1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Golf 6 vor Preiserhöhung bestellt, jetzt Ausstattung ändern. Neuer Preis?

Golf 6 vor Preiserhöhung bestellt, jetzt Ausstattung ändern. Neuer Preis?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 31. Mai 2009 um 9:31

Hallo,

ich hab einen Golf 6 Trendline United Grey bestellt.

- RCD 310

- MFA+

- 4 Türen mechanisch FH

- Sportpaket Atlanta

- Mittelarmlehne

Ich hab die Bestellung beim Autohändler vor der Preiserhöhung abgewickelt (27.05.2009). Seit letzten Donnerstag haben sich die Preise (Grundpreis) und Sonderaustattung (2,9%) erhöht.

Wenn ich nun die Austattung ändern möchte, und zwar

- statt United Grey, Deep Pearl Black

- statt RCD 310, RCD 510

ist das möglich? Wenn ja, wie sind es mit dem Preis aus, verlangt der Händler nur den erhöhten Preis für den RCD 510 (mit 2,9% Aufschlag) oder kostet der Wagen insgesamt mehr (also erhöht sich der ganze andere Kram wie z.B. Grundpreis, etc. auch)?

 

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

 

mattis

Beste Antwort im Thema

Hallo. Habe diese info von meinen Freundlichen bekommen. Vieleicht hilft es weiter.

 

Altpreisfakturierung im Rahmen der 4-Monatsklausel

Preisanpassung per 28.05.2009

Achtung! Preiserhöhung per 28.05.09 für Volkswagen PKW

Sonderregelung für die Modelle Fox, Golf Limousine, Golf Variant, Jetta,

Touran, Tiguan, Scirocco, Passat Limousine, Passat Variant und Sharan

Zur Wahrung Ihrer Ansprüche auf Altpreisfakturierung/4-Monatsklausel bitten wir um

Beachtung folgender wichtiger Regelungen:

1. Information der autorisierten ständigen Vermittler, dass diese Ihnen rechtzeitig Blatt

2 des Bestellformulars zuleiten können.

2. Eingabe der Kundenbestellungen bis spätestens am 28.05.09 während der

vorgesehenen Online-Zeiten in NEWADA (Ausschlussfrist).

3. Erteilen der Auftragsbestätigung an die Kunden spätestens am 29.05.09.

4. Eingabe der Vertragsdaten (Datum der Auftragsbestätigung, zugesagter

Lieferzeitpunkt) für alle vor der Preiserhöhung entgegengenommenen

Kundenbestellungen in NEWADA bis spätestens Mittwoch, 03.06.09

(Ausschlussfrist).

Achtung!!!

Zur Berechnung des mit dem Kunden zu vereinbarenden Liefertermines ist die 1.

Schauglaswoche maßgebend.

Wenn Sie Aufträge mit Altpreisanspruch (Preiskennzeichen "A") ändern wollen, prüfen

Sie vorsorglich zunächst mit der Funktion "Test", ob die gewünschte Änderung nicht zu

einer Schauglaswoche führt, die außerhalb der 4-Monatsfrist (abzüglich 2 Wochen) liegt.

Bitte berücksichtigen Sie die im PartnerNet veröffentlichten zusätzlichen Transportzeiten.

Nach etwaigen Änderungen achten Sie bitte unbedingt auf eine eventuell erforderliche

Anpassung des dem Kunden genannten und bereits gemeldeten "zugesagten

Liefertermines" auf Basis der neuen Schauglaswoche.

Beachten Sie bitte:

Wenn bereits in NEWADA eingestellte Auftragseingangsdaten oder Bestätigungsdaten

geändert bzw. ein zweites Mal eingegeben werden, entfällt das eventuell vorhandene

Bewertungskennzeichen, so dass keine Altpreisfakturierung erfolgen kann.

Sonderregelung für die Modelle Fox, Golf Limousine, Golf Variant, Jetta, Touran,

Tiguan, Scirocco, Passat Limousine, Passat Variant und Sharan

Für die genannten Modelle gilt erweiterter Preisschutz. Bei allen Aufträgen mit

Auftragseingang bis einschließlich 27.05.09 (Eingabe der Kundenaufträge bis

spätestens 28.05.09 während der vorgesehenen Online-Zeiten in NEWADA auf

Wunschwoche / Lieferstatus D [Ausschlussfrist] kommt der alte Listenpreis zur

Anwendung. Diese Regelung bezieht sich nur auf Kundenfahrzeuge, nicht jedoch auf

Vorführwagen.

