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Gold IV Automatik fährt verzögert an aus Kaltstart

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 23. August 2016 um 16:04

Hallo :)

Folgendes Problem: Ich habe seit nun 2 Wochen einen Gold IV Variant 2.0 mit Automatik. Jetzt ist es aber so, dass wenn ich früh den Wagen anmache um auf Arbeit zu fahren, und ich die Stufe "D" einlege, der Gang erst eingelegt wird so nach 2 Sekunden wo ich von der Bremse gegangen bin, dann mit einem kleinen Ruck der Wagen losrollt. Normalerweise merkt man ja dass Drehzahlen runtergehen wenn man noch auf der Bremse steht sobald man D einlegt. Wenn ich Rückwärtsgang nehme keine Probleme. Auch nicht wenn der Wagen warm ist oder ich nur kurz ausmache zum Tanken/Einkaufen etc. und dann wieder losfahre. Lustigerweise geht es auch gut wenn ich rückwärts kurz aus der Einfahrt fahre und dann sofort auf D umschalte. Auchsonst läuft das Getriebe einwandfrei.

Das Auto hat sowohl ne Gebrauchtwagengarantie auf Motor und Getriebe als auch Gewährleistung vom Händler. Also hoffe ich jetzt nichts zahlen zu müssen für die Reparatur... Da unser Mechaniker des Vertrauens gerade im Urlaub ist und ich den Wagen lieber schiebe als zum lokalen VW Partner zu gehen (diese Scheißbude...) dachte ich frag ich mal hier. Hoffe ihr könnt mir helfen :)

Kurze Daten:

BJ 2002

144.000

2.0 Benziner

4-Gang Autom.

102PS

scheckheftgepflegt, kann aber nicht sagen wann der letzte Getriebeölwechsel war

Besitzer (ich) hat keinerlei Ahnung von Autos whatsoever ;)

LG EbenenChef

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@luki8 schrieb am 29. August 2016 um 23:17:31 Uhr:

 

Er hat das Auto doch erst 4 Wochen ...!!!

Da greift auf jedenfall die Gewährleistung ob der der Mangel im Kaufvertrag steht oder nicht ...!!!!

Genau das ist ein Irrglaube....

Auszug aus Wikipedia:

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie).

 

Aufgrund des Kaufvertrages kann der Verkäufer nachweisen dass zum Zeitpunkt der Übergabe alles in Ordnung war. Der Käufer hat es ja auch unterschrieben. Genau für diese Fälle, dass nach dem Kauf etwas kaputt geht, gibt es die Gebrauchtwagenversicherung, weshalb eine Gewährleistung in meinen Augen nicht viel Wert ist.

 

PS: Ich hatte 2011 ein ähnliches Problem.

Auto gekauft, alles i.O. Nach 4 Wochen Getriebeschaden. Verkäufer ist nicht haftbar zu machen. (siehe BGB) Denn bei der Übergabe (Gefahrenübergang) war alles OK, keine Geräusche zu hören. Also wie bei dem Themenstarter hier. (laut Kaufvertrag war das Auto in tadellosen Zustand) Glücklicherweise hatte ich eine 1-jährige Gebrauchtwagenversicherung beim Händler abgeschlossen für 250,-EUR. Zum Glück hat sowas auch der Themenstarter abgeschlossen.

 

Über den Rechtsweg würde der Käufer wahrscheinlich recht bekommen. (aufgrund der Beweislast)

Auszug aus Wikipedia:

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war.

 

Nur, ist es der Auwand über den Rechtsweg wert, wenn sich der Verkäufer quer stellen sollte?

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Edit: Habe deinen Satz bezüglich Getriebeölwechsel erst jetzt gelesen, trozdem:

Ich nehme an, dass das Getriebeöl noch nie gewechselt wurde. Ist dies der Fall lass es machen und auch spülen! Hoffentlich lösen sich dadurch die Probleme. Wenns zu spät ist, sind aber schon so viele Ablagerungen im Getriebe, dass auch das Spülen nichts bringt.

Hatte bei meinem Getriebe ein ähnliches Problem.

Das erste war, dass er vom 2. in den 3. Gang manchmal (später öfter) nicht sofort geschaltet hat und 20 - 50 Sekunden im Leerlauf war und das zweite ähnlich wie deins, aber nur wenn ich von der Autobahn kam und an der Ampel wieder losfahren wollte. D war dabei dauerhaft eingelegt.

Wegen der Gebrauchtwagenversicherung (es ist garkeine Garantie vom Händler) muss ich dir noch folgendes mitteilen:

Gängige Policen beinhalten 40% Materialkostenerstattung und 100% Arbeitslohn.

Außerdem muss das Auto unter 200.000km Laufleistung haben.

Allerdings wäre dass dann immernoch die Chance günstig an ein neues (generalüberholtes) Automatikgetriebe zu kommen.

Laut JulHa kostet so ein überholtes Getriebe ca. 1600,- EUR.

 

Aber vielleicht ist es ja schon mit einer Spülung des Getriebeöls getan.

Zitat:

@das-markus schrieb am 24. August 2016 um 10:58:54 Uhr:

Laut JulHa kostet so ein überholtes Getriebe ca. 1600,- EUR.

Aber vielleicht ist es ja schon mit einer Spülung des Getriebeöls getan.

Das 5-Gang Tiptronic zumindest.

Deins ist wohl günstiger.

Bezüglich Spülung musst du erstmal ne Firma finden, welche das beim Golf macht/kann.

Themenstarteram 24. August 2016 um 15:01

Okay erstmal danke! Wisst ihr wie das läuft mit der Gewährleistung vom Händler? Da diese Problem offenbar schon bestand als ich den Wagen gekauft habe. Müsste er dann nicht eigentlich dafür aufkommen?

