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Glatteis-Parkschaden, Fahrerflucht

Themenstarteram 23. Januar 2016 um 11:28

Hallo,

ich bin gestern nach Hause gefahren und bin wegen Glatteis in eiener Sackgasse stecken geblieben. Über die Sackgasse führt der Weg zur abgeshlossenen Parkfläche. Die Parklätze dort sind gemietet, und der Zutritt nur für Mieter der Parklätze möglich.

Aufgrund vom Glatteis konnte ich weder vor noch zurück, bin mitten auf der Straße stecken geblieben. Das Auto rutschte dabei langsam seitlich bis zum Straßenzaun. So habe ich das Auto stehen lassen.

Über nacht ist wohl jemand ins Schleudern gekommen und hat mein Fahrzeug erwischt. Die vordere und hintere Tür auf der Fahrerseite sind beschädigt. Der Unfallverursacher ist abgehauen, keiner hat den Unfall gemerkt.

Ich habe nur Teilkasko, somit muss ich wohl den schaden selbst bezahlen.

Folgende Fragen stellen sich für mich:

1. Ist der Vermietter nicht zuständig den Zugang zur Parkfläche zu ermöglichen.

2. Hätte die Gemeinde die Sackgasse auch streuen sollen, schließlich bin ich aus einer Nebenstraße die normal befahrbar war in die Sackgasse gefahren die völlig vereist war.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, danke :)

Beste Antwort im Thema

Dann schreibst du dir das Kennzeichen auf, die Polizei ermittelt den Halter, fährt dorthin und schaut nach, welche Beschädigungen am Fahrzeug vorhanden sind. Sind eventuelle Übereinstimmungen vorhanden, wird weiterermittelt. Ich hatte selbst schon 2x solchen Besuch, weil meine Autofarbe nicht gerade sonderlich verbreitet ist.

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Ich bin kürzlich auf einem McD-Parkplatz gegen einen Poller gerutscht, weil nicht gestreut war. Mir wurde von der Polizei gesagt, das sei mein eigenes Vergnügen, ich müsse immer so langsam fahren, dass ich jederzeit anhalten könne. McD habe nicht zu haften.

Der Unfall wurde gar nicht aufgenommen.

 

Glatteis ist mies und unberechenbar, da kommt man manchmal wie die Jungfrau zum Blechschaden. Höhere Gewalt.

Der Polizist hat zum Teil Recht, aaaabbbeeer:

Wenn du nun einen Anwalt konsultieren würdest, könnte dir dieser sagen wie gut die Chancen auf einer Klage sind. Ich sehe den Eigentümer hier auch in der Pflicht.

Wenn ich zB mein Teilbereich des Fußgängerwegs nicht rechtzeitig (vor 7 Uhr) von Schnee und Eis befreie bin ich bei einem Unfall haftbar.

Ist nur mal so eine Idee :)

HTC

am 23. Januar 2016 um 12:30

Auf jeden Fall würde ich Anzeige gegen Unbekannt machen bei Polizei.

Dann die Anwohner fragen ob jemand etwas gesehen oder gehört hat.

Habe mal gelesen, es zahlt jemand (außer selbst) bei Schaden gegen Unbekannt ???

Die Glatteiswarnung für gestern ging durch alle Medien und die Vermieter, Hausmeister, Streufahrzeuge etc. können nicht überall gleichzeitig sein. Du musstest also damit rechnen, dass es glatt ist. Die Gemeinde muss dann natürlich streuen, aber es werden erst die Haupt- und dann die Nebenstraßen versorgt, das kann schon ein wenig dauern. Ich hätte das Auto an einer Stelle, die bekanntermaßen sauglatt ist, nicht einfach stehen lassen, sondern geschaut dass ich von irgendwoher Streugut bekomme oder ein paar Nachbarn beim Rausschieben helfen. Dass dir an der Stelle einer reinfährt war leider vorhersehbar, dass er Unfallflucht begeht ist natürlich eine Riesensauerei.

Ein Eigentümer muss übrigens nicht mit der gefüllten Schaufel in der Hand warten, bis der erste Regen auf den gefrorenen Boden fällt, das wäre ein wenig zu viel verlangt. Du kannst ihn dann haftbar machen, wenn er es schuldhaft versäumt hat zu streuen. Ob das bei angekündigtem fast landesweitem Blitzeis zutrifft, wage ich an dieser Stelle zu bezweifeln.