Vorführwagen

Für Vorführwagen gilt Altpreisschutz, sofern nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Die Fahrzeuge wurden spätestens einen Tag vor der Preiserhöhung bestellt und bis

einschließlich 28.05.09 während der vorgesehenen Online-Zeiten mit dem Status

"Vorführwagen" in NEWADA eingegeben (Ausschlussfrist).

2. Für eine "Altpreisbewertung" der Vorführwagen ist es aus systemtechnischen

Gründen unbedingt erforderlich, gleichzeitig mit dem Bestelldatum ein

Auftragsbestätigungsdatum und einen zugesagten Liefertermin in NEWADA

einzugeben. Als Datum der Auftragsbestätigung muss dazu das Bestelldatum

eingegeben werden, der zugesagte Liefertermin darf nicht größer als 4 Monate ab

Bestell-/Auftragsbestätigungsdatum sein.

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten
am 31. Mai 2009 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von mattis2009

Hallo,

ich hab einen Golf 6 Trendline United Grey bestellt.

- RCD 310

- MFA+

- 4 Türen mechanisch FH

- Sportpaket Atlanta

- Mittelarmlehne

Ich hab die Bestellung beim Autohändler vor der Preiserhöhung abgewickelt (27.05.2009). Seit letzten Donnerstag haben sich die Preise (Grundpreis) und Sonderaustattung (2,9%) erhöht.

Wenn ich nun die Austattung ändern möchte, und zwar

- statt United Grey, Deep Pearl Black

- statt RCD 310, RCD 510

ist das möglich? Wenn ja, wie sind es mit dem Preis aus, verlangt der Händler nur den erhöhten Preis für den RCD 510 (mit 2,9% Aufschlag) oder kostet der Wagen insgesamt mehr (also erhöht sich der ganze andere Kram wie z.B. Grundpreis, etc. auch)?

 

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

 

mattis

Wie schon mehrfach in diesem Forum steht ist das von Händler zu Händler und je nach Kaufvertrag verschieden!

Wenn den Kaufvertrag so gestrikt ist wie viele, dann musst du eh für das komplette Auto den bei Abholung gültigen Preis zahlen!

Wenn nichts von Preiserhöhung im KV steht, dann musst du bei deinem Händler abnfragen was dich dein zusätzliches Extra kostet!

Wieso eigentlich 2,9 % ?

Zitat:

Original geschrieben von Daniloo

Zitat:

Original geschrieben von mattis2009

Hallo,

 

ich hab einen Golf 6 Trendline United Grey bestellt.

- RCD 310

- MFA+

- 4 Türen mechanisch FH

- Sportpaket Atlanta

- Mittelarmlehne

 

Ich hab die Bestellung beim Autohändler vor der Preiserhöhung abgewickelt (27.05.2009). Seit letzten Donnerstag haben sich die Preise (Grundpreis) und Sonderaustattung (2,9%) erhöht.

 

Wenn ich nun die Austattung ändern möchte, und zwar

 

- statt United Grey, Deep Pearl Black

- statt RCD 310, RCD 510

 

ist das möglich? Wenn ja, wie sind es mit dem Preis aus, verlangt der Händler nur den erhöhten Preis für den RCD 510 (mit 2,9% Aufschlag) oder kostet der Wagen insgesamt mehr (also erhöht sich der ganze andere Kram wie z.B. Grundpreis, etc. auch)?

 

 

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

 

 

mattis

Wie schon mehrfach in diesem Forum steht ist das von Händler zu Händler und je nach Kaufvertrag verschieden!

Wenn den Kaufvertrag so gestrikt ist wie viele, dann musst du eh für das komplette Auto den bei Abholung gültigen Preis zahlen!

Wenn nichts von Preiserhöhung im KV steht, dann musst du bei deinem Händler abnfragen was dich dein zusätzliches Extra kostet!

 

Wieso eigentlich 2,9 % ?

Im vorliegenden Fall muss Käufer auch bei einem Liefertermin von mehr als vier Monaten nicht den neuen Preis bezahlen.

