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Golf 6 Problem mit Händler, Frage zum Schlossträger?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 9. Mai 2015 um 12:49

Hallo,

ich hab ein Problem mit einem Händler, letzten Endes geht es um einen Rücktritt.

Es sind mehr Teile bei einem Unfall getauscht worden als angegeben, bzw. gar nicht ausgetauscht worden.

So ist z.B. der Schlossträger auf der unteren Seite der Beifahrerseite gebrochen, der Klimakondensator wohl etwas nach hinten verbogen worden und daraufhin der Klimakompressor nach leerem Lauf jetzt wenige Tage nach dem Kauf über den Jordan gegangen.

Er gab jetzt nachträglich zu auch den Kühler ausgetauscht zu haben. Meine Frage ist, muss dazu der Schlossträger ausgebaut werden, ist denn der Schaden am Schlossträger dabei erkennbar, die vordere Stossstange wurde übrigens auch komplett gewechselt, sowie der Scheinwerfer rechts.

Also meine Werkstatt vor Ort hat den Schaden gleich entdeckt als das Auto auf der Bühne stand, auch den Schaden am Kondensator. Kann sich der Verkäufer rausreden davon nichts gewusst zu haben, obwohl er ja den Kühler usw. getauscht hat? Ich will nur etwas vorbereitet sein auf eventuelle Ausreden.

Vielen Dank vorab!

Grüße :)

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19 Antworten

Du wusstest das es ein Unfallwagen ist?

War das ein Freier Händler oder VW selber?

 

Der defekte Klimakompressor wird ja über die Gewährleistung übernommen , da beim Händler gekauft , der muß zumindest 1 jahr diese leisten , steht im vertrag Unfallwagen oder Unfallfrei , falls Unfallfrei ist der vertrag null und nichtig , falls Unfall drin steht , hat der Händler seine Pflicht getan . Was hat er denn gesagt , nur Kratzer im Stoßfänger oder wie

Themenstarteram 11. Mai 2015 um 11:29

Hi,

 

ein Frontunfall ist bekannt, dieser hätte aber lediglich die vordere Stoßstange sowie den rechten Scheinwerfer betroffen, nur angefahren, die Teile wurden dann ausgetauscht.

 

Gewährleistung besteht, aber der Händler hat sie bisher nicht erfüllt. Die Gebrauchtwagenversicherung übernimmt den aktuellen Schaden natürlich nicht, da der Schaden aus dem vorhergehenden Unfall resultiert, somit steht der Wagen aktuell still und es wurde auch noch nichts repariert, da der Wagen laut quietscht (Riemenscheibe) ist er nicht fahrtüchtig, es wurde vom Händler (freier Händler) nun seit über 2 Wochen auch nichts unternommen.

 

Da im Kaufvertrag aber zusätzlich ein falsches Modelljahr angegeben ist, geht der Wagen sowieso zurück, allerdings fällt Nutzungsausfall an und ich will mich vorab schlau machen, ob er sich davor nicht drücken will, indem er vorgibt nichts davon gewusst zu haben. Aber da ja ein Unfallschaden bekannt war, wäre es sicher seine Pflicht gewesen diesen eingehender zu prüfen. Ein gebrochener Schlossträger sollte beim Tausch der Front sowie des Kühlers usw. doch sicher auffallen?

 

Die VW Werkstatt, in welche der Wagen gebracht wurde nachdem das Quietschen auftrat hat den Schaden und die Ursache recht schnell gefunden, ebenso den gebrochenen Schlossträger, der defekte Klimakompressor wurde dann aufgrund der Vorschäden nicht repariert, wegen der fehlenden Versicherungsfreigabe. Der Verkäufer hat auch nichts unternommen die Schäden reparieren zu lassen damit der Wagen wieder fahrtüchtig ist.

 

Bisher ist der Händler seiner Pflicht in keinster Weise nachgekommen, weil bis dato nichts durch ihn unternommen wurde, der Wagen steht aktuell bei mir nur im Hof rum. Aber Rücktritt vom KV ist per Anwalt bereits in die Wege geleitet.

 

Grüße

Hallo Heinz, das ist ja schon ne starke Geschichte!

