzgeber verlangt, daß Du das Fahrzeug jederzeit sicher führen und dementsprechend beherrschen kannst, das ist richtig. Und die Entscheidung, ob Du das kannst, die triffst Du ganz allein.
Ok, also darf ich vom Gesetz her fahren? 100% sicher?
.. Danke für gute Besserung @ cruisersteve und für die Infos von euch.
und unabhängig davon, ob ich eine Art Blog aufmachen soll, über eigene Erfahrungen & die anfallenden Reparaturen, Tuning-Teile etc - was meinen Derbi angeht. was haltet ihr davon?
Ich bin gespannt...also los !!! - Aber vorsichtig !!!
Zitat:
Original geschrieben von lifestyLeDriver
Ok, also darf ich vom Gesetz her fahren? 100% sicher?
Nein, nichts ist sicher.
Wir wissen nicht, in wieweit Dein Gipsarm stört.
Notfalls entscheidet das ein Richter mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen.
Im übrigen könnte auch ein StGB § 315c drohen, wenn Dein Gipsarm einen anderen in Schwierigkeiten brachte. Dann wird's richtig teuer.
Und mit Gipsarm bei dem momentanen Glatteiswetter noch einen Abflug zu machen, ist auch keine empfehlenswerte Option....
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Zitat:
Original geschrieben von lifestyLeDriver
Ok, also darf ich vom Gesetz her fahren? 100% sicher?
Nein, nichts ist sicher.
Wir wissen nicht, in wieweit Dein Gipsarm stört.
Notfalls entscheidet das ein Richter mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen.
Im übrigen könnte auch ein StGB § 315c drohen, wenn Dein Gipsarm einen anderen in Schwierigkeiten brachte. Dann wird's richtig teuer.
Über die Schwere der Verletzung bin ich auch nicht informiert. Ich denke aber, wenn er zumindest nicht die Möglichkeit hätte, mit der Verletzung zu fahren, dann hätte er vermutlich auch nicht so gefragt. Nicht, daß wir uns jetzt falsch verstehen, ich würde selbst auch nicht fahren, wenn ich den kleinsten Zweifel an meiner Fahrtüchtigkeit hätte. Was allerdings da ein Richter mit einem medizinischen Sachverständigen zu entscheiden hat, weiß ich auch nicht. Übrigens bin ich über das procedere bei solchen Angelegenheiten bestens informiert.
bin mit dem Arm noch den Rest der Piste runtergefahren,
den Schlepp-Lift hoch,
und wollte eigentlich garnicht unbedingt zum Arzt,
hat mich gewundert, dass es nen Bruch ist
.. naja, ich schau dann mal die tage,
wenn ich fahren müsste,
ob es geht.
Danke.
Zitat:
Original geschrieben von Cruisersteve
Was allerdings da ein Richter mit einem medizinischen Sachverständigen zu entscheiden hat, weiß ich auch nicht. Übrigens bin ich über das procedere bei solchen Angelegenheiten bestens informiert.
Dann kennst Du auch die Folgen, wenn es gekracht hat und der unfallaufnehmenden Polizei der Gipsarm auffällt.
- Haftpflicht sagt grob fahrlässig und fordert Regreß.
- Kasko sagt grob fahrlässig und verweigert Regulierung.
- Krankenkasse sagt grob fahrlässig und bezahlt nur einen Teil der Behandlung.
- Staatsanwalt sagt grob fahrlässig und bejaht öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.
...
Und dann muß der Richter ran.
Ja, ist mir alles bekannt. Trotzdem solltest Du nicht ganz so kräftig schwarzmalen. Es gibt ja auch noch genug Leute mit Eigenverantwortung. Da muß ich nicht von vornherein jedem alles mögliche vor Augen führen. Wer mit dem Begriff Eigenverantwortung nichts anfangen kann, der wird mit den Folgen selbst zurecht kommen müssen. Mir ist schon klar, das Unschuldige darunter nicht zu leiden haben sollten.
Ich würde es nicht machen.
Alleine aus dem Grund,das durch das gestukkere des Lenkers der Bruch nicht richtig heilt und evt.schief zusammen wächst.Meine Meinung
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von HAJO45
Ich würde es nicht machen.
Alleine aus dem Grund,das durch das gestukkere des Lenkers der Bruch nicht richtig heilt und evt.schief zusammen wächst.Meine Meinung
Grüße
Da ist sehr viel dran.
Gut ok, ich lasse es erstmal
Denke auch mal Du darfst allein aus Versicherungstechnischen Gründen nicht fahren, desweiteren bist du verpflichtet alles zu tun bzw zu lassen was die schnelle Genesung behindert und dazu würde ich Rollerfahren und das auch noch im Winter zählen.