Denn im Fall einer Lieferfristvereinbarung von mehr als 4 Monaten darf der Verkäufer die durch eine gesetzeskonforme Klauselgestaltung vorbehaltene Preiserhöhung nur unter der Voraussetzung an den Käufer weitergeben, dass die Umstände, auf denen die Preissteigerung beruht, nach Vertragsschluss eingetreten sind und diese für den Verkäufer nicht voraussehbar waren.

Wäre es anders, könnte der Verkäufer bewusst die Lierfrist größer als vier Monate wählen und so die Erhöhung kassieren.

 

Wird in der AB bereits der neue ab 28.05.09 geltende höhere Preis genannt, ist der Käufer nicht an seine Bestellung gebunden. AB ist ein neues Angebot des Händlers, dessen Annahme dem Käufer freisteht.

 

O.

am 31. Mai 2009 um 10:24

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Daniloo

 

Wie schon mehrfach in diesem Forum steht ist das von Händler zu Händler und je nach Kaufvertrag verschieden!

Wenn den Kaufvertrag so gestrikt ist wie viele, dann musst du eh für das komplette Auto den bei Abholung gültigen Preis zahlen!

Wenn nichts von Preiserhöhung im KV steht, dann musst du bei deinem Händler abnfragen was dich dein zusätzliches Extra kostet!

Wieso eigentlich 2,9 % ?

Im vorliegenden Fall muss Käufer auch bei einem Liefertermin von mehr als vier Monaten nicht den neuen Preis bezahlen.

Denn im Fall einer Lieferfristvereinbarung von mehr als 4 Monaten darf der Verkäufer die durch eine gesetzeskonforme Klauselgestaltung vorbehaltene Preiserhöhung nur unter der Voraussetzung an den Käufer weitergeben, dass die Umstände, auf denen die Preissteigerung beruht, nach Vertragsschluss eingetreten sind und diese für den Verkäufer nicht voraussehbar waren.

Wäre es anders, könnte der Verkäufer bewusst die Lierfrist größer als vier Monate wählen und so die Erhöhung kassieren.

Wird in der AB bereits der neue ab 28.05.09 geltende höhere Preis genannt, ist der Käufer nicht an seine Bestellung gebunden. AB ist ein neues Angebot des Händlers, dessen Annahme dem Käufer freisteht.

O.

Steht aber nichts von den 4 Monaten Preisgarantie gibt es diese auch nicht. Steht im Vertrag das Preiserhöhungen mitgetragen werden müssen, so zahlt man für alles den neuen Preis. So wurde es doch hier im Forum erklärt.

Man kommt total durcheinander, wenn jeder etwas anderes sagt ;)

Zitat:

Original geschrieben von Daniloo

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Im vorliegenden Fall muss Käufer auch bei einem Liefertermin von mehr als vier Monaten nicht den neuen Preis bezahlen.

Denn im Fall einer Lieferfristvereinbarung von mehr als 4 Monaten darf der Verkäufer die durch eine gesetzeskonforme Klauselgestaltung vorbehaltene Preiserhöhung nur unter der Voraussetzung an den Käufer weitergeben, dass die Umstände, auf denen die Preissteigerung beruht, nach Vertragsschluss eingetreten sind und diese für den Verkäufer nicht voraussehbar waren.

Wäre es anders, könnte der Verkäufer bewusst die Lierfrist größer als vier Monate wählen und so die Erhöhung kassieren.

 

Wird in der AB bereits der neue ab 28.05.09 geltende höhere Preis genannt, ist der Käufer nicht an seine Bestellung gebunden. AB ist ein neues Angebot des Händlers, dessen Annahme dem Käufer freisteht.

 

O.

Steht aber nichts von den 4 Monaten Preisgarantie gibt es diese auch nicht. Steht im Vertrag das Preiserhöhungen mitgetragen werden müssen, so zahlt man für alles den neuen Preis. So wurde es doch hier im Forum erklärt.

Man kommt total durcheinander, wenn jeder etwas anderes sagt ;)

Es wird hier etwas anderes gesagt, weil ein anderer Sachverhalt vorliegt.

Es ist zutreffend, dass Preiserhöhung möglich ist, wenn entsprechende Klausel im Kaufvertrag und Liefertermin mehr als vier Monate.

Wenn aber -wie vorliegend- bei Vertragsabschluss schon feststeht, dass eine Preiserhöhung ansteht, dann ist keine Preiserhöhung trotz Erhöhungsklausel möglich.

 

O.

Wenn ich mich jetzt nicht irre, möchte der TE aber umbestellen.

