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Golf gekauft - Garantie / Gewährleistung. 2 Probleme

Themenstarteram 11. Februar 2007 um 13:57

Hallo.

Folgendes Problem:

Ich habe mir am Mittwoch einen VW Golf 3 Cabrio Bj. 96 gekauft bei einem Autohaus (kein VW-Autohaus). Mit 1 Jahr Gewährleistung und zusätzlich eine 1-jährige Garantie über eine Hausgarantie der Firma abgeschlossen.

Schon bei der Probefahrt bemängelte ich, dass die Temperatur nicht auf 90 Grad ansteigt. Dieses sollte dann behoben werden. Als ich den Wagen dann abholte, und nach Hause fuhr, war die Temperatur immernoch bei 70 Grad und stieg nicht weiter an. Als ich am Freitag bei VW hier im Ort war, haben die festgestellt, dass das Thermostat defekt ist. VW hat sich mit dem Autohaus in Verbindung gesetzt und den das mitgeteilt und das Autohaus übernimmt 120€ und den Rest müsste ic hselber zahlen (etwa 30€). Ist das OK so? Soll ich das so hinnehmen? Ich finde es eigentlich frech, dass die sich nun dafür so anstellen.

Oder springt die Garantie dafür ein?

2. Problem:

Die ABS Lampe geht nicht mehr aus. Garantiefall oder Gewährleistung vom Autohaus?

Danke schonmal für ein paar Tipps!

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28 Antworten

ich würde sagen, beides garantie.

Ich würd mich mit dem Händler in Verbindung setzen/hinfahren und eiskalt fordern, das beides behoben wird.

Themenstarteram 11. Februar 2007 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von TheAsa

ich würde sagen, beides garantie.

Ich würd mich mit dem Händler in Verbindung setzen/hinfahren und eiskalt fordern, das beides behoben wird.

naja hinfahren ist etwas blöd, weil ich 1,5 std. fahren müsste. aber ich rufe da morgen nochmal an.

Beides ein Fall für die Gewährleistung, in den ersten 6 Monaten musst Du nichts beweisen, wenn was defekt sein sollte. Der gewerbliche Verkäufer muss ausbessern.

Die Entfernung ist natürlich ein grosser Minuspunkt und damit kalkulieren auch viele gewerblichen Anbieter. Der Kunde macht das dann meistens über die Garantieversicherung und zahlt lieber einen kleinen Teil selber.

Themenstarteram 11. Februar 2007 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Beides ein Fall für die Gewährleistung, in den ersten 6 Monaten musst Du nichts beweisen, wenn was defekt sein sollte. Der gewerbliche Verkäufer muss ausbessern.

Die Entfernung ist natürlich ein grosser Minuspunkt und damit kalkulieren auch viele gewerblichen Anbieter. Der Kunde macht das dann meistens über die Garantieversicherung und zahlt lieber einen kleinen Teil selber.

das autohaus selber hat ja keine werkstatt. es müsste doch genügen, wenn ich es hier irgendwo machen würde und die rechnung an das autohaus geht. wo steht denn mal so etwas, wie sowas läuft mit gewährleistung?

Zitat:

Original geschrieben von Golf3-Boy-NF

das autohaus selber hat ja keine werkstatt. es müsste doch genügen, wenn ich es hier irgendwo machen würde und die rechnung an das autohaus geht. wo steht denn mal so etwas, wie sowas läuft mit gewährleistung?

Du musst zuerst dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, wenn er eine Stammwerkstatt hast und es zumutbar ist, dann musst du dort hin.

Gut, wegen 30 Euro würde ich keinen grossen Hermann machen, aber wegen des ABS lass dir eine schriftliche Genehmigung geben das die Kosten der Fachwerkstatt übernommen werden.

Ich persönlich halte nichts von diesem Gewährleistungszeugs, gibt immer nur Ärger weil die Händler sich drücken wollen.

Ich kaufe meine Autos so zur Not auch von einem Fliegenfranzhändler, wenn der Preis passt interessiert mich das Theater nicht

greets Bernd

Guck mal unter wikipedia Gewährleistung auch unter Beweislast.

Dort ist alles klar und deutlich definiert.

