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Glasschaden beim Einladen

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 9:12

Hallo,

Ich wende mich das erste mal an das Versicherungsforum, ich muss gestehen, ich habe noch nie Kontakt zu Versicherungen gehabt...ausser die jährlichen Zahlungen natürlich.

Also, folgendes ist mir letztes Wochenende passiert.

ich hab einer Bekannten geholfen, Möbelstücke zu transportieren. Beim Einladen eines längeren Brettes ( ca 2m ) sind wir gemeinsam mit dem Brett gehen die Frontscheibe gekommen. ( ich stand hinten an der Heckklappe, sie vorne an der Beifahrerntüre ).

Dabei ist die Frontscheibe innen wie aussen gerissen, ungefähr 20cm im Durchmesser.

Wir waren natürlich beide ziehmlich geschockt, weil keiner sich vorstellen konnte, bei so einer leichten berührung gleich die Scheibe zu zerstören. Naja, passiert ist passiert, dafür gibts ja Versicherungen, dachte ich.

Ich dachte mir, für Sie sollte ich das Fahren, sie war beim Einladen mit beteildigt, sollte also kein Thema sein das mit ihrer Versicherung zu Regeln. Sie sah das genauso.

Sie hat dann mit ihrem Versicherungsvertreter gesprochen, der hat jedoch sofort abgeblockt. Ein und Ausladen sei ein Teilkaskoschaden, da er beim Betrieb des Auto´s entsteht. Ich hab aber keine Teilkasko.

 

Meine Frage nun:

Kennt sich jemand aus wie das wirklich läuft? Will der Versicherungsvertreter nur keinen Schaden einreichen müssen?

Der Schaden beläuft sich auch 360€, die mich zwar nicht umbringen ( bin Student, sie Arbeitet schon ), aber nun sind viele Extraschichten beim meinem Job draufgegangen die eigentlich schon für was anderes reserviert waren.

Was mich viel mehr stört ist jedoch, das die Versicherung meint, das ICH den Schaden bezahlen muss, wobei sie letztlich dafür verantwortlich ist.

Kann mir da jemand was zu sagen?

vielen dank für eure Mühe und Zeit.

qniss

 

Beste Antwort im Thema
am 26. Juli 2008 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Das zeigt doch eigentlich nur wie fahrlässig es ist sein Auto nur Haftpflicht zu versichern...

Als fahrlässig würde ich es nicht bezeichnen da ein nicht unerheblicher Teil der Kaskoschäden trotzdem von den Versicherungsnehmern bezahlt wird weil die Schadenshöhe häufig nicht die Höhe des Eigenanteils erreicht bzw. übersteigt.

Beim Golf meiner Freundin haben wir kürrzlich auch die Kasko rausgenommen da das Fahrzeug inzwischen recht alt ist und alle Kaskoschäden die im Laufe der Zeit bei diesem Fahrzeug auftraten aus o.g. Gründen von ihr bezahlt wurden. Mein Fahrzeug hat noch eine Kaskoversicherung, die fliegt aber raus sobald dieses sechs Jahre alt wird (also in ca. fünf Jahren :cool: ).

Ich kenne viele mit "nur Haftplicht". Und keiner von denen hats bisher bereut (ist aber auch kein Neufahrzeug dabei).

Ciao!

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Hallo,

der Versicherungsvertreter hat Recht. Risiken aus Halten oder Gebrauch von Kfz sind nicht durch die Privathaftpflicht gedeckt. Hier wäre die Teilkasko zuständig.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Weizenmarc

Hallo,

der Versicherungsvertreter hat Recht. Risiken aus Halten oder Gebrauch von Kfz sind nicht durch die Privathaftpflicht gedeckt. Hier wäre die Teilkasko zuständig.

Mal eine Zwischenfrage...

Welche Schäden in Verbindung mit Kfz sind denn von der Privathaftpflicht gedeckt?

Du redest von Halten und Gebrauch. Also immer wenn man das Fahrzeug nicht _selbst_ in Gebrauch hat, sondern eine andere Person und wenn man nicht der Halter des Fzg. ist?

Wenn z.B. ein Fußgänger oder Radfahrer versehentlich ein Fahrzeug beschädigt oder einen Verkehrsunfall verursacht, das ist doch jedenfalls mit drin in der priv. Haftpflicht? Aber wenn der Fußgänger nun mitfährt und aussteigt und die Türe wo gegenschlägt, ist das wieder Gebrauch von Kfz und damit nicht gedeckt?

Gruß

Berni

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 11:43

mir kommt das auch reichlich "spanisch" vor.... das wäre ja quasi ein freibrief für jeden der mir was an meinen auto kapputt macht, das er nicht dafür verantwortlich ist.