Folglich würde er eine neue AB bekommen, was auch einem neuen Kaufvertrag gleichkommen würde? Dieser wüde dann ein Datum nach dem 2.06,09 tragen und somit unter die neue Preisstellung fallen.

@ TE: Am Besten fragst du in diesem Fall deinen Händler, denn nur dieser kann hier eine defenitive Aussage treffen und fragen kostet nix. ;)

Hallo. Habe diese info von meinen Freundlichen bekommen. Vieleicht hilft es weiter.

 

Altpreisfakturierung im Rahmen der 4-Monatsklausel

Preisanpassung per 28.05.2009

Achtung! Preiserhöhung per 28.05.09 für Volkswagen PKW

Sonderregelung für die Modelle Fox, Golf Limousine, Golf Variant, Jetta,

Touran, Tiguan, Scirocco, Passat Limousine, Passat Variant und Sharan

Zur Wahrung Ihrer Ansprüche auf Altpreisfakturierung/4-Monatsklausel bitten wir um

Beachtung folgender wichtiger Regelungen:

1. Information der autorisierten ständigen Vermittler, dass diese Ihnen rechtzeitig Blatt

2 des Bestellformulars zuleiten können.

2. Eingabe der Kundenbestellungen bis spätestens am 28.05.09 während der

vorgesehenen Online-Zeiten in NEWADA (Ausschlussfrist).

3. Erteilen der Auftragsbestätigung an die Kunden spätestens am 29.05.09.

4. Eingabe der Vertragsdaten (Datum der Auftragsbestätigung, zugesagter

Lieferzeitpunkt) für alle vor der Preiserhöhung entgegengenommenen

Kundenbestellungen in NEWADA bis spätestens Mittwoch, 03.06.09

(Ausschlussfrist).

Achtung!!!

Zur Berechnung des mit dem Kunden zu vereinbarenden Liefertermines ist die 1.

Schauglaswoche maßgebend.

Wenn Sie Aufträge mit Altpreisanspruch (Preiskennzeichen "A") ändern wollen, prüfen

Sie vorsorglich zunächst mit der Funktion "Test", ob die gewünschte Änderung nicht zu

einer Schauglaswoche führt, die außerhalb der 4-Monatsfrist (abzüglich 2 Wochen) liegt.

Bitte berücksichtigen Sie die im PartnerNet veröffentlichten zusätzlichen Transportzeiten.

Nach etwaigen Änderungen achten Sie bitte unbedingt auf eine eventuell erforderliche

Anpassung des dem Kunden genannten und bereits gemeldeten "zugesagten

Liefertermines" auf Basis der neuen Schauglaswoche.

Beachten Sie bitte:

Wenn bereits in NEWADA eingestellte Auftragseingangsdaten oder Bestätigungsdaten

geändert bzw. ein zweites Mal eingegeben werden, entfällt das eventuell vorhandene

Bewertungskennzeichen, so dass keine Altpreisfakturierung erfolgen kann.

Sonderregelung für die Modelle Fox, Golf Limousine, Golf Variant, Jetta, Touran,

Tiguan, Scirocco, Passat Limousine, Passat Variant und Sharan

Für die genannten Modelle gilt erweiterter Preisschutz. Bei allen Aufträgen mit

Auftragseingang bis einschließlich 27.05.09 (Eingabe der Kundenaufträge bis

spätestens 28.05.09 während der vorgesehenen Online-Zeiten in NEWADA auf

Wunschwoche / Lieferstatus D [Ausschlussfrist] kommt der alte Listenpreis zur

Anwendung. Diese Regelung bezieht sich nur auf Kundenfahrzeuge, nicht jedoch auf

Vorführwagen.

Vorführwagen

Für Vorführwagen gilt Altpreisschutz, sofern nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Die Fahrzeuge wurden spätestens einen Tag vor der Preiserhöhung bestellt und bis

einschließlich 28.05.09 während der vorgesehenen Online-Zeiten mit dem Status

"Vorführwagen" in NEWADA eingegeben (Ausschlussfrist).

2. Für eine "Altpreisbewertung" der Vorführwagen ist es aus systemtechnischen

Gründen unbedingt erforderlich, gleichzeitig mit dem Bestelldatum ein

Auftragsbestätigungsdatum und einen zugesagten Liefertermin in NEWADA

einzugeben. Als Datum der Auftragsbestätigung muss dazu das Bestelldatum

eingegeben werden, der zugesagte Liefertermin darf nicht größer als 4 Monate ab

Bestell-/Auftragsbestätigungsdatum sein.