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Guck mal unter wikipedia Gewährleistung auch unter Beweislast.

Dort ist alles klar und deutlich definiert.

Theorie und Praxis unterscheiden sich leider immer öfter.

Selbst große Markenhändler versuchen sich um die Sachmängelhaftung zu drücken

Darum sind den Gebrauchtwagen-Händler auch die Kunden am liebsten, die von weiter weg kommen.

Es ist wie von a6avant42 dargestellt.

Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen bedeutet letztlich immer ein Mängelbeseitigungsrecht des Verkäufers.

Wobei ich auch die ABS-Lampe sehr genau checken würde.

Daneben stellt sich die Frage, was noch so alles auftauchen wird...

Themenstarteram 12. Februar 2007 um 19:14

folgendes:

Das mit dem ABS - ich habe die Vorbesitzerin mal gefragt nach den Winterreifen und sie sagte dann auch ob das ABS leuchtet. Sie hatte das schon seitdem sie den hatte und VW kann den Fehler nicht beseiigen. Es ist wohl ein elektronik Problem. Also die Sensoren werden es dann ja wohl nciht sein.

Wen nnun vielleicht was grösseres ersetzt werden müsste, springt die Garantie ein?? Im Garantieheft steht drinnen unter den Garantieleistungen:

Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik (Druckspeicher und Druckregler), Vakuumpumpe, Radbremszylinder, Bremssattel, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Drehzahlfühler sowie mechanisches ABS

Naja, Deutsch klappt ja anscheinend nicht wirklich. Versuchen wir es mal so:

ABS ist nix Garantie, sondern Gewährleistung,

Gewährleistung nix kosten Geld,

Auto stellen zu Verkäufer und der machen wieder ganz.

Und nochmal der Hinweis, wikipedia ist gar nicht so blöd :-)

Themenstarteram 13. Februar 2007 um 19:57

und kann mir bitte einer dieses denn erklären aus dem Garantieheft:

 

Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik (Druckspeicher und Druckregler), Vakuumpumpe, Radbremszylinder, Bremssattel, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Drehzahlfühler sowie mechanisches ABS

Hi,

was genau brauchst du dazu erklärt?

Du hast wie schon oben beschrieben zwei Möglichkeiten --> Gewährleistung (gesetzlicher Rahmen) oder Garantie (Vertrag zwischen dir und der Garantieversicherung - mit angepassten Bedingungen).

Ich würd erstmal die Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Selbstverständlich kannst du auh die Garantie nutzen (wenns mit abgedeckt ist) - aber unter Umständen wirst du da zuzahlen müssen oder kriegst nur einn Teil bezahlt.

Daher: Nimm dein Recht gegenüber dem Verkäufer wahr und hör auf a6avant ;) Auch wenn das mal ne längere Fahrt bedeutet (und bei ABS-Lämpchen würd ich nicht mehr spaßen).

Grüße

Schreddi

Da hat sich der Verkäufer nen richtiges Ei in das Nest gelegt, vorallem wenn sogar die Vorbesitzerin bezeugen kann, dass der Fehler schon vorher da war. Denn auf Grund der Gewährleistung muß der Verkäufer das jetzt in Ordnung bringen. Egal wie lange er dazu brauch, du musst das nur innerhalb der ersten 6 Monate dem Verkäufer bekannt geben, bzw. hast du ja sogar 12 Monate Zeit, da durch die Vorbesitzern die Beweißlastumkehr kein Nachteil ist. Aber das ist ja jetzt egal.

Der Verkäufer ist ja nicht doof, er will möglichst wenig Risiko eingehen, also schließt er auf das Auto eine 1 jährige Gebrauchtwagengarantie ab, so dass wenn was passiert in den ersten 6 Monaten, wo er eigentlich zahlen muß, die Versicherung es zahlt und im 7-12 Monat, wo man dann das Problem der Beweißlast hat, einfach die Versicherung in regress nimmt. Aber, die Versicherung will sicherlich eine Prozentuale Beteiligung am Material. Aber Dir kann und muß das egal sein, an erster Stelle steht die Gewährleistung des Verkäufers und er muß es für Dich für 0€ regeln, ob und wie er was danach mit der Versicherung macht ist seine Sache!

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