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Gleicher Beitrag bei geänderter SF-Klasse. Recht auf Kündigung?

Themenstarteram 30. Januar 2018 um 9:11

Hallo an alle.

Ich habe eine KFZ-Versicherung, die dieses Jahr nicht vom 1.1.20XX bis 1.1.20XX , sondern seit dem Tag der Zulassung auf 12 Monaten, was mir garnicht gefällt. Ich würde diese kündigen.

Dazu ne Frage.

Die Versicherung hat im November die SF Klasse ohne Änderung übernommen(SF20). Ab dem 1.1.2018 wird die SF 21. Der Beitrag bleibt (schlau gemacht) gleich z.B. 250 Euro bei SF20 im November 2017 und 250 Euro bei jetziger SF21.

Wäre das ein Grund für die Kündigung. Könnte man es als Beitragserhöhung betrachten?

Gruß

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16 Antworten

Hat sich der %satz geändert, wenn ja wäre es eine Beitragserhöhung. Wenn die Versicherung bei unterjährigen Verträgen auch zum 01.01. stuft, kann dann das auch erst zur Hauptfälligkeit greifen. Das steht in den AKB

und einen Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember kann man normalerweise beantragen :D

Themenstarteram 30. Januar 2018 um 9:36

Nein, bleibt bei 22%...

Zitat:

@lazy66 schrieb am 30. Januar 2018 um 10:36:44 Uhr:

Nein, bleibt bei 22%...

dann ist es doch auch keine Beitragserhöhung :p

Themenstarteram 30. Januar 2018 um 9:43

Ja, sage ich auch - schlau von der Versicherung gemacht:).

Dann Frage dazu:)

Wenn ich meine jetzige V kündige, wäre es zum 10.10. Wirklich günstige "Schnäppchen" im Bereich KFZ-Versicherung kommen erst im November.

Wie könnte man es auch schlau machen, um diesen "fehlenden" Monat zu überstanden?

am 30. Januar 2018 um 9:47

Zitat:

@lazy66 schrieb am 30. Januar 2018 um 10:43:08 Uhr:

Ja, sage ich auch - schlau von der Versicherung gemacht:).

Dass mehrere SF-Klassen, grade in der höheren Region, zusammengefasst werden, ist absolut üblich.

Irgendwo hört es mit den Rabatten auch auf.

Kannst doch zum 10.10. eine neue Versicherung suchen, den Ablauf 01.01. wählen und am 01.01.19 auf den dann günstigen Tarif umstellen lassen

Themenstarteram 30. Januar 2018 um 9:57

Zitat:

Dass mehrere SF-Klassen, grade in der höheren Region, zusammengefasst werden, ist absolut üblich.

Irgendwo hört es mit den Rabatten auch auf.

man merkt es langsam:(

Themenstarteram 30. Januar 2018 um 9:59

Zitat:

@celica1992 schrieb am 30. Januar 2018 um 10:48:19 Uhr:

Kannst doch zum 10.10. eine neue Versicherung suchen, den Ablauf 01.01. wählen und am 01.01.19 auf den dann günstigen Tarif umstellen lassen

ja, aber im Oktober machen die noch keine Angebote:(. Deshalb zweimal schlau gemacht!

Erstens mit dem Beitrag, zweitens mit dem V-Ablauf:)

..die die im Oktober dolle ;) Angebote machen sind meist die, die im Januar dann ganzdoll ;) erhöhen :D

Themenstarteram 30. Januar 2018 um 10:13

OK. Dann lasse ich mich im Oktober überrraschen und mal schauen, wer schlauer ist:D:cool:

Du könntest vorallem erfragen, ob du die Hauptfälligkeit auf den 01.01. legen kannst. Viele Versicherungen mach das doch. Ansonsten rate ich dazu, nicht nur zu gucken, was unterm Strich steht, sondern auch die AKB zu lesen, damit es beim nächsten Bling-Bling-Angebot nicht im Nach hinein zu Überraschungen kommt.

..z.Bsp. Werkstattbindung oder Zurückstufung im Schadensfall ;) :p

Themenstarteram 30. Januar 2018 um 13:21

OK, danke für eure Tipps! Werde ich versuchen, zu beachten:)

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