Das kann doch nicht sein? Wieso muss ich, oder meine versicherung ( und damit meine schadensfreiheitsklasse ) für schäden anderer aufkommen, das ist doch im restlichen leben auch nicht so, oder?

 

PS, ich hab vor Jahren mal mit einem Fussball ein Rücklicht eines parkenten Autos zerschossen, das war überhaupt kein Thema für meine Versicherung.

Wo ist da der Unterschied zu meinem Fall?

am 26. Juli 2008 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von qniss

 

PS, ich hab vor Jahren mal mit einem Fussball ein Rücklicht eines parkenten Autos zerschossen, das war überhaupt kein Thema für meine Versicherung.

Wo ist da der Unterschied zu meinem Fall?

z.b. er entstand nicht bei der benutzung des PKW und auch die hilfe war freiwillig, bzw auf deinen wunsch hin.

es gibt grenzfaelle.... da stehen auch ein paar hier im forum.

es gibt auch nen grundsatz dazu ?

hiess das "Benzinklausel" ?

Harry

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Wenn z.B. ein Fußgänger oder Radfahrer versehentlich ein Fahrzeug beschädigt oder einen Verkehrsunfall verursacht, das ist doch jedenfalls mit drin in der priv. Haftpflicht? Aber wenn der Fußgänger nun mitfährt und aussteigt und die Türe wo gegenschlägt, ist das wieder Gebrauch von Kfz und damit nicht gedeckt?

So würde ich das sehen...

Lasse mich aber gerne von den Fachleuten hier eines besseren belehren.

Zitat:

Original geschrieben von qniss

mir kommt das auch reichlich "spanisch" vor.... das wäre ja quasi ein freibrief für jeden der mir was an meinen auto kapputt macht, das er nicht dafür verantwortlich ist.

Das kann doch nicht sein? Wieso muss ich, oder meine versicherung ( und damit meine schadensfreiheitsklasse ) für schäden anderer aufkommen, das ist doch im restlichen leben auch nicht so, oder?

Das heisst doch nur, dass die Privathaftpflicht Deiner Bekannten nicht für den Schaden aufkommt. Ob sie evtl. persönlich für den Schaden haften muss steht auf einem anderen Blatt...

am 26. Juli 2008 um 13:10

ist 4 wochen ??? her da gabs nen aehnlichen fall.

dieser wurde lt. TE ueber haftpflicht geregelt, aber ich sehe das eher als einen kulanzfall.

ob dem wirklich so gewesen ist, wissen wir eh nur aus text.

ich finds grade nicht :(

war irgendwas mir ungeschickt aus- oder eingestiegen auf einem parklatz.

ich bin da SEHR skeptisch und daraus ist auch keine allgemeingueltigkeit abzuleiten.

HArry

PS

Zitat:

Das heisst doch nur, dass die Privathaftpflicht Deiner Bekannten nicht für den Schaden aufkommt. Ob sie evtl. persönlich für den Schaden haften muss steht auf einem anderen Blatt...

eben, aber dann wirds mit der freundschaft eher bald vorbei sein ^^

und ob du geschoben oder sie gezogen hat, das weise mal nach UND bekomme recht.

Deine Freundin muss für den entstandenen Schaden haften, sie hat aber keinen Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung weil Schäden aus dem Be- und Entladen (Gebrauch des FZGs) lt. Bedingungen augeschlossen sind.

Mal 'ne blöde Frage: Eine Teilkaskoversicherung besteht nicht über die das laufen kann???

Gute Fahrt,

Cl25.

am 26. Juli 2008 um 13:27

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Mal 'ne blöde Frage: Eine Teilkaskoversicherung besteht nicht über die das laufen kann???

Gute Fahrt,

Cl25.

lt ihm nicht ;) , stand aber auch anfangs

"Ich hab aber keine Teilkasko."

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 13:32

nein, eine Teilkasko besteht nicht.

Das verhältnis zu ihr ist leider seit dem merklich abgekühlt.

Nicht das ich ihr irgendwas vorwerfe, wie gesagt, im endeffekt hab ich geschoben und sie gezogen. Also warens wir beide.

Nur finde ich es "etwas" schade, das von ihr kein vorschlag kommt, zumindest einen Teil des Schadens zu tragen. Schließlich hab ich für sie das Zeug hin und hergefahren.

Naja, wie sagt man so schön: Bei Geld hört die Freundschaft eben auf!

am 26. Juli 2008 um 13:36

moralisch vorwerfbar, aber eher schlecht rechtlich umsetzbar ;)

dass du aber den freundschaftsdienst uebernommen hast, ... ( wie traurig auch immer) ist "dumm gelaufen"

aus meiner laien sicht, denn rechtsberatung darf hier eh nicht gegeben werden.

traurig wenn an sowas eine freundschaft ( die sich so nennen sollte) evtl. daran zerbrechen KOENNTE.

