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Golf 5 GT Steuerkettenschaden Gewährleistung des Händlers?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 29. Juli 2015 um 15:39

Hallo an alle

ich hab da eine dringende Frage an euch und hoffe das ihr mir ein paar tipps geben könnt.

Und zwar hab ich mitte April bei einem Händler einen Golf 5 GT gekauft. Ich hab auch beim Händler eine Garantie über 1 Jahr bei der GSG abgeschlossen. Vieleicht 1 Monat dannach ist die Motorkontrolleuchte angesprungen erstmal geblinkt und dann dauerhaft. Bin dann mal in die VW Werkstatt gefahren um mal zu schauen an was es liegen kann. Es wurde der Fehlerspeicher ausgelessen und rausgekommen ist das es was an der Steuerkette sein kann ich solle mal schauen ob die Leuchte wieder angeht. So bin ich dann wieder gefahren und 1 Tag dannach ist die Leuchte wieder angesprungen. Das hab ich dann wieder gemeldet in der Werkstatt und wir haben ein Termin ausgemacht damit er mal genauer nachschaut an was es liegt. 1 Woche dannach hatte ich dann den Termin. Vorher hab ich natürlich nochmal beim Händler angerufen um ihm das zu schilder und er meinte ich solle einen Kostenvoranschlag machen lassen. Das hab ich dann auch so in der Werkstatt weitergegeben. Es kam dann eben raus das die Steuerkette übergesprungen ist. hab auch einen KV bekommen den ich dann zum Händler schicken sollte. 1 Tag dannach kam dann vom Händler zurück das das nicht seine Sache ist ich solle mich doch an die GSG wenden. Das hab ich dann auch gemacht und die meinten wiederrum das das die Werkstatt mit der GSG abklären sollte. Das hab cih dann so der Werkstatt gesagt und die haben sich dann mit der GSG in Verbindung gesetzt. Das war letzten Donnerstag. Und heute hab ich eine Rückmeldung von der Werkstatt erhalten das die GSG sich mit dem Händler in Verbindung setzt und ich dem Händler etwas Druck machen solle. Ok dann hab ich wieder den Händler angerufen und er meinte das er sich nochmal mit denen in Verbindung setzt aber er weiss jetzt schon das die nicht 100% übernehmen. Ich hab ihn dann gefragt ob er dann den Rest dazu gibt und er meinte nein wieso den auch. Dann hab ich ihm mit der Gewährleistung gedroht und er sagte dazu das das ein bekanntes Problem bei VW mit der Steuerkette ist und das nicht in die Gewährleistung fällt.

So ich bin stinksauer nach dem ganzen hin und her und wollte euch mal fragen ob das stimmt das er nicht zuständig ist wenn es die Steuerkette ist? Gibt es jemand hier der sich in so Sachen auskennt was ich jetzt am besten mache den ich hab eigentlich gar keine Lust nach 3 Monaten und 1000km gefahren noch mehr in das Auto zu stecken.

Vielen Dank an alle die mir etwas helfen können

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18 Antworten

Hier ist definitiv der Händler in der Gewährleistungspflicht!

Nicht einschüchtern lassen.

Zumal er ja quasi schon selber eingeräumt hat, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel hatte.

Der Versuch seine Gewährleistungspflicht auf die Versicherung abzuwälzen ist hier gescheitert.

Hast Du denn keinen Rechtsschutz ?

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 17:27

Ne leider nicht aber nach der Sache werd ich eine abschließen.

Gilt die gesetzliche Gewährleistung immer? Den das Auto hab ich bei 170000 gekauft und bin maximal 1000 km gefahren. Den er will sich ja rausreden aus der Pflicht und die Schuld VW zuschieben die ja Problem mit den ketten haben

In den ersten 6 Monaten nach Kauf steht der Händler in der Pflicht den Schaden nachzubessern.

Man geht davon aus, das ein Schaden der in den ersten 6 Monaten auftritt, bereits beim Kauf vorhanden war.

Das wird dir jeder Anwalt bestätigen.

Ich würde den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen.

wenn er weiter alles abwehrt, sagst du Ihm das Du den Fall an deinen Anwalt weiter gibst.

Selbst in einem Rechtsstreit wirst du sehr gute Chancen haben.

Wenn er die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hat, gilt diese immer beim Kauf vom Händler.

am 29. Juli 2015 um 19:00

Zitat:

Wenn er die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hat, gilt diese immer beim Kauf vom Händler.

Selbst wenn er sie auschließt gilt sie, da der Händler sie

nicht auschließen darf.