Zitat:

@EbenenChef schrieb am 24. August 2016 um 17:01:10 Uhr:

Okay erstmal danke! Wisst ihr wie das läuft mit der Gewährleistung vom Händler? Da diese Problem offenbar schon bestand als ich den Wagen gekauft habe. Müsste er dann nicht eigentlich dafür aufkommen?

Kommt drauf an ob du den Mangel im Kaufvertrag erwähnt hast oder nicht.

Der Händler ist die ersten 6 Monate in der Beweislast. Der holt den Kaufvertrag raus, und sagt: als du den gekauft hast, war der Mangel nicht vorhanden. Wenn das Getriebe nun einen Schaden hat, muss er NICHT dafür aufkommen.

Wenn innerhalb eines Jahres nach Kaufdtum Teile (außer Verschleißteile) kaputt gehen, dann greift die Gebrauchtwagenversicherung zu den oben genannten Konditionen.

man muss erstmal jemanden finder der das Getriebe spült..

Edit: Ich habe in Hannover eine Firma gefunden..

Da mein Golf V5 jetzt 103tkm runter hat, überlege ich das Getriebe auch mal spülen zu lassen.

Hat jemand Erfahrung(en) damit.. Mein Getriebe läuft wie es soll.. aber es wird ja ab ca. 100tkm empfohlen..

http://www.barsegar-kfz.de/mechanik/getriebespuelung.php

Mein Jatco 5Gang finde ich in der Preisliste schonmal nicht :/

Zitat:

@JulHa schrieb am 25. August 2016 um 14:16:44 Uhr:

Mein Jatco 5Gang finde ich in der Preisliste schonmal nicht :/

weil da 4-Gang steht.. ist falsch..

09A ist richtig.. Kennbustabe FYM -Jatco- 5-Gang Tiptronic genauer noch 09A(C)

Du hast ein EEE? ist das Gleiche.. Nur früheres Baujahr. auch ein 09A(C)

Genau EEE. Ist aber recht teuer das Ganze :/

Günstiger als ein neues Getriebe.. :/ Ich habe da mal angefragt.. Dauert 3-4 std. Ich werde es machen lassen. Aber erst kommt neues Fahrwerk :-))

Er hat das Auto doch erst 4 Wochen ...!!!

Da greift auf jedenfall die Gewährleistung ob der der Mangel im Kaufvertrag steht oder nicht ...!!!!

@ EbenenChef

Aufjedenfall reklamieren und nicht locker lassen !!!

Las Dir für jeden Auftrag bzw Reparatur Versuch eine Kopie geben !!!

Mir hat auch mal so ein "Händler" 4 mal mein Auto "Nachgebessert"

hab mir nie was schriftliches geben lassen und dann waren die 6Monate rum und

er wusste auf einmal von nichts mehr .....War auch das Getriebe Fratze ...!

Gruss Dirk

Zitat:

@luki8 schrieb am 29. August 2016 um 23:17:31 Uhr:

 

Er hat das Auto doch erst 4 Wochen ...!!!

Da greift auf jedenfall die Gewährleistung ob der der Mangel im Kaufvertrag steht oder nicht ...!!!!

Genau das ist ein Irrglaube....

Auszug aus Wikipedia:

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie).

 

Aufgrund des Kaufvertrages kann der Verkäufer nachweisen dass zum Zeitpunkt der Übergabe alles in Ordnung war. Der Käufer hat es ja auch unterschrieben. Genau für diese Fälle, dass nach dem Kauf etwas kaputt geht, gibt es die Gebrauchtwagenversicherung, weshalb eine Gewährleistung in meinen Augen nicht viel Wert ist.

 

PS: Ich hatte 2011 ein ähnliches Problem.

Auto gekauft, alles i.O. Nach 4 Wochen Getriebeschaden. Verkäufer ist nicht haftbar zu machen. (siehe BGB) Denn bei der Übergabe (Gefahrenübergang) war alles OK, keine Geräusche zu hören. Also wie bei dem Themenstarter hier. (laut Kaufvertrag war das Auto in tadellosen Zustand) Glücklicherweise hatte ich eine 1-jährige Gebrauchtwagenversicherung beim Händler abgeschlossen für 250,-EUR. Zum Glück hat sowas auch der Themenstarter abgeschlossen.

 

Über den Rechtsweg würde der Käufer wahrscheinlich recht bekommen. (aufgrund der Beweislast)

Auszug aus Wikipedia:

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war.

 

Nur, ist es der Auwand über den Rechtsweg wert, wenn sich der Verkäufer quer stellen sollte?

Themenstarteram 6. September 2016 um 16:06

Kurzes Update: Das Problem ist noch da, es liegt laut Mechaniker nicht am Öl da Rückwärtsgang und die 3-, 2- und 1-Fahrstufen einwandfrei funktionieren und beim Golf IV das Getriebeöl lebenslang hält laut Hersteller. Aus momentanem Stand stört es mich nicht wirklich da es wirklich nur 1-2 Sekunden sind und es nicht schlimmer wird, auch die Außentemperatur hat keinerlei Einfluss auf das Verhalten. Ich werde aber, wenn ich in 2 Monaten nach Hessen umgezogen bin, mal zum Getriebespezi gehen und das mit der Gebrauchtwagenversicherung -versuchen- zu klären.

Wenn du den Großteil über die Arbeitskosten abwicklen kannst, wäre das die beste Lösung.

Wichtig ist nur, dass du die Gebrauchtwagenversicherung vorher informierst, und nicht vor vollendete Tatsachen stellst.

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