WaR es von gestern auf heute, wo es praktisch in ganz W-Germany Blitzeis Regen und Schnee gab?

Sollen die Zaubern? und gleichzeitig überall sein und eine unbedeutende Sackgasse innerhalb von Minuten eisfrei machen...

Selbst der Vermieter kann auch nur tagsüber reagieren, Nachts kann man sowas doch nicht ersthaft verlangen.

Anzeige gegen unbekannt, evtl. bringt es was, man weiß ja nie, Zufälle und so. Wenn es eine Sackgasse war ist es sehr wahrscheinlich, dass das einer aus der näheren Umgebung war.

Andernfalls bleibste auf dem Schaden selber sitzen, großes Pech und sehr ärgerlich.

Zumindest hier bei mir in der Bundeshauptstadt, passiert in Nebenstraßen (alles ausser Hauptstraßen, vor Schulen, Busstrecken u.s.w )räumtechnisch nie was, egal ob Eis oder Neuschnee, dass ist tagelang arsch glatt, bis es schmilzt oder abgefahren ist.:rolleyes:

Zitat:

@woeni schrieb am 23. Januar 2016 um 13:30:16 Uhr:

Habe mal gelesen, es zahlt jemand (außer selbst) bei Schaden gegen Unbekannt ???

Materielle Schäden zahlt nur die Vollkaskoversicherung, sonst wär’s ein bisschen arg einfach einen eigenen Schaden ersetzt zu bekommen :)

Die Verkehrsopferhilfe (ich gehe davon aus, dass du die meinst) zahlt bei Fahrerflucht materielle Schäden nur dann, wenn gleichzeitig erhebliche Personenschäden vorliegen.

am 23. Januar 2016 um 12:53

Zitat:

@HTC schrieb am 23. Januar 2016 um 12:44:55 Uhr:

Der Polizist hat zum Teil Recht, aaaabbbeeer:

Wenn du nun einen Anwalt konsultieren würdest, könnte dir dieser sagen wie gut die Chancen auf einer Klage sind. Ich sehe den Eigentümer hier auch in der Pflicht.

Wenn ich zB mein Teilbereich des Fußgängerwegs nicht rechtzeitig (vor 7 Uhr) von Schnee und Eis befreie bin ich bei einem Unfall haftbar.

Ist nur mal so eine Idee :)

HTC

Vermieter sind verpflichtet Fußwege zu streuen und räumen, die Straße ist davon ausgenommen.

Es wäre ja noch schöner, wenn der Vermieter für Autos die abgestellt werden und jemand einfährt das zahlen soll, da fehlt mir gesagt redliches Rechtsverständnis für.

Zitat:

@tartra schrieb am 23. Januar 2016 um 13:41:53 Uhr:

[...] Anzeige gegen unbekannt, evtl. bringt es was, man weiß ja nie, Zufälle und so. Wenn es eine Sackgasse war ist es sehr wahrscheinlich, dass das einer aus der näheren Umgebung war. [...]

Bei so etwas erwacht immer der Detektiv in mir...

@TE

Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Du suchst allen Ernstens jemanden, der dir den Schaden bezahlt, der von irgendjemandem an deinem Fahrzeug verursacht wurde, weil du an einer anderen Stelle geparkt hast, aus welchem Grund auch immer, als auf deinem gemieteten Parkplatz.:confused:

Edit:

Ich würde eine Anzeige erstatten und in der nächsten Zeit mal die Augen aufhalten. So wie du die Örtlichkeit schilderst, ist es ja wahrscheinlich, dass es ein Nachbar gewesen ist.

am 23. Januar 2016 um 13:08

Ein ähnliches Thema hatten wir erst vor Kurzem mit einem Parkrempler auf einem gemieteten Firmengelände. Da ging es unter anderem auch darum, ob der Vermieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfe (Hausverwaltung) in Haftung genommen werden kann. Ich stand mit meiner Auffassung, dass die Hausverwaltung bzw. ggfs. deren Erfüllungs-gehilfe (Reinigungsunternehmen) haftbar gemacht werden können, ziemlich alleine da.

Wenn es sich aber um eine öffentliche Straße handelt, sieht die Sache natürlich anders aus und die Frage, ob der Vermieter der Parkfläche verpflichtet ist, die Möglichkeit der Zufahrt zu den Parkplätzen ständig sicherzustellen hatte, könnte sich eventuell aus deinem Mietvertrag für den Parkplatz ergeben.