Er darf sie nur kürzen und zwar auf 1J, tut er dies nicht gilt

automatisch eine 2jährige Sachmängelhaftung.:D

Dem TE kann ich nur raten hier nicht einzuknicken,

der Händler ist in der Pflicht ohne wenn und aber.;)

Es rasselt so spät durch Nacht und Wind, es ist das

fast tote Wolfsburger Kettenkind.:D

Ausser er verkauft das Fahrzeug im Auftrag von Privat.

Ich glaube dann wäre er raus aus der Sache.

Oder irre ich mich?

Er ist nur von der Gewährleistung raus wenn der es im Auftrag verkauft (da fungiert er nur als Vermittler) oder als bastler/ Export Fahrzeug bzw. wenn es an Gewerbetreibene geht.

Bei Privatkäufern geht das nur wenn beide explizit darauf verzichten. Das ist bei 99% der Fahrzeuge die nicht mehr als 1000€ kosten.

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 4:14

Ok dann danke ich euch schonmal für die Antworten.

 

Und es gibt auch kein Schlupfloch in der Gewährleistung? Den er ist ja der Meinung das das steuerkettenproblem ein bekanntes VW Problem ist und da die Gewährleistung nicht greift.

Na, ich weiß nicht, ob das so einfach ist.

Meine gelesen zu haben, dass auch die Gewährleistung nicht alles abdecken kann. Da das Auto schon 170000km runter hat, muss man wohl mit Schäden rechnen; die Gewährleistung kann da kein neues Auto draus machen. Immerhin ist bei dieser Laufleistung bei einem Kleinwagen wie dem Golf schon allmählich die Verschleissgrenze erreicht.

Meiner Meinung nach kannst du nicht auf 100% Erstattung rechnen.

Mach ihn trotzdem auf seine Gewährleistungspflicht aufmerksam.

Er hat dir eine zusätzliche Versicherung verkauft, die aber nicht alles übernimmt.

Darauf will der Händler jetzt den Schaden abwälzen.

Den Rest sollst du selbst tragen.

Da würde ich nicht mitspielen.

Sag ihm das du den Schaden repariert haben willst, oder die Sache geht zum Anwalt.

Ein Schlupfloch im Sinne von "der Fehler ist bei VW bekannt" gibt es definitiv nicht. Das ist absolut unerheblich ob der Fehler bekannt ist oder du der erste Mensch bist, der den Fehler hat.

Die von kai_od angesprochene Problematik muss aber davon unabhängig betrachtet werden.

Ausnahme wie schon erwähnt: Verkauf in Auftrag. Scheint hier aber nicht vorzuliegen.

Fakt ist: der Händler will sich rauswinden. Bleib hart, besteh weiter auf deinen Gewährleistungsanspruch und nimm dir zur Not einen Anwalt. Meistens reicht ein aufgesetztes Schreiben mit Kopf der Kanzlei aus und es wird eingelenkt.

Informiere den Händler vorher über die Gesetzeslage und deinen Plan einen Anwalt einzuschalten. Evtl reicht das schon.

mfg TommyB

am 30. Juli 2015 um 12:50

Vor allem längt sich eine Kette nicht innerhalb von 1000 km....dass sie gerade bei dir übersprungen ist, ist einfach Pech - der Fehler war aber sagen wir mal zu 99% schon beim Kauf da!

Gewährleistung muss der Händler nicht für Verschleißteile leisten. Die Steuerkette ist kein Verschleißteil!

Der Händler muss den Schaden beheben. Auch die Garantie-Gesellschaft hat damit eigentlich nichts am Hut. Die muss für den Schaden gar nicht einspringen (wenn sie es tut, dann hat der Händler halt Glück, aber das muss dich nicht kümmern).

Wenn der Händler Probleme macht, dann ab zum Anwalt. Außerdem ab jetzt jegliche Kommunikation mit dem Händler dokumentieren (d.h. keine Absprachen per Telefon). Schriftlich zur Behebung des Schaden mit Fristsetzung auffordern, dabei auf gesetzliche Sachmängelhaftung / Gewährleistung verweisen. Der Fall ist (vor allem wegen des kurzen Zeitraums nach Kauf) eigentlich Glasklar. Daher brauchst du den Gang zum Anwalt auch nicht scheuen, wenn es Probleme gibt.

... und eine Anwaltsberatung vorab kostet auch nicht dier Welt.

Bewahrt Dich aber u.U. vor teuren Fehlschritten-

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