Aber Weisst du was ich nicht verstehe ( und die Frage ist an die Allgemeinheit gerichtet) wieso kauft man sich ein Unfallwagen? Wo man gar nicht sicher sein kann ob wirklich alles und auch fachmännisch repariert wurde (siehe dein Fall).

Sind die Autos in der Anschaffung so billig das es einem egal ist, oder gibt es noch weiter Sachen, die so ein Auto interessant machen ? Bitte klärt mich auf.

MfG

Fazit war ein Unfallwagen, hat der Händler auch angegeben , leider über den Umfang im Unklaren , keine Belege und nichts , man hat vorbei geredet , alleine deswegen hätte ich den wagen schon nicht NICHT gekauft , dann gucke mal wie Du aus der Nummer rauskommst , wird wohl schwer werden. Steht der Umfang so genau im Vertrag drin oder steht da Frontschaden , allgemein ??

Um einen Kühler zu wechseln, muss der Schlossträger raus.

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 9:25

Hallo,

@Big_P: das war die grundlegende Antwort die mich vorrangig interessiert hat, wenn der Kühler getauscht wurde, dann wurde völlig bewusst der gebrochene Schlossträger wieder eingebaut, das ist ein gutes Argument für mich das mir weiterhilft.

Aus der Sache komme ich schon raus, da ja das Modelljahr im Kaufvertrag nicht stimmt, ist das ein Sachmangel der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, da gibt es kein Wenn und Aber, das ist durch ein Urteil des OLG Nbg bestätigt worden, zum Glück!

Der ganze andere Rest mit dem Unfallschaden muss nur das Verschulden des Verkäufers belegen, weil er dann für den Nutzungsausfall aufkommen muss, da kommt doch auch was zusammen, je nachdem wie lange sich das noch hinzieht, aber daran ist er dann selber schuld.

Die Klage ist bereits formuliert, allerdings steht noch eine Stellungnahme des Verkäufers aus, mal abwarten, im Klagefall wird es ganz schon teuer für den Verkäufer, was da an Kosten dazu kommt laut Klageschrift, glücklicherweise hab ich eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung.

Vielen Dank !!!

Grüße :)

Naja, freue dich mal nicht zu früh, oft liegen Welten zwischen dem was ein Anwalt verlangt und was ein Richter im Endeffekt für Rechtens erkennt!

Da es sich um einen Rechtsstreit handelt, solltest Du zum Anwalt und nicht in ein Forum gehen. Derartige Dinge gehören vernünftig geklärt und nicht mit Halbwissen zerredet.

Er hat doch geschrieben, dass ein Anwalt eingeschaltet wurde! Oder glaubst du der TE hat die Klageschrift selber aufgesetzt? :rolleyes:

am 12. Mai 2015 um 14:34

Ich weiß im nachhinein ist man immer schlauer, doch wenn es ein Unfallauto war, dann gibt es doch auch ein Gutachten, wenn sowas nicht vorliegt, würde ich sowieso die Finger von lassen, besonders von einem freien Händler

Themenstarteram 13. Mai 2015 um 12:49

Hi,

natürlich war ich beim Anwalt, nur schadet es nicht wenn man ein paar Argumente intus hat, sollte sich der Händler rausreden wollen. Ein gebrochener Schlossträger muss ja beim Kühlertausch auffallen, wenn er dazu ausgebaut werden muss. Er hat ja auch nichts unternommen um das Fahrzeug wieder in einen fahrtüchtigen Zustand zu bringen, weswegen ich Nutzungsausfallentschädigung haben will.

Mit dem falschen Modelljahr liegt ein Sachmangel vor der zum Rücktritt berechtigt.

http://autokaufrecht.info/.../

Grüße :)

Im Grunde ist das Auto ja mit gebrochenem Schlossträger fahrtüchtig.

Nur ob verkehrssicher?

Themenstarteram 15. Mai 2015 um 16:42

Ja, aber der Klimakompressor ist auch defekt durch einen Schaden am Kondensator, jetzt quietscht es sehr laut im Motorraum, der Kompressor ist wohl schwergängig und der Riemen würde das nicht lange aushalten, laut VW Händler sollte man nur noch eine kurze Strecke zurücklegen. Dadurch sind wir auch auf den gebrochenen Schlossträger, sowie den leicht verbogenen Klimakondensator gekommen.

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