Die meisten Gemeinden weisen seit einigen Jahren aus den genannten Haftungsgründen üblicherweise am Ortsaus-gang darauf hin, dass nicht auf allen Straßen der Gemeinde gestreut wird. Damit haben sie sich aus ihrer Haftung verabschiedet. Überprüf das doch mal, wie das bei euch ist. Aber selbst, wenn sie sich nicht auf diese Weise aus der Verantwortung gestohlen haben, befürchte ich mal, dass du keine Chance hast, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handeln sollte.

Eigentlich kann das doch nur einer von denen gewesen sein, der auch einen Parkplatz dort hinten gemietet hat oder auch in der Straße wohnt. Ist das Parken auch in der Zufahrtsstraße erlaubt? Schau mal welches Fahrzeug sonst immer dort gestanden hat und jetzt nicht mehr. Vielleicht hast dann wenigstens schon mal einen ersten Verdacht, wer in Frage kommt. Und dann kommt es halt auf deinen kriminalistischen Spürsinn an. Fängt natürlich bei der von voeni vorgeschlagenen Umfrage in der Nachbarschaft an.

Das mit der Anzeige ist natürlich obligatorisch. Der Schaden hört sich ja nicht gerade gering an. Dann müsste auch m. E. die Polizei und von ihr initiiert die Staatsanwaltschaft tätig werden.

Das regelt jede Region anders, mal davon ab das die unbefahrbare Parkplatzzufahrt mit dem Schaden nichts zu tun hat.

Hier besteht für jeden Vermieter/Grundstückbesitzer eine Räumpflicht wochentags zwischen 8.00 - 18.00, Wochenende irgendwas zwischen 10-18 Uhr.

Nachts wär eine "Räumaktion" völlig freiwillig und bei Blitzeis ist halt eine Ausnahmesituation da kann keiner zeitnah reagieren, wenn es selbst eine amtliche Unwetterwarnug gibt.

 

Wie gesagt das ist ein anderes Thema und hat mit dem Unfall absolut nichts zu, warum das Auto gerade da geparkt wurde interessiert keinen.

Das Eigenartige an der ganzen Fragestellung ist doch, dass der TE jemanden für einen Schaden haftbar machen will, der seiner Annahme nach durch einen Dritten verursacht wurde, der vielleicht auf Grund von Glatteis gegen sein Auto gerutscht ist.

Ich hätte die Frage verstanden, wenn er selbst gerutscht wäre und sich so sein Fahrzeug beschädigt hätte.

Aber hier geht es wohl darum, dass er nicht auf seinen Parkplatz kam und jetzt dem Betreiber/Vermieter dieses Parkplatzes die Schuld dafür geben will, dass irgendjemand gegen sein Auto gefahren ist.

Und dieser Gedanke ist gelinde gesagt völliger Blödsinn.

Zitat:

@Pepperduster [url=http://www.motor-talk.de/forum/glatteis-parkschaden-fahrerflucht-

 

Vermieter sind verpflichtet Fußwege zu streuen und räumen, die Straße ist davon ausgenommen.

Es wäre ja noch schöner, wenn der Vermieter für Autos die abgestellt werden und jemand einfährt das zahlen soll, da fehlt mir gesagt redliches Rechtsverständnis für.

Nicht nur dir. So quer kann man gar nicht denken.

Ich seh das ähnlich wie die meisten hier: Dem Vermieter kannst nicht auf die Füsse treten, da dieser nur für den Fussweg zuständig ist. Die Straße obliegt eigentlich der jeweiligen Kommune. Nun handelt es sich hier aber um eine Sackgasse bzw. Nebenstraße. Die werden entweder später oder gar nicht beräumt/abgestumpft. Soll heissen, wenn du dort nicht schlittern willst, musst selbst was tun.

Anzeige gegen Unbekannt kann man machen, man sollte sich aber nicht drauf verlassen, dass hier was rumkommt. Meist kommt nur ein Brief von der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Hier hängt es auch davon ab, wie gross der Schaden beim Gegner war. Sprich, ist dafür eine Werkstatt nötig oder kann er es sozusagen ,,wegpolieren,,. Gute/bessere Karten hätte man, wenn vielleicht Bruckstücke des gegnerischen Fahrzeugs auffindbar wären.

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