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Golf 7 GTD Gebrauchtwagen - DCC fehlt
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich eines kürzlich von mir (gebraucht, Baujahr 2014) gekauften Golf 7 GTD DSG. Das Fahrzeug habe ich in dem Glauben erworben, es besäße das adaptive Fahrwerk DCC, da dies auch im Titel des Inserats bei mobile.de vermerkt war. Tatsächlich hat es nur die Fahrprofilauswahl, nicht aber das adaptive Fahrwerk.
Da dies mein erster VW ist, konnte ich im Rahmen der Probefahrt dieses Fehlen nicht feststellen. Der Schalter "Mode" neben der Schaltung war vorhanden und verschiedene Fahrmodi auswählbar, was für mich in diesem Moment bedeutete, dass DCC vorhanden sei. Dem Händler möchte ich hier gar keine böswillige Absicht unterstellen, ärgere mich aber dennoch über das Fehlen des DCC-Systems, da ich mir manchmal durchaus eine komfortablere Federung wünsche und im Vorfeld auch viel Positives über das DCC gelesen hatte.
Im Kaufvertrag ist im Feld Hersteller/Type das DCC vermerkt, in der Auflistung aller vorhandenen Ausstattungen ist jedoch nur die Fahrprofilauswahl zu finden (genauer erkennt man diesen Sachverhalt im angehangenen Screenshot).
Meine Frage lautet nun, ob ich hier gegenüber dem Händler irgendeine Form des Anspruchs auf Nachbesserung, Preisminderung oder ggf. Rücktritt vom Kaufvertrag habe? Mithilfe der Suchfunktion habe ich leider keinen identischen Fall finden können.
Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Morung schrieb am 16. Mai 2017 um 21:45:39 Uhr:
An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ein Einschreiben mit der Aufforderung zur Behebung des Mangels ging heute an den Händler raus - hier bin ich auf die Reaktion gespannt, da das DCC - wie zuvor bereits jemand schrieb - wohl nicht nachzurüsten ist.
Sollte ich kurzfristig keine Rückmeldung erhalten, werde ich noch die vorgeschlagene Beratung des ADAC in Anspruch nehmen, um hier noch eine weitere Aussage zu erhalten.
Drücke dir die Daumen, aber wäre es nicht klug gewesen einfach mal zu telefonieren oder das persönliche Gespräch zu suchen. Das Einschreiben hätte man immer noch schicken können. Druck erzeugt immer Gegendruck...
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26 Antworten
EDIT: Lesefehler
Es kann wohl keiner von dir erwarten, dass bei der Probefahrt alle Funktionen von Dir geprüft werden. Bei Tag kann man auch nicht DLA prüfen :-(
Wenn im Kaufvertrag DCC aufgeführt ist, dann muss er das auch liefern. Wenn es nicht im Kaufvertrag steht und nur im Angebot, dann sieht es schlecht aus....
Wenn du sonst mit dem Wagen zufrieden bist, würde ich mit dem Verkäufer einfach mal reden...
Danke für die Antwort! Genau bezüglich der konkreten Struktur des Vertrages bin ich unsicher. Es fehlt das DCC, hier nur die Frage, ob es im Kaufvertrag für eine Reklamation reicht, wenn dies bloß unter Type/Hersteller, sowie im Titel der Anzeige damals bei mobile.de gelistet ist und nicht im Ausstattungsfeld?
Edit: Ein Foto des relevanten Ausschnittes des Kaufvertrages hatte ich hochgeladen
@Morung ich denke dass passt sehr gut. In deinem Fall noch klarer.
Anwalt fragen, alles andere bleibt spekulativ
Du solltest damit eine Rechtsberatung aufsuchen, nur diese kann Dir eine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Hast Dir, trotz allem, ein schönes Fahrzeug ausgesucht. Glückwunsch!
Mal ganz blöd gefragt: Wie testet man ob DCC verbaut ist?
Im individuellen Fahrprofil gibt es den Punkt DCC, wenn der vorhanden ist hast du DCC.
Danke für eure Antworten und für den hilfreichen Artikel @schlambambomil
@zorro0815 Wenn man über den "Mode" Schalter die Fahrprofile aufruft ist hier kein Profil mit dem Namen "Comfort" vorhanden. Nach meinen Recherchen sollte dies aber - wenn DCC vorhanden ist - auswählbar sein. Außerdem kann man im "Individual"-Modus nicht die Einstellung für das DCC konfigurieren.
Das Fahrprofil Comfort habe ich aber auch, ohne DCC. Deswegen den zweiten Punkt überprüfen.
Ok, das wusste ich nicht. Habe direkt mal reingeschaut und es gibt im Individualen Profil nur Auswahlmöglichkeiten wie auf dem gezeigten Bild, also keine Einstellmöglichkeit für ein DCC.
Danke - dann werde ich auch mal über den "individuellen modus" nachsehen.
Du hast nicht bekommen, was dir laut Angebot und Kaufvertrag, auf welches sich das Angebot bezieht, zusteht. Wie im Detail damit verfahren wird, ist entweder Sache zwischen Händler und dir, falls ihr euch einigen könnt, ansonsten würde ich auch definitiv jemanden zu Rate ziehen, der sich mit dem entsprechenden Recht auskennt.
So weit mein Wissen in diesem Fall geht, wirst du höchstwahrscheinlich rein rechtlich gesehen zunächst nur ein Recht auf Nachbesserung haben. Erst, wenn diese dreimal fehlschlägt, hast du ein Recht auf Rückabwicklung, sprich Rücktritt vom Kaufvertrag. Preisminderung ist, denke ich, eher etwas, was ihr zwischen euch ausmachen müsst, sofern Händler das anbietet bzw. darauf eingeht.
Nachbesserung ist wohl auszuschließen, da DCC nicht mal eben nachgerüstet werden kann. Also Rückabwicklung des Kaufs oder Minderung.