:(

Harry

am 26. Juli 2008 um 13:51

Das zeigt doch eigentlich nur wie fahrlässig es ist sein Auto nur Haftpflicht zu versichern...

 

Natürlich sollte sie sich kümmern wenn das alles auch mit durch sie entstanden ist, mich würde es auf der anderen Seite an ihrer Stelle aber auch sehr ärgern in so eine blöde Situation zu kommen, nur weil man zu *geizig* war die paar € mehr monatlich für eine Teilkasko abzudrücken.

 

Eine Haftpflichtversicherung ist übrigens in erster Linie nur dazu da für Schäden zu haften die der Halter bei anderen Verursacht z.B. durch einen Unfall.

 

Es hätte ja auch einfach mal ein Steinschlag in der Frontscheibe passieren können - auch dann hätte nur die Teilkasko weitergeholfen!

 

Abgesehen davon kennen wir natürlich die genauen Umstände nicht, vielleicht hat sie es ja so gesehen das der TE das Brett in die Scheibe geschoben hat - und für die Dummheit/Unvorsichtigkeit anderer würde ich auch nicht bezahlen wollen - die nicht vorhandene Teilkasko setzt dem Thema Unvorsichtigkeit dann noch die Krone auf!

 

Es ist doch absolut bezeichnend das der TE, wenn man seiner Signatur glauben schenken darf, offensichtlich Technik in sein altes Auto steckt das den Wagenwert bei weitem übersteigt - und auf der anderen Seite keine paar € mehr monatlich ausgibt für die Teilkasko - zumal der Corsa B in der Versicherung ja nun so ziemlich das günstigste Auto ist das es überhaupt gibt... ist mir absolut unverständlich - eine gute Lehre für die Zukunft hoffe ich mal.

am 26. Juli 2008 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Das zeigt doch eigentlich nur wie fahrlässig es ist sein Auto nur Haftpflicht zu versichern...

Als fahrlässig würde ich es nicht bezeichnen da ein nicht unerheblicher Teil der Kaskoschäden trotzdem von den Versicherungsnehmern bezahlt wird weil die Schadenshöhe häufig nicht die Höhe des Eigenanteils erreicht bzw. übersteigt.

Beim Golf meiner Freundin haben wir kürrzlich auch die Kasko rausgenommen da das Fahrzeug inzwischen recht alt ist und alle Kaskoschäden die im Laufe der Zeit bei diesem Fahrzeug auftraten aus o.g. Gründen von ihr bezahlt wurden. Mein Fahrzeug hat noch eine Kaskoversicherung, die fliegt aber raus sobald dieses sechs Jahre alt wird (also in ca. fünf Jahren :cool: ).

Ich kenne viele mit "nur Haftplicht". Und keiner von denen hats bisher bereut (ist aber auch kein Neufahrzeug dabei).

Ciao!

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 14:09

nanana...langsam.

in meinem 1Post hatte ich bereits geschrieben, das mich der Betrag für die neue Scheibe nicht umbringt oder ins finanzielle Fiasko stürzt.

Ich wollte wissen, ob es in der Tat ein Teilkaskoschaden ist, oder ob es ein, ich sag mal, "normaler personenhaftpflichtschaden" ist. Eben weil es mir sehr komisch vorkam, das laut aussage von dem Versicherungsvertreter ich für den von ihr verursachten Schaden aufkommen muss. Das ist doch der Punkt.

@zxcoupe: Wieso stört es dich, wenn du schaden angerichtet hast bei jemanden anderem, das du dafür aufkommen musst. Wieso muss ich mein Auto zusätzlich für deine Schäden versichern? DAS ist doch dann hochgradig ungerecht.

ich will mich nicht streiten, aber ich denke: 7 Jahre autogefahren und den ersten Kontakt zu einer Versicherung sprechen zum Thema "unvorsichtigkeit" eine deutliche Sprache,oder?

Was natürlich nicht heisst, das ich vor Schäden sicher bin oder mir keine passieren.

Ausserdem, was soll das mit dem Nachrüsten? Woher nimmst du den Wagenrestwert? Woher weist du den Wert der Sachen die ich Verbaut habe? Wieso ist ein altes Auto automatisch nix mehr Wert? Nur weil das irgendwelche Buchhalter mal ausgerechnet haben? Solange ich das Auto nicht verkaufen MUSS, hat das Ding den Wert dem ich ihm zuspreche, was es mir Wert ist! Und das kann man in Geld nicht beziffern.

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