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Golf 2 Led-Blinker an Golf 3 Stoßstange?
Hallo!
Habe in der Suche leider nichts gefunden. Ich habe folgendes Problem. Habe die GT5 Stoßstange von Ingo Noack verbaut und von FK die DE-Linsen Scheinwerfer mit integrierten Blinkern. Wie allgemein bekannt, sind die von der Ausleuchtung her sowas von schlecht, mir graut es schon echt davor im dunklen zu fahren. Jetzt möchte ich wieder meine Hella Golf 4 Look Scheinwerfer verbauen. Da es ja schon mehrfach hier ausdiskutiert wurde, dass es verboten ist, Blinker in diese zu installieren, weil dann die Betriebserlaubnis erlöschen würde, suche ich gerade nach einer anderen Möglichkeit. Bin auf die Golf 2 Led-Blinker gestoßen, die sind für die Stoßstange. Jetzt möchte ich nur mal rechtliche Info, ob ich diese in den oberen Lüftungsschlitzen meiner IN-Tuning-Stoßstange verbauen darf. Da gibt es doch bestimmt auch irgendwelche Auflagen, was Blinker und deren Höhe etc betrifft oder?
Danke für Hilfe!
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25 Antworten
Hier nochmal ein paar Bilder....
Und hier die Stoßstange...
hm hat zwar nix mim thema zu tun aber mit neugier.was kost denn die stoßstange da und passt sie gut? sieht nämlich schick aus.
Kostet im Shop ab 259 €, passt gut...
Re: Golf 2 Led-Blinker an Golf 3 Stoßstange?
Zitat:
Original geschrieben von SummerNight80
Jetzt möchte ich nur mal rechtliche Info, ob ich diese in den oberen Lüftungsschlitzen meiner IN-Tuning-Stoßstange verbauen darf. Da gibt es doch bestimmt auch irgendwelche Auflagen, was Blinker und deren Höhe etc betrifft oder?
Danke für Hilfe!
Hi,
was du vorhast ist in der Tat ne heikle Angelegenheit und Bestimmungen dazu gibt es sicherlich, dass dir schwindlig wird.
Frag doch mal beim User "Sporthabicht" hier im Forum an, der ist TÜV- Mensch und kann dir da bestimmt verlässliche Aussagen liefern.
Ok, hab ihm eine PN geschickt und auf diesen Beitrag vewiesen... weiß sonst noch jemand was?
Nachtrag: Die Golf 2 Led-Frontblinker haben eine E1-Zulassung.
Mahlzeit,
nach StVZO gibts keine Vorschrift für die Höhe von Fahtrichtungsanzeigern, nach EG-Rili müssen die Vorderen, um die es hier ja geht mindestens 350 mm üder der Fahrbahn angebaut sein.
Also, 350 mm zwischen Fahrbahn und Unterkante Blinkleuchten.
Seitlich gibts keine Beschränkung, nur aus eigenem Interesse sollte die möglichst weit aussen sein.
Abstrahlwinkel, 15° nach oben und unten, 80° nach aussen und 45° nach innen.
Zu tief in die Schlitze dürfen die also nicht rein, sonst ist die Sichtbarkeit nicht mehr gegeben.
der Habicht
Danke für die Info! Eintragen muss ich die dann aber wegen dem E-Prüfzeichen nicht oder? Weil die Stoßstange doch serienmäßig ohne Blinker ist...
ich glaube die müssen schon abgenommen werden. zumindest in der hinsicht, dass sie funktionieren, weil ja in den scheinis keine verbaut sind....aber der sporthabicht weiß da bestimmt besser bescheid
zur sicherheit würde ich damit dann aber zum tüv fahren, damit du auf der sicheren seite bist.
hab bei uns mal einen polo gesehen, der hatte die blinker im kühlergrill zwischen den scheinwerfern verbaut, wüsste auch gern ob das rechtens ist.
Ja, das wäre auch eine nette Variante!
@Sporthabicht
Muss man das dann eintragen lassen? Die mit E-Nr. versehenen Blinker im Grill, bzw. so wie ich es vorhabe in die Stoßstange eingelassen? Abnahme erforderlich?
Rechtlich wohl nicht 100% definiert, alleine schon weils Golf 2 Blinker an nem Golf 3 sind.
Ich würds eintragen lassen.............
der Habicht
Gut ist dann aber keine Anbau-Abnahme nach §19/3 oder? Also ne Einzelabnahme? Wie teuer kommt das?