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GLC Zubehörfelgen Unterschiedliche Einpresstiefen

Themenstarteram 10. Juni 2023 um 21:15

Guten Tag zusammen,

ich schreibe euch heute das erste Mal, weil ich etwas verzweifle. Ich habe einen gebrauchten GLC250d gekauft, wo bereits Winterkompletträder mit verkauft wurden. Nun habe ich aber folgendes feststellen müssen:

Mein GLC250d von 2018 mit der Genehmigungsnummer:

e1*2001/116*0480*28

Hat für den Winter folgende Felgen verbaut:

Rial Bavaro 8J H2 235/60 R18 ET35

In dem beigefügten Auszug der ABE von Rial sind Felgen für den GLC freigegeben. Hier steht e1*2001/116*0480*16-.. (hier gehe ich davon aus das die -.. für die fortlaufenden Nummern nach der 16 stehen?). Damit sollten diese Räder laut dieser ABE montiert werden dürfen. Hier der Link zur ABE:

https://www.rial.de/.../BAVARO%20(BR)/BR808_8,0x18/BR808_5x112_ET35_B7/00361075_BR808_5x112_ET35_B7_66,6_6a_KBA49237.pdf

Nun sagt aber sowohl die Rad-Reifenkombination auf der Seite von Mercedes für meinen GLC als auch die EG Übereinstimmung dass der GLC bei 18 Zoll mit ET38 gefahren werden muss. Meiner Auffassung nach MÜSSEN diese Werte identisch sein oder ist eine Abweichung mit der ABE von dem Felgenhersteller erlaubt?

Anbei habe ich noch ein Foto von der EG Übereinstimmung und der Auszug aus der Rad Reifen Kombination beigefügt.

Wie gehe ich denn nun mit diesen Rädern vor? Darf ich diese fahren und wenn ja, müssen diese dann eingetragen werden? Oder wir haben ich einen Nachweis, dass ich diese Felgen ohne weiteres fahren darf. Der Vorbesitzer ist diese Felgen Jahrelang gefahren.

Ich hoffe sehr, dass ihr mir zu diesem Thema einen Anstoß geben könnt!

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

Niklas

ABE Felgenhersteller
Rad Reifen Kombi Mercedes
EG Übereinstimmung
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16 Antworten

Mit einer ABE (oder einem Teilegutachten) können auch abweichende Reifen- und Felgendimensionen genehmigt sein. Das ist sogar ziemlich häufig der Fall.

Nur bei ECE-Rädern müssen die Dimensionen mit den im CoC aufgeführten OEM-Kombinationen identisch sein.

(außerdem gibt es diese Auflage auch in den ABEn vieler Stahlfelgen, aber ich gehe mal davon aus, dass es hier um LM-Räder geht?)

Themenstarteram 10. Juni 2023 um 21:28

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. Juni 2023 um 23:23:03 Uhr:

Mit einer ABE (oder einem Teilegutachten) können auch abweichende Reifen- und Felgendimensionen genehmigt sein. Das ist sogar ziemlich häufig der Fall.

Nur bei ECE-Rädern müssen die Dimensionen mit den im CoC aufgeführten OEM-Kombinationen identisch sein.

(außerdem gibt es diese Auflage auch in den ABEn vieler Stahlfelgen, aber ich gehe mal davon aus, dass es hier um LM-Räder geht?)

Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Das beruhigt mich erst einmal. Finde ich diese Information denn irgendwie schwarz auf weiß? Auch dass an dem Auto nachher durch die unterschiedliche Einpresstiefe nichts schleift?

Genau, es sind LM-Felgen :-)

Das klingt erst einmal gut, aber was bedeuten die Anmerkungen in der letzten Spalte?

Die sollte man nie übersehen. Wenn man Pech hat steht da, dass ggf die Karosserie angepasst werden muss (mal etwas Schlimmes angenommen).

Themenstarteram 10. Juni 2023 um 22:30

Zitat:

@kievit schrieb am 10. Juni 2023 um 23:41:38 Uhr:

Das klingt erst einmal gut, aber was bedeuten die Anmerkungen in der letzten Spalte?

Die sollte man nie übersehen. Wenn man Pech hat steht da, dass ggf die Karosserie angepasst werden muss (mal etwas Schlimmes angenommen).

Wo und was meinst du genau?

In der ABE, die du im ersten Bild angehängt hast, steht ganz rechts. Hinweise und Auflagen

In der ABE Stehen diese Zahlen in der Legende, meist am Ende, die sagen was du noch alles beachten musst um die auf dem Auto zu fahren

Themenstarteram 11. Juni 2023 um 7:40

Zitat:

@Dirk9981 schrieb am 11. Juni 2023 um 03:16:41 Uhr:

In der ABE, die du im ersten Bild angehängt hast, steht ganz rechts. Hinweise und Auflagen

In der ABE Stehen diese Zahlen in der Legende, meist am Ende, die sagen was du noch alles beachten musst um die auf dem Auto zu fahren

A14: Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19: Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57: Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

MHy: Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

S05: Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe

Seite 1) verwendet werden.

A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

Für mich weist in den Ausschlüssen hinter dem GLC erstmal nichts darauf hin, wie sehr ihr das?

Die Räder sind so Eintragungsfrei nutzbar.

 

Mercedes EG Bescheinigung trifft nur auf orginale MB Felgen zu.

 

Die Rial Felge ist eine Zusatzfelge, dementsprechend zahlt das Gutachten.

Themenstarteram 12. Juni 2023 um 7:38

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 11. Juni 2023 um 10:47:43 Uhr:

Die Räder sind so Eintragungsfrei nutzbar.

Mercedes EG Bescheinigung trifft nur auf orginale MB Felgen zu.

Die Rial Felge ist eine Zusatzfelge, dementsprechend zahlt das Gutachten.

Vielen Dank!

Hatte ich das denn richtig verstanden, dass die in der ABE freigegebene Typgenehmigung von 16 (e1*2001/116*0480*16-..) bis fortfolgende also meine 28 geht?

Genau so verhält es sich.

PS: es ist alles technisch und rechtlich abgesichert, ohne dass Du noch tätig werden mußt. ;)

Sofern Du Dich an die ABE der Zubehörräder hältst (Reifenbreite, Traglast) und Du am Auto sonst nicht veränderst (Spurplatten Tieferlegung, ...) kannst Du die montieren und fahren OHNE diese abnehmen/eintragen zu müssen.

Die Unterlagen von MB gelten NUR für die originalen Räder des Herstellers (OEM-Räder). MB kann natürlich keine Freigaben für Räder/Felgen erteilen, die nicht von MB sind.

Themenstarteram 12. Juni 2023 um 9:29

Vielen Dank euch!! Dann bin ich sehr beruhigt ;-)

Themenstarteram 13. Juni 2023 um 5:40

Sorry, dass ich nochmal fragen muss. Wie sieht es hier bei einem Einsatz in Österreich aus? Diese erkennen nach meinem Wissen die ABE nicht an. Muss ich die Felgen hierfür dann eintragen lassen?

Mir ist nicht bekannt, dass eine Betriebserlaubnis für Sonderräder ihren Gültigkeitsbereich in Österreich verliert.

Themenstarteram 13. Juni 2023 um 9:09

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 13. Juni 2023 um 08:51:49 Uhr:

Mir ist nicht bekannt, dass eine Betriebserlaubnis für Sonderräder ihren Gültigkeitsbereich in Österreich verliert.

https://autoundwirtschaft.at/news/37233-eine-abe-gibt-es-bei-uns-nicht

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