- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Glätteunfall, 2 Betrunkene auf Beifahrersitz
Glätteunfall, 2 Betrunkene auf Beifahrersitz
Guten Morgen,
Ich hatte gerade in Radio eine Nachricht zum Schmunzeln gehört. Bei einem Glätteunfall hat die Polizei zwei Betrunkene vorgefunden, die sich den Beifahrersitz teilten. Keiner der beiden will gefahren sein.
... Wenn beide dabei bleiben, gilt dann auch "in Zweifel...."?
In diesem Fall mag nicht viel passiert sein, aber irgendwie schüttelts mich bei den Gedanken, so einfach aus SO einer Sache rauszukommen, gerade wenn zB auch Personenschaden dabei wäre..?
Ähnliche Themen
76 Antworten
Im Zweifel wird man wohl erstmal gucken, wem das Auto gehört, und derjenige hat dann erstmal erklärungsnot, wenn er einer der beiden betrunkenen war.
Schlimmer wird's ja noch, wenn noch Corona-Verstöße dazu kommen:
Ich schätze es werden beide bestraft. Das macht dann schon der Richter. Unfälle sind rechtlich keine Lapalie mehr.
Ähnlich ging es der Gruppe welche beim Tanken des Bootes, Diesel in den Fluß verschüttet hatten. Keiner war es, am Schluß alle mit Vorstrafe.
ohne Tatbeweis keine Verurteilung. Weder wird der Halter bestraft noch beide. Wenn kein Fahrer ermittelt werden kann (Sitzeinstellung, ggf. Fingerabdrücke), dann wird auch keiner bestraft und das Verfahren wird eingestellt.
Wow das ist ja easy aus sowas raus zu kommen.
Könnte mir vorstellen, dass der Halter danach ein Fahrtenbuch wird führen "dürfen", wenn er nicht preisgibt, wer den Wagen "wahrscheinlich" gefahren hat.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Januar 2021 um 10:45:54 Uhr:
ohne Tatbeweis keine Verurteilung. Weder wird der Halter bestraft noch beide. Wenn kein Fahrer ermittelt werden kann (Sitzeinstellung, ggf. Fingerabdrücke), dann wird auch keiner bestraft und das Verfahren wird eingestellt.
So einfach wird das sicher nicht werden, wenn Beide betrunken auf dem Beifahrersitz hocken, der Fahrer weit und breit nicht ersichtlich, aber der Halter einer der Beiden auf dem Beifahrersitz wäre und womöglich noch dem Fahrersitz am nächsten hockt.
Wie war das noch... als Fahrer bin Ich sogar verpflichtet, dafür zu sorgen, daß Betrunkene hinten Platz nehmen.
Aber mal ehrlich... sind die tatsächlich sitzen geblieben, bis die Polizei gekommen ist ?!
Zitat:
Aber mal ehrlich... sind die tatsächlich sitzen geblieben, bis die Polizei gekommen ist ?!
Die Meldung auf B5 Aktuell heute morgen war so, ja.. Aus dem Gedächtnis: "Beim Eintreffen der Polizei fand diese ... vor".
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. Januar 2021 um 12:37:43 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Januar 2021 um 10:45:54 Uhr:
ohne Tatbeweis keine Verurteilung. Weder wird der Halter bestraft noch beide. Wenn kein Fahrer ermittelt werden kann (Sitzeinstellung, ggf. Fingerabdrücke), dann wird auch keiner bestraft und das Verfahren wird eingestellt.
Wie war das noch... als Fahrer bin Ich sogar verpflichtet, dafür zu sorgen, daß Betrunkene hinten Platz nehmen.
Das war noch nie so. Wo hast du denn so etws gehört?
Hier wird doch sicherlich ordentlich ermittelt. Aber tatsächlich ist es erstmal clever gewesen, sich auf dem Beifahrersitz "erwischen" zu lassen.
Eine Pflicht, betrunkene Personen nach hinten zu verfrachten, gibt es natürlich nicht.
In Bezug auf die KFZ-Haftpflichtversicherung und auf den Kaskoschutz kann es schon Auswirkungen haben. Im Zweifel ist die Vollkasko völlig raus aus der Nummer.
Ich habe bisher eigentlich nur von Fällen gehört, wo Fahrer und Beifahrer auf der Rücksitzbank gesessen haben. Wenn einer ein Riese ist und einer ein Zwerg dann kann man vielleicht aus der Sitzeinstellung schließen wer gefahren ist.
Wenn man genug Zeit hatte konnte man aber evtl. noch den Sitz verstellen, den Spiegel verstellen und das Lenkrad und Schaltknauf abwischen (wegen Fingerabdrücken)
das ist natürlich eine Möglichkeit, aber ob man Betrunken noch so viel gepeilt kriegt.... Fragen über Fragen....
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 18. Januar 2021 um 12:44:40 Uhr:
Zitat:
Aber mal ehrlich... sind die tatsächlich sitzen geblieben, bis die Polizei gekommen ist ?!
Die Meldung auf B5 Aktuell heute morgen war so, ja.. Aus dem Gedächtnis: "Beim Eintreffen der Polizei fand diese ... vor".
Es ist nicht ratsam, betrunken durch die Gegend zu laufen.
Zum einen nicht ungefährlich, zum anderen mehr oder weniger ein Schuldeingeständnis.
Im Grunde haben die beiden das clever gemacht.
Aber bei den heutigen Möglichkeiten (zB KEINE Fingerabdrücke von einem der beiden), sollte sich das klären. Weglaufen ist aber def. nicht die beste Möglichkeit.
Gruß Jörg.
Vielleicht sollte man hier erwähnen, dass Clever nicht gleichbedeutend mit richtig ist und erst recht nicht eine Anleitung, es dem gleich zu tun.