Zitat:

Original geschrieben von Flatmann99

Hallo. Habe diese info von meinen Freundlichen bekommen. Vieleicht hilft es weiter.

 

 

 

Altpreisfakturierung im Rahmen der 4-Monatsklausel

Preisanpassung per 28.05.2009

 

Achtung! Preiserhöhung per 28.05.09 für Volkswagen PKW

Sonderregelung für die Modelle Fox, Golf Limousine, Golf Variant, Jetta,

Touran, Tiguan, Scirocco, Passat Limousine, Passat Variant und Sharan

 

Zur Wahrung Ihrer Ansprüche auf Altpreisfakturierung/4-Monatsklausel bitten wir um

Beachtung folgender wichtiger Regelungen:

 

1. Information der autorisierten ständigen Vermittler, dass diese Ihnen rechtzeitig Blatt

2 des Bestellformulars zuleiten können.

 

2. Eingabe der Kundenbestellungen bis spätestens am 28.05.09 während der

vorgesehenen Online-Zeiten in NEWADA (Ausschlussfrist).

 

3. Erteilen der Auftragsbestätigung an die Kunden spätestens am 29.05.09.

 

4. Eingabe der Vertragsdaten (Datum der Auftragsbestätigung, zugesagter

Lieferzeitpunkt) für alle vor der Preiserhöhung entgegengenommenen

Kundenbestellungen in NEWADA bis spätestens Mittwoch, 03.06.09

(Ausschlussfrist).

 

Achtung!!!

Zur Berechnung des mit dem Kunden zu vereinbarenden Liefertermines ist die 1.

Schauglaswoche maßgebend.

Bei Vereinbarung der "alten" Preise ist es laut VW notwendig, die AB bis spätestens 29.05. an den Kunden zu erteilen, d.h. im Extremfall innerhalb eines Tages (Bestellung 28.05, AB 29.05), was offensichtlich möglich ist, ansonsten dies VW nicht fordern würde.

 

Wurde hier im Forum nicht berichtet, dass die Händler für die Bestimmung der Lieferzeiten teilweise mehrere Wochen benötigten und der Grund hierfür stets im NEVADA System von VW zu suchen wari? Auch dies ist wiederum ein Hinweis, dass dem Käufer von vielen Händlern offensichtlich unzutreffende Informationen gegeben werden.  

 

Was ist 1. Schauglaswoche?

 

O.

 

P.S. Damit müssten ja alle die, die nach der alten Preisliste bestellt haben, auch schon ihre AB haben (oder am Di/Mi erhalten), da die Daten dieser AB spätestens am 29.05.in die VW-Datenbank eingepflegt wurden.

Themenstarteram 31. Mai 2009 um 16:23

Vielen Dank für die Infos...aber mir ist immer noch nicht klar, ob ich was dazubezahlen müsste,

wenn ich jetzt, sagen wir, nur die Farbe wechsle?

von United Grey nach Deep Black, da kein Preisunterschied besteht, müsste das doch gehn...eine AB habe ich noch nicht bekommen....

 

Zitat:

Original geschrieben von mattis2009

Vielen Dank für die Infos...aber mir ist immer noch nicht klar, ob ich was dazubezahlen müsste,

wenn ich jetzt, sagen wir, nur die Farbe wechsle?

von United Grey nach Deep Black, da kein Preisunterschied besteht, müsste das doch gehn...eine AB habe ich noch nicht bekommen....

Ja, das ist mir auch nicht klar geworden. Ich würde halt gerne noch Dynaudio zu kaufen. Aber bin mir halt nicht sicher ob ich den alten Preis oder neuen Preis zahlen muss, wegen einer neuen AB.

am 31. Mai 2009 um 17:37

Zitat:

Original geschrieben von Flatmann99

Sonderregelung für die Modelle Fox, Golf Limousine, Golf Variant, Jetta, Touran,

Tiguan, Scirocco, Passat Limousine, Passat Variant und Sharan

Für die genannten Modelle gilt erweiterter Preisschutz.

Ist mit "Golf Limousine" der ganz normale Golf VI gemeint??

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Flatmann99

[...]Altpreisfakturierung im Rahmen der 4-Monatsklausel

Preisanpassung per 28.05.2009

 

Achtung! Preiserhöhung per 28.05.09 für Volkswagen PKW

Sonderregelung für die Modelle Fox, Golf Limousine, Golf Variant, Jetta,

Touran, Tiguan, Scirocco, Passat Limousine, Passat Variant und Sharan

 

Zur Wahrung Ihrer Ansprüche auf Altpreisfakturierung/4-Monatsklausel bitten wir um

Beachtung folgender wichtiger Regelungen:

1. Information der autorisierten ständigen Vermittler, dass diese Ihnen rechtzeitig

Blatt 2 des Bestellformulars zuleiten können.

2. Eingabe der Kundenbestellungen bis spätestens am 28.05.09 während der

vorgesehenen Online-Zeiten in NEWADA (Ausschlussfrist).

3. Erteilen der Auftragsbestätigung an die Kunden spätestens am 29.05.09.

4. Eingabe der Vertragsdaten (Datum der Auftragsbestätigung, zugesagter

Lieferzeitpunkt) für alle vor der Preiserhöhung entgegengenommenen

Kundenbestellungen in NEWADA bis spätestens Mittwoch, 03.06.09

(Ausschlussfrist).

 

Achtung!!!

Zur Berechnung des mit dem Kunden zu vereinbarenden Liefertermines ist die 1.

Schauglaswoche maßgebend.

Bei Vereinbarung der "alten" Preise ist es laut VW notwendig, die AB bis spätestens 29.05. an den Kunden zu erteilen, d.h. im Extremfall innerhalb eines Tages (Bestellung 28.05, AB 29.05), was offensichtlich möglich ist, ansonsten dies VW nicht fordern würde.

[...]

P.S. Damit müssten ja alle die, die nach der alten Preisliste bestellt haben, auch schon ihre AB haben (oder am Di/Mi erhalten), da die Daten dieser AB spätestens am 29.05.in die VW-Datenbank eingepflegt wurden.

Weiter unten steht aber noch: 

Zitat:

Sonderregelung für die Modelle Fox, Golf Limousine, Golf Variant, Jetta, Touran,

Tiguan, Scirocco, Passat Limousine, Passat Variant und Sharan

Für die genannten Modelle gilt erweiterter Preisschutz. Bei allen Aufträgen mit

Auftragseingang bis einschließlich 27.05.09 (Eingabe der Kundenaufträge bis

spätestens 28.05.09 während der vorgesehenen Online-Zeiten in NEWADA auf

Wunschwoche / Lieferstatus D [Ausschlussfrist] kommt der alte Listenpreis zur

Anwendung. Diese Regelung bezieht sich nur auf Kundenfahrzeuge, nicht jedoch auf

Vorführwagen.

Damit wird der vorherige Satz in Bezug auf die AB bis 29.05. m.E. für diese Fahrzeuge

nicht gültig ....

 

Zitat:

Original geschrieben von jomin

Zitat:

Original geschrieben von Flatmann99

Sonderregelung für die Modelle Fox, Golf Limousine, Golf Variant, Jetta, Touran,

Tiguan, Scirocco, Passat Limousine, Passat Variant und Sharan

Für die genannten Modelle gilt erweiterter Preisschutz.

Ist mit "Golf Limousine" der ganz normale Golf VI gemeint??

Ich denke schon das der normale golf mit gemeint ist.

am 31. Mai 2009 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von Flatmann99

[Ich denke schon das der normale golf mit gemeint ist.

OK, danke!

am 31. Mai 2009 um 21:56

Hallo,

ich hab Ende März meinen Golf bestellt. Damals als Comfortline, durch das Forum habe ich dann gemerkt, das ich für paar Euros mehr die Highline nehmen kann und somit bspw. die Climatronic und das Winterpaket als Serienausstattung mit dabei habe. Die Änderung habe ich bereits vor vier oder fünf Wochen telefonisch gemacht. Der Verkäufer bestätigte mir diese und meine, eigentlich brauchen wir das nicht schriftlich. Ich bestand trotzdem auf eine schriftliche Änderung, die mir bisher nicht zugegangen ist. Habe ich irgendwie einen Anspruch auf den alten Preis, den ich vor der Preiserhöhung ja eigentlich gezahlt hätte (?). Als unverbindlicher Liefertermin wurde mir Mitte/Ende September genannt.

Besten Dank.

Deine Antwort
Ähnliche Themen